Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Aikido
    Aikido ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    ich kapier wirklich nicht, warum immer noch so viele Leute zur VZ laufen. Es bieten doch inzwischen Dutzende Kollegen die kostenfreie Prüfung der Verträge an. Das dauert nur ein paar Tage oder Stunden. Die VZ wird es bei der bisherigen Bearbeitungsdauer kaum mehr schaffen, bis 21.06. noch ne Auskunft zu geben.
    Ich verstehe es sehr gut, die Antwort, die ich bei einer anwaltlichen Überprüfung bekommen habe lautete: "zur schnelleren Bearbeitung antworte ich Ihnen per E-Mail. Die uns vorliegenden Widerrufsbelehrung für die Verträge über xxx Euro und über xxx Euro sind unwirksam."

    Von der Verbraucherschutzzentrale habe ich dagegen ein 4seitiges Schreiben bekommen, mit der genauen Begründung warum die Widerrufsbelehrung falsch war.

    Aber unser Forum gibt natürlich immer noch die besten Infos

  3. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido


    Ich verstehe es sehr gut, die Antwort, die ich bei einer anwaltlichen Überprüfung bekommen habe lautete: "zur schnelleren Bearbeitung antworte ich Ihnen per E-Mail. Die uns vorliegenden Widerrufsbelehrung für die Verträge über xxx Euro und über xxx Euro sind unwirksam."

    Von der Verbraucherschutzzentrale habe ich dagegen ein 4seitiges Schreiben bekommen, mit der genauen Begründung warum die Widerrufsbelehrung falsch war.

    Aber unser Forum gibt natürlich immer noch die besten Infos
    dann viel Erfolg weiterhin beim Anwaltsbashing

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der Ansatz mit 2,5%üBZ ist so begründet... der Verzugszins soll den Schaden ersetzen, den der Bank bei Verzug und Nichtzahlung des Schuldners entgeht. Er ist also quasi ein Schadensersatzzins.

    Umgekehrt knüpfen die Gerichte dann sich daraus die Schlussfolgerung: wenn die Banken einen Schaden in Höhe von 2,5%üBZ haben, dann haben sie auf der anderen auch nur Nutzungen in dieser Höhe.

    Vielleicht mag das richtig sein, wenn man davon ausgeht, dass die Zahlungen des DN´s komplett wieder nur in grundpfandrechtliche Darlehen reinvestiert wird.

    Das ist aber realitätsfremd.

    Die Passiv-Positionen fliessen in einen Pool (Pool-Verfahren oder -Methode), daraus werden die Aktiv-Positionen gespeist. Eine genaue Zuordnung ist nicht möglich. Es kann hier nur eine Durchschnittszinsspanne geben.

    "Bei der Teilzinsspannenrechnung gibt es noch eine differenziertere Form der Zinsspannenberechnung. Diese baut auf der aus mehrere Schichten bestehende Schichtenbilanz auf. Für jede Schicht einer Bankbilanz kann eine (Teil-)Zinsspanne ermittelt werden, so dass hier schichtenspezifische Erfolgsbeiträge von nach besonderen Kriterien gruppierten Einzelgeschäften ausgewiesen werden können.
    Die traditionelle Verfahren der Schichtenbilanz unterstellen den Zusammenhang zwischen Aktiv- und Passivgeschäften. Finanzierungsmittel der Passiv-Seite erfordern einen bestimmten Zinsaufwand. Die durch Passiv-Posten ermöglichten Aktivgeschäfte erbringen Zinserlöse. Die erwirtschafteten Zinserlöse sind primär zur Abdeckung des Zinsaufwandes aus Geschäften derselben Schicht heranzuziehen; damit entsteht zwangsläufig die Frage mac hdem Zinsüberschuß der gruppierten Aktiv- und Passivgeschäfte.

    Tatsächlich ist der in Schichtenbilanzen unterstellte strenge Zusammenhang zwischen Aktiv- und Passivgeschäften nur in einigen Ausnahmefällen gegeben.
    Ein Beispiel für eindeutige Zusammenhänge zwischen Aktiv- und Passivgeschäften ist die Hereinnähme von Spareinlagen auf ein "goldenes Sparbuch" zur Verwendung für Ausleihungen als "goldener Kredit".
    So wird die Kreditvergabe ausschließlich gespeist aus dieser speziellen Einlage (SSK Osnabrück).
    Ein anderes Beispiel sind durchlaufende Kreditgeschäfte, bei der das Kreditinstitut in Wahrnehmung der Hausbankfunktion tätig wir (Vergabe von ERP-Mitteln)"

    Quelle: Betge, Bankbetriebslehre,

  5. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Soll keine Kritik sein, für sowas ist das Forum ja auch da, aber:

    Diese "Rumrechnerei" (Spitz auf Knopf) mit der Nutzungentschädigung ist in der Praxis mit eines der Gründe, warum die Gerichte keine große Lust auf Darlehenswiderrufsfälle haben.

  6. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ illusive

    danke

  7. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    was sind den Nutzungen? Das kann bis jetzt keiner so richtig definieren. Der Ertrag soll es nicht sein, der Gewinn auch nicht. Was sollen denn diese verdammten Nutzungen sein. Es kann doch nicht sein, dass wir alle so doof sind und das nicht herausbekommen. Egal was man den Juristen (Anwälten und auch Richtern) anbietet wird abgelehnt. Man hält nur an den Erfindungen der Richter fest. Gibt es irgendwo einen Anwalt der sich damit wirklich befasst?

    Mit diesen Erfindungen über 2,5%, Nutzungen nur auf die Zinsen, Zinsen auf die Ausgangsvaluta ohne Tilgungsberücksichtigung bis zum Widerruf und darüberhinaus,..... unterstellt man dem BGH eine gewisse Inkompetenz.

    Die BGH-Richter werden so hingestellt als wären Sie nicht mal in der Lage einen einfachen Satz zu bilden, und zwar in der Muttersprache. Der BGH-Beschluss ist nicht so zu verstehen wie er geschrieben wurde. Das kotzt mich langsam an.
    Das haben doch studierte und erfahren Menschen geschrieben. Das sind keine Bauer. Verdammt noch mal.


    Die Banken werden immer gewinnen, weil sie einflussreich sind. Uli Höneß kam auch nach 1,5 Jahren raus, weil er einflussreich ist. Herr Edathi wurde nur mit 5000€ bestraft. Das hat alles nichts mehr mit Rechtsstaat zu tun. Die Banken werden wegen Ihr rechtswidriges Verhalten mit dem Vertragszins noch belohnt. Es gibt einfach keine Gerechtigkeit in Deutschland. Vergisst es einfach. Es wird vor Gericht nichts nutzen, egal was man vorträgt.

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @harley

    Du hast mich entlarvt

    Weiß nicht wo da jetzt der Nutzen für den Kunden geringer durch wird, wenn dem so wäre.

    Aber mal so nebenbei! Ich erkläre dir warum ich schreibe dass das bei MIR so ist. Wenn ich einen Kunden in dieser Hinsicht berate, u.a. in Zusammenarbeit mit einem Anwalt den Widerruf angehe, ihm dann als Absicherung ein Forward anbiete da diese Sicherheit gewünscht wird, dann muss ich aus rechtlichen Gründen mich absichern, dass die Bank das Forward dann auch - insbesondere aufgrund der Widerrufsproblematik - vorzeitig im Bedarfsfall auszahlt. Da ist zum Einen das Vorzeitige und zum anderen ein widerrufenes Darlehen ablösen zu müssen für mich zu beachten. Ein Forward wird als Forward beantragt, dass der Kunde beabsichtigt zu widerrufen oder dieser Vorgang gerade läuft spielt bei der Beantragung gar keine entscheidende Rolle. Ist dem dann aber so, dann müssen diese beiden Möglichkeiten wie eine Eins stehen und das tun sie bei mir, da ich mich insbesondere bei der AXA (du schlaues Bürschen) dafür abgesichert habe.

    Sie werden in keiner Richtlinie der Axa darüber etwas finden, auch im Vertrag nicht, entsprechend bin ich da für meine Kunden in Absprache mit der AXA abgesichert! Wie das andere handhaben weiß ich nicht, ich handhabe das so und bin das wunderbar abgesichert, konform mit den Herauslagekriterien (in den sie dies so explizit nicht finden) der AXA.

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido


    Ich verstehe es sehr gut, die Antwort, die ich bei einer anwaltlichen Überprüfung bekommen habe lautete: "zur schnelleren Bearbeitung antworte ich Ihnen per E-Mail. Die uns vorliegenden Widerrufsbelehrung für die Verträge über xxx Euro und über xxx Euro sind unwirksam."

    Von der Verbraucherschutzzentrale habe ich dagegen ein 4seitiges Schreiben bekommen, mit der genauen Begründung warum die Widerrufsbelehrung falsch war.

    Aber unser Forum gibt natürlich immer noch die besten Infos
    Im Nachhinein muss ich sagen, wäre es bei uns auch wohl besser gewesen, die 70Euro zu investieren um die WRB von der VZHH prüfen zu lassen. Nicht ob sie falsch sind und man widerrufen kann oder nicht, das bekommt man ja eigentlich raus. Aber einfach wegen der Stellungnahme dazu. Vielleicht tauchen da Punkte auf, an die so mancher vielleicht doch nicht gedacht hat.

    Bei Gansel in Berlin hatte ich mal angefragt...nach einiger Zeit bekam ich einen Rückruf, erste Frage war, ob ich RSV versichert wäre, als ich das (wohlwissend dass ich eine habe) verneinte, meinte man nur, das würde sich wegen der geringen Ersparnis der VFE nicht mehr lohnen.

    Eine RAW wurde überhaupt nicht in Betracht gezogen. Mündliche kurze Aussagen. Da witterte man nur das schnelle Geld, wenn eine RSV im Spiel wäre eben ohne Risiko... man wird sich halt die lukrativen Rosinen herauspicken.

    Unter der Anwaltschaft gibts halt solche und solche...gute und schlechte... wie bei allem...

  10. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    was sind den Nutzungen? Das kann bis jetzt keiner so richtig definieren. Der Ertrag soll es nicht sein, der Gewinn auch nicht. Was sollen denn diese verdammten Nutzungen sein. Es kann doch nicht sein, dass wir alle so doof sind und das nicht herausbekommen. Egal was man den Juristen (Anwälten und auch Richtern) anbietet wird abgelehnt. Man hält nur an den Erfindungen der Richter fest. Gibt es irgendwo einen Anwalt der sich damit wirklich befasst?

    Mit diesen Erfindungen über 2,5%, Nutzungen nur auf die Zinsen, Zinsen auf die Ausgangsvaluta ohne Tilgungsberücksichtigung bis zum Widerruf und darüberhinaus,..... unterstellt man dem BGH eine gewisse Inkompetenz.

    Die BGH-Richter werden so hingestellt als wären Sie nicht mal in der Lage einen einfachen Satz zu bilden, und zwar in der Muttersprache. Der BGH-Beschluss ist nicht so zu verstehen wie er geschrieben wurde. Das kotzt mich langsam an.
    Das haben doch studierte und erfahren Menschen geschrieben. Das sind keine Bauer. Verdammt noch mal.


    Die Banken werden immer gewinnen, weil sie einflussreich sind. Uli Höneß kam auch nach 1,5 Jahren raus, weil er einflussreich ist. Herr Edathi wurde nur mit 5000€ bestraft. Das hat alles nichts mehr mit Rechtsstaat zu tun. Die Banken werden wegen Ihr rechtswidriges Verhalten mit dem Vertragszins noch belohnt. Es gibt einfach keine Gerechtigkeit in Deutschland. Vergisst es einfach. Es wird vor Gericht nichts nutzen, egal was man vorträgt.
    Vielleicht sollte man einfach auch nur mal realistische Forderungen stellen. Hier wird doch momentan der letzte Cent in der Berechnung rausgequetscht. Dabei geht völlig in Vergessenheit, dass dieser ganze Widerrufsjoker rechtspolitisch doch ein mittlerer Witz ist. Bis 2002 war bei falscher Belehrung nach einem Jahr schlicht Schluss und die Änderung hat damals kaum jemand wahrgenommen.

    Schon beim Verzicht auf die VFE spart der normale Häuslebauer durch diese Gesetzesänderung und Rspr mehrere 10.000 Euro. Ich wundere mich manchmal schon, dass man wirklich jeden Euro herausholen muss.

    Das ist jetzt aber mal ne private Meinung. Ich bin jetzt erstmal ein paar Tage off.

  11. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    dann viel Erfolg weiterhin beim Anwaltsbashing
    Wie heißt es so schön: einen geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul ... Ich habe die 70 €uro für die Verbraucherschtuzzentrale jedenfalls nicht bereut.

    Aber vielleicht sollten alle die, die auf auf Anwaltssuche sind 10 Anwälte anschreiben, die kostenlose Ersteinschätzungen abgeben. Da kann man dann vielleicht sehen, wie sich die Spreu vom Weizen trennt ...

  12. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    dann viel Erfolg weiterhin beim Anwaltsbashing
    Bitte, bitte sebkoch, das ist, glaube ich, ein Missverständnis.
    Hier ging es doch nicht um Anwaltsbashing, sondern um den grundlegenden Unterschied zwischen kostenloser und bezahlter Leistung.

    Ich darf doch, wenn ich um eine kostenlose Ersteinschätzung bitte, nicht eine ausführliche schriftliche Begründung, vielleicht noch mit Angabe entsprechender Urteile, erwarten.

    Das dann nur mitgeteilt wird: fehlerhaft bzw. nicht fehlerhaft ist für mich OK. (Wäre natürlich toll, wenn es dass gäbe, aber wer arbeitet gern umsonst.)

    Wer mehr möchte, müsste eine Erstberatung anfragen.

  13. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Berlin ist eben ein teures Pflaster - auch für RA Gansel und seine Mandanten

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von illusive
    Soll keine Kritik sein, für sowas ist das Forum ja auch da, aber:

    Diese "Rumrechnerei" (Spitz auf Knopf) mit der Nutzungentschädigung ist in der Praxis mit eines der Gründe, warum die Gerichte keine große Lust auf Darlehenswiderrufsfälle haben.
    Ob die "Lust" auf diese Fälle haben oder nicht, ist mir schnurz.

    Die brauchen nur ein finanzmathematisches Gutachten in Auftrag geben. Aus die Maus.

    Wie oft ist das vorgekommen?

    Sorry, wäre ich Richter, würde ich ganz anders vorgehen...

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Bei Gansel in Berlin hatte ich mal angefragt...nach einiger Zeit bekam ich einen Rückruf, erste Frage war, ob ich RSV versichert wäre, als ich das (wohlwissend dass ich eine habe) verneinte, meinte man nur, das würde sich wegen der geringen Ersparnis der VFE nicht mehr lohnen.
    Villeicht haben die da aus Spass auch einfach nicht den Tatsachen entsprechend geantwortet. Sorry, kann solche Spielchen - auch von dir- überhaupt nicht nachvollziehen und erkenne auch nicht den Sinn den du damit bezweckt hast.

    Ich denke schon dass ein Anwalt rechtschutzversichert eine andere Aussage trifft und treffen kann als nicht rechtschutzversichert und das auch durchaus im Interesse des Mandanten geschieht!

  16. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


  17. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    abschließend,

    ich weiß nicht, wie das Kollegen handhaben, bei mir bekommt der DN natürlich eine begründete Einschätzung. Alles andere wäre doch ein mittlerer Witz. Der DN kann doch mit der begründeten Einschätzung (egal ob von der VZ oder mir) nachher ohnehin nichts anfangen, da die allermeisten Banken erst auf einen Anwalt reagieren und die Leute dann auch bei einem bleiben (Ausnahmen gibt es immer) und die VZ schicken die Leute am Ende ihrer Stellungnahmen daher zum Anwalt.

  18. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Ob die "Lust" auf diese Fälle haben oder nicht, ist mir schnurz.

    Die brauchen nur ein finanzmathematisches Gutachten in Auftrag geben. Aus die Maus.

    Wie oft ist das vorgekommen?

    Sorry, wäre ich Richter, würde ich ganz anders vorgehen...
    klar, aber dann dauert das Verfahren bis 2020 und Vorschuss für den SV 10.000 plus

  19. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Wie heißt es so schön: einen geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul ... Ich habe die 70 €uro für die Verbraucherschtuzzentrale jedenfalls nicht bereut.

    Aber vielleicht sollten alle die, die auf auf Anwaltssuche sind 10 Anwälte anschreiben, die kostenlose Ersteinschätzungen abgeben. Da kann man dann vielleicht sehen, wie sich die Spreu vom Weizen trennt ...
    Ich habe nur 4 Fachanwälte aus der Test.de - Liste angefragt. Ergebnis: 2 X klar fehlerhaft, 1 X so lala (vielleicht mit RSV mal versuchen) und 1 X Mandatsübernahme wg. fehlender Erfolgsaussicht rundweg abgelehnt.

    Da kann man sich jetzt aussuchen was einem passt. Also nicht so zielführend.

  20. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Vielleicht sollte man einfach auch nur mal realistische Forderungen stellen. Hier wird doch momentan der letzte Cent in der Berechnung rausgequetscht.
    Ich fordere sogar ziemlich verhalten 5% üBZ und keine Verzinsung ab Widerruf für die Bank, bzw. sogar marktüblichen Zins, zu dem ich vor 2 Jahren hätte umschulden können.

    Bekommen werde ich dann in der anstehenden Berufung weit weniger, da das OLG Brandenburg der Bank den Vertragszins bis zuletzt zugesteht und sich so deren Verzögerungstaktik auszahlt (vgl. das böse Musterverfahren von Januar). Die 2,5% üBZ hätte ich noch vergleichsweise gut weggesteckt.

    Insofern sprach mir LGSaar aus der Seele.

  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Vielleicht sollte man einfach auch nur mal realistische Forderungen stellen. Hier wird doch momentan der letzte Cent in der Berechnung rausgequetscht. Dabei geht völlig in Vergessenheit, dass dieser ganze Widerrufsjoker rechtspolitisch doch ein mittlerer Witz ist. Bis 2002 war bei falscher Belehrung nach einem Jahr schlicht Schluss und die Änderung hat damals kaum jemand wahrgenommen.

    Schon beim Verzicht auf die VFE spart der normale Häuslebauer durch diese Gesetzesänderung und Rspr mehrere 10.000 Euro. Ich wundere mich manchmal schon, dass man wirklich jeden Euro herausholen muss.

    Das ist jetzt aber mal ne private Meinung. Ich bin jetzt erstmal ein paar Tage off.
    Es geht doch nicht den letzten Cent herauszuquetschen. Sondern wenn es um einen Vergleich geht, ein zufriedenstellendes Angebot zu bekommen, dass über den 100%igen Erlass der VFE hinausgeht.

    Es liegt doch bitte schön nicht an den Klägern, es verwehren sich doch die Banken. Die arroganten Schreiben der DKB und andere dürften doch bekannt sein. Würden die einen nach WR wie es sich eigentlich gehört, aus dem Vertrag lassen, meinetwegen noch mit Stillschweigeklausel, dann wären doch viele von uns damit zufrieden gewesen.

    Aber je länger sich das ganze hinzieht, umso geringer ist die Ersparnis der VFE. Ja soll ich jetzt jubeln, wenn die DBK kommt, wir lassen sie ohne VFE raus, wenn ich eh nächstes Jahr im September ordentlich kündigen kann?

    Letztlich liegt es an den Gerichten, weil sie unnötigerweise auf diese 2,5% Schiene aufgesprungen sind. Meiner Erinnerung nach war vor einem Jahr das OLG S noch so mit das einzige, mittlerweile folgt dem ja fast jedes Gericht.

    Dann muss man halt Mittel und Wege finden, einen "konkreten Vortrag" leisten zu können.

    Dass die Anwaltschaft damit einen erheblichen Mehraufwand hat, ist auch klar. Aber das kann und darf nicht das Problem des Mandanten sein, wenn die Anwaltschaft auf diese Sache selbst keine Lösung anbieten kann.

    Oder wie begegnet man der 2,5% Geschichte, wenn man ohne "konkreten Vortrag" auf Vertrauen des BGH die 5% üBZ gefordert hat und dann untergeht?

    Ich mein, in vielen Kanzleien wird doch mit Steuerberatern und anderen klugen Köpfen zusammen gearbeitet. Wird da nicht mal erörtert, wie man den Banken beikommen kann? Zumindest für die Fälle, wo eine RSV den Rücken frei hält?

    Dann such ich mir einen passenden Fall raus, kauf dem Mandanten die Forderung ab und zieh selbst das Ding gut begründet bis zum BGH hoch. Dann wäre es für ein und alle Mal durch. Wenn der BGH dann auch nur die 2,5% sieht, dann ist es halt so.

    Klingt naiv und ist es wahrscheinlich auch....

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