Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RIGHTEOUSRAGE
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich würde ja gerne auch etwas zum gerichtlichen Forums Know How beitragen, aber leider bin ich derzeit immer noch im Kampf mit der ARAG RSV. Kann mir vielleicht jemand kurz skizzieren, welche Verzögerungstaktiken die noch so ausspielen werden. Die Deckungszusage für außergerichtlich habe ich erhalten. (Der außergerichtliche Einigungsversuch verlief fruchtlos) Für die gerichtliche Deckungszusage kämpft mein RA nun schon ca. 4 Monate. Die RSV stellt immer wieder Fragen, welche auch schon mehrfach erschöpfend beantwortet wurden. Nun würde ich gerne wissen, ob mir jemand kurz einen Ausblick in die Zukunft geben kann, was die RSV noch so an Verzögerungstaktik auffährt und welche Leistungsschmälerungen denn noch wahrscheinlich versucht werden. Wie lange hat es denn bei den hier anwesenden Forumsteilnehmern gedauert, bis die RSV (vielleicht sogar die ARAG) die gerichtliche Deckungszusage gegeben hat?

  3. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    mal aus der Praxis (mit was man sich so rumschlagen muss)

    https://www.test.de/Immobilienkredit...18800-4926283/

    15.02.2016 Erneut hat sich ein Sparkassen-Vertreter bei der örtlichen Rechts*anwalts*kammer über einen in zahlreichen Kredit*widerrufs*fällen erfolg*reichen Verbraucher*anwalt beschwert. Sebastian Koch von Berlinghoff Rechts*anwälte in Bad Nauheim hatte an diverse Bewohner eines Neubau*gebiets nahe der Kanzlei geschrieben. „Aus unserer laufenden Praxis (…) möchten wir Sie gerne darüber informieren, dass zahlreiche Verbraucherdarlehens*verträge (…) fehler*hafte Widerrufs*belehrungen enthalten“, hieß es in dem Brief. Es folgten einige Details und die Einladung zu einer Informations*ver*anstaltung in der Kanzlei sowie das Angebot, die Widerrufbe*lehrung zur Verbraucher*kredit*verträgen kostenlos zu prüfen. Einer dieser Briefe landete beim Rechts*anwalt, der die örtliche Sparkasse vertritt. Der schrieb einen dreiseitigen Beschwerde*brief an die Rechts*anwalts*kammer. Es handele sich um Anwälten verbotene Werbung zur Mandantengewinnung, schimpfte der promovierte Rechts*anwalt. Kurze und klare Antwort der Rechts*anwalts*kammer Frank*furt am Main: Die Ansprache potenzieller Mandanten in Annahme eines konkreten Beratungs*bedarfs ist zulässig (Bundes*gerichts*hof, Urteil vom 13.11.2013, Aktenzeichen: 1 ZR 15/13). Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die Sparkasse Nieder*bayern-Mitte wegen eines erfolg*reichen Kredit*widerrufs*anwalts an die Kammer gewandt - ebenfalls ohne Erfolg (siehe unten 15.09.2015).

  4. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nach Klageandrohung bzw. Androhung des RA das Mandat nieder zu legen, 3-4 Wochen.


    Heute am OLG Nürnberg: ab 1300 sind 7 Verfahren gegen die Helaba angesetzt, soll wegen Widerruf sein.. Abstand der Verhandlungen 15 min, jeweils auf beiden Seiten die gleichen Anwälte vertreten...

    Geht wohl um Widerruf von Filmfonds Montranus...

    https://www.hfs-rechtsanwaelte.de/2012.html

  5. Avatar von RIGHTEOUSRAGE
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nun gut Klageandrohung, soweit sind die Fronten noch nicht. Derzeit verständigt man sich eher noch "bestimmt bis ungehalten" (aus unserer Sicht). Das mit Androhung des RA das Mandat niederzulegen, glaube ich wurde bereits diskutiert, auch wenn mir schon damals nicht ganz klar war, wie das die RSV in Bewegung versetzen könnte. Wahrscheinlich würde das zusätzliche Kosten für einen weiteren Anwalt auf den Plan rufen, die dann gedeckt werden müssten.

    Kann man insgesamt sagen, nach z. B. im Schnitt xy Monaten war die außergerichtliche Deckungszusage da und dann nach weiteren xy Monaten die Deckungszusage für die 1. Instanz und dann nach xy Monaten die für die zweite Instanz...

  6. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Helaba dürfte Montranus sein

  7. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    @ducnici: Ich muss es gerne wiederholen - großes Kino, großer Sachvortrag - und herzlichen Dank!
    Bitte mach weiter so. Ich werde mit meinem RA sprechen und hören, ob er da mitgeht.

    Es wird Zeit, dass wir das Heft in die Hand nehmen und nicht einfach davon ausgehen, dass die Richter die Vermutung über 5% üBZ teilen (machen sie ja teils auch nicht). Mit der richtigen Munition (und ducnicis Ideen sind schließlich keine Luftnummern) dürfte spätestens der BGH zustimmen, dass die Banken wesentlich höhere Nutzungen gezogen haben. Leider lassen sich Richter in den Vorinstanzen von den Nebelkerzen der Bankanwälte teils in die Irre führen. Und wie ducnici so eindrücklich geschrieben hat, steht man ohne den vollständigen Sachvortrag gleich zu Beginn am Ende dumm da.
    Genau das denke ich auch, die Darlegungen nach ducnici sind zwar schwerer Stoff ( ich bin auch immer noch am grübeln .... ), aber wir bieten dem armen Richter ja auch die leichtere BGH - Version an .

    Ich halte es für wichtig die positiven Bank-Bilanzen darzulegen, tue mich aber schwer damit. Hat sich jemand von Euch schon mit den Geschäftsberichten / Bilanzen der Diba

    https://www.ing-diba.de/ueber-uns/presse/publikationen/#!klapper_10_13_1

    https://www.ing-diba.de/ueber-uns/unternehmen/


    auseineinandergesetzt und lässt mich daran teilhaben?

  8. Avatar von ducnici
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    Zitat Zitat von RIGHTEOUSRAGE
    Nun gut Klageandrohung, soweit sind die Fronten noch nicht. Derzeit verständigt man sich eher noch "bestimmt bis ungehalten" (aus unserer Sicht). Das mit Androhung des RA das Mandat niederzulegen, glaube ich wurde bereits diskutiert, auch wenn mir schon damals nicht ganz klar war, wie das die RSV in Bewegung versetzen könnte. Wahrscheinlich würde das zusätzliche Kosten für einen weiteren Anwalt auf den Plan rufen, die dann gedeckt werden müssten.

    Kann man insgesamt sagen, nach z. B. im Schnitt xy Monaten war die außergerichtliche Deckungszusage da und dann nach weiteren xy Monaten die Deckungszusage für die 1. Instanz und dann nach xy Monaten die für die zweite Instanz...

    Ja, zweiter Anwalt, doppelte Kosten.

    Wir hatten im Schnitt zwei bis drei Wochen nach Einreichung der Schriftsätze eine Antwort...

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Genau das denke ich auch, die Darlegungen nach ducnici sind zwar schwerer Stoff ( ich bin auch immer noch am grübeln .... ), aber wir bieten dem armen Richter ja auch die leichtere BGH - Version an .

    Ich halte es für wichtig die positiven Bank-Bilanzen darzulegen, tue mich aber schwer damit. Hat sich jemand von Euch schon die Geschäftsberichte / Bilanzen der Diba

    https://www.ing-diba.de/ueber-uns/pr...lapper_10_13_1

    auseineinandergesetzt und lässt mich daran teilhaben?
    ist doch kein schwerer Stoff. Zinsrechnung, Dreisatz, vier Grundrechenarten. Hauptschulniveau.


    2014er GB z.B.:

    - Seite 116 Konzernbilanz:

    Eigenkapital 7.021 Mio
    Bilanzsumme 136.667Mio
    - Seite 117 GuV:

    Zinsertrag 2.922Mio
    Zinsaufwand 1.290Mio
    Zinsspanne = (ZE-ZA) / BS x100% = 1,1941%

    Quote Zinsertrag / Eigenkapital x 100% = 41,61%


    die Zinsspanne muss natürlich aus dem Abschlussjahr des Vertrages errechnet werden...

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Helaba dürfte Montranus sein

    Welche WRB hatten die? Scheint wohl ne klare Sache zu sein...

  11. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Frühestens Belehrung. Dazu gibt es Dutzende Entscheidungen. Montranus läuft schon länger als die Immodarlehenswelle

  12. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    ist doch kein schwerer Stoff. Zinsrechnung, Dreisatz, vier Grundrechenarten. Hauptschulniveau.


    2014er GB z.B.:

    - Seite 116 Konzernbilanz:

    Eigenkapital 7.021 Mio
    Bilanzsumme 136.667Mio
    - Seite 117 GuV:

    Zinsertrag 2.922Mio
    Zinsaufwand 1.290Mio
    Zinsspanne = (ZE-ZA) / BS x100% = 1,1941%

    Quote Zinsertrag / Eigenkapital x 100% = 41,61%


    die Zinsspanne muss natürlich aus dem Abschlussjahr des Vertrages errechnet werden...

    DANKE ! Ja, so ab und an kommt die Hauptschülerin in mir durch

    ... Und das Ergebnis ist dann, dass die DiBa im Jahr 2014 mit jedem €uro von mir 41,61 % Gewinn gemacht hat ?

  13. Avatar von RIGHTEOUSRAGE
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Entschuldigen Sie, dass ich da jetzt so blauäugig frage, aber ihr hattet nach drei Schriftsätzen in insgesamt ca. 9 Wochen alle Zusagen oder lediglich eine Antwort, die dann wieder ewigen Schriftverkehr ausgelöst hat? Können Sie mir vielleicht einen Anhaltspunkt geben, wie lange die Deckungsschutzzusage pro Instanz gedauert hat. Es ist mir natürlich klar, dass es auch hier Fälle diverser Komplexität gibt, die dann auch umfassenderen Prüfungen bedürfen. Nur möchte ich gerne wissen, da mir nach derzeitigem Kenntnisstand der durchschnittlichen Alterserwartung noch etwa vierzig Jahre bleiben, ob die RSV hier schon auf Zeit spielt:-)

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    DANKE ! Ja, so ab und an kommt die Hauptschülerin in mir durch

    ... Und das Ergebnis ist dann, dass die DiBa im Jahr 2014 mit jedem €uro von mir 41,61 % Gewinn gemacht hat ?

    Nein!!!!

    GEWINN = Ertrag - Aufwand

    der Aufwand interessiert nicht...


    eine quote von 41% sagt dass die Bank mit 100 Euro Eigenkapital 41Euro Zinsertrag erwirtschaftet hat...

    wenn ich denn Gewinn ins s setze dann bekomm ich die Formel der EK-Tendite. Die dann interessiert, wenn ich z.B. Mich an ein Unternehmen beteiligen möchte...bringt mir die Investition mehr Rendite als ein Sparbuch oder ein anderes Investment...

    Aber die EK Rendite wäre falsch, da ja der Aufwand in Abzug gebracht wurde...



    die Zinsspanne sagt aus, wieviel Prozentpunkte die Bank im Abschlussjahr im Durchschnitt an Marge aufgeschlagen hat.

    Beträgt der vertagszins z.B. 5% und die Zinsspanne 1,20%, dann hat die Bank auf 3,8% Refinanzierungszins 1,2Prozemtpunkte aufgeschlagen um auf den Vertragszins von 5% zu kommen.

    Damit kann man dann aus dem Zinsanteil die nominale Zinsspanne errechnen. Formel siehe Beiträge von mir vorher...

  15. Avatar von ducnici
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    Zitat Zitat von RIGHTEOUSRAGE
    @ducnici

    Entschuldigen Sie, dass ich da jetzt so blauäugig frage, aber ihr hattet nach drei Schriftsätzen in insgesamt ca. 9 Wochen alle Zusagen oder lediglich eine Antwort, die dann wieder ewigen Schriftverkehr ausgelöst hat? Können Sie mir vielleicht einen Anhaltspunkt geben, wie lange die Deckungsschutzzusage pro Instanz gedauert hat. Es ist mir natürlich klar, dass es auch hier Fälle diverser Komplexität gibt, die dann auch umfassenderen Prüfungen bedürfen. Nur möchte ich gerne wissen, da mir nach derzeitigem Kenntnisstand der durchschnittlichen Alterserwartung noch etwa vierzig Jahre bleiben, ob die RSV hier schon auf Zeit spielt:-)
    Wir duzen uns hier eigentlich...

    ich schau später mal nach...

  16. Avatar von sebkoch
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    Zitat Zitat von Aikido
    DANKE ! Ja, so ab und an kommt die Hauptschülerin in mir durch

    ... Und das Ergebnis ist dann, dass die DiBa im Jahr 2014 mit jedem €uro von mir 41,61 % Gewinn gemacht hat ?
    Aber das Problem ist doch, dass nicht die Nutzungen aus dem EK, sondern die Nutzungen aus den Zahlungen des DN (Leistungen des DN) maßgeblich sind und die sind ja nicht gleichbedeutend mit dem EK (das ja nur eine bilanzielle Größe darstellt). Mich persönlich überzeugt das nicht, auch wenn ich ducnicis Einsatz unfassbar (gut und positiv) finde. Denn hat eine Bank zB ein EK nahe Null (kurz vor der Überschuldung), führt das zu absoluten Fabelzahlen, während eine besonders solide Bank mit hohem EK nur geringe Nutzungen zieht. Das kann nicht richtig sein, sorry.

  17. Avatar von RIGHTEOUSRAGE
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    Ich habe die Suchfunktion des Forums mit ARAG gefüttert, es scheinen nicht so viele Teilnehmer dort die RSV abgeschlossen zu haben. Oder war das bei allen eher unproblematisch mit der Deckungszusage. Kann mir sonst jemand noch ein paar Tipps für den Umgang mit der ARAG RSV geben? (Außer einen guten Lebenswandel zu führen, um möglichst alt zu werden, damit man deren Deckungszusage noch erlebt)

  18. Avatar von Tom120368
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen. Obwohl ich denke dass das Urteil schon bekannt ist. Der BGH, und zwar 4. Senat, hat mit Urteil vom 27.1.16 im Versicherungsrecht wieder zugunsten des Kunden ebtschieden. Nach Auszahlung des Rückkaufswertes und Kündigung erfolgte Widerruf. Nach dem Urteil kein Problem. Auch keine Verwirkung.

  19. Avatar von Gertrud_Geyer
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    Zitat Zitat von RIGHTEOUSRAGE
    Ich habe die Suchfunktion des Forums mit ARAG gefüttert, es scheinen nicht so viele Teilnehmer dort die RSV abgeschlossen zu haben. Oder war das bei allen eher unproblematisch mit der Deckungszusage. Kann mir sonst jemand noch ein paar Tipps für den Umgang mit der ARAG RSV geben? (Außer einen guten Lebenswandel zu führen, um möglichst alt zu werden, damit man deren Deckungszusage noch erlebt)
    https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post112986
    Lies mal hier.... wenn ich mich richtig erinnere, schimpfen etliche Forenteilnehmer über die ARAG.

  20. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RIGHTEOUSRAGE
    Ich habe die Suchfunktion des Forums mit ARAG gefüttert, es scheinen nicht so viele Teilnehmer dort die RSV abgeschlossen zu haben. Oder war das bei allen eher unproblematisch mit der Deckungszusage. Kann mir sonst jemand noch ein paar Tipps für den Umgang mit der ARAG RSV geben? (Außer einen guten Lebenswandel zu führen, um möglichst alt zu werden, damit man deren Deckungszusage noch erlebt)
    Hallo, habe auch das Problem mit der ARAG und bereits mit Klage bzw. Mandatsniederlegung gedroht. Z.Zt. ist noch eine aussergerichtliche Anwaltsrechnung offen und weiterhin die Höhe des Streitwertes streitig.

  21. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Aber das Problem ist doch, dass nicht die Nutzungen aus dem EK, sondern die Nutzungen aus den Zahlungen des DN (Leistungen des DN) maßgeblich sind und die sind ja nicht gleichbedeutend mit dem EK (das ja nur eine bilanzielle Größe darstellt). Mich persönlich überzeugt das nicht, auch wenn ich ducnicis Einsatz unfassbar (gut und positiv) finde. Denn hat eine Bank zB ein EK nahe Null (kurz vor der Überschuldung), führt das zu absoluten Fabelzahlen, während eine besonders solide Bank mit hohem EK nur geringe Nutzungen zieht. Das kann nicht richtig sein, sorry.
    1. Die Banken bestreiten ja immer, dass Ihnen die volle Ratenzahlung, also Zins&Tilgung vollumfänglich zur Verfügung stand.
    Wenn ich nun also herausrechne, was Sie (im Durchschnitt) an Refinanzierungszinsen (=Refinanzierungsaufwand) zu tragen hatten und die Tilgung unberücksichtigt lasse (wie auch nach Methode n. Winnecke)
    dann ist das was übrig bleibt, das was die Bank an Zinsmarge erwirtschaftet hat. Diese Gelder standen ihr wie Eigenkapital wieder zur Refinanzierung zur Verfügung.

    Ich trage also dem Vortrag der Banken Rechnung, wenn ich sage, in der und der Höhe habt ihr im Durchschnitt an Marge aufgeschlagen und erwirtschaftet.

    2. Ebenfalls wird oft von den Banken bestritten, dass die gesamte Zinszahlungen Leistungen im Sinne des §346BGB wären, Tilgungen sowieso nicht.

    3. Es geht auch nicht darum, ob eine Bank kurz vorm Ex steht oder auf soliden Füssen steht. Sondern was hat sie an Zinserträgen erwirtschaftet.

    Da der Aufwand außen vor bleibt, ist es auch egal, ob die Bank hinten raus letztlich Gewinn oder Verlust macht. Wenn sie jedem ihrer Vorstände einen Maybach statt 5er hinstellt und Boni in Millionenhöhe auszahlt und über die Verhältnisse "lebt", ist ihr Problem. Sie konnte mit den Zahlungen des DN wieder Zinserträge erwirtschaften und diese sind als Nutzungen herauszugeben.

    Palandt/Ellenberger: § 100 Nutzungen, Rdnr. 2, "Die Bewertung der Gebrauchsvorteile richtet sich nach ihrem objektivem Wert (BGH NJW 95, 2627); entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Nutzung, ohne dass es darauf ankommt,, ob durch den Gebrauch ein Gewinn oder ein Verlust entstanden ist (BGH DB 66, 739)"

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