Zitat von
ducnici
OLG Brandenburg kürzlich,
OLG Nürnberg, ohne "konkreten Vortrag" der Kläger, warum die Beklagte mehr als die 2,5% üBZ an Nutzungen gezogen hat, gibts nur die 2,5%
OLG Stuttgart ebenso
Prof.Dr. Claire Feldhusen führte dagegen vor kurzem im VuR 01-2016 aus:
Hier kann ich nur sagen Zinsspanne zur Begründung vortragen:
ich werde es tun, obwohl für die Rechtsanwälte und Richter dies nachzuvollziehen sehr schwierig ist. Mal schauen was das bringt.
Nutzungen ist im deutschen Privatrecht der Überbegriff für Früchte, § 99 BGB, und Gebrauchsvorteile einer Sache oder eines Rechts. Der Begriff wird in § 100 BGB definiert.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 99 Früchte
(1) Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird.
(2) Früchte eines Rechts sind die Erträge, welche das Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt, insbesondere bei einem Recht auf Gewinnung von Bodenbestandteilen die gewonnenen Bestandteile.
(3) Früchte sind auch die Erträge, welche eine Sache oder ein Recht vermöge eines Rechtsverhältnisses gewährt.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 100 Nutzungen
Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.
Ich weis, dass diese Paragrafen vielen bekannt sind. Aber davon sollte man Gebrauch machen.
Ich vermisse bei den Rechtsanwälten ein wenig die Bereitschaft sich mit der Materie auseinander zu setzten. Jeder meckert über die 2,5% aber keiner trägt etwas vor um die 5% durchzusetzen, außer sich auf die BGH-Entscheidungen zu berufen und hoffen, dass das zuständige Gericht es richtig machen wird.
In meinem Fall hat die Sparkasse in der Klageschrift vorgetragen:
Im Ergebnis gehen die gezogenen Nutzungen — selbst ordnungsgemäße Bedienung der jeweiligen Darlehen bis zum Ende der Laufzeit unterstellt — gegen O. Findet eine vorfristige Ablösung oder gar eine Rückabwicklung statt, sind Nutzungen nicht ersichtlich.
Und das bei einem Zinssatz von 5,3%. und einer Zinsspanne von 1,89%. Zinsüberschuss über 30 Millionen. Eigenkapital/Ertrags-Quote 79%.
Was will ich damit sagen, die Banken sind sogar bereit vor Gericht zu Lügen um ihre Interessen durchzusetzen. Wir diskutieren und diskutieren und es kommt ein Urteil nach dem anderen das uns die Rechte abschneidet. Es trägt keiner etwas vor. Irgendwann sind wir damit zufrieden.