ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Das passt schon. Nur die monatlichen Teilbeträge im D-Vertrag sind eben (mit 78 Euro) falsch angegeben, vom Konto werden aber die richtigen 85 Euro abgezogen.
Was ist für Dich Dispo und was Überziehungszinsen?
Dachte Dispo=Überziehung?
Dispo = eingeräumte (vereinbarte oder genehmigte) Überziehung; wird diese überschritten, dann steigt der Zins, man wird zur baldigen Tilgung gedrängt und das Ganze nennt sich geduldete Überziehung.
Zitat von charlesbukowski
Habe ein Konto bei denen, aber wie soll man an diese Daten rankommen?
Ich bekomme von meiner Bank zu jedem Quartal eine "Information zur Kontoabrechnung nach § 504 BGB" dort steht unter anderem der Sollzinssatz für die eingeräumte Überziehung.
Unabhängig davon stehen im Kopf eines jeden Kontoauszuges:
- "Ihr Kreditrahmen"
- " Sollzins für eingeräumte Überziehung p. a. "
- "Sollzins für geduldete Überziehung p. a. "
Habe keine gedruckten Kontoauszüge... und Online geht nur 1 Jahr back
Was ich in meinen Unterlagen gefunden habe ist die Preisliste von 2008.
Seit dem hat sich meiner Meinung nach auch nichts mehr geändert...
Das könnte nach Ansicht meines Anwalts den Prozess allerdings massiv verzögern. Dann sind nämlich mathematische Gutachten und Gegengutachten nötig (die kosten auch Geld und müssen vom Kläger vorgestreckt werden)...
Der sicherste Weg seien die vom BGH bereits abgesegneten 5 Prozent Nutzungsausfall.
Andererseits: Wer eine RSV hat, braucht sich um den Zeitablauf ja keine Sorgen zu machen. Und die Verzugszinsen nach Abschluss des Verfahrens sind höher, als ein Tagesgeld-, oder Festgeldkonto...
Hier hat freundlicherweise ein Forum-Member von der Diba seine Widerrufsbelehrung und die Stellungnahme einer Verbraiucherzentrale gepostet. Da mein Vertrag identisch war aus 2005 vermute ich, das die Diba das als Standardformulierung verwendet hat.
Bei mir kam hinzu das ich 2012 für diese Hypothek ein Forwarddarlehen abgeschlossen habe (für 2015).
Mir würde es genügen, wenn ich das Forwarding-Darlehen widerrufen kann (Moral hin oder her: es geht natürlich um den Zinssatz).
Die Diba hat auch 2 Tage nach Erhalt des Schreibens geantwortet.
Interessanteweise nicht von der Rechtsabteilung, sondern vom Quality-Management!!!!!!
Tenor wie erwartet: Die Bearbeitung braucht Zeit.
Meine Fragen:
Welche Erfahrungen haben Sie nach bei dieser ersten Antwort gemacht?
Ist das üblich das ein Widerruf als Beschwerde bewertet wird?
Forwarding Darlehn: Ist das bei geänderter Tilgungshöhe und Ratenhöhe ein neuer Vertrag)
Das könnte nach Ansicht meines Anwalts den Prozess allerdings massiv verzögern. Dann sind nämlich mathematische Gutachten und Gegengutachten nötig (die kosten auch Geld und müssen vom Kläger vorgestreckt werden)...
Sehe ich auch so.
Zitat von RAM
Der sicherste Weg seien die vom BGH bereits abgesegneten 5 Prozent Nutzungsausfall.
Mit welchem Urteil hat der BGH dies für Realkredite abgesegnet?
".....besteht bei Zahlungen an eine Bank eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss...."
Hier hat freundlicherweise ein Forum-Member von der Diba seine Widerrufsbelehrung und die Stellungnahme einer Verbraiucherzentrale gepostet. Da mein Vertrag identisch war aus 2005 vermute ich, das die Diba das als Standardformulierung verwendet hat.
Bei mir kam hinzu das ich 2012 für diese Hypothek ein Forwarddarlehen abgeschlossen habe (für 2015).
Mir würde es genügen, wenn ich das Forwarding-Darlehen widerrufen kann (Moral hin oder her: es geht natürlich um den Zinssatz).
Die Diba hat auch 2 Tage nach Erhalt des Schreibens geantwortet.
Interessanteweise nicht von der Rechtsabteilung, sondern vom Quality-Management!!!!!!
Tenor wie erwartet: Die Bearbeitung braucht Zeit.
Meine Fragen:
Welche Erfahrungen haben Sie nach bei dieser ersten Antwort gemacht?
Ist das üblich das ein Widerruf als Beschwerde bewertet wird?
Forwarding Darlehn: Ist das bei geänderter Tilgungshöhe und Ratenhöhe ein neuer Vertrag)