Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    ...
    Auch hierzu hat das OLG Stuttgart in Rz 69 eine Begründung parat:
    Soweit der Bundesgerichtshof in den zitierten Entscheidungen, die keine Immobiliardarlehen betreffen, den Wert der gezogenen Nutzungen mit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bemessen hat, ist das auf Immobiliardarlehensverträge nicht zu übertragen, weil diese vom Bundesgerichtshof aufgestellte Beweisregel nicht an eine konkret festgestellte Vermutungsbasis zu den tatsächlichen Marktbedingungen anknüpft, sondern auf der Übertragung der im Gesetz verankerten Regeln über die abstrakte Berechnung des Verzugsschadens beruht, deren Prämisse bei Immobiliardarlehensverträgen nicht zutrifft und die daher bei solchen Verträgen nicht möglich ist (Senat, Urteil vom 6.10.2015 - 6 U 148/14 -, juris; Schnauder, NJW 2015, 2689).
    Und weshalb sollte eine Übertragung der im Gesetz verankerten Regeln über die abstrakte Berechnung des Verzugsschadens für Immobiliardarlehensverträge nicht gelten? Die 'Begründung', dass "... deren Prämisse bei Immobiliardarlehensverträgen nicht zutrifft ..." ist m.E. unlogisch, weil es gar keine Begründung darstellen kann, da es sich doch gerade um eine Vermutung handelt. Naja, egal, man dreht sich diesbzgl. im Kreis... Interessant ist folgender Auszug aus dem im o.g. Urteil zitierten Urteil desselben Senats, vom 06.10.2015 (6 U 148/14):
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs zu vermuten ist, dass eine Bank aus eingenommenen Geldern Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat, beträgt der Zinssatz bei Immobiliardarlehensverträgen 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für das Jahr.
    Ich kann mich nicht erinnern, dass der BGH eine Vermutung oder gar einen Beweis hat/hatte für die 2.5%. Sonst jemand?


    Könnte bitte jemand das Urteil des LG HN vom 13.01.2016 (6 O 176/15) hier einstellen bzw. einen Hinweis geben, wenn es allgemein verfügbar ist? Vielen Dank.

  3. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    LG Bonn stellt Fehlerhaftigkeit einer Widerrufsbelehrung der DSL-Bank fest

    Bankrecht & Kapitalmarktrecht, Grundstücksrecht & Immobilienrecht
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    In einem aktuellen Urteil (Urt. v. 03.02.2016 – 17 O 311/15) stellt das LG Bonn die Fehlerhaftigkeit einer von der DSL Bank verwendeten Widerrufsbelehrung fest. Rechtsanwalt Andreas Müller, LSS Rechtsanwälte, der die erfolgreichen Kläger vertreten hat, hält die Entscheidung für gut begründet. Das Landgericht hat auch die von der Bank eingewandte Verwirkung verneint. Zu dieser Frage werden jedoch von unterschiedlichen Land- und Oberlandesgerichten unterschiedliche Auffassungen vertreten. Erst der BGH wird Klarheit über die Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung beim Widerruf von Darlehensverträgen schaffen können.

    In der bisherigen Rechtsprechung insbesondere des XI. Zivilsenats des BGH kann jedoch keinerlei Tendenz erkannt werden, die befürchten ließe, dass Verbraucherrechte eklatant eingeschränkt würden. Für diese Erwartung spricht auch die im Juni 2015 erfolgte Rücknahme der Revision des ursprünglich unterlegenen Kreditnehmers, die mutmaßlich auf einer vorangegangenen Befriedigung durch das Kreditinstitut zurückzuführen ist und die Aufhebung einer für Dezember 2015 anberaumten weiteren Verhandlung vor dem XI. Zivilsenat. LSS Rechtsanwälte unterhalten seit 2012 ein Sonderdezernat „Widerruf“ und sind hier für Verbraucher bundesweit tätig. Die Entscheidung des LG Bonn nimmt auch zu einer interessanten Detailfrage Stellung: Der Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten, die aufgrund des regelmäßig sechsstelligen Streitwertes, nicht völlig unerheblich sind, können zumeist nur aufgrund Verzuges (§§ 286,280 BGB) verlangt werden.

    Dann müssen aber auch dessen Voraussetzungen vorliegen. Häufig erklärt der beauftragte Rechtsanwalt selbst den Widerruf ggü. der Bank, was den Schuldnerverzug regelmäßig ausschließt und auf Schadensersatzgesichtspunkte kann das Begehren häufig schon wegen fehlenden Verschuldens der Bank nicht gestützt werden (OLG Köln, Beschl. v. 19.08.2015 – 13 U 19/15; LG Bonn, Urt. v. 03.02.2016 – 17 O 311/15).

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-...st_078511.html





    Ich habe gerade mit Herrn Schröder telfoniert. Die WRB war aus 2009 An die angegriffenen Punkte konnte er jetzt spontan nichts sagen. In 2 Wochen steht es bei Juris.
    Generell sei die DSl Bank aber nicht Vergleichsbereit. Höchsten 25% reduzierung VFE. Aber das Angebot hatte ich letztes Jahr auch schon.

    Mehr konnte ich nicht Erfahrung bringen

  4. Avatar von Tom120368
    Tom120368 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aktuelles aus Köln. Die 15. Zivilkammer hat die beklagte Kreissparkasse darauf hingewiesen, dass die dort verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Die Kreissparkasse hatte die "Fußnoten" Belehrung verwendet. Die 15. Kammer verweist ausdrücklich auch auf den Hinweisbeschluss des OLG Köln vom 6.11.2015. Hoch interessant ist, dass die Kammer auch nicht von Verwirkung ausgeht und hier pauschal -aber vollkommen richtig- ausführt, dass diese nicht in Betracht kommt, weil die Beklagte hätte nachbelehren können. Verwiesen wird von der Kammer auf die Entscheidung des BGH vom 20.11.15 V ZR 284/14. Da scheint man in Köln wohl komplett umzudenken. Hoffentlich auch der 13. Senat, der ja noch Verwirkung nach Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung annimmt. Vielleicht ist dort schon vorgedrungen, dass man beim BGH anderer Ansicht ist. Wie man hört, hat dieser wohl die Nichtzulassungsbeschwerde der Bankkunden gegen ein Urteil des OLG Frankfurt (Verwirkung nach Abschluss Aufhebungsvereinbarung) zugelassen (XI ZR 430/15)

  5. Avatar von Sam
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    Ich habe gerade mit Herrn Schröder telfoniert. Die WRB war aus 2009 An die angegriffenen Punkte konnte er jetzt spontan nichts sagen. In 2 Wochen steht es bei Juris.
    Generell sei die DSl Bank aber nicht Vergleichsbereit. Höchsten 25% reduzierung VFE. Aber das Angebot hatte ich letztes Jahr auch schon.

    Mehr konnte ich nicht Erfahrung bringen
    DSL bietet mir gerade 40% der VFE an und das ist schon das 3. Angebot.
    Habe aber auch wegen Verkaufs keinerlei Geschäftsbeziehungen mehr mit denen.

  6. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Sam
    DSL bietet mir gerade 40% der VFE an und das ist schon das 3. Angebot.
    Habe aber auch wegen Verkaufs keinerlei Geschäftsbeziehungen mehr mit denen.

    Ho, Ho, Ho.
    Gewaltig. Sind ja Spaßvögel.
    Ich überlege erst bei 0%. Ich muß mich bei denen beschweren, weil ich erst 1 Angebot erhalten habe.

  7. Avatar von Berliner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,

    ich habe hier schon lange immer fleißig gelesen. Heute soll sich das doch ändern. Meine Frage an die doch sehr fachkundige Runde ist, ob die Rahmenkreditverträge (Abrufkredit) aufgrund falscher Widerrufsbelehrungen ebenfalls Jahre später widerrufbar wären?

    Besten Dank!
    Gruß,
    Berliner

  8. Avatar von Sam
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    Ho, Ho, Ho.
    Gewaltig. Sind ja Spaßvögel.
    Ich überlege erst bei 0%. Ich muß mich bei denen beschweren, weil ich erst 1 Angebot erhalten habe.
    Tja, da macht dein Anwalt wohl nicht genug Druck :-D

  9. Avatar von Seegurke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von lelo44
    @Seegurke: bisher besagt der letzte Satz zwar, dass die Verfallsfrist von 1 Jahr und 2 Wochen nicht auf Verträge über Finanzdienstleistungen anwendbar ist, d.h. nicht auf z.B. Immobiliendarlehen. Der Paragraph wird aber nun geändert und auf solche Verträge ausgeweitet. Wobei dies wiederum nur zukünftige Verträge betrifft und offenbar auch nur solche, die trotz Notwendigkeit die Pflichtangaben nicht enthielten. Insofern praktisch keine Bedeutung mehr für den Widerrufsjoker.
    Wenn die Änderungen des Widerrufsrechts in 6/2010 nicht den Verfall der Widerrufsfrist für Darlehen einschränken, verstehe ich nicht, warum man immer wieder davon liest, dass der Widerrufsjoker Kreditverträge von 2002 bis 6/2010 betrifft. Unser Darlehensvertrag ist von 10/2010. Der müsste nach meinem aktuellen Verständnis jetzt auch widerrufen werden können, wenn die WRB fehlerhaft ist.

  10. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tom120368
    Aktuelles aus Köln. Die 15. Zivilkammer hat die beklagte Kreissparkasse darauf hingewiesen, dass die dort verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Die Kreissparkasse hatte die "Fußnoten" Belehrung verwendet. Die 15. Kammer verweist ausdrücklich auch auf den Hinweisbeschluss des OLG Köln vom 6.11.2015. Hoch interessant ist, dass die Kammer auch nicht von Verwirkung ausgeht und hier pauschal -aber vollkommen richtig- ausführt, dass diese nicht in Betracht kommt, weil die Beklagte hätte nachbelehren können. Verwiesen wird von der Kammer auf die Entscheidung des BGH vom 20.11.15 V ZR 284/14. Da scheint man in Köln wohl komplett umzudenken. Hoffentlich auch der 13. Senat, der ja noch Verwirkung nach Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung annimmt. Vielleicht ist dort schon vorgedrungen, dass man beim BGH anderer Ansicht ist. Wie man hört, hat dieser wohl die Nichtzulassungsbeschwerde der Bankkunden gegen ein Urteil des OLG Frankfurt (Verwirkung nach Abschluss Aufhebungsvereinbarung) zugelassen (XI ZR 430/15)
    Gibt es hier im Forum Erfahrungen mit der 30. Kammer des LG Köln?

  11. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Auch Rahmenkreditverträge fallen unter das Verbraucherkreditrecht und sind grundsätzlich widerrufbar - genauso wie revolvierende Kreditkarten (Verbraucher zahlt jeden Monat nur 10 Prozent).

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von okerke
    Gibt es hier im Forum Erfahrungen mit der 30. Kammer des LG Köln?
    Nicht von mir - und sorry, dass ich Meine Frage gerade jetzt hier einschiebe:

    Was bedeutet die folgende Vereinbarung? (in einem Vergleich)
    "Die Parteien erteilen sich im Hinblick auf sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Darlehensverhältnis wechselseitig Generalquittung."

    In Wikipedia steht dazu folgendes:
    Eine Generalquittung ist eine auslegungsbedürftige Willenserklärung im Sinne von § 133, § 157 BGB, die vor allem im hanseatischen Raum zur Beendigung von Streitigkeiten und Schaffung klarer Verhältnisse gebräuchlich ist.[1]
    Die Erteilung einer Generalquittung kann weitreichende Rechtsfolgen haben. Sie kann - vergleichbar der im Arbeitsrecht verbreiteten Ausgleichsquittung - neben der Wissenserklärung, eine Leistung tatsächlich erbracht bzw. empfangen zu haben (Quittung), zugleich ein Angebot zum Abschluss eines Erlassvertrages, eine Verzichtserklärung oder ein negatives Schuldanerkenntnis enthalten und damit eine Verfügung über eine bestehende Forderung darstellen.[2]
    Eine Generalquittung in einem gerichtlich protokollierten Vergleich soll im Interesse des Rechtsverkehrs klare Verhältnisse schaffen und künftigen Streitigkeiten vorbeugen. Sie erfasst grundsätzlich auch bereits titulierte Ansprüche der Parteien.
    Bedarf es einer solchen Vereinbarung in einem Vergleich - auch außerhalb des "heanseatischen Raums"? Reicht zur abschließenden Klärung nicht der Beschluss des Gerichts?

  13. Avatar von Tom120368
    Tom120368 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Generalquittung ist eine recht ungewöhnliche Formulierung und in den hiesigen OLG Bezirken Köln und Düsseldorf selten. Eigentlich reicht der gerichtliche Beschluss. Jedenfalls kann danach nicht mehr nachgekauft werden.

  14. Avatar von Tom120368
    Tom120368 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mit der 30 Kammer habe ich noch keine Erfahrung gemacht. Aber zumindest nach den gemeinsamen Gesprächen beim OLG Köln vor einigen Wochen dürften die Kammern jetzt einheitlich entscheiden.

  15. Avatar von lelo44
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Seegurke
    Wenn die Änderungen des Widerrufsrechts in 6/2010 nicht den Verfall der Widerrufsfrist für Darlehen einschränken, verstehe ich nicht, warum man immer wieder davon liest, dass der Widerrufsjoker Kreditverträge von 2002 bis 6/2010 betrifft.
    Weil im März 2016 das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie leider auch einen neuen Paragraphen enthalten wird, der rückwirkend für Verträge zwischen 01.09.2002 und dem 10. Juni 2010 ein evt. fortbestehendes Widerrufsrecht - spätestens 3 Monate nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung - erlöschen lässt. Und gerade Verträge in diesem Zeitraum waren häufig fehlerhaft.
    Zitat Zitat von Seegurke
    Unser Darlehensvertrag ist von 10/2010. Der müsste nach meinem aktuellen Verständnis jetzt auch widerrufen werden können, wenn die WRB fehlerhaft ist.
    Richtig.

  16. Avatar von claus47
    claus47 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tom120368
    Aktuelles aus Köln. (...) Hoffentlich auch der 13. Senat, der ja noch Verwirkung nach Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung annimmt. Vielleicht ist dort schon vorgedrungen, dass man beim BGH anderer Ansicht ist. Wie man hört, hat dieser wohl die Nichtzulassungsbeschwerde der Bankkunden gegen ein Urteil des OLG Frankfurt (Verwirkung nach Abschluss Aufhebungsvereinbarung) zugelassen (XI ZR 430/15)
    Gibt es zu XI ZR 430/15 irgendwo Details?

  17. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zum Az. XI ZR 430/15 ist mir leider auch nichts weiter bekannt, sorry.


    An dieser stelle bedanke ich mich (sozusagen rückwirkend) noch für folgenden wichtigen Hinweis:
    Zitat Zitat von Harley
    ... Übrigens zahlt der Kläger auch im Fall des vollständigen Obsiegens in der Hauptsache stets die Mehrkosten, die zusätzlich beim "unzuständigen Gericht" anfallen.

    Ist natürlich nur für Kläger von Belang, die keine RSV - Deckung besitzen.
    Wie ist denn aktuell der Stand beim LG bzw. OLG FFM? Hat jemand eine Übersicht, wie die einzelnen LG-Kammern bzw. OLG-Senate urteilen? Der 3. Zivilsenat (12.10.2015 - 3 U 120/15) hat sich ja unerfreulich geäußert. Und die anderen Senate bzw. (LG) Kammern?

  18. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo, wir haben ja Ende nächster Woche unseren Termin beim OLG 5. Zivilsenat und eben habe ich die Mitteilung bekommen das uns die Bank einen Vergleich anbietet im Umfang von 70 % der bezahlten VFE, würde ihr das annehmen oder nächste Woche abwarten?

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich würde das nicht annehmen und das Pokerspiel weiter mitmachen. Nur noch einmal zur Erinnerung: Auch die DiBa? Welche WRB? "Nur" Pronomen angepasst oder auch "ganz deutliche" Abweichungen vom Mustertext? Ich weiß, es gibt nicht halb-falsch, aber auch die Banken rechnen mit Wahrscheinlichkeiten (Urteil für/gegen sie), wenn sie "Angebote" machen. Bei diesen "Angeboten" sollte man einfach ausrechnen, ob man am Ende (abhängig von der Vertragslaufzeit, Tilgungsrate, verbleibender VFE) nicht sogar noch draufzahlt, es aber - wenn man nicht genau hinschaut - ggf. gar nicht bemerkt. Die haben nichts zu verschenken - dran denken!

    Achso: Mir ist unklar, ob Du nun noch 30% oder 70% der VFE zahlen sollst - aber so oder so erscheint mir das der Versuch zu sein, Dich über den Tisch zu ziehen. Warte es ab und freue Dich auf noch bessere Angebote (ohne Garantie, natürlich) vor Gericht - wobei Du dort dann mit Deinem RA einen Vergleich aushandeln solltst, der wirklich sicherstellt, dass auch die Prozesskosten berücksichtigt werden etc.

  20. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    5. Senat welches OLG?

  21. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Zum Az. XI ZR 430/15 ist mir leider auch nichts weiter bekannt, sorry.


    An dieser stelle bedanke ich mich (sozusagen rückwirkend) noch für folgenden wichtigen Hinweis:

    Wie ist denn aktuell der Stand beim LG bzw. OLG FFM? Hat jemand eine Übersicht, wie die einzelnen LG-Kammern bzw. OLG-Senate urteilen? Der 3. Zivilsenat (12.10.2015 - 3 U 120/15) hat sich ja unerfreulich geäußert. Und die anderen Senate bzw. (LG) Kammern?

    dazu hatte ich doch mal eine umfangreiche Übersicht erstellt.

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