Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAFuel
    RAFuel ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Hast Du da ein Urteil? Az?
    Das OLG STUTTGART hat diese Rechtsauffassung in Verhandlungen vom 02.02.2016 wieder bestätigt. Die Urteile sind fuer Februar 2016 angekündigt. Die Nutzungsersatzfrage wird noch gleich behandelt wie im Urteil vom 24.11.2015, das auf der Website des OLG veröffentlicht ist.

  3. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hat sich das OLG Stuttgart denn zur Verzinsung des Darlehens ab Widerruf schon mal geäußert?

  4. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAFuel
    Das OLG STUTTGART hat diese Rechtsauffassung in Verhandlungen vom 02.02.2016 wieder bestätigt. Die Urteile sind fuer Februar 2016 angekündigt. Die Nutzungsersatzfrage wird noch gleich behandelt wie im Urteil vom 24.11.2015, das auf der Website des OLG veröffentlicht ist.
    Was ist den jetzt richtig?
    OLG Köln besättig mit dem Beschluss von 16.11.2015 das Urteil von LG Aachen in dem es bezüglich des Verzugs heißt:

    7. Zu Recht begehren die Kläger die Feststellung, dass sich die Beklagte im Annahmeverzug befindet. Schon vorprozessual lehnte die Beklagte die Rückabwicklung der Darlehensverträge ab und befindet sich damit im Verzug.

    Das OLG Stuttgart scheint es ganz anders zu sehen.

    Das ist echt Wahnsinn.

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wie Sparkassen Sparverträge kündigen...


    https://www.focus.de/finanzen/experte...d_5263396.html

  6. Avatar von Hein1708
    Hein1708 ist offline

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    Lächeln AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    wie gesagt, in Frankfurt ist es im Moment eine Lotterie, wo ein Fall in der Berufung landet. Bei Widerruf bereits beendeter Verträge gibt es beim 3. und 19. Senat bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des BGH nix zu holen. Beim 23. und 17.und soweit ich weiß auch beim 10. ist es genau umgekehrt. Vom 1. und 9. kenne ich derzeit keine Entscheidung.

    Angeblich nehmen der 3. und 19. Rechtsmissbrauch auch bei laufenden Verträgen an. Die mir bekannten Entscheidungen des 19. beziehen sich aber auf beendete Verträge und beim 3. wurde es bislang bei Einzelfällen so entschieden, bei denen der Darlehensnehmer vor Widerruf schon mal wegen Zinsanpassung vorstellig wurde. Man muss dazu vielleicht wissen, dass der 23. Senat 1/3 aller Bankrechtsfälle hat, der 19. etwas über 20 % (5 von 24) und der 17. 16 % (4 von 14) und daher 70 % aller Bankrechtssachen bei diesen 3 Senaten liegen. Der 10. hat noch 12,5 % und die restlichen Verfahren verteilen sich auf den 1. 3. und 9. die dann jeweils nur 8 bzw. 4 % der Bankrechtsfälle bearbeiten.

    Das führt zu dieser fürchterlichen Zersplitterung der Rspr, die die Beratung so schwierig macht, denn es gibt keinerlei Vorhersehbarkeit, bei welchem Senat man landet. Ich zB bin derzeit mit Verfahren beim 23., 19. 10. 9. und 3. (nur mit Widerrufsfällen).
    Hallo Herr Koch,

    danke für die gründliche Analyse des Lotteriespieles am OLG FFM.

    Mein Anwalt (der hier im Forum schon öfters zitiert wurde) und ich haben Glück gehabt und sind mit unserer Berufung gegen das Urteil 2-02 O110/15 des LG FFM vom 10.12.2015 (hatte ich hier schon gepostet wg. Verwirkung und Rechtsmissbrauch bei einem noch laufenden Darlehensvertrag!) erfreulicherweise nun genau beim 17. Senat gelandet. Habe daher gute Hoffnung nicht bis zum BGH gehen zu müssen.
    Aber wie Sie schon sagten: Nichts ist bei Lotteriespielen sicher.

  7. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber die Bank will zum BGH.....

  8. Avatar von Hein1708
    Hein1708 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Aber die Bank will zum BGH.....
    Glaube ich aber nicht, die ziehen doch immer den Schwanz ein und finden ihre Kunden vorher gr0ßzügig ab, damit sich Dr. Ellenberger nicht äußern kann.

  9. Avatar von Hein1708
    Hein1708 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von claus47
    Wo gibt es das Urteil im Wortlaut?
    Habe ich leider noch nicht. Habe nur die Verweise von der Kanzlei "Hünlein" "und Anwalt.de" zu dem Urteil . Diese Links hatte ich schon gepostet.
    Vielleicht kann aber Sebkoch - der mich darauf hingewiesen hatte, dass sein Kollege RA Lippke das Urteil erstritten hatte - weiterhelfen. Unabhängig davon werde ich auch meinen Anwalt bitten mir das Urteil zu übersenden und danach hier einstellen.

  10. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    das ist nicht "mein" Kollege Lippke ;-). Anwälte sprechen voneinander immer als "Kollegen".

    Ich habe das Urteil vom 27.01.2016 doch inzwischen an alle Interessierten versandt. Falls ich jemanden vergessen habe, bitte per PN mit Email melden.

  11. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hein1708
    Hallo Herr Koch,

    danke für die gründliche Analyse des Lotteriespieles am OLG FFM.

    Mein Anwalt (der hier im Forum schon öfters zitiert wurde) und ich haben Glück gehabt und sind mit unserer Berufung gegen das Urteil 2-02 O110/15 des LG FFM vom 10.12.2015 (hatte ich hier schon gepostet wg. Verwirkung und Rechtsmissbrauch bei einem noch laufenden Darlehensvertrag!) erfreulicherweise nun genau beim 17. Senat gelandet. Habe daher gute Hoffnung nicht bis zum BGH gehen zu müssen.
    Aber wie Sie schon sagten: Nichts ist bei Lotteriespielen sicher.
    .
    Rein faktisch wird das vermute ich keine Rolle mehr spielen. Bei der durchschnittlichen Entscheidungszeit von ca. 12 Monaten am OLG FFM wird es bis zu einer Entscheidung vermutlich ohnehin geklärt sein

  12. Avatar von Blader2006
    Blader2006 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo.

    Wie sieht das eigentlich für noch offene Urteile aus, wenn der BGH am 23.2.16 eine verbraucherfreundliche Entscheidung fällt ?
    Nimmt das direkt noch Einfluss auf das Urteil oder können Richter weiter Ihrer ursprünglichen Auffassung folgen? Beispiel: Gerichtstermin im Januar -> Von Richter signalisiert das die Klage abgewiesen wird da Widerrufstext angeblich wortgenau -> Urteilsverkündung im März.

    Danke.

  13. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    rechtliche Ausführungen kann man jederzeit bis zum Urteil machen und können vom Gericht auch berücksichtigt werden. Ein Richter kann sich aber auch gegen den BGH entscheiden (passiert aber doch eher selten)

  14. Avatar von claus47
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gibt es eigentlich irgendwo eine Zusammenstellung von Urteilen, die Darlehensnehmer erfolgreich gegen die Hamburger Sparkasse erstritten haben? Dummerweise scheinen LG Hamburg und HansOLG, die am Sitz der Haspa herrschen, praktisch ausnahmslos - und mit unhaltbaren Begründungen - die Klagen abzuweisen.

    Auch in Hamburg besteht natürlich eine starke Neigung der Richter, sich die Arbeit - und wohl auch das Gewissen - zu erleichtern, indem einfach auf Urteile der Kollegen verwiesen wird. Man sollte sie dabei mit Hilfe der richtigen Entscheidungen unterstützen, selbst wenn diese nicht rechtskräftig oder gar aufgehoben worden sind.

    Die Erwähnung des Urteils des LG Hamburg vom 16.04.2014, 302 O 159/13, bei der Stiftung Warentest, ist mir bekannt.

  15. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gerade reingekommen, könnte das für uns ggf. hilfreich sein, falls der BGH hier Rechtsmissbrauch verneint?

    "Bundesgerichtshof

    Mitteilung der Pressestelle

    __________________________________________________ _____________________________________

    Nr. 032/2016 vom 08.02.2016

    Verhandlungstermin am 16. März 2016, 11.00 Uhr - VIII ZR 146/15 (Zur Frage des Widerrufsrechts in
    einem Fernabsatzvertrag)


    Der Kläger bestellte über das Internet am 14. Januar 2014 bei der Beklagten, die mit einer Tiefpreisgarantie geworben hatte, zwei Taschenfederkernmatratzen zum Preis von insgesamt 417,10 €. Die Matratzen wurden am 24. und 27. Januar 2014 ausgeliefert und vom Kläger zunächst auch bezahlt.

    In der Folgezeit bat der Kläger unter Hinweis auf ein günstigeres Angebot eines anderen Anbieters um Erstattung des Differenzbetrags von 32,98 €, damit er von dem ihm als Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht absehe. Zu einer entsprechenden Einigung kam es nicht. Der Kläger widerrief den Kaufvertrag daraufhin mit Mail vom 2. Februar 2014 und sandte die Matratzen zurück.

    Die Beklagte ist der Auffassung dass der Kläger sich rechtsmissbräuchlich verhalten habe und der Widerruf deshalb unwirksam sei. Denn nach der im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Rechtslage habe ein Widerrufsrecht bestanden, damit der Verbraucher die Ware prüfen könne. Grund des Widerrufsrechts sei ausschließlich das strukturelle Informationsdefizit des Verbrauchers bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes. Aus diesem Grund habe der Kläger aber nicht widerrufen, sondern vielmehr, um (unberechtigt) Forderungen aus der Tiefpreisgarantie durchzusetzen.

    Die auf Rückzahlung des Kaufpreises von 417,10 € nebst Zinsen gerichtete Klage hatte in beiden Instanzen Erfolg. Mit der vom Landgericht zugelassenen Revision begehrt die Beklagte die Abweisung der Klage.

    Vorinstanzen:

    AG Rottweil – Urteil vom 30. Oktober 2014 (1 C 194/14)

    LG Rottweil – Urteil vom 10. Juni 2015 (1 S 124/14)

    § 312b BGB aF Fernabsatzverträge

    (1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Leistung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. […]

    (2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

    […]

    § 312d BGB aF Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    (1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. […]

    (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 3 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.

    […]

    § 355BGB aF Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

    […]

    Karlsruhe, den 8. Februar 2016

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Telefax (0721) 159-550"

  16. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    das wäre dann natürlich witzig, wenn die Rechtsfrage grundsätzlich an einem 400 Euro Matratzenfall entschieden würde. Allerdings ist das dann ja zum Fernabsatzrecht.

  17. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    das wäre dann natürlich witzig, wenn die Rechtsfrage grundsätzlich an einem 400 Euro Matratzenfall entschieden würde. Allerdings ist das dann ja zum Fernabsatzrecht.
    Nachdem der XI. Senat sich zur Frage, ob das WRR der Motivationskontrolle unterliegt bisher nicht äußern durfte, könnte vielleicht der VIII. Senat, sozusagen im Wege der "Amtshilfe" grundsätzlich dazu Stellung nehmen.

    M.E. deutet darauf auch die Veröffentlichung dieser Prozesslappalie durch die Pressestelle hin.

    Zumindest dieser Revisionskläger wird nicht das Scheckbuch zücken. Wer einen Prozess wegen 32 EUR durch 3 Instanzen zieht, dem geht's ums Prinzip.

  18. Avatar von manfredi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Herr Koch,

    könnten Sie auch mir, bitte, das Urteil des OLG Frankfurt vom 27.01.2016 Az.17 U 16/15 zusenden?


    Herzlichen Dank, manfredi

  19. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Nachdem der XI. Senat sich zur Frage, ob das WRR der Motivationskontrolle unterliegt bisher nicht äußern durfte, könnte vielleicht der VIII. Senat, sozusagen im Wege der "Amtshilfe" grundsätzlich dazu Stellung nehmen.

    M.E. deutet darauf auch die Veröffentlichung dieser Prozesslappalie durch die Pressestelle hin.

    Zumindest dieser Revisionskläger wird nicht das Scheckbuch zücken. Wer einen Prozess wegen 32 EUR durch 3 Instanzen zieht, dem geht's ums Prinzip.
    Jetzt kommen die Banken und bieten dem Händler einen Check an damit er die Revision zurücknimmt. Er kann jetzt nicht nur mit Matratzen sondern auch mit der Revision Geld machen.

  20. Avatar von claus47
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Jetzt kommen die Banken und bieten dem Händler einen Check an damit er die Revision zurücknimmt. Er kann jetzt nicht nur mit Matratzen sondern auch mit der Revision Geld machen.

    Das muss man wohl leider tatsächlich erwarten.

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So, nach längerer Abwesenheit bin ich nun (endlich) auch wieder in diesem Thread angekommen - und stelle fest, dass ich hier knapp 900 ungelesene Beiträge überfliegen muss. Also habt bitte noch etwas Geduld mit mir, bis ich mich wieder besser eingefunden habe. Ich werde nur sporadisch etwas schreiben können...

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