Die spielen doch mit gezinkten Karten. Das Urteil ist doch ungültig. Die haben sich schlichtweg geirrt.
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Eine Verwirkung oder Rechtsmissbrauch schloss das OLG Frankfurt im Rahmen seiner bisherigen Rechtsprechung zutreffend aus.
Daran änderte es auch nichts, dass die Verträge bereits rückabgewickelt und dann erst widerrufen wurden. Das bloße Rückzahlen oder das bloße Verstreichen von einigen Jahren führt weder zur Verwirkung noch zu einem Rechtsmissbrauch"
Geht doch nicht. Keine Verwirkung, kein Rechtsmissbrauch. Was soll jetzt die Bankenwelt mit diesem Urteil anfangen???