Hallo,
ich habe gestern, nach einem Tag, von meiner Sparkasse die Antwort auf mein Schreiben bez. der fehlerhaften Widerrufsbelhrung bekommen.
Hier mal ein paar Auszüge aus dem Schreiben:
Wir verwenden uneingeschränkt geprüfte Musterverträge ohne weitere Änderungen vorzunehmen. Die Musterverträge des deutschen Sparkassen und Giroverbandes sind rechtlich geprüft und verwenden zudem die Widerrufsbelehrung nach den gesetzlichen Muster der BGB-InfoV. Der BGH hat inzwischen entschieden, dass Widerrufsbelehrungen nach diesem Muster nicht zu beanstanden sind.
Der Vertrag wurde durch uns überprüft. Eine Unwirksamkeit konnten wir nicht feststellen.
Hinzu kommt, dass grundsätzlich auch das Verbrauchern eingeräumte Widerrufsrecht der Verwirkung gemäß §242 BGB unterliegt. Ein Widerrufsrecht kann auch bei formalen Fehlern in der Widerrufsbelehrung nach Ablauf mehrerer Jahre nach Auszahlung des Darlehens nicht mehr ausgeübt werden, da der Einwand der Verwirkung und damit der unzulässigen Rechtsausübung entgegen steht.
Einer Zinsanpassung bzw. einer Umfinanzierung können wir daher nicht zustimmen.
Ich bräuchte jetzt ein bisschen Futter für den Widerspruch
Was ich bisher gefunden habe, ist natürlich die Angabe "Die Frsit beginnt frühestens.....". Weiter dürfte der überflüssige Zusatz "
Finanzierte Geschäfte" nicht okay sein?! Unten im Formular werden zwei Fußnoten abgedruckt:
1 Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z.B. Darlehensvertrag vom …
2 Bitte Frist im Einzelfall prüfen.“
Auch dazu gibt es wohl schon mindestestens 2 Entscheidungen von OLG`s
Die angebliche Verwirkung des Widerrufsrecht ist meiner Recherche nach auch eher Wunschdenken der Sparkasse.
Wer hat weitere Fehler gefunden? Bin für jeden Typ dankbar !!
Es handelt sich um eine relativ kleine Summe (unter 15.000€) und somit ist das Kostenrisiko für mich überschaubar. Von daher bin ich nicht gewillt klein beizugeben und würde es auch durchziehen..... Ob die Sparkasse wegen solchen Penats es allerdings auf einen Prozeß ankommen lassen würde ist fraglich..? Was meint Ihr?