Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Stespe2010
    Stespe2010 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Oder auch: Vergleich ist besser als ungewisses Prozessrisiko!

  3. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Ich wüsste nicht wenn? Die Floskel ist auch schon langsam überstrapaziert.

    Selbstverständlich gibt es hier Forenteilnehmer, die mitdiskutieren und einen hilfreiche Tipps geben oder sogar Urteile zu Verfügung stellen. Selbst ein RA nimmt sich sehr oft die Zeit dies zu tun... und zwar unentgeltlich.



    Sie wollen nicht diskutieren aber treiben sich hier im Forum auf. Wozu??

    Ihre Wirtschaftlichen Interessen sollten Sie mehr in den Vordergrund stellen, wenn Sie schon vom fair und transparent sprechen.




    Vielleicht sollten Sie auch erklären warum so viele Vergleiche Zustandekommen...jeder zweite Beitrag von Ihnen weist auf sehr gute Vergleiche hin, die Sie und Ihre Rechtsanwälte erreichen.

    Vergleich=schnelles Ende=mehr Mandate die ein RA abarbeiten kann= schnell verdientes Geld.
    also nur der Vollständigkeit halber, was die Gebühren betrifft, die ein Anwalt verdient.

    Beim außergerichtlichen Vergleich sind es 2,8 Gebühren, beim gerichtlichen in erster Instanz (nach außergerichtlicher Tätigkeit) sind es 4,15 und wenn es durch beide Instanzen geht mit Urteil (an der dritten verdient dann nur der BGH-Anwalt) sind es 5,95.

    Das alles bei einem Mandanten, wobei gerade im außergerichtlichen Bereich ja auch Vereinbarungen möglich sind.

    Das Prozessieren durch beide Instanzen ist daher zunächst mal das lukrativste, wobei das zwar sicher mehr Arbeit bedeutet, gerade die zweite Instanz hält sich bei diesen Verfahren aber in sehr engen Grenzen, da es ja nur um Rechtsfragen geht und daher die Berufungen eher schlank vom Aufwand sind.

    Ich möchte hier sicher nicht meinen gesamten Berufsstand verteidigen. Bei über 100.000 zugelassenen Anwälten sind sicher mehr als genügend fragwürdige Kollegen dabei, aber ich möchte umgekehrt auch mal klarstellen, dass zumindest ein großer Teil doch ein anständiges Berufsverständnis hat, der sich als Vertreter seiner Mandanten sieht.

  4. Avatar von Aikido
    Aikido ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Als Anwalt wäre mir das eigentlich egal. Ich sehe zwar derzeit nicht, dass sich der periodische Ansatz nach Servais irgendwo gerichtlich durchgesetzt hätte, aber wenn der Mandant das so möchte und er sich der Risiken der Teilabweisung bewusst ist bzw. die RSV das mitträgt, okay. Das müsste dann allerdings der Mandant oder ein externer Dienstleister berechnen. Ich rechen sonst grundsätzlich selbst, aber ein solcher periodischer Ansatz ist dann einfach zu viel Aufwand und der Anwalt schuldet das zunächst mal ohnehin nicht.

    Man sollte dabei aber vielleicht ein - ggfs eher praktisches - Problem sehen. Richter mögen keine komplizierten Berechnungen. Schon das Berechnen des Nutzungsersatzes an sich zeigt in den Instanzen erhebliches Unbehagen und gerade bei den vielen Belehrungen, bei denen ein Richter nur entscheidet, welche vorhergehende Entscheidung er abschreiben muss, kann das natürlich auch mal den Ausschlag geben, denn die Abweisung ist dann viel leichter als die Stattgabe, bei der dann zwingend in die Berechnung einsteigen muss.
    Ich finde es durchaus in Ordnung, wenn ich auf einen externen Dienstleister verwiesen werde. Wichtiger als die Berechnung ist ja die Begründung des Klageantrages hierzu und die Bereitschaft des RA sich mit den Aufsätzen und den wenigen Urteilen hierzu auseinanderzusetzen.

    Ärgerlich ist es nur, wenn ich einen Widerruf schreibe und ihn mit der variablen Zinsberechnung begründe, und es erst nach Auftragserteilung mitgeteilt bekomme, das es nicht die Berechnungsmethode des RA ist.

    Ansonsten wird man die Kosten des externen Dienstleisters ja auch als Schadensersatzforderungen geltend machen können, oder? Schließlich stand die Bank in der Pflicht nach Widerruf eine Abrechnung zu erstellen und dieses ist ja - in der Regel - nicht erfolgt.

  5. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    naja, da habe ich schon meine Zweifel, ob man das als Schadensersatzforderung geltend machen kann, denn das kann letztlich ja jeder rechnen (ist halt kompliziert) und dass es die Pflicht der Bank ist, sieht (soweit ich das sehe) eigentlich nur Rogoz so.

    Der RA ist letztlich nur ein Dienstleister und der Mandant entscheidet, was gemacht wird.

  6. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ich glaube sie sind der einzige RA den ich hier verteidigen würde das steht schon mal fest... und jeder soll sein Teil abgekommen, aber nicht so wie IG Vergleich.

    ag: 1,3+1,5= 2,8 = Ende
    I.Instenz 0,65+1,3+1,2= 3,15 entweder Ende oder +1,0 für ein Vergleich. Der RA hat aber einen Termin war genommen und hat eine Klage gefertigt für 0,35 mehr.
    II. 3,15 +1,6= 4,75 ob ein Termin stattfindet ist fraglich, wenn dann kommt noch 1,2 drauf. Die Berufung begründet + noch ein weiterer Termin.

  7. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    das RVG (Gebührengesetz) hat aber der Gesetzgeber gemacht, nicht die Anwaltschaft. Man muss bitte nur mal im Blick behalten, dass es zahlreiche Gründe für einen Vergleich geben kann (bei mir im OLG Bezirk schon die Rspr des 3. und 19. Senat zb) und viele Mandanten auch weder Zeit, Lust und/oder Nerven für ein Gerichtsverfahren haben. Nach meiner Erfahrung ist es für den "Normalmandant" bereits der blanke Horror, vor Gericht zu sollen. Das sind alles Faktoren, die man sehen sollte. Daher darf man Vergleichs nicht generell stigmatisieren. Es kommt wirklich auf den Fall an.

  8. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    sagen wir es mal so, dass der unerfahrene DN gerade deswegen zum RA geht weil er sich selber nicht auskennt oder beraten werden möchte. In welche Richtung es dann geht entscheidet der DN aber lenken tut Ihn der RA. Aber wie dem auch sei das ist jedem selber überlassen... jeder muss für sich entscheiden was für Ihm das Beste ist.

    Das man hier kommerzielle Interessen vertritt sollte man offen darlegen, und es nicht hinter einem Rechner verbergen nach dem Moto "danke für den kleinen Finger ich will aber noch die ganze Hand"

    ..so hat jemand noch interessante Urteile??

  9. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Ich wüsste nicht wenn? Die Floskel ist auch schon langsam überstrapaziert.

    Selbstverständlich gibt es hier Forenteilnehmer, die mitdiskutieren und einen hilfreiche Tipps geben oder sogar Urteile zu Verfügung stellen. Selbst ein RA nimmt sich sehr oft die Zeit dies zu tun... und zwar unentgeltlich.



    Sie wollen nicht diskutieren aber treiben sich hier im Forum auf. Wozu??

    Ihre Wirtschaftlichen Interessen sollten Sie mehr in den Vordergrund stellen, wenn Sie schon vom fair und transparent sprechen.




    Vielleicht sollten Sie auch erklären warum so viele Vergleiche Zustandekommen...jeder zweite Beitrag von Ihnen weist auf sehr gute Vergleiche hin, die Sie und Ihre Rechtsanwälte erreichen.

    Vergleich=schnelles Ende=mehr Mandate die ein RA abarbeiten kann= schnell verdientes Geld.
    Warum verschwendt man soviel Energie, wenn jemand hier im Forum, natürlich u. a. wegen wirtschaftliche Interessen postet? Ist doch zum Thema. Ignoriert doch einfach den Post, wie bei der Werbung im Fernsehen. Oder ruft man Werbeunterbrechungen bei RTL oder SAT1 an und beschwert sich da?

    Und generell: Einen Gang runter schalten wäre, nicht nur hier im Forum, generell eine Empfehlung von mir. Ich beschimpfe doch auch nicht jeden Andersdenkenden. Warum hat sich der Ton seit 2-3 Monaten so gewandelt? Werden wir wegen dem BGH-Urteil nörvös, oder sind es die ungerechten Urteile?

    Speziell zum IG widerruf: Als ich mich mit der Materie angefangen habe zu beschäftigen, habe ich auf deren Website die wichtigsten Informationen komprimiert zur Verfügung gestellt bekommen. Habe aber deren Dienste nicht in Anspruch genommen. Die wirtschaftlichen Interessen habe ich übrigens dort sofort erkannt und muß nicht bei jedem Post von denen neu herausgestellt werden.

    Wenn meine Bank ein halbwegs annehmbares Angebot macht, nehme ich es mit großer Freude an. Ich habe vor fast einem Jahr Widerrufen und habe nicht einmal ein Termin wegen meiner Klage (Hin und Her wegen RSV und und und). Ich bin froh, wenn ich das Widerruf in einem Ordner versenken kann.
    Macht die Bank kein anständiges Angebot, mache ich weiter. Aber es nervt.....

  10. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    aus einem aktuellen Urteil des LG Köln vom 12.01.2016, 22 O 334/15.

    "Die Beklagte befindet sich spätestens seit der mündlichen Verhandlung in Verzug gem. § 286 BGB, weil sie durch ihren Klageabweisungsantrag die Rückabwicklung in der geforderten Zug- um – Zug- Form endgültig verweigert."

    Das dürfte nun abschließender Humbug sein, denn es geht ja allenfalls um den Annahmeverzug nach § 295 BGB für die Gegenleistung. Das hat mit Verzug nach § 286 BGB nun wirklich nichts zu tun und insoweit gibt es auch kein Feststellungsinteresse. Wenn ich das in meinen Kursen mal zum Besten gebe, erlischt der Glaube an unsere super Staatsjuristen dann endgültig.

  11. Avatar von derpicknicker
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Als Anwalt wäre mir das eigentlich egal. Ich sehe zwar derzeit nicht, dass sich der periodische Ansatz nach Servais irgendwo gerichtlich durchgesetzt hätte, aber wenn der Mandant das so möchte und er sich der Risiken der Teilabweisung bewusst ist bzw. die RSV das mitträgt, okay. Das müsste dann allerdings der Mandant oder ein externer Dienstleister berechnen. Ich rechne sonst grundsätzlich selbst, aber ein solcher periodischer Ansatz ist dann einfach zu viel Aufwand und der Anwalt schuldet das zunächst mal ohnehin nicht.

    Man sollte dabei aber vielleicht ein - ggfs eher praktisches - Problem sehen. Richter mögen keine komplizierten Berechnungen. Schon das Berechnen des Nutzungsersatzes an sich zeigt in den Instanzen erhebliches Unbehagen und gerade bei den vielen Belehrungen, bei denen ein Richter nur entscheidet, welche vorhergehende Entscheidung er abschreiben muss, kann das natürlich auch mal den Ausschlag geben, denn die Abweisung ist dann viel leichter als die Stattgabe, bei der dann zwingend in die Berechnung einsteigen muss.
    Gibt es denn jemanden hier im Forum, der gerade versucht, den periodischen Ansatz gerichtlich durchzusetzen oder hatte vielleicht sogar Erfolg damit?

  12. Avatar von derpicknicker
    derpicknicker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von cherrylady
    Ein erfreuliches Anerkenntnis-Urteil aus Frankfurt gegen die ING DIBA.
    ING DiBa erkennt Klageforderung vor dem Landgericht Frankfurt an

    In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen, gab die ING DiBa kürzlich vor dem Landgericht Frankfurt ein Anerkenntnis ab. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil des Landgerichts Frankfurt vom 16.12.2015 Az. 2-30 O 155/13.
    Es handelte sich dabei um drei Verträge aus dem Jahre 2009. Die ING DiBa formulierte in Ihrer Widerrufsbelehrung u.a. wie folgt:

    „Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBa AG. „

    „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“

    Die Kläger hatten die betroffenen Darlehensverträge Vorzeit zurückgezahlt und mussten dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung von über 20.000 € bezahlen. Dieses Geld erhielten Sie jetzt von der ING DiBa vollständig zurück. Die Widerrufsklage war somit ein voller Erfolg. Nachdem ein Vergleich nicht zustande kam, erkannte die ING DiBa kurzerhand die Klageforderung an.
    Interessant. Ähnliche Erfahrung habe ich auch. Eventuell würde mich die IngDiba ohne VFE aus dem Vertrag lassen, obwohl alle Kammern am LG Frankfurt angeblich nur noch auf Verwirkung urteilen. Aber gehört habe ich bisher noch nichts. Bei mir ist das Darlehen allerdings nicht abgelöst.

  13. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von derpicknicker
    Gibt es denn jemanden hier im Forum, der gerade versucht, den periodischen Ansatz gerichtlich durchzusetzen oder hatte vielleicht sogar Erfolg damit?
    Ja, meine Klage wird gerade geschrieben. Die offene Frage ist allerdings, wie reagiert die Rechtsschutzversicherung darauf?

  14. Avatar von Polli1209
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    Beitrag AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Als Anwalt wäre mir das eigentlich egal. Ich sehe zwar derzeit nicht, dass sich der periodische Ansatz nach Servais irgendwo gerichtlich durchgesetzt hätte, aber wenn der Mandant das so möchte und er sich der Risiken der Teilabweisung bewusst ist bzw. die RSV das mitträgt, okay. Das müsste dann allerdings der Mandant oder ein externer Dienstleister berechnen. Ich rechne sonst grundsätzlich selbst, aber ein solcher periodischer Ansatz ist dann einfach zu viel Aufwand und der Anwalt schuldet das zunächst mal ohnehin nicht.

    Man sollte dabei aber vielleicht ein - ggfs eher praktisches - Problem sehen. Richter mögen keine komplizierten Berechnungen. Schon das Berechnen des Nutzungsersatzes an sich zeigt in den Instanzen erhebliches Unbehagen und gerade bei den vielen Belehrungen, bei denen ein Richter nur entscheidet, welche vorhergehende Entscheidung er abschreiben muss, kann das natürlich auch mal den Ausschlag geben, denn die Abweisung ist dann viel leichter als die Stattgabe, bei der dann zwingend in die Berechnung einsteigen muss.
    Beim Berechnen sehe ich auch nicht das größte Problem - das kann ich als Mandant selber machen oder durch einen externen Dienstleister berechnen lassen. Klar, das Risiko einer Teilabweisung ist sicher deutlich höher, weil der periodische Ansatz sich (zur Zeit) nicht durchsetzt.
    Aber ich sehe auch noch einen anderen Grund, den periodischen Ansatz zu wählen. Da die Forderung vom DN (jedenfalls bei uns) dadurch deutlich höher ist, als beim Ansatz mit fixem Zinssatz, hat man bei einem Vergleich - und wie wir wissen, laufen viele Widerrufe auf Vergleiche raus - das sehen ja auch die Richter gerne - eine größere "Verhandlungsmasse".
    Ein Vergleich ist ja auch immer ein Kompromiss, jede Partei rückt von seiner Forderung ein Stück ab und trifft sich bestenfalls in der Mitte - wenn ich als DN dann schon von Anfang an weniger fordere, dann habe ich auch weniger Spielraum für einen Vergleich, bei dem es sich noch für uns rechnet.
    Ich kann ja nicht mit einer niedrigeren Berechnung die Klage einreichen und dann, wenn es in Richtung Vergleich geht, sagen, ach, Moment mal, eigentlich will ich doch lieber anders rechnen und ich fordere doch mehr. Da muss man doch von Anfang an so rechnen, wie man es haben will.

    Was die komplizierte Berechnung angeht, die die Richter nicht mögen - da ja auch der periodische Ansatz beim Berechnen des Nutzungsersatzes sozusagen "usus" ist (ob jetzt mit 2,5% oder 5% über Basis), dürfte es doch nicht komplizierter sein, einen periodischen Ansatz auch auf der Gegenseite anzusetzen - eben marktüblicher Zins über die Laufzeit. Ich finde, dass ist eigentlich einfach nachzuvollziehen - auch für Richter.

  15. Avatar von Polli1209
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Ja, meine Klage wird gerade geschrieben. Die offene Frage ist allerdings, wie reagiert die Rechtsschutzversicherung darauf?
    Dito - meine Klage wird auch gerade geschrieben bzw. ich habe gerade den zweiten Entwurf an den Anwalt zurückgeschickt und der Knackpunkt ist gerade die periodische Berechnung. Wie die RSV darauf reagiert, weiß ich auch noch nicht...

  16. Avatar von derpicknicker
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Polli1209
    Was die komplizierte Berechnung angeht, die die Richter nicht mögen - da ja auch der periodische Ansatz beim Berechnen des Nutzungsersatzes sozusagen "usus" ist (ob jetzt mit 2,5% oder 5% über Basis), dürfte es doch nicht komplizierter sein, einen periodischen Ansatz auch auf der Gegenseite anzusetzen - eben marktüblicher Zins über die Laufzeit. Ich finde, dass ist eigentlich einfach nachzuvollziehen - auch für Richter.
    Genau das sehe ich irgendwie auch so. Ich verstehe noch nicht, warum die Nutzung der Bank 5 % (oder 2,5%) üBz periodisch angerechnet werden sollen und meine Nutzungen statisch.

  17. Avatar von Fishtowner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin,
    bei uns sind jetzt Mann und Frau beide (da beide im Vertrag stehen) angeschrieben worden und müssen beide zum Gerichtstermin erscheinen.
    Was ist zu machen, wenn ich nur alleine und gleichzeitig als Vertreter des anderen den Termin wahrnehme.
    Ich frage deshalb, weil explizit der Rechtsanwalt ausgeklammert wird.

  18. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der Anwalt muss ja sowieso erscheinen, da am LG nur er überhaupt Prozesserklärungen abgeben kann (Postulationsfähigkeit). Die Parteien können sich mittels besonderer Vollmacht nach § 141 ZPO vertreten lassen. Das kann auch eine Partei zugunsten der anderen, so dass Ihre Frau Ihnen eine solche Vollmacht geben kann.

  19. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mal was anderes. Wo ist eugh? Muss man sich Sorgen machen?

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    Mal was anderes. Wo ist eugh? Muss man sich Sorgen machen?
    Hat sich bei mir gemeldet, hat aber keine Zeit.

  21. Avatar von Hein1708
    Hein1708 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    anbei ein weiteres erfreuliches Urteil das von der Kanzlei Hünlein in Frankfurt vor dem 17. Senat des OLG FFM erstritten wurde insbesondere auch hinsichtlich der Verwirkung und des Rechtsmissbrauches:

    Das neue Jahr beginnt in Frankfurt mit einem Paukenschlag. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt) hat eine sehr oft von Sparkassen verwendete Widerrufsbelehrung aus dem Zeitraum von 2004 – 2008 als falsch angesehen (Urteil vom 27.01.2016 Az. 17 U 16/15).

    https://www.widerruf-darlehen-anwalt....-az-17-u-1615/

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