Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ja, Email per PN an mich

  3. Avatar von baumaus
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hat jemand Zugang zu diesem Urteil hier oder nähere Info?
    https://www.widerruf-darlehen-anwalt....g-hannover-an/
    Anerkenntnisurteil des LG Hannover vom 07.01.2016 Az. 3 O 125/15 zugunsten der Klägerin.

  4. Avatar von Recht_so
    Recht_so ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von reCthAbEr
    War nicht so schön. Amtsrichterei auf pacta sunt servanda-Niveau. Das geht dann noch ans Landgericht. Ich werde berichten ��
    War dem Gericht und der Beklagtenseite eigentlich bewusst, mit was für einem "prominenten" Kläger sie es zu tun haben?

  5. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Prominent? Ich? Das würde ich so nie sagen & sehe auch keinen Anlass, meine verschiedenen Tätigkeiten & Rollen mit einander zu vermengen...😇

  6. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Interessengemeinschaft Widerruf hat ihre Website um einen Rechner erweitert, mit dem man den wirtschaftlichen Vorteil aus der Rückabwicklung eines Darlehens näherungsweise bestimmen kann. Wir setzen dabei auf eine einfache Bedienung und sind uns darüber klar, dass die Ergebnisse im Gegenzug nicht 100% präzise ausfallen. Das ist aber auch nicht das Ziel.

    Vielmehr wollen wir dem Einsteiger in die Materie eine Möglichkeit bieten, mit den wichtigsten Kennzahlen seines Darlehens und einem Zeitaufwand von weniger als Minute abschätzen zu können, wie groß in etwa der Effekt einer Rückabwicklung in seinem Fall wäre. Mir ist durchaus bewußt, dass es "die eine" Berechnungsmethode für eine Rückabwicklung nicht gibt. Wir haben deshalb versucht, eine ausgewogene Mischung zu wählen. Den Zinssatz für die Nutzungsentschädigung haben wir mit 2,5 Prozent konservativ angesetzt. Im Gegenzug folgen wir bei laufenden Darlehen der klassischen Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (wie z.B. im FMH-Rechner). In der Summe ergibt sich meines Erachtens ein vernünftiges Ergebnis des wirtschatlichen Vorteils.

    Hier ist der Blogbeitrag zum Thema.

    Und hier geht es direkt zum Rechner.

  7. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Die Interessengemeinschaft Widerruf hat ihre Website um einen Rechner erweitert, mit dem man den wirtschaftlichen Vorteil aus der Rückabwicklung eines Darlehens näherungsweise bestimmen kann. Wir setzen dabei auf eine einfache Bedienung und sind uns darüber klar, dass die Ergebnisse im Gegenzug nicht 100% präzise ausfallen. Das ist aber auch nicht das Ziel.

    Vielmehr wollen wir dem Einsteiger in die Materie eine Möglichkeit bieten, mit den wichtigsten Kennzahlen seines Darlehens und einem Zeitaufwand von weniger als Minute abschätzen zu können, wie groß in etwa der Effekt einer Rückabwicklung in seinem Fall wäre. Mir ist durchaus bewußt, dass es "die eine" Berechnungsmethode für eine Rückabwicklung nicht gibt. Wir haben deshalb versucht, eine ausgewogene Mischung zu wählen. Den Zinssatz für die Nutzungsentschädigung haben wir mit 2,5 Prozent konservativ angesetzt. Im Gegenzug folgen wir bei laufenden Darlehen der klassischen Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (wie z.B. im FMH-Rechner). In der Summe ergibt sich meines Erachtens ein vernünftiges Ergebnis des wirtschatlichen Vorteils.

    Hier ist der Blogbeitrag zum Thema.

    Und hier geht es direkt zum Rechner.
    1. funktioniert nicht. Daten eingegeben, rechnet nicht

    2. kein Hinweis wie die Nutzungen errechnet werden

    3. 2,5% über Basiszins, nun ja, das ist zwar konservativ gerechnet aber für Anwälte ohne Aufwand umsetzbar. Dafür braucht es ja nur den Antrag, dass das Gericht die Nutzungen ermitteln solle. Dafür braucht es keinerlei Darlegung.

    Wichtiger wäre es, wenn Sie Herr Klaus, mit Ihren Anwälten mal ein Konzept entwickeln, wie man die gezogenen Nutzungen der Bank "konkret darlegen" kann.
    Denn die 2,5% über Basiszins sind ja nur "widerlegliche Vermutungen", wie die Gerichte immer schön in die Urteile schreiben.

  8. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ehrlich gesagt sind meine Ambitionen eher gering, an der akademischen Diskussion um die richtige Berechnung teilzunehmen. Ich sehe die Sache eher pragmatisch: Die Gerichte urteilen derzeit unterschiedlich. Also sollte man einem Einsteiger in das Thema einen möglichst realistisches Gefühl dafür geben, was er mit dem Widerruf seines Darlehens sparen kann. Dazu gehört vor allem, dass wir keine zu hohen Werte vorgaukeln. Das haben wir versucht.

    Zu Konzepten zur "konkreten Darlegung" (wobei ich ehrlich gesagt nicht ganz verstehe, was das sein soll), fehlt im Moment sowohl mir als auch den Anwälten leider die Zeit.

    Zum Pragmatismus gehört natürlich auch, dass der Rechner funktioniert. Das tut er zumindest bei mir und meinen Beta-Testern. Wenn er bei einigen Usern nicht funktioniert, freue ich mich über Mitteilungen als PN. Hilfreich ist dabei auch immer die Angabe über die verwendete Hardware sowie das Betriebssystem.

  9. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    1. funktioniert nicht. Daten eingegeben, rechnet nicht


    Wichtiger wäre es, wenn Sie Herr Klaus, mit Ihren Anwälten mal ein Konzept entwickeln, wie man die gezogenen Nutzungen der Bank "konkret darlegen" kann.
    Denn die 2,5% über Basiszins sind ja nur "widerlegliche Vermutungen", wie die Gerichte immer schön in die Urteile schreiben.
    Begründen??? Das ist doch reine Willkür der Richter wie Sie entscheiden...ich denke da kannst du noch so viel darlegen.

    Ein RA hat mir erzählt, er hat eine Klage 5 mal beim LG eingereicht bis er an den "richtigen Richter" für den Fall gekommen ist. Es ist echt traurig zu welchen Mitteln man greifen muss.

  10. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Die Interessengemeinschaft Widerruf hat ihre Website um einen Rechner erweitert, mit dem man den wirtschaftlichen Vorteil aus der Rückabwicklung eines Darlehens näherungsweise bestimmen kann. Wir setzen dabei auf eine einfache Bedienung und sind uns darüber klar, dass die Ergebnisse im Gegenzug nicht 100% präzise ausfallen. Das ist aber auch nicht das Ziel.

    Vielmehr wollen wir dem Einsteiger in die Materie eine Möglichkeit bieten, mit den wichtigsten Kennzahlen seines Darlehens und einem Zeitaufwand von weniger als Minute abschätzen zu können, wie groß in etwa der Effekt einer Rückabwicklung in seinem Fall wäre. Mir ist durchaus bewußt, dass es "die eine" Berechnungsmethode für eine Rückabwicklung nicht gibt. Wir haben deshalb versucht, eine ausgewogene Mischung zu wählen. Den Zinssatz für die Nutzungsentschädigung haben wir mit 2,5 Prozent konservativ angesetzt. Im Gegenzug folgen wir bei laufenden Darlehen der klassischen Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (wie z.B. im FMH-Rechner). In der Summe ergibt sich meines Erachtens ein vernünftiges Ergebnis des wirtschatlichen Vorteils.

    Hier ist der Blogbeitrag zum Thema.

    Und hier geht es direkt zum Rechner.
    Zu Konzepten zur "konkreten Darlegung" (wobei ich ehrlich gesagt nicht ganz verstehe, was das sein soll), fehlt im Moment sowohl mir als auch den Anwälten leider die Zeit.

    Eine genaue Berechnung mit detaillierter Ergebnisübersicht erhalten Sie ab 50 € hier:
    IndexRennen GmbH: Quantifizierung der Rückabwicklung von Immobiliendarlehen



    Aha sehr interessant Geldverdienen wollen aber keine Zeit haben...das sind mir die Liebsten.


    Ehrlich gesagt sind meine Ambitionen eher gering, an der akademischen Diskussion um die richtige Berechnung teilzunehmen. Ich sehe die Sache eher pragmatisch: Die Gerichte urteilen derzeit unterschiedlich. Also sollte man einem Einsteiger in das Thema einen möglichst realistisches Gefühl dafür geben, was er mit dem Widerruf seines Darlehens sparen kann. Dazu gehört vor allem, dass wir keine zu hohen Werte vorgaukeln. Das haben wir versucht.
    Welche Realität meinen Sie? Ihre, die des BGH oder der einzelnen Richter?

  11. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Ehrlich gesagt sind meine Ambitionen eher gering, an der akademischen Diskussion um die richtige Berechnung teilzunehmen. Ich sehe die Sache eher pragmatisch: Die Gerichte urteilen derzeit unterschiedlich. Also sollte man einem Einsteiger in das Thema einen möglichst realistisches Gefühl dafür geben, was er mit dem Widerruf seines Darlehens sparen kann. Dazu gehört vor allem, dass wir keine zu hohen Werte vorgaukeln. Das haben wir versucht.

    Zu Konzepten zur "konkreten Darlegung" (wobei ich ehrlich gesagt nicht ganz verstehe, was das sein soll), fehlt im Moment sowohl mir als auch den Anwälten leider die Zeit.

    Zum Pragmatismus gehört natürlich auch, dass der Rechner funktioniert. Das tut er zumindest bei mir und meinen Beta-Testern. Wenn er bei einigen Usern nicht funktioniert, freue ich mich über Mitteilungen als PN. Hilfreich ist dabei auch immer die Angabe über die verwendete Hardware sowie das Betriebssystem.

    Bei mir funktioniert der Rechner auch nicht (mit Windows 10).

    Ich finde, dass man gerade Einsteigern klar und offen darlegen sollte, dass es unterschiedliche Berechnungsmethoden gibt, man selber aber nur die eine praktiziert. Oder habe ich das überlesen? Ich finde es insbesondere so wichtig, weil die meisten Anwälte (so meine Erfahrung) gar nicht mit dem variablen Zinssatz arbeiten wollen und ein Anwaltswechsel kann mal locker 2000-3000 Verlust ausmachen. (Vielleicht sollten wir mal eine Liste machen mit Anwälten, die offen für den variablen Zinssatz sind)

    Ebenfalls finde ich, dass etwas falsches vorgegaukelt wird, wenn das Entfallen der Nutzungsenschädigung grundsätzlich als "Vorteil bei Rückabwicklung" angepriesen wird. Dies trifft nämlich nur für die Darlehensnehmer zu, die Ihren Vertrag bereits in der Vergangenheit gekündigt haben. Für alle anderen mit laufenden Verträgen ist es kein praktischer Vorteil, weil wir ja niemals rückabwickeln würden, wenn wir für 2 Jahre 20000 €uro Vorfälligkeitszinsen zahlen müssen.

  12. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    https://www.test.de/Musterarbeitsbla...nen-4719575-0/

    als Alternative hat Test auch einen Rechner.

  13. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20

    Aha sehr interessant Geldverdienen wollen aber keine Zeit haben...das sind mir die Liebsten.


    Welche Realität meinen Sie? Ihre, die des BGH oder der einzelnen Richter?

    Leider sind es genau solche Aussagen, die einige sehr fähige Teilnehmer aus diesem Forum vertrieben haben. Das ist sehr schade, denn der Nutzwert hat dadurch ziemlich gelitten.

    Ich weiß zwar nicht, ob hier wirklich eine Antwort gewünscht ist, trotzdem will ich mal versuchen, eine zu geben. Ich unterstelle, dass es den meisten hier Beteiligten um eine Art von wirtschaftlichem Vorteil geht: Denjenigen, die ihren Kredit widerrufen wollen oder es bereits getan haben. Den Anwälten. Den Baufinanzierern. Und ja, auch der IG Widerruf.

    Dazu gibt es sicher auch einige, die dieses Forum aus reinen Altruismus, Zeitvertreib oder akademischen Interesse nutzen - dazu zähle ich mich nicht.

    Wichtig ist für mich ein faires und transparentes Vorgehen miteinander. Dazu gehört in erster Linie, dass einer den anderen nicht übers Ohr haut - und zudem einen sachlichen und konstruktiven Dialog pflegt. Natürlich gibt es auch andere Rechner - einige davon kenne ich auch. Ich fand sie zu kompliziert - aber das ist Ansichtssache. Letztlich wissen wir alle, dass eine vollständige Rückabwicklung nur bei einem kleinen Bruchteil der Widerrufe in der Praxis wirklich zum Tragen kommt. Die meisten Widerrufe landen bei einem - gerichtlichen oder außergerichtlichen - Vergleich oder verlaufen im Sande. Das Ziel unseres Rechners war es daher lediglich, eine Indikation zu geben, welchen Vorteil eine Rückabwicklung im individuellen Fall bringen kann - und zwar ohne seitenlange Excel-Tabellen ausfüllen zu müssen.

    Ich denke, dass wir dabei transparent und fair vorgegangen sind. Spezielle Fragen zur Berechnung und Programmierung kann ich selbst nicht beantworten, leite sie aber gerne weiter. Unser Rechner ist in der vereinfachten Basisversion kostenlos. Dass eine genaue und gerichtsfeste Berechnung der Rückabwicklung sehr aufwendig ist, weiß jeder, der sich mit der Materie beschäftigt. Das ist nicht kostenlos machbar, meines Erachtens auch nicht mit dem Rechner der Stiftung Warentest. Auf diese kostenpflichtige Dienstleistung unseres Partners hinzuweisen, war ein Entgegenkommen dafür, dass er uns einen abgespeckten Rechner in der kostenlosen Variante programmiert und für die Website zur Verfügung gestellt hat. Das finde ich völlig OK.

  14. Avatar von Polli1209
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Bei mir funktioniert der Rechner auch nicht (mit Windows 10).

    Ich finde, dass man gerade Einsteigern klar und offen darlegen sollte, dass es unterschiedliche Berechnungsmethoden gibt, man selber aber nur die eine praktiziert. Oder habe ich das überlesen? Ich finde es insbesondere so wichtig, weil die meisten Anwälte (so meine Erfahrung) gar nicht mit dem variablen Zinssatz arbeiten wollen und ein Anwaltswechsel kann mal locker 2000-3000 Verlust ausmachen. (Vielleicht sollten wir mal eine Liste machen mit Anwälten, die offen für den variablen Zinssatz sind)

    Ebenfalls finde ich, dass etwas falsches vorgegaukelt wird, wenn das Entfallen der Nutzungsenschädigung grundsätzlich als "Vorteil bei Rückabwicklung" angepriesen wird. Dies trifft nämlich nur für die Darlehensnehmer zu, die Ihren Vertrag bereits in der Vergangenheit gekündigt haben. Für alle anderen mit laufenden Verträgen ist es kein praktischer Vorteil, weil wir ja niemals rückabwickeln würden, wenn wir für 2 Jahre 20000 €uro Vorfälligkeitszinsen zahlen müssen.
    Bei mir funktioniert der Rechner ebenfalls nicht - Win7. Habe Daten eingegeben, aber er rechnet nicht.

    @Aikido: bzgl. der Anwälte, die den variablen Zinssatz annehmen, stimme ich Dir zu. Du meinst den periodischen Ansat nach Servais, oder? Mein Anwalt sträubt sich da ja auch von vorneherein...Ich warte gerade auf seine Antwort, mal sehen, ob er sich doch drauf einlässt.
    Evtl. muss ich doch noch einen anderen Anwalt suchen...

  15. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    1. funktioniert nicht. Daten eingegeben, rechnet nicht

    2. kein Hinweis wie die Nutzungen errechnet werden...
    Bei mir funktioniert unter Windows 10 der Rechner zwar vordergründig, d.h. er gibt einen Endwert aus. Allerdings möchte ich das "konservativ" errechnete Ergebnis doch stark in Zweifel ziehen.
    Danach soll mein Vorteil allein - also ohne künftige Zinsersparnis aus einer Umfinanzierung - aus der RAW bei 56 % der Summe aller bisher gezahlten Zinsen liegen, d.h. die Bank soll mir angeblich mehr als die Hälfte der bisher geleisteten Zinszahlungen rückerstatten müssen

    Wie sähe das Ergebnis wohl aus, wenn der Rechner mit 5% über BZ rechnen würde? Würde mein Anspruch dann die bisher gezahlten Zinsen übersteigen?

    Mein Eindruck: Hier wird dem Nutzer ein "Gewinn" vorgegaukelt, der beim Versuch der gerichtlichen Durchsetzung in einer großen Enttäuschung enden könnte.

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich möchte hier noch mal auf den Rechner von RA Dr.Lehnen verweisen. Der arbeitet auf der Basis des BGH-Beschlusses vom 22.09.2015

    https://kredit-widerruf-umschuldung.d...joker/rechner/

    Damit kann man ggf. mal quer checken.

  17. Avatar von IRGmbH
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    [QUOTE=Polli1209;119329]Bei mir funktioniert der Rechner ebenfalls nicht - Win7. Habe Daten eingegeben, aber er rechnet nicht.

    Hallo Polli1209,

    der Rechner ist von mir und dank der guten Unterstützung von ducnici und Aikido konnte ich wohl herausfinden, woran es liegt:
    Aus einem Grund, nach dem ich noch suche, ist die Excel-Einstellung beim Aufruf amerikanisch, also mit Tausenderkomma und DEZIMALPUNKT.
    Letzteres ist beim ZINSSATZ entscheidend. Wenn Sie dort wie gewohnt mit KOMMA trennen, kommt kein Ergebnis.

    Ich suche mit Hochdruck danach wie sich das umstellen lässt.
    Bitte entschuldigen Sie und die anderen Nutzer diese Schwierigkeiten. Sie sind bei mir selbst beim Testen nicht aufgetreten, solange ich in OneNote angemeldet war, worüber der Rechner online ist.

    Viele Grüße

    IRGmbH

  18. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ah, ok. Danke für die Info.

  19. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Polli1209
    Bei mir funktioniert der Rechner ebenfalls nicht - Win7. Habe Daten eingegeben, aber er rechnet nicht.

    @Aikido: bzgl. der Anwälte, die den variablen Zinssatz annehmen, stimme ich Dir zu. Du meinst den periodischen Ansat nach Servais, oder? Mein Anwalt sträubt sich da ja auch von vorneherein...Ich warte gerade auf seine Antwort, mal sehen, ob er sich doch drauf einlässt.
    Evtl. muss ich doch noch einen anderen Anwalt suchen...
    Als Anwalt wäre mir das eigentlich egal. Ich sehe zwar derzeit nicht, dass sich der periodische Ansatz nach Servais irgendwo gerichtlich durchgesetzt hätte, aber wenn der Mandant das so möchte und er sich der Risiken der Teilabweisung bewusst ist bzw. die RSV das mitträgt, okay. Das müsste dann allerdings der Mandant oder ein externer Dienstleister berechnen. Ich rechne sonst grundsätzlich selbst, aber ein solcher periodischer Ansatz ist dann einfach zu viel Aufwand und der Anwalt schuldet das zunächst mal ohnehin nicht.

    Man sollte dabei aber vielleicht ein - ggfs eher praktisches - Problem sehen. Richter mögen keine komplizierten Berechnungen. Schon das Berechnen des Nutzungsersatzes an sich zeigt in den Instanzen erhebliches Unbehagen und gerade bei den vielen Belehrungen, bei denen ein Richter nur entscheidet, welche vorhergehende Entscheidung er abschreiben muss, kann das natürlich auch mal den Ausschlag geben, denn die Abweisung ist dann viel leichter als die Stattgabe, bei der dann zwingend in die Berechnung einsteigen muss.

  20. Avatar von cherrylady
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ein erfreuliches Anerkenntnis-Urteil aus Frankfurt gegen die ING DIBA.
    ING DiBa erkennt Klageforderung vor dem Landgericht Frankfurt an

    In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen, gab die ING DiBa kürzlich vor dem Landgericht Frankfurt ein Anerkenntnis ab. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil des Landgerichts Frankfurt vom 16.12.2015 Az. 2-30 O 155/13.
    Es handelte sich dabei um drei Verträge aus dem Jahre 2009. Die ING DiBa formulierte in Ihrer Widerrufsbelehrung u.a. wie folgt:

    „Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBa AG. „

    „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“

    Die Kläger hatten die betroffenen Darlehensverträge Vorzeit zurückgezahlt und mussten dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung von über 20.000 € bezahlen. Dieses Geld erhielten Sie jetzt von der ING DiBa vollständig zurück. Die Widerrufsklage war somit ein voller Erfolg. Nachdem ein Vergleich nicht zustande kam, erkannte die ING DiBa kurzerhand die Klageforderung an.

  21. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Leider sind es genau solche Aussagen, die einige sehr fähige Teilnehmer aus diesem Forum vertrieben haben. Das ist sehr schade, denn der Nutzwert hat dadurch ziemlich gelitten.
    Ich wüsste nicht wenn? Die Floskel ist auch schon langsam überstrapaziert.

    Selbstverständlich gibt es hier Forenteilnehmer, die mitdiskutieren und einen hilfreiche Tipps geben oder sogar Urteile zu Verfügung stellen. Selbst ein RA nimmt sich sehr oft die Zeit dies zu tun... und zwar unentgeltlich.

    Ehrlich gesagt sind meine Ambitionen eher gering, an der akademischen Diskussion um die richtige Berechnung teilzunehmen. Ich sehe die Sache eher pragmatisch: Die Gerichte urteilen derzeit unterschiedlich.
    Sie wollen nicht diskutieren aber treiben sich hier im Forum auf. Wozu??

    Ihre Wirtschaftlichen Interessen sollten Sie mehr in den Vordergrund stellen, wenn Sie schon vom fair und transparent sprechen.


    Die meisten Widerrufe landen bei einem - gerichtlichen oder außergerichtlichen - Vergleich oder verlaufen im Sande
    Vielleicht sollten Sie auch erklären warum so viele Vergleiche Zustandekommen...jeder zweite Beitrag von Ihnen weist auf sehr gute Vergleiche hin, die Sie und Ihre Rechtsanwälte erreichen.

    Vergleich=schnelles Ende=mehr Mandate die ein RA abarbeiten kann= schnell verdientes Geld.

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