ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Termin bei der Bank ist völlig aussichtslos und unnötig.
Einen Brief mit einem Satz schicken: " Ich widerrufe das Darlehen mit der Nummer......... Frist zwei Wochen später setzen
Reaktion abwarten.
Zu 99 Prozent kommt die Ablehnung. Dann Anwalt suchen.
mich würde folgendes interessieren.
Bei 2 Leuten aus unserer Familie sind die Widerrufserklärungen falsch.
Nun meint mein Bruder selbst bei der Bank einen Termin zu machen und diese darauf anzusprechen um bessere Konditionen zu bekommen.
Meiner Meinung nach ist das Vorgehen eher ein Fehler oder was meint Ihr?
Alex
du meinst sicherlich Widerrufsbelehrungen. Wer hat denn die Fehlerhaftigkeit geprüft? Von einem Termin bei der Bank würde ich auch abraten und vorab ohne Anwalt widerrufen.
mein Bruder hat es von einem Anwalt schon prüfen lassen, das Ergebnis war das diese falsch ist.
Ich meine Natürlich die Widerrufsbelehrung
Der Anwalt meinte auch zu Ihm das es recht schwierig ist mit dem Widerruf was da genau rein muss und es auch zu Fehlern hier kommen kann.
Die Aussage des Anwalts war das er den Widerruf für meinen Bruder aufsetzen würde und er diesen dann selbst abschickt.
Ist also eigentlich unnötig dies schon vom Anwalt machen zu lassen?
Selbst widerrufen und dann bei Ablehnung an den Anwalt abgeben?
man kann über den Widerruf hinaus natürlich noch ein bißchen was ergänzen, ggfs eine Begründung (muss natürlich nicht). Man kann die Abrechnung des Darlehens fordern (Rogoz BKR 2015, 226 meint, die Bank sei dazu verpflichtet, str) und ggfs auch den Ablösebetrag anbieten Zug-um-Zug gegen Freigabe der Sicherheit. Einigen Gerichten reicht das für den Annahmeverzug, aber eben auch sehr streitig.
mein Bruder hat es von einem Anwalt schon prüfen lassen, das Ergebnis war das diese falsch ist.
Ich meine Natürlich die Widerrufsbelehrung
Der Anwalt meinte auch zu Ihm das es recht schwierig ist mit dem Widerruf was da genau rein muss und es auch zu Fehlern hier kommen kann.
Die Aussage des Anwalts war das er den Widerruf für meinen Bruder aufsetzen würde und er diesen dann selbst abschickt.
Ist also eigentlich unnötig dies schon vom Anwalt machen zu lassen?
Selbst widerrufen und dann bei Ablehnung an den Anwalt abgeben?
Alex
hast du eine RSV? Falls der Anwalt den Widerruf einreicht werden dir die aussergerichtlichen Kosten nicht erstattet. Ein Muster zum Widerruf findest du z.B. bei test.de
Ist dieses Muster zum Widerruf generell für alle Baukredite gültig oder gibt es da Unterschiede?
Er hat halt Bedenken das der Widerruf dann falsch ausgeübt wird.
Der Anwalt meinte zumindest das er empfehlen würde, wenn er das schon so aufsetzt, was aber nun doch schon alleine eine größere Menge Geld ausmacht.
das OLG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2016 17 U 16/15 ist zwar ganz ordentlich begründet und listet jeweils auch mal die gegenteiligen Entscheidungen auf (insoweit mal ein Fortschritt) aber dass es im entscheidenden Punkt dem Urteil des OLG Frankfurt vom 07.07.2014 (Verlust des Vertrauensschutzes durch kumulierte Belehrung bei den finanzierten Geschäften) widerspricht, wird nicht erwähnt. Auch hinsichtlich des Nutzungsersatzes hätte man da mal die Revision zulassen können. Da wir aber über dem Beschwerdewert liegen, hoffe ich mal, dass die Nichtzulassungsbeschwerde der Naspa kommt.
Eine Frage (Szenario) an die Fachleute: Wie sieht es eigentlich aus, wenn aufgrund einer strittigen Widerrufsbelehrung eine Auflösungsvereinbarung und die Zahlung einer geringen Vorfälligkeitsentschädigung getroffen würde. Würde mit den "Ausgleichsklauseln und Verzichtsklauseln" in einer Vereinbarung das nachträgliche Widerrufsrecht trotzdem noch bestehen bleiben? Falls ja, welche Klageart wäre möglich (wäre eine negative Feststellungsklage vorstellbar? Streitwert?)?
Bin gespannt auf Eure Einschätzungen.
Vielen Dank hierfür.
LG
Zitat daraus
"Möglicherweise kann man den sogenannten Widerrufsjoker ziehen. Bei sehr vielen Darlehen, die in den Jahren bis 2010 abgeschlossen worden sind, ist die Widerrufsklausel fehlerhaft. Das haben mehrere Gerichte festgestellt. Wenn die Mängel gravierend genug sind, kann man den Kredit rückabwickeln. Dabei muss man natürlich mit Widerstand der Bank rechnen. Aber weil die Zinsen heute viel, viel niedriger sind als vor ein paar Jahren, kann sich die Mühe lohnen. Oft lassen die Banken nach einigem Hin und Her mit sich reden und man einigt sich auf eine Zinssenkung für die Restlaufzeit.
...
...
"
grundsätzlich muss man die Leistung so anbieten wie geschuldet (also tatsächliches Angebot), aber ggfs reicht aber auch mündliches Angebot, §§ 295 ff BGB
erstmal vielen Dank für tolle Community - Ich bin seit ein paar Tagen nun stiller Mitleser.
Auch wir haben einen Darlehensvertrag von 2008 bei einer Raiffeisen-Volksbank mit einer strittigen Widerrufsbelehrung (mit Klammerzusatz 1 Monat).
Wir haben die Widerrufsbelehrung im Rahmen einer kostenpflichtigen Prüfung von einem Anwalt prüfen lassen (Diese "Erstberatung/Prüfung" wird aber kulanterweise von unserer RV übernommen - Neubau).
Als Ergebnis haben wir eine sehr ausführliche (ca. 8 seitige) Begründung mit insgesamt 4 strittigen Punkten erhalten. Nach Meinung des Anwalts ist der Vertrag auch heute noch Widerrufbar.
Wir haben nun vereinbart das wir den Widerruf selbst erklären.
Unser Ziel wäre eine Weiterfinanzierung zu aktuellen Marktkonditionen bei der Bank bzw. eine Vertragsbeendigung ohne VFE.
Unverbindliche Angebote mit aktuellen Marktkonditionen für eine Anschlussfinanzierung habe ich bereits erhalten.
Ich habe schon mehrfach gelesen das Banken im genossenschaftlichen Sektor verhandlungsbereit seien.
Deshalb tendiere ich im Moment dazu die ausführliche Begründung im Widerruf mit zu integrieren.
Unbegründete Widerrufe werden sicherlich zu 100% mit einem Standartschreiben beantwortet.
Spricht hier irgendwas dagegen?
Zudem hatte der Anwalt gemeint ich könnte im Widerruf einen Satz für die Verhandlungsbereitschaft ergänzen, wie z.B. "...Gleichwohl wären wir bereit den Vertrag zu aktuellen Marktkonditionen fortzuführen".
Ist dies im Hinblick auf manche aktuelle Rechtssprechung (Rechtsmissbrauch) nicht zu empfehlen?
ich würde das erstmal lassen und es dann nachschieben, wenn verhandelt werden soll. Werden das Urteil des OLG Stuttgart 01.12.2015 und der Hinweis des OLG Köln vom 16.11.2015 erwähnt? Das sind die stärksten aktuellen Entscheidungen insoweit.
Danke für die Antwort.
Nein leider sind die beiden Urteile noch nicht erwähnt. Es werden folgende Urteile herangezogen:
LG Ulm, Urteil vom 25. April 2014 – 4 O 343/13 (nachgehend OLG Stuttgart, Anerkenntnisurteil vom 17. September 2014 – 9 U 120/14 –juris)
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 10. November 2014 – 6 O 4120/14 –, juris
Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.01.2015 - Az. 325 O 299/1
Das Urteil vom OLG Köln vom 16.11.2015 kann ich leider nicht finden. Ist das im Netz schon wo zu finden bzw. gibt es auch ein Aktenzeichen dazu?
Ich habe halt gedacht den Prozess ggf. "abkürzen" zu können. Es ist halt verlorende Zeit (Zinsunsicherheit) und Geld...
Die Verhandlungsbereitschaft im Hinblicke auf Rechtsmissbrauch signalisiere ich dann besser auch nicht - oder?
Nochwas: Wir kennen den betroffenen Geschäftsstellenleiter persönlich.
Im Hinblick des Anstands hätte ich zumindest gerne parallel zum Widerruf telefonisch mit Ihm Kontakt aufgenommen. Soll ich das auch besser unterlassen?
das ist alles nach Maßstab des Widerrufsrecht "uralt", ich würde es auf die aktuellen Entscheidungen fokussieren. Claus hat auf Seite 526 des Forums den Hinweis des OLG Köln als pdf bereit gestellt.
Formell den Widerruf erklären und die Antwort abwarten.
Der Test-Musterbrief ist ganz gut, das Urteil bzgl. "...frühestens..." muss natürlich passen und das mit der Eigenkapitalrendite finde ich persönlich nun nicht passend. Kann man weglassen.
Nach der Antwort der Bank kann man nachlegen.
Der Geschäftsstellenleiter ist nicht die Bank. Und ob er zu Ungunsten seines Arbeitgebers entscheiden würde, bezweifle ich.
Die RSV hat aber für Neubau einen Ausschluss in ihren AGB´s, oder? Also wenn die zahlen würden, würde das einige hier verwundert zur Kenntnis nehmen.
Ok werde ich dann so machen.
Frist kann ich aber auch 2 Wochen statt wie im test.de Musterbrief 3 Wochen angeben, oder?
Die RSV hat natürlich einen Auschluss für Neubau - jedoch hatte sie sich kulanterweise bereit erklärt die erstmalige Prüfung zu übernehmen.
Alles weiter muss dann von uns bezahlt werden.