Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Das gilt eigentlich für alle Beteiligten: Bankkunden, die auf Teufel komm raus auf der Klageforderung bestehen und Banken, die grundsätzlich keinem Vergleich zugänglich sind. Da kann keiner gewinnen...
    Doch die Bank, wenn sie vor dem OLG Brandenburg landet.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Habe ja meine Meinung und meine Sichtweise zu der ganzen Thematik oft genug vertreten, aber Gewinner gibt es sehr wohl. Durch die undurchsichtigen und nicht nachvollziehbaren Urteile fällt der Gewinn mal größer und mal kleiner aus, das ist sicherlich zu bemängeln aber zu respektieren und vor allem zu berücksichtigen, will man seine Strategie festlegen. Jetzt soll kein blablabla weiter kommen, langweilt, auch wenn das die Realität ist mit der man sich auseinandersetzen muss und insbesondere die besonnenen und aus meiner Sicht fairen Anwälte tun das mit ihren Mandanten.

    Aber eines muss klar sein, der WRJ bleibt für viele immer noch ein unverhofftes Geschenk, ein Vorteil den man sich verschaffen kann, weil die Banken Fehler gemacht haben und dafür endlich mal bluten müssen. Wer aber die wahren Hintergründe kennt, warum Banken die Fehler begonnen haben, der kann schnell auch mal seinen Groll zumindest in dieser Sache den Banken gegenüber beiseite schieben und den, seinen größten Nutzen, genüsslich aus diesen Fehlern ziehen und dieser ist - je nach Ausrichtung der Strategie - ein Geschenk aufgrund der Dummheiten und Oberflächlichkeiten der Bank.

    Maßgeblich dafür, dass dieser Fehler überhaupt zu bemängeln ist bzw. bemängelt wird, ist die Tatsache dass das Zinsniveau in den Jahren gesunken ist und das macht die Sache überhaupt erst interessant und letztendlich auch den Vorteil aus, den man sich aufgrund der Dummheit der Banken zum Vorteil machen kann.

    Rechtlich ist das natürlich vieles eine Farce, aber erstens war das bei Gerichte schon immer wie auf hoher See und zweitens musste es klar sein (und auch bekannt) dass die Banken sich wehren, auch dass die Lobby für diese so groß ist. Schaut man sich aber mal ganzheitlich die trotzdem tollen Urteile (mir tun natürlich hier die leid die von den teilweise günstigen Urteilen nicht profitieren können) an, die teilweise gerechten Sichtweisen der Richter an, dann hat sich der Joker bewährt und auch unsere Arbeit hier ausgezahlt und wird weiterhin vielen die Tür zu Vorteilen öffnen, Vorteile die so ersteinmal niemand für möglich gehalten hat, als die Zinsen weiter sanken, während man - in geglaubten guten und abgesicherten - aber dann teuer geworden Zinsen verharrte!

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Achso, noch was vergessen, es geht ja trotzdem weiter und bleibt spannend, die Stimmung muss hoch gehalten werden, denn es werden auch wieder positive und gerechte Urteile kommen. Alles nur eine Momentaufnahme, die zumindest diejenigen die jetzt am Start sind beachten und berücksichtigen sollten.

  5. Avatar von reCthAbEr
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Das Urteil ist nicht unschön, sondern hässlich, schrecklich und vor allem Rechtswidrig. Zumindest die Zeit nach dem Widerruf.
    Ja, das ist wohl so. Ich denke allerdings: Das setzt sich nicht durch. Das ist nicht begründbar. Stichtag für die Berechnung der Rückabwicklung ist zwingend der Tag des Zugangs der Widerrufserklärung bei der Bank. Danach stehen der Bank allenfalls noch Verzugszinsen auf die nach Widerruf offene Rückabwicklungsforderung(en) zu, wobei kaum eine Konstellation denkbar ist, in der Kreditnehmer tatsächlich in Verzug geraten könnten; eher ergibt sich die Zinsfreiheit des Widerrufssaldo zwingend schon auch aus einem Annahmeverzug der Bank. Zu beachten allerdings: Wenn Kreditnehmer mit Ausgleich von Rückabwicklungsforderungen in Verzug geraten, dürfte der gesetzliche Verzugszins von 5 Punkten über Basis maßgeblich sein. Die Reduktion auf 2,5 Punkte über Basis gilt dafür wohl nicht. Er handelt sich ja nicht um den Verzug mit Forderungen der Bank aus einem Immobilienkredit. Umgekehrt halte ich für sicher: Nach Widerruf gezahlte Raten sind ungerechtfertigte Bereicherung der Bank, die nach den gleichen Regeln herauszugeben sind, wie sie für die Rückforderung von rechtswidrigen Kreditbearbeitungsgebühren gelten. Das heißt: Herausgabe auch von Nutzungen in Höhe von 5 Punkten über dem Basiszinssatz.

    (Das macht ja den besonderen Charme meiner Klage gegen die DKB auf Erstattung von zwei nach Widerruf gezahlten Raten nebst Nutzungen aus. Verhandlung ist übrigens am kommenden Mittwoch :-)

  6. Avatar von Aikido
    Aikido ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von reCthAbEr
    Ja, das ist wohl so. Ich denke allerdings: Das setzt sich nicht durch. Das ist nicht begründbar. Stichtag für die Berechnung der Rückabwicklung ist zwingend der Tag des Zugangs der Widerrufserklärung bei der Bank. Danach stehen der Bank allenfalls noch Verzugszinsen auf die nach Widerruf offene Rückabwicklungsforderung(en) zu, wobei kaum eine Konstellation denkbar ist, in der Kreditnehmer tatsächlich in Verzug geraten könnten; eher ergibt sich die Zinsfreiheit des Widerrufssaldo zwingend schon auch aus einem Annahmeverzug der Bank. Zu beachten allerdings: Wenn Kreditnehmer mit Ausgleich von Rückabwicklungsforderungen in Verzug geraten, dürfte der gesetzliche Verzugszins von 5 Punkten über Basis maßgeblich sein. Die Reduktion auf 2,5 Punkte über Basis gilt dafür wohl nicht. Er handelt sich ja nicht um den Verzug mit Forderungen der Bank aus einem Immobilienkredit. Umgekehrt halte ich für sicher: Nach Widerruf gezahlte Raten sind ungerechtfertigte Bereicherung der Bank, die nach den gleichen Regeln herauszugeben sind, wie sie für die Rückforderung von rechtswidrigen Kreditbearbeitungsgebühren gelten. Das heißt: Herausgabe auch von Nutzungen in Höhe von 5 Punkten über dem Basiszinssatz.

    (Das macht ja den besonderen Charme meiner Klage gegen die DKB auf Erstattung von zwei nach Widerruf gezahlten Raten nebst Nutzungen aus. Verhandlung ist übrigens am kommenden Mittwoch :-)
    Der Annahmenverzug muss aber auch dementsprechend beantragt und festgestellt werden. Hat es denn beim DKB-Urteil den Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs gegeben?

  7. Avatar von FritzeFlink
    FritzeFlink ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gruß an alle hier Engagierten!
    Versuche gerade auch meine Darlehen über den Widerrufsjokerzu widerrufe. Habe drei Darlehen (davon einer verbunden mit einem Bausparvertrag)2005 bei der OLB abgeschlossen und versucht diese nun zu widerrufen.
    OLB hat nicht eingelenkt und beruft sich auf folgendeUrteile:
    OLG, Hinweisbeschluss vom 25.03.2015 – 8 U 178 14
    OLG Oldenburg Beschlüsse vom 26.2.2015 und 26.032015, 8 U179/14 (angeblich rechtskräftig)
    OLG Oldenburg, Urteil vom 5.11.2015 – 8 U 75/15
    Frage:
    1.Kennt jemand diese Urteile? Finde diese einfach nicht!
    2. Hat schon jemand Erfahrung mit der OLB (OldenburgischeLandesbank) gemacht?

    Habe nun eine Anfrage bei RA Werdemann von Rüden gestelltund warte noch auf Rückantwort.

    Gruß
    Fritze

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo FritzeFlink,

    lass dich durch die Antwort der Bank nicht beirren, es gibt möglicherweise unzählige Urteile die anders beschieden wurden. Reine Abwehrtaktik.

    Beurteilen kann das endgültig nur ein Fachanwalt, den Weg hast du ja nun bestritten. Gerne kannst du eine WRB aber auch hier https://www.finanz-forum.de/threads/1...wirksam/page63 eintellen und bewerten lassen.

  9. Avatar von cherrylady
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    OLG Hamm schätzt Fehler in Widerrufsbelehrung als Pflichtverletzung ein, die Schadensersatz vorsieht

    In einem aktuellen Urteil des OLG Hamm (31 U 64/14, Randziffer 32) befreit das Gericht die Klägerin, die ihren Kreditvertrag erfolgreich widerrufen hatte, von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zulasten des beklagten Geldinstituts. Die Entscheidung beruht darauf, dass die Bank zu Schadensersatz verpflichtet sei, da durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages eine Pflichtverletzung vorliegt.

    Bezug nimmt das Oberlandesgericht auf § 280 Abs.1 BGB, worin eine Pflichtverletzung den „Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens“ vorsieht. Laut dem Urteil sind damit auch die Anwaltskosten gemeint, die vor der Klage angefallen waren. In dem Fall handelt es sich um eine Summe von etwa 2.100 Euro.

    Lässt sich aus dem Fall der Anspruch ableiten, dass erfolgreiche Kreditwiderrufe vor Gericht den Kläger von seinen kompletten Anwaltskosten befreien? Zunächst liegt die Entscheidung bei den zugeteilten Gerichten. Aus dem vorliegenden Urteil leitet sich kein allgemeiner Anspruch auf vorgerichtliche Kostenerstattung ab. „Jedoch kann das Urteil des OLG Hamm als Argument dienen bei zukünftigen Widerrufsprozessen auf eine Befreiung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu pochen“, erklärt Prof. Dr. Julius Reiter, Partner der Kanzlei baum reiter & collegen. Verbraucher erhalten hiermit die Möglichkeit beim erfolgreichen Kreditwiderrufsprozess weitere Kosten einzusparen.
    Die Brandenburger Richter hatten in der mündlichen Verhandlung (vgl. unseren Artikel vom 07.01.2016) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Verfahren um ein „Musterverfahren“ handelt, das den betroffenen Parteien – und damit auch der DKB AG - Rechtssicherheit für die weitere Vorgehensweise geben soll. Das Urteil ist auch deswegen von herausragender Bedeutung, weil nach unserer Erfahrung ein Großteil der DKB-Verträge von der Niederlassung Potsdam bearbeitet und unterschrieben worden sind. Der damit für diese Fälle allein zuständige Bankensenat des OLG Brandenburg hat die Revision in seinem Urteil nicht zugelassen.

  10. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von cherrylady
    OLG Hamm schätzt Fehler in Widerrufsbelehrung als Pflichtverletzung ein, die Schadensersatz vorsieht

    In einem aktuellen Urteil des OLG Hamm (31 U 64/14, Randziffer 32) befreit das Gericht die Klägerin, die ihren Kreditvertrag erfolgreich widerrufen hatte, von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zulasten des beklagten Geldinstituts. Die Entscheidung beruht darauf, dass die Bank zu Schadensersatz verpflichtet sei, da durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages eine Pflichtverletzung vorliegt.

    Bezug nimmt das Oberlandesgericht auf § 280 Abs.1 BGB, worin eine Pflichtverletzung den „Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens“ vorsieht. Laut dem Urteil sind damit auch die Anwaltskosten gemeint, die vor der Klage angefallen waren. In dem Fall handelt es sich um eine Summe von etwa 2.100 Euro.

    Lässt sich aus dem Fall der Anspruch ableiten, dass erfolgreiche Kreditwiderrufe vor Gericht den Kläger von seinen kompletten Anwaltskosten befreien? Zunächst liegt die Entscheidung bei den zugeteilten Gerichten. Aus dem vorliegenden Urteil leitet sich kein allgemeiner Anspruch auf vorgerichtliche Kostenerstattung ab. „Jedoch kann das Urteil des OLG Hamm als Argument dienen bei zukünftigen Widerrufsprozessen auf eine Befreiung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu pochen“, erklärt Prof. Dr. Julius Reiter, Partner der Kanzlei baum reiter & collegen. Verbraucher erhalten hiermit die Möglichkeit beim erfolgreichen Kreditwiderrufsprozess weitere Kosten einzusparen.
    Die Brandenburger Richter hatten in der mündlichen Verhandlung (vgl. unseren Artikel vom 07.01.2016) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Verfahren um ein „Musterverfahren“ handelt, das den betroffenen Parteien – und damit auch der DKB AG - Rechtssicherheit für die weitere Vorgehensweise geben soll. Das Urteil ist auch deswegen von herausragender Bedeutung, weil nach unserer Erfahrung ein Großteil der DKB-Verträge von der Niederlassung Potsdam bearbeitet und unterschrieben worden sind. Der damit für diese Fälle allein zuständige Bankensenat des OLG Brandenburg hat die Revision in seinem Urteil nicht zugelassen.
    Siehe #10358

  11. Avatar von cherrylady
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry dachte der Hinweis mit dem Musterverfahren wäre wichtig. Aber danke für den Hinweis.

  12. Avatar von idalf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi,

    bei mir hat sich die gegnerische Partei (SPK) dann auch mal zu Wort gemeldet. Das übliche mit Verwirkung, rechtsmissbrauch und Leistungsklage anstelle neg. Feststellungsklage.

    Interessant in dem Zusammenhang ein (zumindest mir) bis dato nicht bekanntes Urteil vom LG Bad Kreuznach (Aktenzeichen 3 O 214/15).

    Darin spricht die Richterin der SPK den Vertrauensschutz für die übliche WRB mit Fußnoten zu. Die Feststellungsklage hält sie für gerechtfertigt.

    Im Ergebnis ohne Einfluss ist,
    dass die Widerrufsbelehrung der Beklagten von dem amtlichen Muster des Jahres 2007 abgewichen
    ist bzw. unerhebliche Textpassagen eingefügt worden sind. Entscheidend ist nämlich, dass
    hierbei nicht der vom Verordnungsgeber entworfenen Text der Musterbelehrung von der Beklagten
    einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen wurde.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt bei der Frage, ob eine eigene inhaltliche
    Bearbeitung des Mustertextes vorliegt, keine ausnahmslose und hundertprozentige deckungsgleiche ldentität, vielmehr ist entscheidend, dass die Widerrufsbelehrung keine anderen Belehrungen
    enthalten darf, der ein(m eigenen Inhalt aufweisen (OLG Bamberg, Beschluss vom 1.6.2015, Az.
    6 U 13/15, zitiert nach juris) Diesem Grundsatz hält die Widerrufsbelehrung der Beklagten stand.
    Da wird sich auch mal drüber hinweggesetzt, das ein OLG das anders sieht (Hervorhebung von mir):


    Weiter steht nach der Überzeugung des Gerichts der Schutzwirkung des§ 14 Abs. 1 BGB-lnfoV
    a.F. auch nicht die von der Beklagten verwendeten Fußnoten, eine davon in der Überschrift und
    die andere bei der Angabe der Dauer der Widerrufsfrist, entgegen. Es wird in diesem Zusammenhang
    nicht verkannt, dass sich mit dieser Frage eine umfangreiche neuere obergerichtliche
    Rechtsprechung beschäftigt hat, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt.
    Die überzeugenderen
    Argumente sprechen hingegen dafür, auch hierin keine unzulässige inhaltliche Bearbeitung
    zu erkennen.

    Soweit verschiedene Oberlandesgerichte in der Aufnahme der Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall
    prüfen in den Text der Widerrufsbelehrung eine den Verbraucher verwirrende Unklarheit erkennen,
    da dieser nicht zweifelsfrei erkennen könne, dass sich der Hinweis in der Fußnote an den
    Kreditsachbearbeiter der Beklagten und nicht an ihn selbst richte (so etwa OLG Düsseldorf, Beschluss
    vom 22.7.2015, 1-14 U 27/15; OLG Nürnberg, Urteil vom 11. November 2015,14 U
    2439/14, beide zitiert nach juris}, kann dem nicht gefolgt werden. Vielmehr ist das Gegenteil anzunehmen:
    Dies wird zunächst bereits optisch dadurch deutlich, dass sich die Fußnote noch unter dem
    durch einen Rahmen eingegrenzten Text der Widerrufsbelehrung befindet, d.h. insbesondere
    auch unter dem Feld für die zu leistende Unterschrift des Verbrauchers. Die Widerrufsbelehrung
    endet erkennbar mit "Ihre Sparkasse Rhein-Nahe". Hiernach erfolgt - auch außerhalb des Rahmens
    - zunächst der Hinweis, dass jeder Verbraucher ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhält.
    Bereits hieran ist zu sehen, dass sich der Text unterhalb der Rahmenlinie nicht mehr an den

    Verbraucher richten kann. Noch deutlicher wird dies durch die Gesamtschau mit dem Text der
    Fußnote Nr. 1: "Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z.B. Darlehensvertrag vom ... ",
    die sich ebenfalls erkennbar nicht an den Verbraucher richten kann, was noch dadurch unterstützt
    wird, dass der vorliegend konkret bezeichnete Darlehensvertrag nach der Fußnote 1 deutlich
    wahrnehmbar separat in die Widerrufsbelehrung eingefügt wurde. Dagegen spricht im Ergebnis
    auch nicht das an sich zutreffende Argument des OLG Nürnberg, wonach es sich bei einer
    Fußnote um eine "durch eine hochgestellte Ziffer o.Ä. auf eine Textstelle bezogene Anmerkungen
    am unteren Rand einer Seite" handele (OLG Nürnberg a.a.O ., Rz. 31 ). Auch wenn dies grundsätzlich
    den Inhalt einer Fußnote zum Textbestandteil werden lässt, so muss hier aufgrund der
    sowohl durch die grafische Gestaltung als auch den Sinnzusammenhang erreichten deutlichen
    Abgrenzung des Fußnotentextes vom eigentlichen Text der Widerrufsbelehrung etwas anderes
    gelten. Abweichend zu beurteilen wäre die Frage möglicherweise dann, wenn die Fußnotentexte

    sich noch vor dem Unterschriftsfeld finden würden, was jedoch vorliegend nicht der Fall war. Im
    Ergebnis stellen sich daher beide Fußnoten, d.h. sowohl der Ausfüllhinweis, um welches Geschäft
    es sich handeln soll, als auch dlo Aufforderung, die Frist im Einzelfall prüfen, um un-
    zweifelhaft als an den Darlehenssachbearbeiter gerichtete Ausfüllhinweise da (wie hier auch
    OLG Bamberg, Beschluss vom 1.6.2015, 6 U 13/15; i.E. für Fußnote 1 auch OlG München, Beschluss
    vom 21 . Mal 2016, 17 U 709/15; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 26.02.2015,
    alle zitiert nach juris; vgl. ferner LG Hagen, Urt. v, 30.10.2014, AL 9 0 73/14, zlt. nach Juris; so
    auch LG Berlln GWR 2013, 232). Sich stehen daher der gebotenen Deutlichkeit und Klarheit der
    Widerrufsbelehrung nicht entgegen.
    Es folgt noch etwas zu finanzierten Geschäften.

    Kein Wunder das der gegnerische Anwalt die Klage von Mainz nach Kreuznach ziehen will.

    Das komplette Urteil hier im Anhang (aufgrund der Größe auf zwei Dateien aufgeteilt.
    urteil_KH-2.pdf
    urteil_KH.pdf

  13. Avatar von reCthAbEr
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Der Annahmenverzug muss aber auch dementsprechend beantragt und festgestellt werden.
    Er muss aufgrund eines Angebots der gefragten Leistung vorliegen. Das reicht. Das gerichtlich feststellen zu lassen, ist aber in der Regel sinnvoll.


    Zitat Zitat von Aikido
    Hat es denn beim DKB-Urteil den Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs gegeben?
    Das weiß ich nicht, ich kenne den Fall nicht.

  14. Avatar von Fondsinvestor
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Stesra
    Ist alles richtig, nur müsste mein Bankhäuschen (DKB) auch eine irgendwie geartete Kompromissbereitschaft erkennen lassen. Das war bis dato nicht der Fall. Alle meine Versuche in Richtung Vergleich wurden bisher abgebügelt, und das, obwohl meine WRB von Fehlern nur so wimmelt. Jetzt wird eben der Rechtsweg eingelegt.
    Die DKB hat bei einem von uns betreuten Fall (wir sind keine Anwaltskanzlei) keine Berufung mehr gegen das Urteil des LG Berlin vom 18.12.2015 4 O 40/15 eingelegt und die erstrittene Gesamtsumme bereits vor dem Ende der Frist zur Einlegung der Berufung gezahlt. Die Darlehen und Widerrufsbelehrungen stammt aus April bzw. Oktober 2007. Vorherige außergerichtliche Vergleichsverhandlungen verliefen ergebnislos.

  15. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fondsinvestor
    Die DKB hat bei einem von uns betreuten Fall (wir sind keine Anwaltskanzlei) keine Berufung mehr gegen das Urteil des LG Berlin vom 18.12.2015 4 O 40/15 eingelegt und die erstrittene Gesamtsumme bereits vor dem Ende der Frist zur Einlegung der Berufung gezahlt. Die Darlehen und Widerrufsbelehrungen stammt aus April bzw. Oktober 2007. Vorherige außergerichtliche Vergleichsverhandlungen verliefen ergebnislos.
    Ging es um die Erstattung einer vereinnahmten VFE oder eine Rückabwicklung bzw. beides?

  16. Avatar von idasb
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo alle zusammen,

    wir haben vor 2 Wochen Klage gegen die Sparkasse eingereicht. Vom LG Essen haben wir jetzt einen Termin Mitte März bekommen.
    In der Einladung steht, dass es ein Gütetermin sowie ein früher erster Termin sein soll.

    Was bedeutet jetzt der frühe Ersttermmin?
    Kann man da auch schin ein Urteil bekommen?

    Grüsse
    idasb

  17. Avatar von fomega
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Im Gegensatz zu der Entscheidung von OLG Brandenburg (das hässliche Urteil) haben folgende Gerichte die mir bekannt sind eine Annahmeverzug der Bank angenommen, nach dem die Bank das Widerrufsrecht abgelehnt hat:

    Landgericht Münster, Urteil vom 26.09.2013, 014 O 331/12
    Landgericht Potsdam, Urteil vom 17.06.2015, 8 O 195/14
    Landgericht Potsdam, Urteil vom 11.11.2015, 8 O 315/14
    Landgericht Essen, Urteil vom 23.07.2015, 6 O 181/15
    Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, 17 U 57/14
    Landgericht Aachen Urteil vom 25.06.2015, 1 O 365/14
    Oberlandesgericht Köln Beschluss vom 06.11.2015, 13 U 113/15
    Landgericht Offenburg Urteil von 13.03.2015, 3 O 211/14
    Landgericht Berlin, Urteil vom 13.07.2015, 38 O 244/14
    Landgericht Berlin Urteil vom 01.10.2015, 10 O 89/15

    Sollte noch jemand ein weiteres Urteil haben, wäre gut wenn wir es hier erwähnen könnten.
    In allen fällen gab keine Zinsen für die Bank nach der Ablehnung, geschweige den den Vertragszins.

  19. Avatar von Fondsinvestor
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Ging es um die Erstattung einer vereinnahmten VFE oder eine Rückabwicklung bzw. beides?
    Erstattung einer gezahlten VFE.

  20. Avatar von Hein1708
    Hein1708 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier einmal ein Hinweis zur Verfahrensdauer beim LG Bielefeld in Sachen fehlerhafter WRB.

    Klageeinreichung: 23.03.2015.
    letzter SS an das Gericht: 09.09.2015.
    Terminanberaumung zum Güte- bzw. Verhandlungstermin 08.04.2016.

    Ich hoffe ich erlebe den Ausgang des Verfahrens noch, sollte es bis zum BGH gehen.

  21. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist aber völlig normal. Faustregel: 1 Jahr pro Instanz im besten Fall.

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