Zitat von
ducnici
Sorry, ich bin da bekanntermaßen etwas anderer Meinung. Auch wenn ich weitgehend Deiner Meinung folgen kann.
Der Kläger hat doch den Nachteil, dass er "konkret darlegen" soll, dass die Bank mehr Nutzungen als die kolportierten 2,5% über BZ gezogen hat. Nur, wie will er das machen? Auf Nachfrage bei den Richtern vom OLG N z.B. bekommst nur eine ausweichende Antwort, das müsse man dem Urteil nehmen. Vielen Dank auch.
Weiter, diejenigen, die vorher schon Verbraucherrechte mit den Füßen getreten haben, stellen sich hin und verweigern sich. Obwohl das Gesetz da ja recht eindeutig ist und sie selbst das in ihre WRB´s geschrieben haben. Aber, man verweigert sich der Rückabwicklung bzw. der Mithilfe. Rechtsmissbräuchlich.
Zum Dank dafür wird dann bezüglich der Rückabwicklung seitens der Gerichte quer übers Rübenfeld jeder Ansatz irgendwie versucht dem Kläger reinzudrücken, der nur irgendwie zu Gunsten der Bank ist. Klar, die WRB ist falsch, der WR wirksam, ja dann muss man halt die Bank auf andere Weise schützen, verliert sie ja schon Geld wenn sie einem ohne VFE aus dem Vertrag lassen muss, durch ihr eigenes Verschulden wohlgemerkt.
Die Diskussion über 2,5% oder 5% über Basiszins kann ich ja noch ansatzweise verstehen. Aber nicht akzeptieren. Denn es kann doch nicht zu Lasten des Klägers gehen, wenn man sich nicht auf eine einheitliche Rechtsprechung einigen kann. Daher mein neuer Ansatz mit der Zinsspanne und dem Zinsertrag. Ist die Frage, ob das dann als ein "konkreter" Vortrag zu bewerten ist oder ob man hier wieder sich was einfallen lässt.
Wie auch immer, die 2,5% über Basiszins werden nun vermehrt aufgenommen. Nehme an, hängt mit dem neuen Palandt zusammen, in dem ja Grüneberg den Zusatz ", anders für Realkredite" eingefügt hat...bei den Nutzungen und der Vermutung mit den 5% über Basiszins.
Aber... wenn man dann der Bank seit WR trotz ihres rechtsmissbräuchlichen Verhaltens, nämlich der Verweigerung an der Mitwirkung der Rückabwicklung, weiterhin den Vertragszins zugesteht, ist das schon harter Tobak. Der Darlehensnehmer hätte bei rechtswirksamen Widerruf entsprechend wesentlich günstiger umschulden können, dem wurde hier überhaupt nicht Rechnung getragen.
Das heisst im Klartext, die Bank wird für ihr rechtsmissbräuchliches und rechtwidriges Verhalten durch und durch belohnt. Nicht in einem Punkt, sondern in mehreren.
Zu guter Letzt wird ihr sogar noch ihre Zinsspanne zugestanden. Die, die sie ja eigentlich ohne Rechtsgrundlage nicht verdienen kann, da ja der Vertrag quasi nicht (mehr) existent ist.
Kurzum. Gehe ich da in eine Klage und fordere nur die 2,5% über Basiszins und nichts weiter... dann brauch ich doch gar nicht erst anfangen. Das hat ja auch nichts mit "gierig" sein zu tun.
Sondern schlichtweg was mit Gerechtigkeit. Eine Bank, die entsprechend wenig Zinsspanne hat und dadurch weniger Nutzungen ziehen konnte, ist doch ok, wenn es da nur entsprechend weniger gäbe.
Aber bei Sparkassen und diversen Großbanken, und insbesondere Bausparkassen
(Schwäbisch Hall hat z.B. den DREI-fachen Zinsertrag, als was sie an Zinsaufwand habe, der dumme Bausparer überlässt ihnen ja freundlicherweise sein Geld für einen Zins der diesen Namen gar nicht verdient hat, mit der Hälfte des Geldes wird dort übrigens mit Wertpapieren gezockt und nicht als Bauspardarlehen ausgegeben)
wird damit richtig Asche gemacht. Den Widerrufler will man billigst abspeisen.
Wenn man die Widerrufler zeitig ohne Weiteres aus seinem Vertrag heraus gelassen hätte, dann wäre das für die meisten hier ok gewesen. Kein Tamtam, kein Aufwand, alles ok.
Seitens der Banken sieht man das eben anders. Dass man da dann irgendwann sagt, das zieht sich jetzt schon seit zwei Jahren und vielleicht noch die nächsten zwei Jahre hin, dann muss man auch sagen, was steht mir zu, was kann ich fordern.
Was letztlich bei einem Vergleich rauskommt, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Wenn ich aber wenig fordere, werde ich noch weniger bekommen.
Wenn ich mehr fordere, werde ich etwas mehr bekommen.
Hat nichts mit "gierig" zu tun.
Müsstet Ihr besser wissen als ich...