ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
...halt einen guten und fairen Fachanwalt konsultieren.....
Aussergerichtlich lassen sich da wunderbare Erfolgshonorarvereinbarungen gestalten, da ist das Risiko dann auch - mitunter gen null - minimiert. Man sollte ja annehmen, dass ein Anwalt dann solch eine Vereinbarung nicht annimmt, wenn er keine Erfolgschancen sieht und wir wissen ja, egal wie, ohne Anwalt geht bei den Banken immer noch nichts groß.
grds stimme ich dir zu ducnici, aber wenn jetzt zum 21.06.2016 der WJ beerdigt wird, würde ich (wenn keine RSV da ist) vor einer Klage diesen Termin eher abwarten. Denn wenn der Deckel erstmal drauf ist (und keine neuen Widerrufe mehr kommen können) könnte das durchaus nochmal zu einem Umdenken führen (natürlich weiß auch das keiner wirklich). Ist man dann schon im Klageverfahren muss man sich noch wegen der Kosten rumschlagen.
Ja, ich überlege auch die ganze Zeit, wie die Taktik der Banken sein könnte.
Entweder die lassen nach dem 21.06. nach und ihnen ist es "egal" wenn ein BGH Urteil gefällt wird oder sie bleiben hartnäckig und erschweren weiterhin eine Rückabwicklung.
Denn jeder, der zwar bis zum 21.06. widerrufen hat aber noch nicht Klage eingereicht hat, weil er bisher das Risiko gescheut hat, wird auch danach das Risiko scheuen, falls eben es eben nicht höchstrichterlich geklärt wurde.
Und... es gibt ja auch noch die Fälle nach dem Stichtag in 2010. Da gibts ja auch noch massenhaft fehlerhafte Belehrungen.
ja letzteres kann ich nur bestätigen, es gibt sogar noch bis ins Jahr 2013 Kreditinstitute, die immer noch as falsche Muster (mit der zuständigen Aufsichtsbehörde bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen) verwendet hat.
Ich versteh eigentlich nicht, dass es da nicht mehr Bewegung gibt, denn da sind ja noch viele Jahre Zinsbindung.
Wir dürfen ja auch nicht vergessen dass in den kommenden Wochen noch viel viel mehr DN auf den Zug aufspringen werden. Die Medien werden entsprechend berichten, das war bei der BG von KV nicht anders, die richtige Welle rollt erst noch an und wer erst mal widerrufen hat, der erhält sich über die ganze Zeit die Möglichkeit "zum Angriff", natürlich auch in Abhängigkeit von den diversen Urteilen die noch kommen werden.
Das Risiko für DN ohne RS wird dadurch minimiert und der Zugriff kann jederzeit erfolgen. Halt "ewiges Widerrufsrecht".
Da wird noch lange keine Ruhe sein, entsprechend kann man nur jedem empfehlen, vorsorglich zu widerrufen.
Guten Morgen, kann mich der Meinung von Sebkoch nuranschließen!! Konnte gerade mit meinem Anwalt telefonieren und er hat mirbestätigt, dass ohne RSV bei mir Geduldgefragt ist, es kommen in den nächsten Wochen und Monate genügend Urteile wo esfür die Banken hoffentlich immer enger wird!!!??? Die Hoffnung stirbt zuletzt!! Warum jetztschon ein hohes Risiko eingehen, wo jedes Gericht/Richter anders urteilt! z.B. Stuttgart,Düsseldorf, Frankkfurt usw. Widerrufhabe ich im Juni 2015 eingereicht! Ich halte den Ball erstmal flach und warte ab ! "Schauen wir mal " Jeder muss selber entscheiden !
Ja, ich überlege auch die ganze Zeit, wie die Taktik der Banken sein könnte.
Entweder die lassen nach dem 21.06. nach und ihnen ist es "egal" wenn ein BGH Urteil gefällt wird oder sie bleiben hartnäckig und erschweren weiterhin eine Rückabwicklung.
Denn jeder, der zwar bis zum 21.06. widerrufen hat aber noch nicht Klage eingereicht hat, weil er bisher das Risiko gescheut hat, wird auch danach das Risiko scheuen, falls eben es eben nicht höchstrichterlich geklärt wurde.
Und... es gibt ja auch noch die Fälle nach dem Stichtag in 2010. Da gibts ja auch noch massenhaft fehlerhafte Belehrungen.
Man darf aber nicht vergessen, dass die derzeitige Strategie der Banken eine sehr kostspielige Angelegenheit ist. In meinem Fall Kostet dies die Bank 30.000 € an Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Um 1000 weitere davon abzuhalten einen Widerruf auszusprechen hat sich diese Summe um ein vielfaches gelohnt wenn aber diese Befürchtung nicht mehr da ist kann ich mir nicht vorstellen das die Banken weiter bereit sind diese Summen zu investieren.
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.01.2016, 4 U 79/15 und immer wieder mal was anderes
Das OLG hat (DKB Fall) jetzt nach BGH 22.09.2015 gerechnet (also doppelter Ansatz der Tilgungen), dafür aber der Bank den vereinbarten Zins zugebilligt und ausgeführt, dass die Bundesbankstatistik nur bei Abweichung von min 1 % relevant wird (hab ich so auch noch nicht gehört) sowie ducnicis Lieblingsargument der Gewinnmarge kurz abgebügelt. Dann hat es dem DN aber nur 2,5 % über Basis zugestanden und der Bank (und da wird es finster) auch nach Widerruf als Nutzungsersatz den vertraglichen Zins (5,81 %) weiter zugebilligt. Da bleibt dann vom Vorteil wenig bis nix übrig.
Revision natürlich nicht zugelassen. Manchmal würde ich den Richtern am OLG ja gerne mal erläutern, was das für die Beratungspraxis bedeutet, wenn hier jedes OLG und jeder Senat mit neuen Ideen um die Ecke kommt.
Das ist unfassbar. Langsam zweifele ich, ob meine Zeit die ich beim Thema Widerruf privat aufbringen musste (informieren im Forum, hin und her mit der Bank, RSV, RA - alles Zeit und Geld) sich irgendwahn auch lohnt.
Auch das sind Erfahrungen, sowie Erkenntnisse. Urteile werden nicht gesprochen, da Vergleiche geschlossen werden, öffentlich gemacht werden die daurch auch nicht, nach oben - BGH - dringt nicht viel durch, die unterschiedlichsten - teilweise haarsträubensten - Urteile zu ein und der selber Widerrrufsbelehrung, teilweise an den gleichen Gerichtsorten, unsägliche Diskussionen und Rangeleien mit den Rechtschutzversicherungen, unklarer Ausgang bezüglich der höhe des Nutzungsersatzes usw.usw.
Wohl dem der Rechtschutz genießt, zumindest das Kostenrisiko ist da gesenkt, aber das Risiko eines nachteiligen bzw. nicht so vorteilhaften Urteils bleibt.
Was ich derzeit als eine positive Entwicklung empfinde ist die Tatsache, dass die Banken langsam anfangen - einige Banken überhaupt erst damit anfangen - aussergerichtlich faire Vergleichsangebote anzubieten, so dass das immer mehr Überlegungen wert sind, diese in Betracht zu ziehen.
Das ist unfassbar. Langsam zweifele ich, ob meine Zeit die ich beim Thema Widerruf privat aufbringen musste (informieren im Forum, hin und her mit der Bank, RSV, RA - alles Zeit und Geld) sich irgendwahn auch lohnt.
So ein Urteil bringt einen zum Verzweifeln.
...mich gerade ganz konkret, denn wenn "mein" Richter das OLG-Urteil quasi abschreibt, unterliege ich ja teilweise und es ist eine Kostenquotelung zu befürchten, mit der ich möglicherweise noch draufzahle. Wir haben gerade mal den worst case ausgerechnet, da hab ich dann eine Restschuld, die 9000 Euro unter den aktuellen Kontoauszügen liegt und ggf Prozesskosten von 9500 Euro.
Mein Urteil wird sicher ne böse Überraschung, obwohl alles so klar schien, da das LG Potsdam und auch das OLG Brandenburg oft genug auch anders geurteilt hat (5% üBZ und keinen Nutzungsersatz für die Bank ab Widerruf).
Gute Frage, ich denke ja.
Worst case wäre Restvaluta als Streitwertfestsetzung, das sind 140.000 Euro.
Wirtschaftlicher Vorteil war unsere Streitwertangabe: 27.000 Euro.
Und der Unterschied zwischen der bisherigen Rechnung und dem aktuellen OLG-Urteil beträgt für mich 23.000 Euro.
Alles über 20.000 Euro, aber ich wüsste im Moment nicht, wie ich das mit den Kosten machen soll, das ist ne wirklich schwierige Sache...
ja letzteres kann ich nur bestätigen, es gibt sogar noch bis ins Jahr 2013 Kreditinstitute, die immer noch as falsche Muster (mit der zuständigen Aufsichtsbehörde bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen) verwendet hat.
Ich versteh eigentlich nicht, dass es da nicht mehr Bewegung gibt, denn da sind ja noch viele Jahre Zinsbindung.
Ich hab eine Vertrag aus 2013, wo ich noch am Prüfen bin, ob ich widerrufe. Lt. meinem Anwalt enthält die WRB Passagen, die evtl. angreifbar sind, aber wir wollen die Rechtssprechung noch ein wenig beobachten.
Heißt das denn, dass für so einen Fall das Widerrufsrecht bei falscher WRB nicht im Juni erlöscht? So dass da nicht unbedingt Handlungsbedarf noch vorher besteht?
Es schadet doch überhaupt nicht zu widerrufen, das wird die Bank ja nícht anerkennen, aber der Widerruf ist vor der Deadline ausgesprochen, entsprechend kannst du darauf auch nach der Frist jederzeit zurück kommen. Somit hast du die Fristen gewahrt und kannst den Joker jederzeit wieder aufleben lassen.
Dass es "jederzeit" geht, können wir nur hoffen; ich könnte mir aber auch gut vorstellen, dass die Gerichte rechtsmissbräuchliches Verhalten annehmen werden, wenn man sich nach Inkrafttreten des Gesetzes (zu) viel Zeit mit gerichtlichen Schritten lässt.
ja, was wiederum - weiterhin grundsätzlich - dafür spricht, einen tollen Vergleich mit der Bank als lohnendes Ziel anzusehen bzw. in Betracht zu ziehen.
Bei noch 4-5 Jahren Restlaufzeit der alten Kondition/des alten Vertrages, wo der Vorteil der RAW ohnehin nicht so groß ist, dies unter Berücksichtigung des Risiko/Chancen Verhältnisses - natürlich auch in Abhängigkeit mit oder ohne RS - bezüglich des Urteils und des Risikos bezüglich der Zinsentwicklung (sehe da keine gravierenden Steigerungen die nächsten 2-3 Jahre, aber Galskugel hat man nicht) ist vielleicht das lohnenste Ziel bei einem Vergeich raus ohne VFE und die Finanzierung neu auf dem Markt.
nun gibt es auch vom 23. Senat am OLG FFM 23 U 51/15, Urteil vom 23.12.2015 eine Entscheidung, dass die Sparkasse bei ihren frühestens-Belehrungen Vertrauensschutz geniesse. Ich kapier das langsam nicht mehr. Wieder keinerlei Hinweis auf die vielen gegenteiligen Entscheidungen. Entweder werden sie nicht dargelegt (dann schlechte Prozessführung) oder das Gericht ignoriert sie (dann ziemlich borniert). Da wird sich sogar auf den 13. Senat des OLG Köln berufen, obwohl der es am 06.11.2015 genau gegenteilig entschieden hat. Ich verzweifle langsam echt. Revision wird natürlich keine zugelassen und hier ist der Beschwerdewert für die Nichtzulassungsbeschwerde nicht erreicht.