Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    WAS......?????????????
    Meine Urteilsverkündung am LG Potsdam war gestern. Der Richter wollte das o.g. OLG-Urteil abschreiben, um die Berufung für die dkb zu erschweren. Ich habe auch beantragt, der Bank ab Widerruf keinen Nutzungsersatz zuzubilligen, hilfsweise den zum Widerruf marktüblichen Zins anzusetzen, da ich bei Anerkennung des Widerrufes ja hätte umschulden können.

    Mit dem o.g. Urteilsinhalt wird die Bank ja für zwei weitere Jahre mit dem Vertragszins belohnt, dafür dass sie den Widerruf nicht anerkannt und alles ewig verschleppt hat. Das heißt, ICH müsste in Berufung gehen - mit ungewissem Ausgang (Selbstzahler)?!?!?!?!?!?!?
    Wird in Deinem Urteil auch nach dem BGH-Beschluss gerechnet?

  3. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das weiß ich ja eben nicht, bei uns sind selbst die öffentlichen Verkündungen nicht öffentlich (der Richter erscheint nich zur Verkündung). D.h., ich kenne mein Urteil erst, wenn es in circa ein bis zwei Wochen in meinem Briefkasten liegt. Da der Richter allerdings angegeben hat, er wolle das Urteil vom OLG abschreiben, weiß ich ja jetzt schon, was drin stehen wird

  4. Avatar von derpicknicker
    derpicknicker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, möchte nur kurz den Link hier einwerfen, bevor er mir verloren geht. Sind die Urteile aus Hessen. Soweit ich das überblicke, ist die Datenbank aber nicht vollständig. Es fehlen einige mir bekannte Urteile. Aber vielleicht findet der eine oder andere etwas interessantes.

    https://www.lareda.hessenrecht.hessen...html#default:0

    Und wieder wech...

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das verstehe ich jetzt nicht, gibt es am OLG nur ein Urteil was für alle Fälle gilt?

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Das weiß ich ja eben nicht, bei uns sind selbst die öffentlichen Verkündungen nicht öffentlich (der Richter erscheint nich zur Verkündung). D.h., ich kenne mein Urteil erst, wenn es in circa ein bis zwei Wochen in meinem Briefkasten liegt. Da der Richter allerdings angegeben hat, er wolle das Urteil vom OLG abschreiben, weiß ich ja jetzt schon, was drin stehen wird
    Tja Gertrud, kommt halt immer darauf an, wie man seine Richter erzieht. Bei uns wurde gesagt, "ich nehme an, dass Sie kommen, dann muss ich das auf den Mittwoch legen"....


  7. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Er hat zu mir gesagt: zur Verkündung brauchen Sie aber nicht kommen, da bin ich nicht hier.

  8. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Er hat zu mir gesagt: zur Verkündung brauchen Sie aber nicht kommen, da bin ich nicht hier.
    Kann ja auch eine Justizfachangestellte verkünden....

  9. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das kannst du am Landgericht Potsdam gepflegt vergessen.

  10. Avatar von Taugenichts
    Taugenichts ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Eine Entschuldigung tut es auch, was ja hiermit getan wurde... einfach abhauen keine Lösung... und vor allem nicht notwendig.

    Wir alle haben einen mächtigen Gegner, es bringt daher nichts, die Kräfte darauf zu verwenden, andere anzugreifen! ;-)
    Andi1104, bitte nicht aus dem Forum gehen!!
    Wir brauchen dich, .. und den Buhmann auch (wenn er sich mehr auf WB statt auf Zinsen konzentriert

    Leute alles gut. Ihr seht ja, ich schreibe nicht mehr fett.

  11. Avatar von Fishtowner
    Fishtowner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also Leute, hacken zusammen knallen und mal wieder in der Spur gehen....................
    Jeder von EUCH ist uns wichtig (wo ist denn nun eugh)
    Halllooooooooooooooooooooooooooooooo

    Noch ne Frage :
    Wenn Also das Gesetz kommt und man schon WR erklärt hat ( LG Termin steht), ist also alles save?

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja, Deutschlands DN müssen alle bis Juni widerrufen. Schadet ja nicht

    Dann hätte das Gesetz völlig seine Wirkung verloren.

  13. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Zeit der Vergleiche bricht bei der Deutschen Bank an:

    "Seit 2012 hat die Bank sagenhafte 12,7 Milliarden Euro für juristische Probleme aufgewendet. 5,5 Milliarden Euro hat sie noch für weitere Rechtsstreits zurückgestellt. Aber: „2016 müssen wir die Rückstellungen wohl weiter erhöhen, möglicherweise sogar um einen signifikanten Betrag, da wir einige Fälle schnell abwickeln wollen“, so Cryan."

    (Zitat aus Frankfurter Rundschau von gestern).

  14. Avatar von Triple
    Triple ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Klage in 2 Verfahren gegen die Deutsche Bank (OLG Köln / LG FfM), werde über mögliche Vergleichsangebote berichten. Glaube aber eher nicht daran....

  15. Avatar von HenryJones
    HenryJones ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Werde wohl bald nach ablehnendem Schreiben der Bank auch loslegen mit Anwalt, oder gibt es noch Gründe zu warten angesichts kommender Urteile?

  16. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn du einen guten Anwalt konsultierst, dann wird er dir - abhängig von der Schwere der Fehlerhaftigkeit deiner WRB - vorschlagen was zu tun ist. Insbesondere wenn du keine RSV hast zeichnet sich auch dadurch aus, ob du einen guten Anwalt ausgesucht hast.

  17. Avatar von HenryJones
    HenryJones ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich frage aber erstmal hier und nicht meinen Anwalt.

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Völlig ok, meine Antwort darauf hast du ja nun.

    Wie sieht das denn dein Anwalt?

  19. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von HenryJones
    Werde wohl bald nach ablehnendem Schreiben der Bank auch loslegen mit Anwalt, oder gibt es noch Gründe zu warten angesichts kommender Urteile?
    Erfahrung zeigt nein. 23.02. wird es am BGH ein Urteil geben. Ob das uns weiter bringt, ist fraglich.
    Ebenso fraglich wird sein, ob die Banken dann einfach einlenken.

    Bei den Bearbeitungsgebühren hat sich gezeigt, dass nach dem BGH Urteil die Gebühren rückerstattet wurden, aber auch hier hatten wir einen Anwalt eingeschaltet.

    Also lieber Anwalt einschalten und denn dann noch mal außergerichtlich verhandeln lassen. Schlägt auch da der Versuch fehl, Klage einreichen.

  20. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Triple
    Klage in 2 Verfahren gegen die Deutsche Bank (OLG Köln / LG FfM), werde über mögliche Vergleichsangebote berichten. Glaube aber eher nicht daran....
    Kannst du mir bitte sagen von wann deine Verträge sind - Monat und Jahr bitte

  21. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Erfahrung zeigt nein. 23.02. wird es am BGH ein Urteil geben. Ob das uns weiter bringt, ist fraglich.
    Ebenso fraglich wird sein, ob die Banken dann einfach einlenken.

    Bei den Bearbeitungsgebühren hat sich gezeigt, dass nach dem BGH Urteil die Gebühren rückerstattet wurden, aber auch hier hatten wir einen Anwalt eingeschaltet.

    Also lieber Anwalt einschalten und denn dann noch mal außergerichtlich verhandeln lassen. Schlägt auch da der Versuch fehl, Klage einreichen.
    grds stimme ich dir zu ducnici, aber wenn jetzt zum 21.06.2016 der WJ beerdigt wird, würde ich (wenn keine RSV da ist) vor einer Klage diesen Termin eher abwarten. Denn wenn der Deckel erstmal drauf ist (und keine neuen Widerrufe mehr kommen können) könnte das durchaus nochmal zu einem Umdenken führen (natürlich weiß auch das keiner wirklich). Ist man dann schon im Klageverfahren muss man sich noch wegen der Kosten rumschlagen.

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