ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
WAS......?????????????
Meine Urteilsverkündung am LG Potsdam war gestern. Der Richter wollte das o.g. OLG-Urteil abschreiben, um die Berufung für die dkb zu erschweren. Ich habe auch beantragt, der Bank ab Widerruf keinen Nutzungsersatz zuzubilligen, hilfsweise den zum Widerruf marktüblichen Zins anzusetzen, da ich bei Anerkennung des Widerrufes ja hätte umschulden können.
Mit dem o.g. Urteilsinhalt wird die Bank ja für zwei weitere Jahre mit dem Vertragszins belohnt, dafür dass sie den Widerruf nicht anerkannt und alles ewig verschleppt hat. Das heißt, ICH müsste in Berufung gehen - mit ungewissem Ausgang (Selbstzahler)?!?!?!?!?!?!?
Wird in Deinem Urteil auch nach dem BGH-Beschluss gerechnet?
Das weiß ich ja eben nicht, bei uns sind selbst die öffentlichen Verkündungen nicht öffentlich (der Richter erscheint nich zur Verkündung). D.h., ich kenne mein Urteil erst, wenn es in circa ein bis zwei Wochen in meinem Briefkasten liegt. Da der Richter allerdings angegeben hat, er wolle das Urteil vom OLG abschreiben, weiß ich ja jetzt schon, was drin stehen wird
Sorry, möchte nur kurz den Link hier einwerfen, bevor er mir verloren geht. Sind die Urteile aus Hessen. Soweit ich das überblicke, ist die Datenbank aber nicht vollständig. Es fehlen einige mir bekannte Urteile. Aber vielleicht findet der eine oder andere etwas interessantes.
Das weiß ich ja eben nicht, bei uns sind selbst die öffentlichen Verkündungen nicht öffentlich (der Richter erscheint nich zur Verkündung). D.h., ich kenne mein Urteil erst, wenn es in circa ein bis zwei Wochen in meinem Briefkasten liegt. Da der Richter allerdings angegeben hat, er wolle das Urteil vom OLG abschreiben, weiß ich ja jetzt schon, was drin stehen wird
Tja Gertrud, kommt halt immer darauf an, wie man seine Richter erzieht. Bei uns wurde gesagt, "ich nehme an, dass Sie kommen, dann muss ich das auf den Mittwoch legen"....
Also Leute, hacken zusammen knallen und mal wieder in der Spur gehen....................
Jeder von EUCH ist uns wichtig (wo ist denn nun eugh)
Halllooooooooooooooooooooooooooooooo
Noch ne Frage :
Wenn Also das Gesetz kommt und man schon WR erklärt hat ( LG Termin steht), ist also alles save?
Die Zeit der Vergleiche bricht bei der Deutschen Bank an:
"Seit 2012 hat die Bank sagenhafte 12,7 Milliarden Euro für juristische Probleme aufgewendet. 5,5 Milliarden Euro hat sie noch für weitere Rechtsstreits zurückgestellt. Aber: „2016 müssen wir die Rückstellungen wohl weiter erhöhen, möglicherweise sogar um einen signifikanten Betrag, da wir einige Fälle schnell abwickeln wollen“, so Cryan."
Wenn du einen guten Anwalt konsultierst, dann wird er dir - abhängig von der Schwere der Fehlerhaftigkeit deiner WRB - vorschlagen was zu tun ist. Insbesondere wenn du keine RSV hast zeichnet sich auch dadurch aus, ob du einen guten Anwalt ausgesucht hast.
Werde wohl bald nach ablehnendem Schreiben der Bank auch loslegen mit Anwalt, oder gibt es noch Gründe zu warten angesichts kommender Urteile?
Erfahrung zeigt nein. 23.02. wird es am BGH ein Urteil geben. Ob das uns weiter bringt, ist fraglich.
Ebenso fraglich wird sein, ob die Banken dann einfach einlenken.
Bei den Bearbeitungsgebühren hat sich gezeigt, dass nach dem BGH Urteil die Gebühren rückerstattet wurden, aber auch hier hatten wir einen Anwalt eingeschaltet.
Also lieber Anwalt einschalten und denn dann noch mal außergerichtlich verhandeln lassen. Schlägt auch da der Versuch fehl, Klage einreichen.
Erfahrung zeigt nein. 23.02. wird es am BGH ein Urteil geben. Ob das uns weiter bringt, ist fraglich.
Ebenso fraglich wird sein, ob die Banken dann einfach einlenken.
Bei den Bearbeitungsgebühren hat sich gezeigt, dass nach dem BGH Urteil die Gebühren rückerstattet wurden, aber auch hier hatten wir einen Anwalt eingeschaltet.
Also lieber Anwalt einschalten und denn dann noch mal außergerichtlich verhandeln lassen. Schlägt auch da der Versuch fehl, Klage einreichen.
grds stimme ich dir zu ducnici, aber wenn jetzt zum 21.06.2016 der WJ beerdigt wird, würde ich (wenn keine RSV da ist) vor einer Klage diesen Termin eher abwarten. Denn wenn der Deckel erstmal drauf ist (und keine neuen Widerrufe mehr kommen können) könnte das durchaus nochmal zu einem Umdenken führen (natürlich weiß auch das keiner wirklich). Ist man dann schon im Klageverfahren muss man sich noch wegen der Kosten rumschlagen.