Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vielleicht sollten wir alle mal mit Unterstellungen aufhören. Jedem war der Beleihungsauslauf bekannt, Herbert 30 hat ihn selber gepostet, man muss nur aufmerksam lesen oder vom Fach sein, ebenso welche Darlehenshöhe zu Grunde gelegt werden muss, der Zeitpunkt der Auszahlung - für den Forward Aufschlag - war bekannt.

    Es hilft dann nichts, schon gar nicht der Kultur hier im Forum, wenn dann von Harley der nächste Vorwurf oder die nächste Unterstellung kommt, ich wüsste den Beleihungsauslauf nicht. Es liegt doch in der Natur der Sache, dass man dann, hier durch den nächsten nervigen Post von mir, das reparieren will, weil es einfach nicht stimmt.

    Es ging mir darum Herbert30 fundiert zu helfen den Zins einschätzen zu können, das habe ich getan, mit Fakten und Daten.

    Ich finde das einen tollen Vergleich, ein gutes Angebot seitens der Ing.DiBa und es ist fast eine Tableau Angebot und nicht wie Andi1101 behauptet hat ein Zins wo die Ing.Diba sich was zusätzlich einatmen. Wenn soetwas nicht stimmt, dann gehört das korrigiert, sonst sind unsere Ratschläge keine hilfreichen Ratschläge und noch mal, mag der Markt noch günstiger sein, es ist für Herbert30 nicht relevant und auch das gehört du Erfahrungen die man macht, nämlich das es Poster gibt, die solch ein Angebot annehmen, auch wenn sie evtl. mit Risiko und noch mehr Aufwand noch mehr Vorteile einklagen könnten.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sebkoch liefert ja das nächste Argument aus der Praxis, warum ein Vergleich bei dieser komplexen Thematik, vor allem wirren und nicht nachvollziehbaren Handhabung der Gerichte immer auch in Betracht gezogen werden sollte und nicht die schlechteste Alternative sein muss.

    Unterm Strich bleibt ja ein Vorteil und der WRJ ein Geschenk für die Verbraucher!

  4. Avatar von claus47
    claus47 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bin ziemlich neu hier und hoffe, mich regelrecht zu verhalten, wenn ich Euch erstmals um Hilfe bitte:

    Bei Juris findet sich ein Hinweis über eine Entscheidung des OLG Hamburg vom 17.09.2014 mit dem Az. 13 U 66/14. Der Eintrag führt zu https://www.money-advice.net/view.php?id=48784 , und dort ist leider "nur" die Rede von einem Anerkenntnis-Urteil, also einem Urteil ohne nähere Begründung.

    Es soll sich um eine Widerrufssache der Hamburger Sparkasse handeln, die die Klage des Kunden immerhin in zweiter Instanz und dazu noch vor dem 13. Senat - der ansonsten auf ihrer Seite ist - anerkannt hat. Vielleicht kann man von diesem Umstand profitieren wenn man das zugrunde liegende erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg lesen könnte. Dummerweise ist dessen Aktenzeichen jedoch nicht angegeben, sondern lediglich dessen Datum "07.03.2014".

    Frage: Kennt jemand das Aktenzeichen des LG Hamburg oder besser noch: eine Fundstelle für dessen Urteil vom 07.03.2014?

    Es muss doch einen Grund haben, dass der 13. Zivilsenat des OLG Hamburg die Hamburger Sparkasse zum Anrkenntnis gezwungen hat, oder?

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von claus47
    Bin ziemlich neu hier und hoffe, mich regelrecht zu verhalten, wenn ich Euch erstmals um Hilfe bitte:

    Bei Juris findet sich ein Hinweis über eine Entscheidung des OLG Hamburg vom 17.09.2014 mit dem Az. 13 U 66/14. Der Eintrag führt zu https://www.money-advice.net/view.php?id=48784 , und dort ist leider "nur" die Rede von einem Anerkenntnis-Urteil, also einem Urteil ohne nähere Begründung.

    Es soll sich um eine Widerrufssache der Hamburger Sparkasse handeln, die die Klage des Kunden immerhin in zweiter Instanz und dazu noch vor dem 13. Senat - der ansonsten auf ihrer Seite ist - anerkannt hat. Vielleicht kann man von diesem Umstand profitieren wenn man das zugrunde liegende erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg lesen könnte. Dummerweise ist dessen Aktenzeichen jedoch nicht angegeben, sondern lediglich dessen Datum "07.03.2014".

    Frage: Kennt jemand das Aktenzeichen des LG Hamburg oder besser noch: eine Fundstelle für dessen Urteil vom 07.03.2014?

    Es muss doch einen Grund haben, dass der 13. Zivilsenat des OLG Hamburg die Hamburger Sparkasse zum Anrkenntnis gezwungen hat, oder?
    Beim OLG in der Geschäftstelle des 13. Zivilsenates anrufen und nach dem erstinstanzlichen AZ fragen, dann dort beim LG HH anrufen.... und um eine anonyimisierte Kopie bitten. Wenn die das noch rausrücken.

  6. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @harley

    Leider falsch, es lagen mir alle
    , alle Parameter einer Konditionensgestaltung vor...
    Aus dem Posting ergab sich diese Info aber nicht. Für den Leser sah es so aus, als kritisierten Sie einen anderen User, weil er Äpfel mit Birnen vergleicht und machen dasselbe 2,3 Sätze zuvor.

  7. Avatar von claus47
    claus47 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Klasse, ducnici! Das werde ich morgen mal versuchen und dann berichten.

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Harley, der Beleihungsauslauf war der Tabelle zu entnehmen, die Herbert30 selber gepostet hatte! 60% und wenn man sich mit der Ing. Diba auskennt, dann weiss man auch welcher Darlehenshöhe die Kondition zu zu ordnen ist. Vielmehr braucht man die Höhe gar nicht, weil Herbert30 das entsprechende Tableau ausgewählt hat.

    Mir war wirklich alles bekannt.

  9. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Harley, der Beleihungsauslauf war der Tabelle zu entnehmen, die Herbert30 selber gepostet hatte! 60% und wenn man sich mit der Ing. Diba auskennt, dann weiss man auch welcher Darlehenshöhe die Kondition zu zu ordnen ist. Vielmehr braucht man die Höhe gar nicht, weil Herbert30 das entsprechende Tableau ausgewählt hat.

    Mir war wirklich alles bekannt.

    Und damit sollte für alle alles geklärt sein und auch gut sein.

  10. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Und damit sollte für alle alles geklärt sein und auch gut sein.

    Nein, eben nicht. Ist schon klar, dass das inzwischen keine Sau mehr interessiert, aber noelmaxim füttert das Forum hier mit Falschdarstellungen. Und inzwischen hat sein Verhalten schon etwas pathologisches. Denn ein noelmaxim macht offensichtlich niemals einen Fehler.

    Die erwähnte Tabelle Post #10243 aus der sich der Beleihungsauslauf ergibt wurde von Herbert30 nämlich erst 5 min nach der Ansage von noelmaxim, Post # 10242 gepostet, dass es sich beim Angebot der DiBa um einen Top-Zins handelt. Hellseherische Fähigkeiten wollen wir ja wohl ausschließen.

    Inzwischen kann ich die Reaktion von andi1104 heute sehr gut nachvollziehen. Ich frage mich lediglich noch ob noelmaxim diesen Thread mit voller Absicht oder "nur" aus purer Rechthaberei zerstören wird.

  11. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    in Sache gegen die Volksbank kam jetzt die Nachricht das die Bank einen "Fristverlängerungsgesuch" gestellt hat.
    Ist das eine übliche vorgehensweise ?
    Darf ich hier den Fachanwalt nennen der die Verteidigung übernommen hat ??

    Hier mal das wichtigste aus dem Schreiben:
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    Bitte um pers. Meinungen, danke.


    Gruß

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es ist doch nicht zu fassen. Hatte ich damit Andi1101 kritisiert? Nein, dem Sparda Angebot Poster, zumindest auf diesen Bezug genommen. Dann kam Andi 1101 und polterte los während ich den endgültigen derzeitigen Zins für Herbert30 hier ausgerechnet hatte.

    Ändert das irgendwas daran, dass das ein gutes Angebot war, zumal - wie beschrieben - andere Konditionen gar nicht relevant sind, dann versteht Harley wenn andi1101 lospoltert? Wo ich meinen Post fragend beginne?

    Für mich ist das Thema durch, inhaltlich wird - wer das will - man nachvollziehen können worum es mir ging. Ein toller Zins der Ing. Diba, ein tolles Vergleichsangebot.

  13. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Hallo,

    in Sache gegen die Volksbank kam jetzt die Nachricht das die Bank einen "Fristverlängerungsgesuch" gestellt hat.
    Ist das eine übliche vorgehensweise ?
    Darf ich hier den Fachanwalt nennen der die Verteidigung übernommen hat ??

    Hier mal das wichtigste aus dem Schreiben:
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    Bitte um pers. Meinungen, danke.


    Gruß
    Scheint ein gewöhnlicher Vorgang der Beklagtenseite zu sein, jedenfalls wurde in meinem Fall auch um eine Fristverlängerung gebeten und ich habe dies hier auch schon von anderen Teilnehmern gelesen.

  14. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Es ist doch nicht zu fassen. Hatte ich damit Andi1101 kritisiert? Nein, dem Sparda Angebot Poster, zumindest auf diesen Bezug genommen. Dann kam Andi 1101 und polterte los während ich den endgültigen derzeitigen Zins für Herbert30 hier ausgerechnet hatte.

    Ändert das irgendwas daran, dass das ein gutes Angebot war, zumal - wie beschrieben - andere Konditionen gar nicht relevant sind, dann versteht Harley wenn andi1101 lospoltert? Wo ich meinen Post fragend beginne?

    Für mich ist das Thema durch, inhaltlich wird - wer das will - man nachvollziehen können worum es mir ging. Ein toller Zins der Ing. Diba, ein tolles Vergleichsangebot.
    Dann sind wir uns ja sogar einig. Ich bin auch nicht mehr bereit mich mit Ihrem unsäglichen "am Punkt vorbei Gelaber" auseinander zu setzen.

  15. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Hallo,

    in Sache gegen die Volksbank kam jetzt die Nachricht das die Bank einen "Fristverlängerungsgesuch" gestellt hat.
    Ist das eine übliche vorgehensweise ?
    Darf ich hier den Fachanwalt nennen der die Verteidigung übernommen hat ??

    Hier mal das wichtigste aus dem Schreiben:
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    Bitte um pers. Meinungen, danke.


    Gruß
    Normal. Selbst haben wir auch schon Fristverlängerungsgesuche beantragt...im hoffen darauf, dass im Dezember der BGH ein Urteil sprechen würde, was ja dann bekanntlich wieder nicht geschah...

  16. Avatar von Aikido
    Aikido ist offline

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    Zitat Zitat von Harley
    Nein, eben nicht. Ist schon klar, dass das inzwischen keine Sau mehr interessiert, aber noelmaxim füttert das Forum hier mit Falschdarstellungen. Und inzwischen hat sein Verhalten schon etwas pathologisches. Denn ein noelmaxim macht offensichtlich niemals einen Fehler.

    Die erwähnte Tabelle Post #10243 aus der sich der Beleihungsauslauf ergibt wurde von Herbert30 nämlich erst 5 min nach der Ansage von noelmaxim, Post # 10242 gepostet, dass es sich beim Angebot der DiBa um einen Top-Zins handelt. Hellseherische Fähigkeiten wollen wir ja wohl ausschließen.

    Inzwischen kann ich die Reaktion von andi1104 heute sehr gut nachvollziehen. Ich frage mich lediglich noch ob noelmaxim diesen Thread mit voller Absicht oder "nur" aus purer Rechthaberei zerstören wird.





    Ich sehe auch das Forum hier, dass mir so sehr geholfen hat, in Gefahr.

    Und nachdem auch ich eine sehr peinliche Profilierungs - PN von noelmaxim bekommen habe, kann ich andi1104 ebenfalls verstehen, dass er seine in seiner ersten Wut öffentlich kundgetan hat (das hätte ich auch am Liebsten gemacht).

    Die PN's sollten auch nicht als Provilierungs- und Profitnachrichten missbraucht werden. Sorry, aber ich fände es sehr schade, wenn andi1104 tatsächlich wegbleiben würde.

  17. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Dann sind wir uns ja sogar einig. Ich bin auch nicht mehr bereit mich mit Ihrem "am Punkt vorbei Gelaber" auseinander zu setzen.
    Einfach ignorieren, ich persönlich fahre ganz gut damit und spare mir somit die Energie für die interessanteren Einträge.

  18. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also alles soweit auf dem normalen Weg.
    Von dem Anwalt der Bank habe ich zwar deren Homepage gefunden, sagt mir aber garnichts.

    Danke für die 2 passenden Antworten zum Thema
    Ich werde weiter berichten.

    OT:
    Das "Kindergarten-Gezicke" (meine pers. Meinung) nervt wirklich langsam.

    Gruß

  19. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Also alles soweit auf dem normalen Weg.
    Von dem Anwalt der Bank habe ich zwar deren Homepage gefunden, sagt mir aber garnichts.

    Danke für die 2 passenden Antworten zum Thema
    Ich werde weiter berichten.

    OT:
    Das "Kindergarten-Gezicke" (meine pers. Meinung) nervt wirklich langsam.

    Gruß
    Mein Anwalt hat ebenfalls um Fristverlängerung gebeten, wohl weniger aus strategischen Gründen

  20. Avatar von claus47
    claus47 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Beim OLG in der Geschäftstelle des 13. Zivilsenates anrufen und nach dem erstinstanzlichen AZ fragen, dann dort beim LG HH anrufen.... und um eine anonyimisierte Kopie bitten. Wenn die das noch rausrücken.
    Weiß evtl. jetzt schon jemand etwas über das o.g. Urteil des LG Hamburg? Ich könnte dann noch heute Abend weiter forschen, was die Haspa zum Anerkenntnis bewogen hat.

  21. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    OLG Brandenburg, Urteil vom 20.01.2016, 4 U 79/15 und immer wieder mal was anderes

    Das OLG hat (DKB Fall) jetzt nach BGH 22.09.2015 gerechnet (also doppelter Ansatz der Tilgungen), dafür aber der Bank den vereinbarten Zins zugebilligt und ausgeführt, dass die Bundesbankstatistik nur bei Abweichung von min 1 % relevant wird (hab ich so auch noch nicht gehört) sowie ducnicis Lieblingsargument der Gewinnmarge kurz abgebügelt. Dann hat es dem DN aber nur 2,5 % über Basis zugestanden und der Bank (und da wird es finster) auch nach Widerruf als Nutzungsersatz den vertraglichen Zins (5,81 %) weiter zugebilligt. Da bleibt dann vom Vorteil wenig bis nix übrig.

    Revision natürlich nicht zugelassen. Manchmal würde ich den Richtern am OLG ja gerne mal erläutern, was das für die Beratungspraxis bedeutet, wenn hier jedes OLG und jeder Senat mit neuen Ideen um die Ecke kommt.
    WAS......?????????????
    Meine Urteilsverkündung am LG Potsdam war gestern. Der Richter wollte das o.g. OLG-Urteil abschreiben, um die Berufung für die dkb zu erschweren. Ich habe auch beantragt, der Bank ab Widerruf keinen Nutzungsersatz zuzubilligen, hilfsweise den zum Widerruf marktüblichen Zins anzusetzen, da ich bei Anerkennung des Widerrufes ja hätte umschulden können.

    Mit dem o.g. Urteilsinhalt wird die Bank ja für zwei weitere Jahre mit dem Vertragszins belohnt, dafür dass sie den Widerruf nicht anerkannt und alles ewig verschleppt hat. Das heißt, ICH müsste in Berufung gehen - mit ungewissem Ausgang (Selbstzahler)?!?!?!?!?!?!?

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