Bin ziemlich neu hier und hoffe, mich regelrecht zu verhalten, wenn ich Euch erstmals um Hilfe bitte:
Bei Juris findet sich ein Hinweis über eine Entscheidung des
OLG Hamburg vom 17.09.2014 mit dem Az. 13 U 66/14. Der Eintrag führt zu
https://www.money-advice.net/view.php?id=48784 , und dort ist leider "nur" die Rede von einem Anerkenntnis-Urteil, also einem Urteil ohne nähere Begründung.
Es soll sich um eine
Widerrufssache der Hamburger Sparkasse handeln, die die Klage des Kunden immerhin in zweiter Instanz und dazu noch vor dem 13. Senat - der ansonsten auf ihrer Seite ist - anerkannt hat. Vielleicht kann man von diesem Umstand profitieren wenn man das zugrunde liegende erstinstanzliche Urteil des
Landgerichts Hamburg lesen könnte. Dummerweise ist dessen Aktenzeichen jedoch nicht angegeben, sondern lediglich dessen Datum "
07.03.2014".
Frage: Kennt jemand das Aktenzeichen des LG Hamburg oder besser noch: eine Fundstelle für dessen Urteil vom 07.03.2014?
Es muss doch einen Grund haben, dass der 13. Zivilsenat des OLG Hamburg die Hamburger Sparkasse zum Anrkenntnis gezwungen hat, oder?