ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
so, jetzt bin ich mit der nächsten Berufungssache mal beim 23. Ziilsenat in Frankfurt gelandet, mal schauen, was der so macht. Jetzt hänge ich parallel schon beim 3., 9., 10., 19, 23. und 24. :-)
Bei dem Arbeitspensum freuen wir uns um so mehr das Sie sich hier auch noch immer wieder die Zeit nehmen, danke. Und wir sind gespannt wie es in FFM so weiter geht.
Und die Zinsen werden weiter wieder fallen. Umlaufrendite gestern auf 0,26% gefallen.
Wann war noch mal bei Dir Termin?
Und einen Zeitdruck wegen steigender Zinsen wird es wohl in überschaubarer Zeit nicht geben, im Moment ist eher marginal der Rückwärtsgang eingeschaltet.
Dann würde ich in jedem Fall warten und das "Angebot" ablehnen. Da kannst du ja nichts verlieren . Außerdem sagtest du doch das du eine RSV hast.
Sehe ich auch so - uns hatte die IngDiba 2% für 10 Jahre inkl. Kostenaufhebung und Stillschweigeklausel angeboten - haben wir abgelehnt. Die Klage wird gerade vorbereitet.
so, jetzt bin ich mit der nächsten Berufungssache mal beim 23. Ziilsenat in Frankfurt gelandet, mal schauen, was der so macht. Jetzt hänge ich parallel schon beim 3., 9., 10., 19, 23. und 24. :-)
Darf man Fragen, um welche WRBs welcher Banken es sich in den einzelnen Fällen handelt?
so, ich habe gerade von der Pressestelle des Bundesjustizministeriums die Info bekommen. Die "Formulierungshilfe" der Regierung für die Fraktionen der GroKo sieht tatsächlich "nur" das Erlöschen des Widerrufsrechts für Verträge bis 10.06.2010 vor (und auch nur für für Immobiliardarlehen). Wer den vollen Text haben will, bitte PN an mich
Dann würde ich in jedem Fall warten und das "Angebot" ablehnen. Da kannst du ja nichts verlieren . Außerdem sagtest du doch das du eine RSV hast.
ich will hier ja nicht wieder den Bedenkenträger spielen, aber man kann schon was verlieren. Geht es schief, hängt man im bisherigen Vertrag fest. Das wäre dann erheblich schlechter als das Angebot
Widerrufsrecht Ich kann/wir können meine/unsere Vertragserklärung/en innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform /z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt…
Was macht Euch so sicher, dass der BGH sich am 23.02. äußern wird?
Ich würde das Angebot annehmen, die diese Konditionen denen der ING entsprechen, die heute auf der Homepage der ING veröffentlicht sind. Die Bank macht keine Aufstockung, da sie die Restvaluta Deines Vertrages als Vergleichsgegenstand betrachtet, was auch nachvollziehbar ist.
Zitat von Herbert30
Moin zusammen,
nachdem ich meinem Anwalt darüber informiert habe, dass wir die Angebote (2,15 % auf 5 Jahre, 2,4% auf 10 Jahre oder sofortiges Ende mit VFE 8.500,-) der ING DiBa nicht annehmen werden kam heute morgen ein neues Angebot:
die Basiskonditionen meiner Mandantin liegen bei 2,25% p.a. für 15 Jahre. Ein niedrigeren Zinssatz wird meine Mandantin nicht anbieten können. Die Aufstockung bedarf eines neuen Antrags, da eine erneute umfangreichere Prüfung notwendig wird. Der Vorschlag meiner Mandantin daher:
Zinssatz: 2.25% p.a
Zinsfestschreibung: 15 Jahre
Kostenaufhebung
(keine Aufstockung)
Widerrufsrecht Ich kann/wir können meine/unsere Vertragserklärung/en innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform /z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt…
Was macht Euch so sicher, dass der BGH sich am 23.02. äußern wird?
Weil diesmal ein Verbraucherschutzverband der Kläger ist und diesmal das Checkbuch der Banken nicht zu Einsatz kommen kann. Und weil trotz der vielen anstehenden Klagen beim BGH noch kein weiterer Termin vergeben worden ist denke ich persönlich das der BGH sich ausführlich zum WR äußern wird.
Und mit der WRB hat die ING ja gerade wieder vor dem LG Nürnberg einen Vergleich abgeschlossen(#510), der mit deinem Angebot aber auch nichts zu tun hat. Ist aber keine Garantie wie sebkoch richtig mahnt.
Widerrufsrecht Ich kann/wir können meine/unsere Vertragserklärung/en innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform /z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt…
Was macht Euch so sicher, dass der BGH sich am 23.02. äußern wird?
Entscheiden wird er, da es sich diesmal um eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung handelt und Kläger eine Verbraucherzentrale ist, die sich nicht kaufen lassen kann und wird. Allerdings wird es dann auch "nur" um die Ordnungsgemäßheit dieser Widerrufsinformation (Rechtsstand ab 11.06.2010) gehen und nichts zu Verwirkung, Rechtsmissbrauch oder den Rechtsfolgen eines Widerrufs kommen können.
Zudem habe ich zumindest beim Verfahren, das ursprünlich aus Ulm kommt, schon meine Zweifel, ob es da für eine Fehlerhaftigkeit reicht, aber wer weiss das schon. Das andere Verfahren vom LG Stuttgart ist leider nicht veröffentlicht.
Widerrufsrecht Ich kann/wir können meine/unsere Vertragserklärung/en innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform /z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt…
Entscheiden wird er, da es sich diesmal um eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung handelt und Kläger eine Verbraucherzentrale ist, die sich nicht kaufen lassen kann und wird. Allerdings wird es dann auch "nur" um die Ordnungsgemäßheit dieser Widerrufsinformation (Rechtsstand ab 11.06.2010) gehen und nichts zu Verwirkung, Rechtsmissbrauch oder den Rechtsfolgen eines Widerrufs kommen können.
Zudem habe ich zumindest beim Verfahren, das ursprünlich aus Ulm kommt, schon meine Zweifel, ob es da für eine Fehlerhaftigkeit reicht, aber wer weiss das schon. Das andere Verfahren vom LG Stuttgart ist leider nicht veröffentlicht.
Haben Sie eine dort behandelte WRB mal als Bild zur Hand? Bisher kenne ich diese nicht.
Entscheiden wird er, da es sich diesmal um eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung handelt und Kläger eine Verbraucherzentrale ist, die sich nicht kaufen lassen kann und wird. Allerdings wird es dann auch "nur" um die Ordnungsgemäßheit dieser Widerrufsinformation (Rechtsstand ab 11.06.2010) gehen und nichts zu Verwirkung, Rechtsmissbrauch oder den Rechtsfolgen eines Widerrufs kommen können.
Zudem habe ich zumindest beim Verfahren, das ursprünlich aus Ulm kommt, schon meine Zweifel, ob es da für eine Fehlerhaftigkeit reicht, aber wer weiss das schon. Das andere Verfahren vom LG Stuttgart ist leider nicht veröffentlicht.
Aber die Ankreuzoptionen in der WRB entsprechen doch nicht der gesetzlichen Mustervorgabe oder?
Echt Wahnsinn, meine Schwester hat die gleiche WRB und 2 Anwälte unabhängig voneinander sehen den Ausgang als unsicher an, aber wir empfehlen hier mal eben so die Klage aufrecht zu erhalten.
Zeigt aber auch wieder: Können wir wirklich mal eben so Empfehlungen aussprechen? Herbert30 hat aus meiner Sicht einen Top Zins von der Ing.DiBa bekommen, einen Zins der vergeben wird, wo das Zinsniveau derzeit mal wieder den historischen Tiefpunkt ankratzt, aber er soll warten, warum? Es kommt ja ein Urteil am 23.02., aber eben bei dieser Verhandlung wird über das Thema Verwirkung, Rechtsmissbrauch oder den Rechtsfolgen eines Widerrufs überhaupt nicht geurteilt.
Was passiert wenn die Zinsen steigen (ich weiß, er kann den Schaden dann einklagen, aha, also wieder klagen vor allem das dann wieder abwickeln), was wenn das Urteil doch nicht zu seinen Gunsten ausfällt? Wer garantiert dass der BGH tatsächlich so urteilt wie wir vermuten?
Ebenso kommen von der Sparda Bank Konditionen geflogen, die ggf. auf Herbert30 gar nicht zu treffen, da man den Beleihungsauslauf gar nicht kennt, ausser er, Herbert30 selber.
Herbert30, läuft das Darlehen 2017 aus? Muss ja aus 2007 sein.
Echt Wahnsinn, meine Schwester hat die gleiche WRB und 2 Anwälte unabhängig voneinander sehen den Ausgang als unsicher an, aber wir empfehlen hier mal eben so die Klage aufrecht zu erhalten.
Zeigt aber auch wieder: Können wir wirklich mal eben so Empfehlungen aussprechen? Herbert30 hat aus meiner Sicht einen Top Zins von der Ing.DiBa bekommen, einen Zins der vergeben wird, wo das Zinsniveau derzeit mal wieder den historischen Tiefpunkt ankratzt, aber er soll warten, warum? Es kommt ja ein Urteil am 23.02., aber eben bei dieser Verhandlung wird über das Thema Verwirkung, Rechtsmissbrauch oder den Rechtsfolgen eines Widerrufs überhaupt nicht geurteilt.
Was passiert wenn die Zinsen steigen (ich weiß, er kann den Schaden dann einklagen, aha, also wieder klagen vor allem das dann wieder abwickeln), was wenn das Urteil doch nicht zu seinen Gunsten ausfällt? Wer garantiert dass der BGH tatsächlich so urteilt wie wir vermuten?
Ebenso kommen von der Sparda Bank Konditionen geflogen, die ggf. auf Herbert30 gar nicht zu treffen, da man den Beleihungsauslauf gar nicht kennt, ausser er, Herbert30 selber.
Herbert30, läuft das Darlehen 2017 aus? Muss ja aus 2007 sein.
Wenn Sie nicht immer nur das zitieren was Ihnen gerade gefällt, würde Ihnen auch mal was anderes einfallen! Es wurde auch geschrieben das es jeder für sich abwägen sollte ob er damit leben könnte.
Wenn Sie jeden Tag in Ihr Auto steigen kann Ihnen auch keiner garantieren das Sie Ihr Ziel erreichen.