ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
So, habe mein Urteil beim LG Berlin "kassiert". Klage abgewiesen wegen "unzulässiger Rechtsausübung". Ich gehe selbstverständlich in die Berufung. Viel Spass beim Lesen
Amüsierend habe ich dem Urteil entnommen, dass auch die 37. Kammer der Ansicht ist, dass die DKB den Mustertext nicht übernommen hat sowohl auch die fehlende Überschrift "Widerrufsrecht" als Eingriff gewertet hat. Und sie sich somit nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen kann
Damit hat dann mal die 10.Kammer des LG N-Fü wirklich die exklusive Meinung, das Weglassen der Zwischenüberschrift würde lediglich eine "bloße redaktionelle Änderung" sein und wäre "keine Einflussnahme auf den Inhalt des Mustertextes."
@picknicker, das KG Berlin wird es schon richten...
kurze anfrage die spasskassen haben doch auch sicher solch einen zusatz auf der seite als nummerierter vordruck von möglicherweise dem Deutschen Sparkassenverlag, weil die jeweiligen spasskassen diese wbs auch zentral prüfen und drucken lassen müssten ala genobanken.
So, habe mein Urteil beim LG Berlin "kassiert". Klage abgewiesen wegen "unzulässiger Rechtsausübung". Ich gehe selbstverständlich in die Berufung. Viel Spass beim Lesen
Die "Überzeugungstäter" der 37. Kammer am LG Berlin haben sich wohl darauf verständigt bis zur letzten Patrone die Fahne der richterlichen Unabhängigkeit zu verteidigen. Auch um den Preis, dass damit ein ganzer Senat beim KG Berlin "blockiert" wird.
Ich habe keinerlei Kosten in Rechnung gestellt bekommen. Aufgrund des Hilfsantrages zur Verweisung an das zuständige Gericht im Falle der Unzuständigkeit ist dieses geschehen.
Das ist korrekt. Die Rechnung wird dir erst nach Abschluss des Verfahrens durch Kostenfestsetzungsbeschluss des LG FRA präsentiert werden.
Zitat von andi1104
OLG Frankfurt: Erfüllungsort im Fall der negativen Feststellungsklage – Willkürliche Verweisung durch an sich zuständiges Gericht nicht bindend
Zitat von andi1104
Leitsatz
Erfüllungsort i. S. d. § 29 ZPO im Fall der negativen Feststellungsklage, mit welcher ein Schuldner die Feststellung begehrt, dass keine Ansprüche aus einem unterzeichneten Mobilfunkvertrag bestehen, ist der Ort, an dem im Fall des wirksamen Vertragsschlusses der Kläger seine Verpflichtungen erfüllen müsste. Dies ist in der Regel gemäß § 269 BGB sein Wohnort.
OLG Frankfurt, 11. Zivilsenat, Beschluss vom 16.01.2014, 11 SV 110/13 § 269 BGB, § 29 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 281 ZPO
Grundsätzlich ist allerdings ein Verweisungsbeschluss gemäß § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bindend. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verweisung jede gesetzliche Grundlage fehlt und sie daher objektiv willkürlich ist oder aber rechtliches Gehör vor der Verweisung versagt wurde (Zöller/Vollkommer ebenda § 36 Rd. 28 m.w.N
Da ist der Begriff willkürlich interpretationsbedürftig. Eine Verweisung von HH nach FRA in einer Sache gegen die ING-DiBa mit Sitz FRA würde ich nicht als willkürlich bezeichnen, zumal auch der Kläger gemäß § 17 ZPO unstreitig seine Klage am allgemeinen Gerichtsstand der Beklagten in FRA einreichen dürfte.
Als willkürlich - also nicht lediglich fehlerhaft, sondern unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar - würde ich eine Verweisung nach z.B. Frankfurt/Oder ansehen.
Widerrufsrecht
Ich kann/wir können meine/unsere Vertragserklärung/en innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform /z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt…
Die hab ich auch. Einmal mit "frühestens" und einmal mit "am Tage des Eingangs" (normaler und KfW-Kredit). Da erwarte ich in wenigen Tagen mein Urteil von der 21. Kammer in Frankfurt. Ich werde berichten. Geht gerade Schlag auf Schlag bei mir.
Ich würde mir an Deiner Stelle einen neuen Anwalt suchen...
Könnt ihr mir mal bitte fundiert helfen, warum die Empfehlung ohne Kenntnis weiterer Informationen ausser die die hier zur Verfügung gestellt worden ausgesprochen wird, den Anwalt zu wechseln?
Die hab ich auch. Einmal mit "frühestens" und einmal mit "am Tage des Eingangs" (normaler und KfW-Kredit). Da erwarte ich in wenigen Tagen mein Urteil von der 21. Kammer in Frankfurt. Ich werde berichten. Geht gerade Schlag auf Schlag bei mir.
Ich würde mir an Deiner Stelle einen neuen Anwalt suchen...
Wir drücken dir alle Daumen für dein Urteil, haben die nicht versucht dich mit einem Angebot zu ködern?. Hast du "frühestens am Tage des Eingang.." oder nur "am Tage des Eingangs.."?
lügen sie doch nicht immer herum. natürlich schüren sie nur angst mit ihren posts, weil sie
a) ihre völlig zinlose zinswette = forwardarlehen genannt an den mann bringen wollen und
b) man deutlich anehmen muss, dass sie für ihre angstpost von wem auch immer vergünstigungen erhalten.
es gibt durch die bgh rechtsprechung eine glasklar herrschende meinung zu der thematik über alle lgs, olgs in deutschland verteilt - die bgh rechtsprechung ist eh klar.
selbst das bundesverfassungsgericht hat sich durch Art. 103 GG der sache annehmen müssen und äußerst verbraucherfreundlich entschieden, wenn "spezielle" olgs den rechtschutz versagen wollten.
das ist hier alles bekannt und nachlesbar.
sie versuchen aber ständig von zig tausend urteilen zu der thematik zu gunsten der verbraucher sich einzelne herauszupicken, die teils in der berufung/ revision oder vorab vergleich ( zu besten konditionen für den verbraucher ) einkassiert wurden.
der hammer ist an sich, dass sie jetzt schon auf basis einer rein mdl. verhandlung rechtspositionen ableiten wollen.
was interessiert eine lg richterin, die in der müdlichen verhandlung - kein urteil -irgendeinen quark erzählt, weil sie kein bock hat ein urteil zu schreiben. ist nervig für einen mit der thematik fitten juristen, ist aber zu aktzeptieren, weil man dafür entsprechende gebühren bekommt.
aussagen in einer mdl. verhandlung eines richters oder ein geschriebenes urteil ist noch einmal was ganz anderes. und wenn das urteil ungünstig ist, steht einem der rechtsweg offen.
sie sind kein jurist, wie sie selber zugeben, wie maßen sie sich da an die sog. "Komplexität" verdeutlichen zu wollen ? sie schreiben aufschneiderisch von erfahrung, die sie 0, nade, njnete haben, weil sie überhaupt nicht wissen, wie das widerrufsrechts rechtsdogmatisch aufzulösen ist, noch haben sie jemals sauber aus einem urteil zitiert geschweige juristisch korrekt ausgelegt.
sie waren zu keinem zeitpunkt vor einem landgericht oder höher dabei als beklagtenvertreter, weil sie durch den anwaltszwang überhaupt nicht postulationsfähig sind.
woher wollen sie erfahrung beziehen - mit glück aus dem forum und stille post vom hörensagen - supi.
sie reden wie ein blinder von farbe.
Administrator bitte endlich einschreiten!!!! Hier wird unser Forum zerstört.
...sie sind kein jurist, wie sie selber zugeben, wie maßen sie sich da an die sog. "Komplexität" verdeutlichen zu wollen ? sie schreiben aufschneiderisch von erfahrung, die sie 0, nade, njnete haben, weil sie überhaupt nicht wissen, wie das widerrufsrechts rechtsdogmatisch aufzulösen ist, noch haben sie jemals sauber aus einem urteil zitiert geschweige juristisch korrekt ausgelegt...
Eben, sie sagen es, bin kein Jurist entsprechend fuchtele ich auch nicht als einer rum
......woher wollen sie erfahrung beziehen - mit glück aus dem forum und stille post vom hörensagen - supi.
sie reden wie ein blinder von farbe.......
?????
Blinde jetzt hier mit reinzuziehen zeugt von deiner Menschlichkeit, finde ich befremdend und ekelig.
Du Bandit du Dutze dich mal, denn so wie du mich beurteilst kennen wird uns ja so gut und so lange
schade, hier herrschte früher mal ein konstruktiver Austausch, von dem eigentlich alle profitiert haben. Dieses Gezeter und Profilierungsgehabe bringt doch niemandem etwas.
schade, hier herrschte früher mal ein konstruktiver Austausch, von dem eigentliche alle profitiert haben.
Vielen Dank, sie sprechen mir aus der Seele. Ich habe langsam "Verfolgungswahn" und stelle mir gerade vor als wenn hier der eine oder andere bankenseitig gesteuert wird um dieses Forum zu zerstören.
Klappt aber noch nicht mit KFW vierteljähliche Zahlung ( 1. Jahr keine tilgung)...
du kannst die tilgungsfreie Zeit mit der Zelle C9 beeinflussen. Da gehört das Datum wann die erste VOLLE RATE (Zinsen und Tilgung) zum ersten mal bezahlt wurde hin. Den Rest macht die Software selbst. Bei mir funktioniert es.
nur mal zur Info, auch ganz aktuell, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 11.11.2015, Az.: 19 U 40/15. Hier schwenkt der 19. Senat, der bislang immer Verwirkung bei Widerruf nach Ablösung angenommen hat, nun um und nimmt nun einfach Rechtsmissbrauch an, da er vermutlich gemerkt hat, dass das mit dem Umstandsmoment einfach nicht passt. In die selbe Richtung übrigens auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016, I-6 U 296/14, das aber dankenswerter Weise zumindest mal die Revision zulässt.
Das soll nur mal die Unwägbarkeiten zeigen vor denen man steht. Es ist purer Zufall, bei welchem Senat man in Frankfurt landet und der 19. bekommt immerhin 20 % aller Banksachen. Natürlich kann man sagen, der BGH zieht es schon wieder glatt (und das glaube ich auch), aber nicht alle haben das Geld und die Nerven, sich über 3 bis 5 Jahre durch 3 Instanzen zu prozessieren und ggfs reißt man auch nicht den Beschwerdewert für eine Nichtzulassungsbeschwerde. Setzt sich die Auffassung des OLG Stuttgart durch, wird man in vielen Fällen die 20.000 nicht mehr erreichen.
Daher sollte man einem Anwalt, der (ggfs auch unter Berücksichtigung solcher Faktoren) einen Vergleich anrät, nicht gleich alles mögliche unterstellen. Entscheiden muss es der Darlehensnehmer selbst unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken.
Letztlich ist selbst bei einem erfolgreichen Widerruf ja noch vieles unklar (Höhe der Nutzungen, Steuerpflicht, Annahmeverzug, Verzinsung zwischen Widerruf und Ablösung, Schadensersatz für Verschlechterung des Zinsniveaus, etc).
Wir drücken dir alle Daumen für dein Urteil, haben die nicht versucht dich mit einem Angebot zu ködern?. Hast du "frühestens am Tage des Eingang.." oder nur "am Tage des Eingangs.."?
Zwei verschiedene WRB (zwei Darlehensverträge zur gleichen Finanzierung), eine enthält "frühestens", eine nur "am Tage des Einganges".