ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Weiß jemand etwas dazu, ob und wie lange die Wohnung im Versicherungsschein der RSV eingetragen sein muss, bevor man klagen kann? Oder ist so etwas nur pro forma? Darauf hatte ich bisher nie geachtet, und habe Wohnung und RSV bereits einige Jahre.
Der Zusammenhang ist unwichtig, entscheidend ist wann du in Kenntnis gelangt bist, dass was zu widerrufen ist und diese Rechtschutzversicherung die in diesem Moment vorhanden ist, ist die, die Versicherungsschutz leisten kann.
Der Zusammenhang Eintragung Wohnung im Versicherungsschein? Denn in den Klauseln steht dass für die Wohnung, die im Versicherungsschein steht, Rechtsschutz geleistet wird. Da ich aber keine andere habe sollte das eigentlich klar sein.
Rechtsschutz wird nicht der Wohnung gewährt bzw. dem Zusammenhang zu dieser, sondern dem Darlehensvertrag. Das ist Vertragsrechtschutz und die ist der Privathaftpflicht untergeordnet. Entsprechend musst du gucken ob die Privatrechtschutz in deiner Rechtsschutz mitversichert hast. Hat mit der Wohnung direkt nichts zu tun, indirekt doch wieder, nämlich bei den Haftungsausschlüssen innerhalb des Vertragsrechtschutz.
Danke. Habe gerade nachgesehen was die WGV derzeit anbietet, ich meine ich hatte die kombinierte Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz. Dachte Wohnung wäre ein separater Teil. Wobei sie nun tatsächlich separat Rechtsschutz für Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz anbieten, aber da geht es wohl mehr um Streitigkeiten mit Nachbarn etc.
So ist es, ist Vertragsrechtschutz, somit Privatrechtschutz. Achten musst du nur darauf, dass die Wohnung kein Neubau war, keine gehehmigungspflichtigen An-, oder Umbauten durchgeführt wurden und natürlich eigengenutzt ist.
Glückwunsch. Die WRB sowie die commerzbank ist ja grundsätzlich schon eine harte Nuss, da ja hier "mein Vertragsantrag" verwendet wurde.
Es sind zwar zahlreiche fehlerhafte Formulierungen drin (Willenserklärung, ein Exemplar, schriftlich), ob die aber allein ausreichen würden um die WRB zu kippen, ist/war fraglich.
Nun gibt es aber hier zwei Besonderheiten:
- zwei Verträge aber nur eine WRB, "Willenserklärung" aber in Einzahl, es geht nicht klar hervor, ob beide Verträge getrennt oder zusammen widerrufen werden können.
- zwei WRB in einem Vertrag mit unterschiedlicher Ausführung zum Fristbeginn. Zwar hier nur für die Sicherheitenbestellung, aber auch wieder irreführend davor "Baufinanzierung"
Abweichung insofern, dass es hier "ein schriftlicher Vertragsantrag" heisst...
..und dann käme noch Eure spezielle Sache dazu, zwei Darlehensnehmer aber wohl nur eine WRB/ ein Vertrag ausgehändigt bekommen? Oder hat jeder einen Vertrag mit der WRB erhalten?
Was heisst Glückwunsch? Das, was ich gelesen habe, klingt nicht besonders optimistisch... Macht CoBa keine Vergleiche? Gibt es keine Urteile zu solchen WB von CoBA?
Antwort auf Frage: Ja, es war nur ein Vertragsmuster/WB ausgehndigt. Meine Mutter war dmals als Bürge zweiter Darlehensnehmer, wurde aber nach 3 jahren aus der Haftung enntlassen.
Widerrufe ohne Begründung, wird eh abgelehnt und dann muss das ein Anwalt gegenüber der Bank formulieren.
Fordern tust du die Rückerstattung der zu unrecht gezahlten Vorfälligkeitszinsen zzgl. 5% über Basiszins seit Zahlung.
Möglich wäre noch eine Rückabwicklung des Darlehens und dieses Rückabwicklungsverhältnis abzurechnen. Dann geht es auch um die Nutzungsersatzansprüche.
Widerrufe ohne Begründung, wird eh abgelehnt und dann muss das ein Anwalt gegenüber der Bank formulieren.
Fordern tust du die Rückerstattung der zu unrecht gezahlten Vorfälligkeitszinsen zzgl. 5% über Basiszins seit Zahlung.
Möglich wäre noch eine Rückabwicklung des Darlehens und dieses Rückabwicklungsverhältnis abzurechnen. Dann geht es auch um die Nutzungsersatzansprüche.
Der Widerruf bedarf keiner Begründung und eine RAW muss hier auch nicht erwähnt werden.
Widerrufe ohne Begründung, wird eh abgelehnt und dann muss das ein Anwalt gegenüber der Bank formulieren.
Fordern tust du die Rückerstattung der zu unrecht gezahlten Vorfälligkeitszinsen zzgl. 5% über Basiszins seit Zahlung.
Möglich wäre noch eine Rückabwicklung des Darlehens und dieses Rückabwicklungsverhältnis abzurechnen. Dann geht es auch um die Nutzungsersatzansprüche.
Helfe mir mal, welche Aussage entnimmst du meinem Post, bzw. wie interpretierst du diesen? Ich habe langsam das Gefühl du denkst ich will mich hier aufspielen und schreibe ohne Erfahrung irgendeinen Müll!
Mal für dich ganz kurz, ich begleite derzeit einige Widerrufe, bin deswegen noch lange nicht mit dem Wissen eines Anwaltes behaftet, aber grundsätzliche Sachen solltest du mir doch langsam zusprechen.
Würde es schön finden wenn du mich nicht ständig, hier unsinniger Weise, verbesserst.
Dein Anwalt ist nicht schlecht. wenn Du keine RSV hast - ist es SEHR SEHR GUT mit einer kleinen Forderung die Sache anzugehen. Wenn das Darlehen "grundschuldbesichert" ist - sind es leider nur noch 2,5%+BZ. Zumindest dies war die Ansage eines Richters (LG Karlsruhe) der meinte, dass sich die BW Gerichte alle an das OLG Stuttgart Urteil orientieren würden. Es sei 'sauber' und nachvollziehbar argumentiert. Um Dir trotzdem den Tag etwas zu versüßen .... die 5% bzw 2.5%+BZ sind nicht der einzige Nutzungsersatz den Du beanspruchen kannst. Rechne doch mal aus, was der monatlich zu verzinsende Zins (aufgrund der offiziellen Zinszahlungsreihen) gewesen wäre und was Du wirklich hezahlt hast. Denn die Differenz steht der Bank eben nicht zu und ist herauszukehren.
Hallo mabamaba, herzlichen Dank für den Hinweis. Diese Vergleichsrechnung werde ich natürlich machen.
Was heisst Glückwunsch? Das, was ich gelesen habe, klingt nicht besonders optimistisch... Macht CoBa keine Vergleiche? Gibt es keine Urteile zu solchen WB von CoBA?
Antwort auf Frage: Ja, es war nur ein Vertragsmuster/WB ausgehndigt. Meine Mutter war dmals als Bürge zweiter Darlehensnehmer, wurde aber nach 3 jahren aus der Haftung enntlassen.
Um eine Klage wirst Du nicht herumkommen. Was dann dabei herum kommt, wissen wir nicht. Gibt noch nicht viel Urteile gegen die Coba. Aber, das bedeutet eher, dass man sich wohl vor Gericht vergleicht. Mit einer Stillschweigevereinbarung z.B..
Helfe mir mal, welche Aussage entnimmst du meinem Post, bzw. wie interpretierst du diesen? Ich habe langsam das Gefühl du denkst ich will mich hier aufspielen und schreibe ohne Erfahrung irgendeinen Müll!
Mal für dich ganz kurz, ich begleite derzeit einige Widerrufe, bin deswegen noch lange nicht mit dem Wissen eines Anwaltes behaftet, aber grundsätzliche Sachen solltest du mir doch langsam zusprechen.
Würde es schön finden wenn du mich nicht ständig, hier unsinniger Weise, verbesserst.
mmh, naja, manchmal ist es schon etwas missverständlich...
auch ich bin da über eine Aussage gestolpert...
Der Widerruf in sich kann gar nicht vom Vertragspartner abgelehnt werden. Das Widerrufsrecht ist wie z.B. die Kündigung ein einseitiges Gestaltungsrecht, einseitig heisst, es ist nur eine Willenserklärung notwendig "ich widerrufe" und Gestaltungsrecht, man kann, muss es nicht ausüben.
"Ablehnen" kann die Bank natürlich den WR nicht. Wenn der ausgesprochen wurde, dann ist das so. Sie kann nur die Anerkennung des WR verweigern. Weil sie ne andere Rechtsauffassung (verfristet, Verwirkung usw) hat.
Dann muss eben das Gericht ggf. feststellen was Sache ist..
Aber im Prinzip meinst Du das ja. Die Bank weigert sich einfach. Und das wäre dann der Schadensfall.
So ist es, ist Vertragsrechtschutz, somit Privatrechtschutz. Achten musst du nur darauf, dass die Wohnung kein Neubau war, keine gehehmigungspflichtigen An-, oder Umbauten durchgeführt wurden und natürlich eigengenutzt ist.
Das passt alles. Die RSV hat meine Bitte, die Wohnung einzutragen eh nicht kapiert, da kam eine automatisierte Mail mit einem Beitragsrechner für Neuabschluss, worauf ich natürlich nicht reagieren werde.
Natürlich hast du Recht, rechtlich möglicherweise nicht richtig ausgedrückt, den Eindruck möchte ich auch gar nicht erwecken.
Es ging ums Prinzip und okerke gegenüber darum, dass ich eine RAW überhaupt nicht mit dem WR Schreiben in Verbindung gebracht habe, schon gar nicht Inhalt diese sein soll. Vielmehr das als weitere Option angeführt habe. Ich hatte ja auch gelesen, dass er das aufgrund des Kostenrisikos nicht wünscht, was ihr ja auch schon etwas relativiert habt.
Und keine Begründung stand da ja von mir schon geschrieben, das sollte man dann so langsam auch wissen