ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Bei meiner Recherche im Internet zum Thema Widerrufsjoker bin ich auf dieses Forum gestossen.
Jetzt möchte ich mich an der Diskussion beteiligen und evtl dem ein oder anderen auch helfen.
Zu meinem Fall:
Ich habe im Jahr 2006 einen Darlehensvertrag zur Neubaufinanzierung mit der xxx-Bank abgeschlossen.
Diesen habe ich vor kurzem von einem FA für Vertragsrecht prüfen lassen.
Laut FA ist die Widerrufsbelehrung des Vertrags an mehreren Stellen fehlerhaft,so zb auch durch den bekannten Passus "..Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieses Schreibens..."
Für die weitere Vorgehensweise habe ich dann den FA per Vollmacht beauftragt. Dieser hat nun per Einwurfeinschreiben die xxx Bank auf den fehlerhaften Widerruf hingewiesen und die Rückabwicklung des Darlehens bis zum 10.03.2014 verlangt.
Wenn es gewollt ist werde ich euch hier den weiteren Verlauf mitteilen..
Guten Tag,
ich bin neu hier und finde dieses Forum sehr interessant, insbesondere, da ich derzeit vor dem gleichen Problem stehe.
Ich möchte wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung meinen Immobilienkredit bei der DKB aufheben lassen. Auf meine unverbindliche Anfrage bei der Bank habe ich natürlich, wie erwartet, einen ablehnenden Bescheid bekommen.
Bevor ich nun weitere kostenintensive Schritte unternehme, meine Fragen:
Hat jemand mit der DKB bereits Erfahrungen in dieser Hinsicht?
Können die entstehenden Kosten möglicherweise über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden?
Für evtl. Antworten bereits jetzt vielen Dank.
Freundliche Grüße
heialva
hallo heialva,
zur dkb kann ich leider nichts sagen.
aber in meinem fall hat mich der fa darauf hingewiesen, das meine rv nicht greift.deine dann vermutlich auch nicht.
meine kosten für den fa werden sich bei einer außergerichtlichen einigung auf ca 3500-4500€ belaufen
Sollte die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein und das stellt ja der Anwalt fest und nur dann, ist mir ein erfahrener Anwalt bekannt, der 600 Euro für die Korrespondenz mit der Bank als erste Zahlung in Anspruch nimmt und für den Erfolgsfall noch mal 1.000 Euro.
Die Prüfung ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und ob ein Mandat erteilt wird und somit 600 Euro fällig werden ist dort kostenlos.
Ich erwähne das nur, weil mir hier genannte Gebühren teilweise zu hoch erscheinen und die Vorgehensweisen nicht klar beschrieben sind.
Bekommt man denn auch nachträglich einen besseren Zinssatz für die Vergangenheit? Oder nur für die Zukunft? Lohnt sich das bei 3 Jahren Restzinsbindung überhaupt noch?
zur dkb kann ich leider nichts sagen.
aber in meinem fall hat mich der fa darauf hingewiesen, das meine rv nicht greift.deine dann vermutlich auch nicht.
meine kosten für den fa werden sich bei einer außergerichtlichen einigung auf ca 3500-4500€ belaufen
@joka
vielen Dank.
Meinen Vertrag habe ich bereits durch einen RA prüfen lassen. Hat mich 70,00 € gekostet. Dieser ist der Aufassung, daß die Widerrufsbelehrung der DKB von 2007 falsch ist.
Sollte der RA für mich den weiteren Schriftwechsel übernehmen, so wird das ca. 600,00 bis 700,00 € kosten.
Meine Rechtsschutz lehnt eine Kostenübernahme ab. Wie ist aber dann der Hinweis "In aller Regel würde eine bestehende Rechtsschutzversicherung das Prozesskostenrisiko übernehmen." auf der Seite von "vertragswertcheck.de//vorfaelligkeitsentschaedigung-bei-immobiliendarlehen" zu verstehen? Unter welchen Voraussetzungen?
Ich habe schon mehrere FA Anwälte angeschrieben,
Vorprüfung ab 70 bis 300€ aber keine konkrete Antwort über die Gesamtkosten.
Warum dauert es angeblich 1 Woche für so eine Vorprüfung? Ich stelle mir vor ich bin ein Fachanwalt, dann weiß ich schon nach 5 min ob es fehlerhaft ist oder nicht.
Was ist den Streitwert, die gesamte Darlehenssumme oder die VFE-Summe? bei mir zb Darlehen 65000 VFE ca. 4600€
Ich mache mir Gedanken ob jeder FA wirklich gut ist. Kann mir bitte jemand helfen bei der Formulierung von der Widerrufung? Ich möchte selber so ein Schreiben machen und nur das mit dem "frühestens" erwähnen. über Kopien von eure Anwaltsschreiben werde ich mich freuen, natürlich die Daten vorher schwärzen, BITTE BITTE BITTE meine emailadresse steht oben.
hab mit der Bank schon telefoniert, sie waren nett und meinten ich soll mich schriftlich melden, ein paar urteile dabei erwähnen, die Vorprüfung dabei legen und dann bekomme ich ne Stellungnahme.
eine Vorprüfung an sich dauert tatsächlich nur ein paar Minuten, die Frage ist nur wie sehr der FA ausgelastet ist
Wenn er noch andere Fälle auf dem Schreibtisch hat wirst du etwas Geduld haben müssen.
Aufgrund der Vielzahl an Anfragen dauert eine Vorprüfung über die VZ Hamburg zb bis zu 12 Wochen.
Ohne FA wirst du keinen Erfolg haben! Das hat meine Recherche ergeben.
Die Dame an der Telefon-Hotline ist immer nett,das ist ihr Job.
Aber es geht um ein paar tausend €...deren Rechtsabteilung wird ohne Anwalt vermutlich überhaupt nicht reagieren!
du wirst alleine nichts erreichen können, gar nnichts, die Banken sitzen das aus und alleine klagen kannst du nicht. Und selbst wenn du klagen wirst, bis es zu einem für dich befriedigenden Urteil kommt, ist deine Zinsfestschreibung schon ausgelaufen.
Die Schreiben der Anwälte sind so umfangreich, in sich bergründet und mit sich auf Paragraphen beziehenden Fristen versehen.
Bedenke bitte auch, das es derart viele unterschiedliche Widerrufsbelehrungen gibt, als dass man nicht mal eben so sofort erkennt, wo der Hebel anzusetzen ist.
Ich kann dir nur empfehlen dir die Mühe es selbst zu probieren zu ersparen und dich an einen guten und günstigen Fachanwalt zu wenden, anders kommst du nicht weiter.
ich hab schon eingesehen dass ich alleine nichts erreiche. bin im moment aber finanziell toooootal knapp, kann mir keine ausrutscher bzw. unüberschaubare kosten leisten. vor 2-3 Monate sah es anderes aus :/
vll werde ich bei der VZ nur die vorprüfung machen
falls positiv, muss mich gedulden bin ich etwas mehr luft für einen anwalt habe
@ all,
Ich hoffe ich kann Euch hier einige Fragen beantworten.
1. Die Kosten für die Prüfung diverser Unterlagen kann jeder Anwalt selbst besimmen. Diese richten sich i.d.R. nicht nach dem Streitwert sondern nach dem Arbeitsaufwand. Denn den Streitwert kann der Anwalt erst ermitteln wenn er geprüft und nachberechnet hat. Meiner Meinung nach sind 150 - max. 300 € gerechtfertigt.
2. Ein erfahrener Anwalt kann sicher relativ schnell feststellen ob eine Widerrufsbelehrung unzureichend ist oder nicht. Da es aber sehr viele verschiedene (unzureichende) Widerrufsbelehrungen aus verschiedenen Jahren gibt ud sich die Musterbelehrungen auch ständig geändert haben, dauert eine Prüfung manchmal etwas länger.
3. Nicht jede unzureichende Widerufsbelehrung ist angreifbar. Sollte eine Bank eine unzureichende Widerrufsbelehrung erteilt haben, sie sich aber zu 100% an das damals gültige Muster gehalten haben, wird es vor Gericht schwer, wenn nicht unmöglich den dazugehörenden Vertrag zu widerrufen. In diesem Fall entfaltet die 100 prozentige Einhaltung des Musters eine sogenannte "Schutzwirkung".
4. Eine wirklich genaue und intensive Prüfung dauert zwar nicht unbedingt mehrere Tage oder gar Wochen, aber sie nimmt doch schon die eine oder andere Stunde in Anspruch. Mit dem einfachen lesen der Belehrung ist es nicht getan. Der Anwalt muss ggf. das damals gütlige Muster zur Hand nehmen und Vergleiche anstellen. Weiterhin müssen Formulieriungen auf ihren Sinn geprüft werden und das Ergebnis eventuell noch mit bereits gesprochenen Gerichtsurteilen abgeglichen werden.
5. Die Kosten für eine mögliche aussergerichtliche Einigung können in vielen Fällen mit dem Anwalt vereinbart werden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird der Anwalt meistens nach RVG (also streitwertbezogen) oder nach Stundensatz abrechnen. Alles eine Verhandlungssache mit dem Anwalt.
6. Im Normalfall müsste eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen. Zumindest teilweise (dies genauer auszuführen würde zu lang dauern). Für den Anwalt ist es kein Problem sich eine mögliche Kostendeckungszusage bei der Versicherung einzuholen.
Natürlich wollen die Versicherungen die Kostendeckung wegen der hohen Streitwerte nicht so gern übernehmen. Aber auch das liegt im Geschick des Anwalts. Der eine kann es und bekommt die Deckungszusage, der andere nicht.
7. Eine Deckungsanfrage bei der Versicherung würde ich nur durch einen Anwalt vornehmen lassen. Aber Vorsicht! Manche Anwälte nehmen auch dafür schon Geld.
8. Die beste Strategie ist meiner Meinung nach die aussergerichtliche Verhandlung mit der Bank. Das kann jeder zuerst einmal selbst versuchen. Bringt aber meistens nichts.
Hierzu ist mal wieder ein guter Anwalt mit Verhandlungsgeschick gefragt. An besten einer, der einen kleinen Vorschuss berechnet und den Rest auf Erfolg macht. Sollte er mit der Verhandlungsstrategie nicht weiter kommen, kann immer noch Klage eingereicht werden. Das allerdings wird wohl kein Anwalt auf reiner Erfogsbasis machen.
9. Selbst wenn ein Fall noch so klar und deutlich erscheint und der Sachverhalt bestenfalls sogar schon gerichtlich entschieden ist kann es immer noch passieren, dass man an einen Richter gerät der keine Ahnung hat und/oder die Sache völlig anders beurteilt als beispielsweise ein anderes oder sogar höheres Gericht. Von daher ist der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens immer ungewiss.
Eines bekommt Ihr vor Gericht garantiert, ein Urteil. Ob diese Urteil auch Recht ist bleibt dahingestellt.
Hallo,
hinsichtlich Punkt 6. möchte ich höflich einmal auf die Bedingungen (ausgenommen ARB 75) der Rechtsschutzversicherung hinweisen:
§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
(1) in ursächlichem Zusammenhang mit
e) .........
f) ..........
g) .........
h)
aa) dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmtenGrundstückes,
bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt;
cc) der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
dd) der Finanzierung eines der unter aa) bis cc) genannten Vorhaben.
also kein Kostenübernahme. Oder irre ich mich da?
Anzuregen wäre in diesem Zusammenhang bei gleicher Bank und gleicher Widerrufserklärung evtl. ein Zusammenschluß mehrerer "Widerrufs-Geschädigter" zur Minimierung der Kosten.
Hallo heialva,
alles eine Frage der Interpretation.
Wenn der „Geschädigte“ eine fertige, bereits errichtete oder gebrauchte Immobilie gekauft hat, dürfte es sich meiner Meinung nach um ein Handelsgeschäft handeln und die Punkte aa – cc greifen nicht. Ergo, die Versicherung müsste die Kostendeckung übernehmen.
Manchmal kommt es eben auf Kleinigkeiten an. Genau wie in den Widerrufsbelehrungen.
Hallo heialva,
alles eine Frage der Interpretation.
Wenn der „Geschädigte“ eine fertige, bereits errichtete oder gebrauchte Immobilie gekauft hat, dürfte es sich meiner Meinung nach um ein Handelsgeschäft handeln und die Punkte aa – cc greifen nicht. Ergo, die Versicherung müsste die Kostendeckung übernehmen.
Manchmal kommt es eben auf Kleinigkeiten an. Genau wie in den Widerrufsbelehrungen.
Gruß
Der Bankenschreck
Hallo Bankenschreck,
da gebe ich Ihnen grundsätzlich recht.
Deshalb wird von den RV'en meist auch danach gefragt, ob für die entsprechende Immobilie eine Baugenehmigung benatragt bzw. ausgestellt wurde. Dann dürfte sich damit auch eine Kostenübernahme erledigt haben.
Hallo,
ich bin seit einiger Zeit interessierter Leser dieses Forums. Im Jahre 2008 hatte ich beim Deutschen Ring eine Baufinanzierung mit 5,2% Zinsen abgeschlossen. Ich hatte die Bausparkasse zunächst selbst angeschrieben und um eine Vertragsanpassung zu besseren Konditionen gebeten. Gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von rund 8000€ hätte das auch geklappt.
Wegen der guten Berichte in diesem und in anderen Foren hatte ich meinen Vertrag bei Vertragswertcheck überprüfen lassen. Die Widerrufsbelehrung war falsch. Da ich aber keine Rechtsschuzversicherung habe, habe ich die Rechtsanwältin lediglich mit der aussergerichtlichen Verhandlung beauftragt. Kosten ca. 300 €. Mein Ziel war es, bessere Zinsen zu bekommen.
Nach dem ersten, freundlichen Brief der Anwältin gab es eine Absage der Gesellschaft. Der zweite Brief der Anwältin war schon deutlicher und nicht mehr so freundlich.
Sie hat der Bausparkasse ganz deutlich erklärt welche Punkte in der Widerrufsbelehrung fehlerhaft sind und welche Konsequenzen dies haben könnte.
Nach einigen Wochen gab die Bausparkasse nach und ich bekam einen neuen Vertrag mit verbesserten Konditionen und brauchte keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
Nach Abzug aller Kosten habe ich ca. 5700€ Vorfälligkeitsentschädigung gespart. Dazu kommen noch die gesparten Zinsen für die nächsten 10 Jahre.
Ich hoffe, dass meine guten Erfahrungen noch mehr Leute ermutigt es zumindest zu versuchen aus seinem alten Vertrag heraus zu kommen.
Nach Abzug aller Kosten habe ich ca. 5700€ Vorfälligkeitsentschädigung gespart. Dazu kommen noch die gesparten Zinsen für die nächsten 10 Jahre.
Noch schöner wäre allerdings ein echter Widerruf mit Rückabwicklung, weil man dann für die vergangenen Jahre auch noch Zinseinsparungen hat und die offene Kreditsumme schrumpft.
Und noch schöner ist es, wenn man nicht nur die Zinsersparnis bekommt. Im Zuge einer Aufrechnung, sowie es der Verein "Liquikon e.V." macht, wird zusätzlich auch noch die Entschädigung für den "gezogenen Nutzen" ermittelt. Gemeinsam mit der Zinsersparnis ergibt sich in der Regel eine beachtlicher Betrag, der die Darlehenssumme erheblich reduziert.
Es ist also schlau, dass man diese Schadenssummer ermitteln lässt bevor man in die Verhandlung geht.