ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Das mit dem Anwalt ist nur bedingt richtig. Der Anwalt kann den WR von Dir zwar auf etwaige Fehler überprüfen. Aussprechen solltest du den WR schon alleine, schon aus dem Grund weil du sonst bei Geltungsmachung der Kosten für den Anwalt für die außergerichtliche Vertretung Probleme bekommst.
und vor allem bitte kein schriftliches "Gutachten" des/eines Anwaltes beilegen. Damit würde ja schon belegt werden, dass der Anwalt schon vor dem WR eingeschaltet wurde. (falls man diesen Anwalt mandatiert, ist es eine dieser kostenlosen Ersteinschätzungen und man nimmt einen anderen Anwalt, ist es wohl was anderes)
Widerrufen ohne Begründung und gut is.
Nach dem Ablehnungsschreiben kann man argumentieren....
Bei mir sind es die Freunde aus Hameln.... Die 3 Vergleichsangebote die kamen waren mehr als lächerlich... Das Maximum, was die geboten haben war ein bißchen weniger als 1/3 der Summe die im Raum steht...
Hatte mich halt auch gewundert das der Termin so schnell kam. Meine RSV hat die Gerichtskosten erst am 22.12 bezahlt und der Termin kam letzten Freitag mit der Post terminiert für Anfang Feb. , wie gesagt ohne das sich die Beklagte geäußert hat
Er vertritt leider eher die konservative Auffassung und die vom OLG Stuttgart 6. Oktober 2015 - 6 U 148/14, 5% Nutzen nur auf die Zinszahlungen des Darlehensnehmers.
Dein Anwalt ist nicht schlecht. wenn Du keine RSV hast - ist es SEHR SEHR GUT mit einer kleinen Forderung die Sache anzugehen. Wenn das Darlehen "grundschuldbesichert" ist - sind es leider nur noch 2,5%+BZ.
Zumindest dies war die Ansage eines Richters (LG Karlsruhe) der meinte, dass sich die BW Gerichte alle an das OLG Stuttgart Urteil orientieren würden. Es sei 'sauber' und nachvollziehbar argumentiert.
Um Dir trotzdem den Tag etwas zu versüßen .... die 5% bzw 2.5%+BZ sind nicht der einzige Nutzungsersatz den Du beanspruchen kannst. Rechne doch mal aus, was der monatlich zu verzinsende Zins (aufgrund der offiziellen Zinszahlungsreihen) gewesen wäre und was Du wirklich hezahlt hast. Denn die Differenz steht der Bank eben nicht zu und ist herauszukehren.
und vor allem bitte kein schriftliches "Gutachten" des/eines Anwaltes beilegen. Damit würde ja schon belegt werden, dass der Anwalt schon vor dem WR eingeschaltet wurde. (falls man diesen Anwalt mandatiert, ist es eine dieser kostenlosen Ersteinschätzungen und man nimmt einen anderen Anwalt, ist es wohl was anderes)
Widerrufen ohne Begründung und gut is.
Nach dem Ablehnungsschreiben kann man argumentieren....
Ok super danke.
Heute noch ein weiteres unverbindliches Bankangebot erhalten. Der Berater meinte, ich solle mich dann melden wie die Bank nach Widerruf reagiert. Und sollte dann nichts von Kündigung des Darlehens reden, nicht dass die dann innerhalb 30 Tage das Geld haben wollen, denn das wird knapp mit Grundbuch und allem. War da etwas irritiert aber habe nicht weiter nachgehakt. Also war das Fazit des Beraters, es könnte innerhalb 30 Tage klappen, aber man sollte das nicht provozieren... Ich denke doch, dass das gehen sollte.
Wie hoch seht Ihr die Gefahr, dass da ein Rechtsmissbrauch von Gerichten angesehen wird, wenn in meinem ersten Schreiben an die Bank die Bitte um Prüfung der Widerrufsbelehrung und eventuelle Neuverhandlung der Konditionen steht? Regt mich gerade auf, es zu lesen, aber damals war ich wissenstechnisch noch nicht so weit.
Entschuldigung, war schlecht geschrieben. Ich sollte dann vor meiner derzeitigen Bank nichts von Kündigung erzählen. Weiß nicht wie der Berater es sich vorstellte.
Entschuldigung, war schlecht geschrieben. Ich sollte dann vor meiner derzeitigen Bank nichts von Kündigung erzählen. Weiß nicht wie der Berater es sich vorstellte.
Sorry aber das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Du widerrufst und sollst dann deiner derzeitigen Bank nichts davon erzählen?
Ich soll bei der Bank Widerrufen aber ihr nichts davon erzählen, dass ich zu kündigen gedenke. Naja ich denke da war einfach keine Erfahrung in der Hinsicht vorhanden, und ich muss das nicht weiter beachten.
Mehr mach ich mir gerade Gedanken über die Bitte der Neuverhandlung der Konditionen in meinem ersten Schreiben, sollte die Widerrufsbelehrung falsch sein. Aber mal ehrlich, darauf läuft es ja immer hinaus, wenn dabei ein Fehler bestätigt wird. Hmm...
Heute noch ein weiteres unverbindliches Bankangebot erhalten. Der Berater meinte, ich solle mich dann melden wie die Bank nach Widerruf reagiert. Und sollte dann nichts von Kündigung des Darlehens reden, nicht dass die dann innerhalb 30 Tage das Geld haben wollen, denn das wird knapp mit Grundbuch und allem. War da etwas irritiert aber habe nicht weiter nachgehakt. Also war das Fazit des Beraters, es könnte innerhalb 30 Tage klappen, aber man sollte das nicht provozieren... Ich denke doch, dass das gehen sollte.
Werde nun mal nach dem Muster Widerruf suchen.
Den Grundbuchauszug habe ich sofort beim Amtsgericht bekommen ohne Wartezeit, kostet 10 €uro.
Wir müssen abwägen, ob wir mit Finanzierungsberatern oder lieber direkt mit Banken unsere Weiterfinanzierung nach erfolgreichem Widerruf durchführen. Der Vorteil mancher größerer Vermittler ist, dass sie noch Extra-Konditionen mit manchen Banken aushandeln. Bei mir hat es damals über dem Vermittler 3 Wochen gedauert und die Konditionen waren dann höher als mit mir zuvor ausgemacht. Der Vorteil der Banken ist wiederum, dass die Entscheidung selber eine Ecke zügiger vorangeht, weil die Bankmitarbeiter oft selber die Entscheidunggewalt haben den Kredit zuzusagen oder abzulehnen.
Die BBBank wirbt, damit innerhalb von 24 Stunden eine Kreditzusage zu geben ( Finanzierung bis 250000€). https://www.bbbank.de/homepage/kredi...bauxpress.html
Mach doch den Test und hol Dir noch ein Angebot. Wenn Du schon ein Angebot hast, dann wirst Du ja alle notwendigen Unterlagen beisammen haben.
Gestern in der Verhandlung gegen die DKB am LG N-Fü meinte die Richterin, dass sie Verwirkung ausschliesst, da sie kein Umstandsmoment erkennen könne.
Auf Nachfrage, was denn das Umstandsmoment auslösen könne, wurde erklärt, dass das Darlehen noch nicht getilgt wäre oder eben auch keine Verhandlungen über ein neues Zinsniveau statt gefunden haben bevor der Widerruf erklärt wurde.
Denn das würde wohl voraussetzen, dass man das Darlehen ja eigentlich bei der Bank weiterführen möchte.
Also im Klartext: Zuerst widerrufen und dann verhandeln. Nicht zuerst verhandeln und dann widerrufen.
Halte ich grundsätzlich auch für sinnvoller. Wie Bandit das auch ausgeführt hat, stellt der Widerruf einen Rechtsakt dar, der einiges an Rechtsfolgen auslöst.
Die Bank weiß das. Ein erklärter Widerruf bringt Klarheit.
Die 30Tages Frist halte ich nicht für so problematisch. Was bedeutet das, wenn die Bank den WR akzeptiert, rückabwickelt und 30Tage später ihr Geld möchte aber noch nicht bekommt? Der DN kommt in Verzug und schuldet der Bank einen Verzugszins von 2,5% über Basiszins. Das ist aber ja erstmal noch kein Beinbruch.
Ich soll bei der Bank Widerrufen aber ihr nichts davon erzählen, dass ich zu kündigen gedenke. Naja ich denke da war einfach keine Erfahrung in der Hinsicht vorhanden, und ich muss das nicht weiter beachten.
Mehr mach ich mir gerade Gedanken über die Bitte der Neuverhandlung der Konditionen in meinem ersten Schreiben, sollte die Widerrufsbelehrung falsch sein. Aber mal ehrlich, darauf läuft es ja immer hinaus, wenn dabei ein Fehler bestätigt wird. Hmm...
Wenn ich lese das du zu kündigen gedenkst dann solltest du aber wissen das dieses im Normalfall nur mit Zustimmung der Bank erfolgen kann und dann eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung(VFE) fällig wird.
Nein, zu kündigen Gedenken war der Wortlaut des Beraters. Ich will widerrufen, was für mich eine Kündigung des Verhältnisses bedeuten würde wenn das alles durchkommt.
Aikido: Danke für den Hinweis, ja die 2 Angebote bisher waren von Vermittlern, daran kann es liegen. Für mich machte das erstmal keinen Unterschied.
"Also im Klartext: Zuerst widerrufen und dann verhandeln. Nicht zuerst verhandeln und dann widerrufen"
Ducnici: ja das sehe ich mittlerweile auch so, aber das schreiben ging vor 4 Monaten so raus.
Du siehst keine Gefahr bei meiner Formulierung "Bitte um Neuverhandlung der Konditionen" im Hinblick auf deine Warnung mit dem nicht vor Zeugen erklären dass man das niedrige Zinsniveau nutzen will? Also dass das im Grunde ähnlich ist?
Eine "Bitte um Neuverhandlung der Konditionen" könnte so ausgelegt werden, dass der Vertrag damit als anerkannt gilt. Meiner Meinung ist das Futter für die Banken in ihrer Ablehnung zum Widerruf
HenryJones, sorry, ich hatte dir meine Unterstützung angeboten. Dies nicht in Anspruch zu nehmen ist völlig ok, aber jetzt hast du Fragen ohne Ende und dein Vermittler erzählt noch wirres Zeug? ich verstehe das immer nicht, echt nicht.
Jeder Vermittler kann so schnell sein wie jede Bank, Voraussetzung ist der driekte Draht, das Persönliche. Wenn es dann woanders gut läuft, dann brauchst du die Unterstützung nicht, aber so??? Wenn du den Experten hier traust, warum lässt du dir nicht ganzheitlich helfen? Oder differenziest du da? Hast du zu den Beratern persönlichen Kontakt?
Eine "Bitte um Neuverhandlung der Konditionen" könnte so ausgelegt werden, dass der Vertrag damit als anerkannt gilt. Meiner Meinung ist das Futter für die Banken in ihrer Ablehnung zum Widerruf
Wobei ich das eigentlich nicht mal so sehe, wenn er gültig ist gibt's ja nichts zu verhandeln. Aber wer weiß wie andere es sehen.