Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Du Bandit du 😆😁

    Hast mich entlarvt 😉

  3. Avatar von Taugenichts
    Taugenichts ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Bandit422
    erstens heisst es sie

    und

    zweitens ist mir klar, dass sie ihr vermittlungsgeschäft auch unter crossellingsgesichtspunkten natürlich nicht in frage gestellt haben wollen , um an der unsicherheit der leute zu verdienen.

    ängstliche menschen, die nicht selber mal rein logisch nachdenken, wozu ein forwarddarlehen bei der widerrufsprobelmatik helfen soll, sind ihnen die liebsten.

    das sie die ganze seit mit ihrem forwarddarlehen leute verunsichern wollen, die sich richtigerweise nur 2-3 angebote ab zeitpunkt des widerrufs einholen zur schadensersatzbegründung spricht für sich.

    sie möchten lediglich auch noch auf den fahrenden zug mit aufspringen, in dem sie völlig unberechtigt angst schüren, um mitzuverdienen.

    nicht mehr und nicht weniger und das weiss jeder jurist, der sich mit dem widerrufsrecht und dem daraus resultierenden rückgewährschuldverhältnis mit seinen konsequenzen ansatzweise auskennt.

    sie möchten, dass leute ihre wbs in einem anderen thread posten, gleichsam möchten sie hier aber ihr völlige unsinnige, da am thema völlig vorbei forwarddarlehen feil bieten, die tatsächlich mit dem widerruf rein gar nichts zu tun haben, um eine grösst mögliche unsichere leserschaft in der rechtsfolgenseite auf das thema forwarddarlehen und weiteres crosselling zu führen, woran sie als vermittler offenkundig interesser haben.

    ich verfolge das von anfang an, wie hier diverse elemente in einerm dem grund nach völlig klaren rechtlichen vorgang auf der rechtsfolgenseite des widerrufsrechts ängste geschürt werden.

    sie können nämlich aus juristischer sicht auf der rechtsfolgenseite des widerrufs 0,0 argumente für sinnfreie zusätzliche kosten eines forwarddarlehens liefern.

    bandit422 lebt meiner Meinung nach in einer sehr idealisierten Welt. Immer dieser Vorwurf mit Sie statt Du und alle drum hierum sind nur Laien oder beswillige Anbieter, die verunsichern wollen. Haben Laien mit gesundem Menschenverstand hier nichts zu sagen? Ausserdem koennnen Laien oft besser rechnen als 90% der RAs, die nicht einmal %-Rechnung beherrschen.

    Meiner Meinung nach gibt es schon leich fehlerhafte und stark fehlerhafte WB. Die ersteren isnd eben mit weniger Wahrscheinlichekeit gerichtlich durchsetzbar, die anderen eben mit groesserer Wahrscheinlichkeit.
    So dass jemand,der eine Klage erwaegt, schon mit diesen Wahrscheinlichkeiten rechnen muss.

    Fakt ist auch, dass sehr viele RAbeim Thema Widerruf nur auf aussergerictliche Einigung schielen, und keine Lust und Zeit haben, eine Klage individuell und gut vorzubereiten. Beim Thema Rueckabwicklung gibt es deshalb enorme Meinungsunterschieder, die von jeder Seite mit irgendwelchen Urteilen belegt werden koennen, und trotzdem unsicher sind.
    Wenn jemand das hier anspricht, ist es nicht Angst schueren, sondern auf ein Problem aufmerksam machen.
    Entendido Bandido?

  4. Avatar von Taugenichts
    Taugenichts ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Bandit422
    ich aquiriere hier nicht, um finanzprodukte zu vermitteln oder mandante zu gewinnen- wie andere; ich arbeite nicht als vertreter auf seite von dn oder dg; ich bin völlig unabhängig. diverse anfrager per pm können das bestätigen, dass ich bei anfragen auf deren eigenen anwalt zur klärung verwiesen habe bzw. sich einen zu suchen.
    ich schreibe hier ausdrücklich als privatperson und habe es nicht nötig mit haltlosen aussagen verunsicherung zu schüren, um an vermittlungsprovision zu kommen.

    man darf aber davon ausgehen, dass ich sehr genau weiss, was es alles für unseriöse dinge in diesem zusammenhang gibt- aus diesem grunde habe ich mich hier deutlichst eingemischt, damit man mal wieder nüchtern auf basis von gesetzten und klarer rechtpsrechung die notwendigen und letztlich simplen schritte umsetzt zum auch monetären wohle des dn.

    jm2c
    "auf basis von gesetzten und klarer rechtpsrechung " Wenn OLG Stuttgart eines sagt und OLG Hamburg was anderes, ist es klare Rechtssprechung?

  5. Avatar von Triple
    Triple ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nochmal die Bitte: die Tonlage ändern und zu sachlichen Aussagen zurückkehren

  6. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Triple
    Nochmal die Bitte: die Tonlage ändern und zu sachlichen Aussagen zurückkehren
    Hallo Bandit422 und noelmaxim.
    Warum macht ihr nicht euer eigenes Forum auf und haut euch da weiter die Sch.... um die Ohren?
    Wir sind bisher hier ganz gut gefahren und es haben viele Leute hier auch eine Menge Unterstützung und Wissenswertes erfahren. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel, dass sollte jemand mit so viel Rechtswissen wie ihr eigentlich schon erfahren haben. Es gibt nicht nur schwarz oder weiss!!
    Führt euren Kleinkrieg doch woanders weiter. Ich persönlich verzichte lieber auf eins, zwei rechtlich gute Tipps.

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @andi1104

    Thema ist doch schon durch. Danke dass auch sie mich bestätigen, natürlich gibt es in dieser Thematik nicht nur schwarz oder weiss. Hätte das der Bandit ebenso bestätigt bzw. hingenommen wären uns doch einige nervige Posts, inkl. meiner, erspart geblieben.

    Denke es ist auch im Interesse aller das dieser Thread nicht zum Rechtsforum mutiert. Ich jedenfalls werde weiter zur Achtsamkeit, Aufmerksamkeit und Respekt vor der Thematik mahnen.

  8. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @andi1104

    Thema ist doch schon durch. Danke dass auch sie mich bestätigen, natürlich gibt es in dieser Thematik nicht nur schwarz oder weiss. Hätte das der Bandit ebenso bestätigt bzw. hingenommen wären uns doch einige nervige Posts, inkl. meiner, erspart geblieben.

    Denke es ist auch im Interesse aller das dieser Thread nicht zum Rechtsforum mutiert. Ich jedenfalls werde weiter zur Achtsamkeit, Aufmerksamkeit und Respekt vor der Thematik mahnen.
    Ich meinte Sie beide. Ich mag weder irgend welche Werbeblocks noch selbstherrliche Rechtswissenschaftler.
    Bitte benutzen Sie mich nicht für Ihre Ausführungen.

  9. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Habe diese nicht benutzt, sondern mich an diese orientiert.

    Der Forward Gedanke stellt keinen Werbeblock da, vielmehr gehört dieser zu den Erfahrungen in Hinsicht auf den WRJ, denn er kann eine Sicherheit darstellen und ich denke davon sollte man erfahren.

    Es hat doch jetzt auch jeder gelesen oder ist im Nachgang nachlesbar, Thema ist doch durch.

  10. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Bandit422

    es kann sein, dass du ein Guter Jurist bist, aber in deinen Kommentaren erkennt man auch eine übertriebene Eitelkeit und Arroganz.
    Als ich deine ersten Beiträge gelesen habe, dachte ich er spricht mir aus der Seele und wir haben wieder mal jemanden bekommen der sich mit der Materie auskennt und uns hier hilfreiche Tipps geben kann.

    Aber das, was du sehr emotional und unkontrolliert hier von dir gibst hilft niemandem. Du Schreibst und schreibst und schreibst und erzählst immer das gleiche. Das die Rechtsprechung so klar ist wissen wir. Dass es Dorfrichter gibt auch. Dass vereinzelt auch Fehlurteile gibt wissen wir auch. Dass der eine oder andere versucht hier Geld zu verdienen wissen wir auch. Geld verdienen ist nicht verboten. Das tun doch die Anwälte auch.

    Du scheinst irgendwie unzufrieden zu sein. Aber hier kann keiner etwas dafür. Deine Beiträge die du bis jetzt geschrieben hast sind für alle hier in der Sache nicht zu gebrauchen. Nur rumschreien hilft uns nicht weiter. Du beleidigst uns alle. Die meisten hier sind keine Juristen und haben sich dieses Wissen nebenbei angeeignet.
    Wir sind nicht blöd sondern nur höfflich.

    Ich bin ziemlich sicher, dass du uns hier helfen kannst, aber nicht auf diese Weise. Also fang endlich an uns etwas brauchbares zu erzählen!!!

  11. Avatar von SySta
    SySta ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Liebe Forenmitglieder, ich war hier seit Jahren eine stille aber sehr dankbare Leserin.
    Besonders habe ich bewundert, wie viel private Zeit einige Teilnehmer hier zur Aufklärung investiert haben, die Sachlichkeit , die aktuellen Berichte, Urteilshinweise und natürlich die hilfreichen Erläuterungen für uns Laien, die nach Hinweisen suchten.
    Jeder muss sich am Ende dann ja sowieso auf seinen eigenen Weg begeben.

    Es ist für mich eines der wenigen Internetforen, in dem man Fragen stellen kann ohne gleich dumm angemacht zu werden. Ich hoffe sehr das bleibt auch so.
    Als kleines Danke, möchte ich euch über meine Erfahrungen berichten.
    Die wohl aber, euren Berichten zufolge , eher nicht zu verallgemeinern sind, denn mir kam nämlich die Bank ein Stück weit entgegen.
    Also kurz von Beginn an. Wir haben bei der ING DiBa Ende 2005 ein Forwarddarlehen über etwa 124.000 € aufgenommen, welches dann Ende 2006 ausgereicht wurde.
    Forward war natürlich Unsinn, weil die Zinsen nicht stiegen sondern weiter sanken. Aber das ist nun mal eben Pech, weil wir uns sicher nicht umfassend informiert hatten.

    Etwa 2008/9 hatte ich schon versucht das Darlehen vorzeitig zu tilgen, was die Bank mit Verweis auf die Vertragsbestimmungen natürlich ablehnte, außer ich würde verkaufen.

    Da war dann das Thema für mich erledigt und ich versuchte durch mögliche Sondertilgungen den Zinszeitraum zu verkürzen.
    Obwohl das Landgericht Halle schon sehr frühzeitig urteilte, ."vom 13.05.2005 (Az.: 1 S. 28/05) die Anlage 2 der BGB.-InfoV als fehlerhaft beanstandet. Es ist also auch bei Verwendung der amtlichen Muster die rechtliche Fehlerfreiheit ggf. nicht gewahrt.", kam das Thema "Widerruf" dennoch erst sehr sehr spät, etwa September 2013, so richtig bei mir an.

    Unsere Widerrufsbelehrung war m.E.n. falsch. • Mit frühestens, • Ich/Wir kann / können.. , • einseitige und unzutreffende Belehrung über die Widerrufsfolgen , ( da bei Forward die Mittel ja erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt weit nach Ablauf der Widerrufsfrist ausbezahlt werden) • fehlender Hinweis auf das Fernabsatzgeschäft • und fehlende Schlußformel

    Etwas gefrustet, weil die Bank meinen vorzeitigen Ausstieg in voller Kenntnis des "Widerrufsjokers" abgelehnt und ich sinnlos weiter Zinsen bezahlt hatte, schrieb ich selber , ohne vorher fachlichen Rat einzuholen, meinen Widerruf.

    Ich schrieb ihn sehr sehr ausführlich, obwohl man das ja nicht muss. Ich bot eine Aufrechnung zwischen gezogenem Nutzen und dem Restdarlehensbetrag in Höhe von damals 16.000 € an, der für beide Seiten ein akzeptabler Kompromiss hätte sein können.

    Dann habe ich weiter im Internet gesucht und bin zufällig auf dieses Forum gestoßen. Die Texte im November 2013 lasen sich damals wirklich auch noch ein wenig anders als die Heutigen.

    Hiernach habe ich umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu meiner rechtlichen Absicherung/ Vertretung aufgesucht.
    Er fand meinen Widerruf ok aber meine zusätzlichen ausführlichen laienhaften Formulierungen unnötig.
    Er hatte aber erst recht Bedenken, weil die Abweichung vom Muster mit ......Ich/Wir ..kann / können .. durch den die Bank auf den/ die Darlehensnehmer als Erklärende/n abstellt, als Abweichung vom Muster noch nicht als sicherer ( ausgeurteilter ) Fehler anerkannt wäre.

    Die anderen Fehler der Belehrung waren für ihn damals wohl noch nicht so präsent.
    Da die Bank nach meinem Widerruf und meinem Entzug der Einzugsermächtigung unbeirrt weiter die nächste Rate einzog, überwies ich kurz entschlossen ( außer einer Rate etwa 1000 €, die sie womöglich wieder einfach abbuchen würden ) den Darlehensrestbetrag unmittelbar und verzichtete auf die Aufrechnung.

    Entgegen meiner Annahme kam die Antwort der Bank dann ziemlich zügig.
    Man teile meine Auffassung zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung und zum Widerruf nicht. Aber: Man komme mir ... bla bla ... gerne entgegen und akzeptiere die gewünschte Beendigung des Vertrages zum..... ohne VFE.

    Sie verzichteten weiterhin auf den noch offenen Betrag von etwa 1000 € und sicherten mir die völlig kostenfreie Übersendung der Löschungsbewilligung zu.

    Wie gesagt , dieses Entgegenkommen ist sicher nicht zu verallgemeinern. Aber es passiert eben doch manchmal. Nach dem Motto: " ein blindes Huhn....

    Auf die folgenden Schreiben meines Anwaltes hat die Bank dann so reagiert , wie hier schon vielfach berichtet.

    Mit einer Klage auf Herausgabe des Nutzens habe ich bisher, seit meinem Widerruf Okt. 2013 , auf Anraten meines Anwaltes wg. Ich/Wir... gewartet.
    Er vertritt leider eher die konservative Auffassung und die vom OLG Stuttgart 6. Oktober 2015 - 6 U 148/14, 5% Nutzen nur auf die Zinszahlungen des Darlehensnehmers. Meine Klage auf Herausgabe des Nutzens wird aber sicher in den nächsten Wochen rausgehen.
    Bis dahin hoffe ich weiter auf viele aktuelle Informationen . Danke

  12. Avatar von Pfuffel
    Pfuffel ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kurze Frage - Kurze Antwort bitte:

    Hab kurzfristig den Termin für die Güteverhandlung bekommen in knapp 2 Wochen. Mein RA meinte zu mir das er sich wundert das en Termin festgesetzt wird ohne das die Beklagte Bank eine Klageerwiderung (ich hoffe das heißt so) eingereicht hat. Was soll bzw. kann das bedeuten???

  13. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Welche Bank?

  14. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dann hast du eigentlich die 1. Instanz gewonnen. Hat die Gegenseite schon ein Vergleichsangebot gemacht?

  15. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Pfuffel
    Kurze Frage - Kurze Antwort bitte:

    Hab kurzfristig den Termin für die Güteverhandlung bekommen in knapp 2 Wochen. Mein RA meinte zu mir das er sich wundert das en Termin festgesetzt wird ohne das die Beklagte Bank eine Klageerwiderung (ich hoffe das heißt so) eingereicht hat. Was soll bzw. kann das bedeuten???
    Ich hatte ja gestern schon gepostet das im meinem Fall die DiBa scheinbar im Moment sehr viele schnelle Vergleiche abschließen möchte um die Klage bzw. die Veröffentlichungen vom Tisch zu bekommen.
    Die haben offenbar vollkommen ihre Strategie geändert. Warum wohl?!
    Die bekommen jetzt Druck wegen des anstehenden Termins beim BGH, bis zum 23.02. ist es nicht mehr weit.

  16. Avatar von Pfuffel
    Pfuffel ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei mir sind es die Freunde aus Hameln.... Die 3 Vergleichsangebote die kamen waren mehr als lächerlich... Das Maximum, was die geboten haben war ein bißchen weniger als 1/3 der Summe die im Raum steht...
    Hatte mich halt auch gewundert das der Termin so schnell kam. Meine RSV hat die Gerichtskosten erst am 22.12 bezahlt und der Termin kam letzten Freitag mit der Post terminiert für Anfang Feb. , wie gesagt ohne das sich die Beklagte geäußert hat

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Pfuffel
    Bei mir sind es die Freunde aus Hameln.... Die 3 Vergleichsangebote die kamen waren mehr als lächerlich... Das Maximum, was die geboten haben war ein bißchen weniger als 1/3 der Summe die im Raum steht...
    Hatte mich halt auch gewundert das der Termin so schnell kam. Meine RSV hat die Gerichtskosten erst am 22.12 bezahlt und der Termin kam letzten Freitag mit der Post terminiert für Anfang Feb. , wie gesagt ohne das sich die Beklagte geäußert hat
    Normalerweise äußert sich die Beklagtepartei zu der Klageschrift z.B. Klageabweisungsantrag bzw. wird sie vom Gericht dazu aufgefordert zum Schreiben der Kläger Stellung zu nehmen.

  18. Avatar von HenryJones
    HenryJones ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Vielleicht solltest du erst mal dich etwas einlesen um keine Fehler zu machen.
    Entweder hier oder z.B. https://www.finanztip.de/baufinanzier...rung-darlehen/ oder https://www.test.de/Immobilienkredit...aus-4718800-0/

    Danke, habe ich mittlerweile alles durchgelesen. Die Vorgehensweise von Finanztip stimmt ja größtenteils mit der mir hier vorgeschlagenen überein. Einzig sagen die, man sollte bereits einen Anwalt für den Widerspruch einschalten.

    Werde nun wohl das 2. Bankangebot bekommen. Zeit mal den Widerruf mit Hilfe des Stiftungwarentest Musters der Bank zu schicken, oder?

  19. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zum Thema Gesetzesänderung:
    Was die Rechtsprechung ermöglichte beendet die Gesetzgebung
    Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kelber am 23.11.2015 im Bundestag auf die Frage einer Abgeordneten, ob die Bundesregierung Berichte bestätigen könne, „nach denen sie eine Verschärfung des Widerrufsrechts bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie rückwirkend mit einer Übergangsfrist von drei Monaten …“ plane, lautete „Ja“. Die zuständigen Ministerien seien sich einig, „dass das Entstehen unbefristeter ‚ewiger‘ Widerrufsrechte gerade bei Immobilie-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt … Entsprechend der Regelung für die Neufälle im Regierungsentwurf wird auch für die Altfälle empfohlen, eine Erlöschensregelung vorzusehen. Die hiervon betroffenen Widerrufsrechte würden drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen.“

  20. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wo hast Du das her? Bzw. wo stand das?

  21. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von HenryJones
    Danke, habe ich mittlerweile alles durchgelesen. Die Vorgehensweise von Finanztip stimmt ja größtenteils mit der mir hier vorgeschlagenen überein. Einzig sagen die, man sollte bereits einen Anwalt für den Widerspruch einschalten.

    Werde nun wohl das 2. Bankangebot bekommen. Zeit mal den Widerruf mit Hilfe des Stiftungwarentest Musters der Bank zu schicken, oder?
    Das mit dem Anwalt ist nur bedingt richtig. Der Anwalt kann den WR von Dir zwar auf etwaige Fehler überprüfen. Aussprechen solltest du den WR schon alleine, schon aus dem Grund weil du sonst bei Geltungsmachung der Kosten für den Anwalt für die außergerichtliche Vertretung Probleme bekommst.

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