ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ok, also bringt die Anschlussfinanzierung also nur was, wenn der WR direkt akzeptiert wird, richtig? Das scheint aber sehr unwahrscheinlich? Oder versteh ich das falsch..
Nein eine Anschlussfinanzierung als Angebot benötigt z.B. dein Anwalt um bei Klage und gestiegenem Zinssatz Schadensersatz zu fordern. Mein Anwalt hat mich gebeten das ich ihm mind.2 Angebote von Banken zukommen lasse, als Nachweis für die Klage.
Ok Danke. Und ein Forwarddarlehen wäre quasi zur Sicherheit, aber kein Muss. Das machen die Wenigsten hier, wenn ich es richtig verstehe? Und dass man genug Zeit hat nach Widerruf, ein anderes Angebot zu finden.
Habe nun das 1. unverbindliche Angebot der Bank zum Zweck der Ablöse des Voba Darlehens nach Widerruf bekommen. Und noch ein 2. beantragt.
Nächster Schritt wäre es dann, bei der Voba Widerruf mit Frist z.B. 14 Tage einzureichen, richtig?
das dient dann lediglich zur Dokumentation des heutigen Zinsniveaus!
Haben sie denn ihre Widerrufsbelehrung schon auf die Fehlerhaftigkeit von einem Anwalt prüfen lassen? Wie schwer fehlerhaft ist die denn? Können sie oder der Anwalt daraus die Wahrscheinlichkeit der Annahme des Widerrufs ableiten? Haben die ein Zeittfenster, Eventualitäten besprochen?
Benennen sie uns mal bitte den angebotenen Zinssatz und den Beleihungsauslauf, ich kann dem dann mal eine Forwardkondition hier einstellen.
Ok Danke. Und ein Forwarddarlehen wäre quasi zur Sicherheit, aber kein Muss. Das machen die Wenigsten hier, wenn ich es richtig verstehe? Und dass man genug Zeit hat nach Widerruf, ein anderes Angebot zu finden.
Habe nun das 1. unverbindliche Angebot der Bank zum Zweck der Ablöse des Voba Darlehens nach Widerruf bekommen. Und noch ein 2. beantragt.
Nächster Schritt wäre es dann, bei der Voba Widerruf mit Frist z.B. 14 Tage einzureichen, richtig?
das dient dann lediglich zur Dokumentation des heutigen Zinsniveaus!.
Danke, ist mir mittlerweile klar. Deshalb die Frage, ob man nach Widerruf nicht sowieso genug Zeit hätte, etwas anderes zu finden. Bzw. meine Freundin bei der Bank arbeitet, würde da denke ich sowieso was gehen, auch wenn nicht zu Topkonditionen.
Zitat von noelmaxim
Haben sie denn ihre Widerrufsbelehrung schon auf die Fehlerhaftigkeit von einem Anwalt prüfen lassen? Wie schwer fehlerhaft ist die denn? Können sie oder der Anwalt daraus die Wahrscheinlichkeit der Annahme des Widerrufs ableiten? Haben die ein Zeittfenster, Eventualitäten besprochen?
Benennen sie uns mal bitte den angebotenen Zinssatz und den Beleihungsauslauf, ich kann dem dann mal eine Forwardkondition hier einstellen.
Ich nahm die kostenlose Erstprüfung erstmal in Anspruch, da hieß es die sei ganz klar falsch, wie hier ja auch schon Ducnici von wegen "Jackpot" meinte. Des Weiteren wurde nichts besprochen.
Zinssatz ist 1,23% bei 5 Jahren und 88T Darlehenssumme.
Danke, ist mir mittlerweile klar. Deshalb die Frage, ob man nach Widerruf nicht sowieso genug Zeit hätte, etwas anderes zu finden. Bzw. meine Freundin bei der Bank arbeitet, würde da denke ich sowieso was gehen, auch wenn nicht zu Topkonditionen.
Ich nahm die kostenlose Erstprüfung erstmal in Anspruch, da hieß es die sei ganz klar falsch, wie hier ja auch schon Ducnici von wegen "Jackpot" meinte. Des Weiteren wurde nichts besprochen.
Zinssatz ist 1,23% bei 5 Jahren und 88T Darlehenssumme.
warum sollte es nicht möglich sein innerhalb von 30 Tagen eine Anschlussfinanzierung zu erhalten, als wenn sich sämtliche Banken gegen Widerrufler sperren würden !!
Habe nun das 1. unverbindliche Angebot der Bank zum Zweck der Ablöse des Voba Darlehens nach Widerruf bekommen. Und noch ein 2. beantragt.
Nächster Schritt wäre es dann, bei der Voba Widerruf mit Frist z.B. 14 Tage einzureichen, richtig?
Ich denke: Unverbindliche Angebote, die genau auf den Fall zugeschnitten sind, reichen aus, um später mit dem dort angegebenen Zinssatz auszurechnen, welcher Schaden dem Kreditnehmer durch die Verweigerung des Widerrufs für die Zukunft entstanden ist. Wichtig ist: Alle Angaben, die für das Angebot von Bedeutung waren, müssen belegbar sein. Solche Angebote sind zwar nicht verbindlich, aber in aller Regel verlässlich. Verbindliche Angebote setzen die Prüfung aller Unterlagen voraus. Das machen Banken und Sparkassen verständlicherweise erst, wenn feststeht, dass der Kandidat den Kredit wirklich will. An den angegbenen Zinssatz binden Kreditinstute sich ohnehin nur für wenige Tage. Ich würde daher gleich nach Erhalt eines guten Angebots den Widerruf auf den Weg bringen.
1. es gibt keine steigerungsformen einer falschen wb.
entweder eine wb ist falsch und somit das widerrufsrecht nicht verfristet oder sie genügt den anforderungen des gesetzes- tertium non datur; diese anforderungen an eine wb sind allerspätestens 2015 höchstrichterlich geklärt.
2. es gibt für keinen darlehensnehmer, der sein darlehen widerruft, eine vorteil ein forwarddarlehen abzuschließen- ausdrücklich für niemanden.
ist der widerruf verfristet, gilt weiterhin der ursprüngliche vertrag.
wurde der widerruf abgelehnt, ist die bank unter annahmeverzug und schadensersatzpflichtig bei steigenden zinsen.
das ist alles standard repertoire eines ras, dass entsprechend prozessual abzuwickeln.
es wird mit angst und fehlinformationen gearbeitet mit dem deckmäntelchen der sicherheit und geborgenheit.
eine forwarddarlehen ist eine simple wette auf zinsen- nichts anderes, wo der wettpartner bank dem kunden immer überlegen ist, in dieser wette gewinnt übrigens die bank immer egal wie sich die zinsen entwickeln.
der vorteil ist ausnahmslos beim vermittler und der bank bei niemanden sonst.
Was du da schreibst ist unfassbar. Tut mir leid, du hast überhaupt keine Ahnung. Wirklich keine Ahnung und vor allem sprichst du allen Widerrufern dein Willen zum Zocken zu.
Was du schreibst ist grob fahrlässig!
Forward ist eine Wette auf steigende Zinsen, wie ein BSV auch. Was soll es sonst sein?
Wenn man davon ausgehen kann, dass die Zinsen nicht steigen, braucht es auch kein Forward Darlehen.
Da muss ich Bandit grundsätzlich recht geben.
Die Frage ist aber, wo befindet man sich gerade.
Haben wir fallendes, gleichbleibendes oder steigendes Niveau?
Wer natürlich die Sicherheit haben möchte, nach Durchsetzung des WR nicht mit leeren Händen da zu sitzen, kann natürlich sich über ein FWD absichern. Aber nur, wenn eben dieses auch vorzeitig abrufbar wäre.
Diesen Sicherheitsgedanken habe ich auch. Und ich könnt mir in den A... beißen, dass wir nicht in der Talsohle im Frühjahr 2015 das fix gemacht haben.
Es kommt ja auch auf die Konstellationen der Finanzierung an. Habe ich alles nur über einen Vertrag mit einer falschen WRB, dann stehen meine Chancen gut, mit Schadensersatz etc. durch zu kommen.
In unserem Fall haben wir aber deren drei im Grundbuch. Drei verschiedene Banken, drei verschiedene WRB´s. Das Darlehen mit dem größten Volumen ist das wohl mit der risikoreichsten (für uns) WRB ("ein Exemplar.... Ihr Vertragsantrag..." etc. der Commerzbank) ausgestattet.
Ob man durchkommt und ein steig. ZN ersetzt bekommt, ist die Frage. Wenn nicht, und der Zins steigt in den nächsten 2 Jahren, wurde mit sauren Äpfeln gehandelt.
Da kann es schon die Überlegung wert sein, gegen einen Aufschlag (kann man als Art Versicherung betrachten) den aktuellen Zins sichern.
Auf der anderen Seite... im Moment fällt der Zinse wieder und z.B. die Allianz geht aktuell davon aus, dass dieses Niveau noch 7-10 Jahre weiter bestehen bleibt...
Zudem, manche Banken haben bis 12 Monate keinen Aufschlag. Und..auch der Aufschlag selbst ist als Gesamtpaket wohl verhandelbar, war es zumindest bei der Sparda Nürnberg...
Fazit: ich verstehe beide Forenteilnehmer, Bandit und Noelmaxim
Update:
das Hauptproblem am FW-Darlehen ist, dass man jetzt noch nicht weiß, welche Summe man benötigt. Die normale, laut Vertrag, falls das mit der WRB nichts wird, ein bisschen weniger, weil es nur 2,5% üBZ werden, etwas mehr wegen 5% oder am Ende eigentlich gar nichts, weil man seine Forderung in der letzten Instanz "verkaufen" konnte?
Wenn man also nach aktuellem Stand abschliesst, also nach Restvaluten nach Vertrag, dann hat man am Ende einiges mehr an Darlehen. Ggf. lässt sich das auffangen, in dem man Sondertilgungsvereinbarungen trifft.
Ducnici, wie hoch schätzt du derzeit den Aufschlag für ein Darlehen in 3 Jahren?
Kennst du den Anstieg u.a. von vor 5 Monaten und die Tatsache dass wir dass wieder kassiert haben und diese Differenz weniger als ein Aufschlag eines Forwards ist?
Ist nicht auch der Zeitpunkt entscheidend wann ich ein Forwarddarlehen zeichne? Wie wäre der derzeitige? WRJ Problematik nimmt seitens der Akzeptanz der Gerichte für den Verbraucher Fahrt auf, Zinsen sind wo? Aber ist die allgemeine Sicherheit fur den ein oder anderen nicht beruhigend, hat er seine Anschlussfinanzierung? Glaubst du dass das alle so locker angehen, und gut informiert sind wir wir? Was steht auf dem Spiel? Haben sich die Vorzeichen nicht immer mal wieder verändert, auch mal zum Nachteil? Kann LGSaar seine Erfahrung, zumindest dass die Banken "dreckig" werden können nicht ein warnendes Beispiel sein? Wenn es auch wenige trifft, aber wer sagt mich nicht? Ist das Thema nicht zu sensibel, insbesondere wenn man betrachtet worum es geht und das die Banken teilweise daran zu knapsen haben und sich wehren?
Was macht der Verbraucher wenn er sich im Widerruf befindet und sich in dieser Zeit seine wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, der Widerruf oder das Obsiegen plötzlich erreicht ist? Was waren dann die Mühen wert?
Muss nicht für jede Mentalität der Verbraucher was bereit stehen? Gibt es wirklich nur schwarz und weiss, wie Bandit das darstellt?
Gibt es vielleicht Anwälte die an der Fehlerhaftigkeit der WRB, insbesondere gegen welche Bank und an welchem Gerichtsstand z. B. bei Kunden ohne RS die Vorgehensweise bemessen, sollte ein Anwalt oder muss er das nicht sogar daran fest machen, entsprechend den Mandanten aufklären? Immer noch alles schwarz und weiss?
Glaubt ihr ernsthaft und sei die WRB noch so fehlerhaft, alle Verbraucher ziehen das Ding durch und der Anwalt plädiert auch immer dafür? Ja?
Ich meine das Forum verfehlt seinen Zweck, wenn wir nur noch für RAW plädieren. Das Forum ist in der Gesamtheit eine Bereicherung für den Verbraucher weil die Mehrzahl der Teilnehmer, insbesondere die Cracks hier, nicht so fahrlässig argumentiert wie Bandit.
Für mich hat sich Bandit mit seinem Post in Anbetracht der Thematik und der Tragweite die entstehen können disqualifiziert ernst genommen zu werden. Ist ja nicht persönlich zu nehmen, aber fachlich hat der nichts auf den Kasten, gar nichts, einfach ein Zocker der nicht an Markt und an den Verbrauchern ist, keine Kenntnis von dem hat, was sich selbst in den renommierten Kanzleien abspielt.
Was du da schreibst ist unfassbar. Tut mir leid, du hast überhaupt keine Ahnung. Wirklich keine Ahnung und vor allem sprichst du allen Widerrufern dein Willen zum Zocken zu.
Was du schreibst ist grob fahrlässig!
Ich bin auch eine Ahnungslose und ebend weil ich eine Ahnungslose bin lasse ich mir schon seit ca. 1,5 Jahren den Zinsbericht von Interhyp zusenden. Wenn ich den Rat der Experten von Interhyp vertrauen kann, dann stehen im Jahr 2016 keine großen Zinssprünge nach oben an. Zusätzlich bekomme ich wöchentlich den Zinsradar zugemailt, so dass ich immer mit den aktuellen Zinssätzen von Interhyp vertraut bin. Dr. Klein bietet auch derartiges an.
Vor etwa einem halben Jahr gab es mal hier im Forum einen sehr hilfreichen Hinweis, dass die Umlaufrendite ein wichtiger Faktor bei der Höhe der aktuellen Zinsen ist. Seitdem schaue ich regelmäßig nach der Umlaufrendite und mein Eindruck ist: Erst steigt die Umlaufrendite und dann die Zinsen.
Wenn ich als Leie den Experten von Interhyp vertrauen kann, dann ist dem Banditen () recht zu geben.
Wichtig für uns Widerrufler ist es den Markt zu beobachten, damit wir im Ernstfall schnell handeln können, das heißt: haben wir alle Unterlagen zusammen, oder müssen wir vielleicht noch etwas besorgen? (Ich brauchte zum Beispiel eine Wohnflächenberechnung, einen Grundriss mit genauen Maßangaben und einen Grundbuchauszug). Welche Bank aktzeptiert uns mit unserem Einkommen? etc.
Ich bin keine Zockerin, sondern auf Sicherheit bedacht. Zum Widerruf bin gekommen, weil ich ursprünglich ein Forwardkredit abschließen wollte. Seinerzeit, vor etwas über einem Jahr, habe ich den Rat bekommen den Markt zu beobachten und noch kein Forward abzuschließen, weil mit jedem Monat, mit dem ich ein Forwardkredit nicht bzw. später abschließe, die Zinsen sinken.
Abgesehen davon, dass ich es als sehr unangenehm empfinde, wenn hier ständig Leute beschimpft werden, vermisse ich bei Ihnen, Herr Noelmaxim, eine gewisse Seriösität. Ich habe den Eindruck, dass Sie gar keine tatsächlichen Erfahrungen im Umgang mit dem Widerruf haben, sondern sich in diesem Forum nur aufhalten um an potentiellen Kreditnehmern heranzukommen.
Und hier noch einen Auszug aus dem aktuellen Zinsbericht von Interhyp:
"Für Häuslebauer und Immobilienkäufer bleibt der Gang zur Bank auch 2016 meist eine angenehme Angelegenheit. Wie erwartet bewegen sich die Zinsen für Immobiliendarlehen zum Jahresstart auf im historischen Vergleich sehr niedrigem Niveau. Die Chancen stehen gut, dass sich daran in den nächsten Monaten nichts grundlegend ändert. Zwar hat die amerikanische Notenbank noch im Dezember mit einer Leitzinserhöhung die Zinswende eingeläutet. Die Währungshüter der Europäischen Zentralbank (EZB) indes werden nicht müde, ihre Entschlossenheit kundzutun, im neuen Jahr dem selbst gesteckten Inflationsziel ein Stück näher zu kommen. Eine Folge der lockeren Geldpolitik: Zehnjährige Immobiliendarlehen kosten aktuell oft unter 1,6 Prozent Zinsen. Nach Meinung der für unser aktuelles Bauzins-Trendbarometer befragten Experten wird sich das Zinsumfeld kurzfristig kaum ändern - im Jahresverlauf erwarten viele aber moderat steigende Konditionen."
Hieraus schließe ich, dass ich auch weiterhin, im gesamten Jahr 2016, im Falle des (moderaten) Zinsanstieges mich in aller Ruhe nach einem Forward-Kredit umschauen kann.
... und im Falle eines plötzlichen höheren Anstiegs habe alle Unterlagen beisammen und kann innerhalb von einer Woche einen Vertrag abschließen
Das grob fahrlässige und keine Ahnung bezog sich auf die Aussagen bezüglich es würde keine Abstufungen im Hinblick auf leicht-, und schwerfehlerhafte WRB.
Das Forward ist doch jedermanns eigene Sache. Und natürlich sind mir die täglichen Einstände bei den Zinsen zugänglich, aber die Galskugel hat weder die Interhyp, noch Dr. Klein noch ich und ich teile die Einschätzung der Finanzierungsmakler Interhyp und Dr. Klein zu 100%.
ich möchte das Forward doch auch gar nicht als Zinssicherung bewerben, ich habe es nur als Absicherung der Bemühungen im Bezug auf den WRJ ins Spiel gebracht! Und wenn man bedenkt dass ein Forward auf 36 Monate 0,24 % kostet, dann kann das doch durchaus eine Überlegung wert sein, zumal der Markt dass jetzt wieder nachgegeben hat, nachdem er um 0,35 Mitte/Ende letzten Jahres angezogen hatte.
Sprech mir bitte zu, dass das alles bedacht ist und es für derartige Fallkonstellationen Lösungen beim Forward gibt.
So, gut jetzt, wir wissen jetzt alle für was ein Forward beim WRJ - und nur deshalb habe ich den Forwardansatz hier überhaupt nur platziert - zusätzlich zur Zinssicherheit nützlich und unterstützdend sein kann.