Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hallo okerke, es mag sein dass es die ein oder andere Bank gibt die Langeweile hat, aber weder der Bank hat die Prüfung der Verbindlichkeit etwas gebracht noch ihnen. Was ist die Verbindlichkeit in Bezug auf Zinssicherheit wert? Nichts! Sie hätten wissen müssen dass sie das Angebot nicht abnehmen können und die Bank hätte wissen müssen, dass die Arbeit umsonst ist, denn ein Ablöseschreiben mit Nennung der Valuta - die zwingend notwendig ist - konnten sie nicht liefern. Meine auch das sie da was verwechseln, denn ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass eine Bank bis zur Verbindlichkeit prüft, wenn sie weiß, dass die Mittel gar nicht abgenommen werden können, bzw. überhaupt nicht ausgezahlt werden können, mal ganz zu Schweigen davon, dass die Bank gar keine genaue Ablösesumme kannte!!!

    Mal anders beschrieben, um was geht es? Um die Sicherung der Zinsen, aber auch um die Darstellbarkeit der Zinsen die man hätte bekommen können, sollte sich alles hinziehen und den Schaden im Nachgang einklagen zu können, dokumentieren zu können. Für letzteres waren ihre Bemühungen ja sinnvoll, aber welche Bank unterstützt sie, in dem sie ihnen behilflich ist bei der Dokumentation eines Zinsniveaus? Nützen tut ihnen das übrigens auch nur etwas, wenn sie ihr Ding bis zum bitteren Ende durchziehen, denn nur dann ist die Dokumentation eines evtl. günstigeren Zinsniveaus von Nöten.

    Möglicherweise hat man ihnen den Gefalllen eines verbindlichen Angebotes für die spätere Dokumentation des Zinsniveaus getan, aber dann haben sie das so auch explizit angemeldet. Dass die Bank dem mit Arbeit entgegengekommen ist, wo sie genau weiß worum es geht dürfte eine absolute Ausnahme sein, in der Regel werden die Banken bis zur Verbindlichkeit nicht prüfen! Können sie auch gar nich!!!!!!

    Die Frage von HenryJones zielte auf die Zinssicherheit ab, weniger auf eine Dokumentation des Zinsniveaus, denn soweit ist HenryJones gedanklich und wissentlich noch gar nicht.

    Wofür der Weg zur Bank oder einem Finanzierungsmakler lohnt habe ich beschrieben, das kann weiter helfen, das informiert, aber ihr veto verwirrt, denn die wenigsten werden die gleiche Erfahrung machen!! Somit wertlos!

    Ihr Veto verwirrt, hilft niemanden. Ein verbindliches Angebot werden die meisten Banken nicht erstellen, gar nicht erstellen wollen, gar nicht ertellen können!!!
    Sorry aber da habe ich andere Erfahrungen gemacht und zur späteren Dokumentation dient dies sicherlich auch. Ausserdem wurde dieses Vorgehen auch von meinem Anwalt empfohlen. Tut mir leid aber Sie treten für mein Empfinden hier nicht zum erstenmal etwas arrogant auf und sollten die Einträge anderer mit etwas mehr Respekt entgegentreten.

  3. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Und genau darauf habe ich mit der einzigen sinnvollen und machbaren Lösung geantwortet. Verstehe sowieso nicht warum man sich dadurch nicht absichert. Wegen dem Forward Aufschlag?

    Man kann diesen mal zum Risiko des Zinsanstieges, vor allem aber einer Ablehnung eines neuen Darlehens bei Akzeptanz Widerruf setzen. Unbeachtet sollte man dabei nicht lassen, welchen Zins Vorteil das ganze Vorhaben einem einbringt! Steht das alles noch im Verhältnis? Ist es nicht Pflicht auch darauf mal hinzuweisen, darauf aufmerksam zu machen??
    Sorry aber Sie haben doch auch keine Glaskugel. Ich sehe zur Zeit eher kein Raum für eine Zinserhöhung, schauen Sie doch mal nach China ,USA usw. Selbst die USA bereut sicher ihren Startschuss.
    Das ist die persönliche Meinung eines Laien.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Okerke, wenn ich ihnen mit meiner Erfahrung zu Nahe trete, sage ich gerne sorry.

    Antworten sie mir mal bitte auf die Frage, ob ihr Veto auf HenryJones seinen Fragen und meinen Antworten fusst. Ebenso was ihnen die Verbindlichkeit nützt? Auch hätte ich gerne gewusst, warum sich die Bank diese Mühe machen soll, vor allem auf welche Finanzierungssumme? Es soll estwas verbindlich sein, dies für etwas, was verbindlich - da gültiger Vertrag - gar nicht abgelöst werden kann!

    Wennn ihr Anwalt ihnen das so empfiehlt, dann ist das völlig richtig so empfohlen worden, aber in der Praxis nützt ihnen das nichts! Glauben sie mir. Stellen sie sich mal vor, die Banken stellen jetzt verbindliche Zusage für die abzulösenden Banken aus. Für Verträge die bei anderen Banken aus deren Sicht noch Gültigkeit haben. So und jetzt wird die Bank die das ausstellen soll sein, die abgelöst werden soll, ist sie das nicht auch mal??? Die wehren sich mit Händen und Füssen und jetzt machen sie ich noch Arbeit, die überhaupt nichts nützt??

    Wie gesagt, im Einzelfall kann das mal funktionieren, aber in der Regel bekommt kein Kunde eine Verbindlichkeit, wie gesagt, geht grundsätzlich ja auch noch nicht mal, denn die Ablösesumme steht ja noch nicht mal fest, ganz zu Schweigen von einem Termin für die Auszahlung.

    Arrogant ist nicht meine Art, aber wenn die Qualität des Forums beibehalten werden soll, dann sollten Informationen auch markt-, und erfahrungsnah sein, vor allem Nutzen für alle haben, dafür ist dieses Thema nun wirklich sensibel genug! Verwirrt alles ohnehin schon genug, da muss jetzt die Sicherheit des ganzen Vorhabens nicht auch noch verwirren. Ich bin kein Anwalt, kann zu den meisten Themen in Bezug auf Widerrufsjoker nichts groß verbindliches sagen, aber zum Thema Finanzierungen und deren Verfahrensweisen sehr wohl.

    Man sollte sich auch mal fragen warum sich so viele Anwälte - zumindest namentlich - hier nicht an den Diskussionen beteiligen, das hat seinen nachvollziehbaren Grund.

  5. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von HenryJones
    Danke. Versteh ich das richtig, ich müsste um den Widerspruch auszuüben also vorher nach einem forwarddarlehen schauen? Sind die Zinsen dann nicht merklich schlechter, wenn es erst in 3,5 Jahren ausläuft?
    Nein eigentlich nicht. Du solltest dir 2-3 Angebote von Banken holen die bereit sind die Anschlussfinanzierung zu machen. Aber keinen Vertrag unterschreiben. Wenn dem WR stattgegeben wird hast du 30 Tage Zeit, das ist ausreichend.(Bonität vorausgesetzt) Wenn du sicher gehen willst kannst du ein FWD abschließen, aber dann unter den Voraussetzungen wie sie noelmaxim beschrieben hat.
    Angesichts des Zinssatzes wo die meisten von uns herkommen ist es Dank des WR immer noch sehr lukrativ.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @andi1104

    Ich gebe ihnen doch vollkommen Recht, das ist doch aber eine ganz andere Diskussion. Das eine ist die Zinssicherung, das andere die Sicherheit das Geld auch zu bekommen und es zeitnah zu haben.

    Wollen wir das Risiko eingehen dass die Banken anfangen sich zu wehren? So wie bei LGSaar? Oder dass sie den WR plötzlich anerkennen, fällig stellen, dies mit Zahlungsziel 4 Wochen den Prozeß der Ablösung aber verzögert und behindert, um dann - wenn auch sträflich und rückklagbar - die Vollstreckung anzuordnen? Muss das sein? Will doch kein Horrorszenario inszenieren, mögen Einzelfälle werden, aber muss ich da reinlaufen???

  7. Avatar von Weisswurscht37
    Weisswurscht37 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Die können bei der Auswahl der richtigen Bank richtig gut sein, vor allem aber muss die Bank Widerrufer akzeptieren und noch viel wichtiger, die muss bereit sein, dass Geld evtl. eher auszuzahlen.

    Kennst du Banken, die das so wie von dir beschrieben machen? Forward-Darlehen ja, aber auch eins das man früher abrufen kann wenn nötig?

  8. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @andi1104

    Ich gebe ihnen doch vollkommen Recht, das ist doch aber eine ganz andere Diskussion. Das eine ist die Zinssicherung, das andere die Sicherheit das Geld auch zu bekommen und es zeitnah zu haben.

    Wollen wir das Risiko eingehen dass die Banken anfangen sich zu wehren? So wie bei LGSaar? Oder dass sie den WR plötzlich anerkennen, fällig stellen, dies mit Zahlungsziel 4 Wochen den Prozeß der Ablösung aber verzögert und behindert, um dann - wenn auch sträflich und rückklagbar - die Vollstreckung anzuordnen? Muss das sein? Will doch kein Horrorszenario inszenieren, mögen Einzelfälle werden, aber muss ich da reinlaufen???
    Sie haben sicher in diesem Fall Recht, aber das war hier bekannt der erste Fall und sicher war der Anwalt nicht ganz schuldlos. Wie Sie es schreiben und die neuen User hier in dem Forum lesen ist es abschreckend und ein Horrorszenario, was jedem Neuling in Sachen WR abschrecken könnte. Wir berichten hier nicht nur mit der rosaroten Brille und weisen ständig auch auf andere Urteile und Infoseiten hin.

  9. Avatar von HenryJones
    HenryJones ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Nein eigentlich nicht. Du solltest dir 2-3 Angebote von Banken holen die bereit sind die Anschlussfinanzierung zu machen. Aber keinen Vertrag unterschreiben. Wenn dem WR stattgegeben wird hast du 30 Tage Zeit, das ist ausreichend.(Bonität vorausgesetzt) Wenn du sicher gehen willst kannst du ein FWD abschließen, aber dann unter den Voraussetzungen wie sie noelmaxim beschrieben hat.
    Angesichts des Zinssatzes wo die meisten von uns herkommen ist es Dank des WR immer noch sehr lukrativ.
    Ok, also bringt die Anschlussfinanzierung also nur was, wenn der WR direkt akzeptiert wird, richtig? Das scheint aber sehr unwahrscheinlich? Oder versteh ich das falsch.

    @noelmaxim:

    Mir ginge es auch um die Sicherheit das Geld auch zu bekommen.

  10. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Weisswurscht37,
    na selbstverständlich. Ich habe das an anderer Stelle auch schon mehrmals beschrieben. Möchte das aktiv nicht groß bewerben, dafür schätze ich das Forum als unabhängiges und werbungsfreies Informationsmedium zu sehr.

    Eine Sicherheit - natürlich keine verbindliche - das Darlehen später zu bekommen, habe ich auf Nachrfage per PN oft genug vielen Usern ausgestellt, ebenso ein ausfürhliches Angebot, welches später für Schadensersatzklagen Verwendung finden kann.

    Ein guter und erfahrener Finanzierungsmakler - das muss gar nicht ich sein - spielt die Klaviatur der Finanzierungsmöglichkeiten rauf und runter, diese unter dem Aspekt ständig ändernder Märkte, Gesetze und Herauslagekriterien der Banken und natürlich - da ich mich hier den Diksussionen sehr gerne stelle und mich an diesen gerne beteilige habe ich Lösungen auf dem Sektor der Finanzierung denn darum geht es ja bei diesen ganzen Thematik. Das Rechtliche ist doch nur das notwendige Übel und eben dafür gibt es doch die Anwälte. Wenn dieser dann mit einem erfahrenen und unabhängigen Finanzierungsmakler kooperiert, kann doch eigentlich gar nichts mehr schiefgehen Beides muss man bedenken und berücksichtigen, das Rechtliche sowie auch das bankentechnische. Niemand deckt beides ab, vermischen sich die Interessen und der Verbraucherschutz ist ganuso wichtig wie der Ertrag und die wirtschaftliche Seite, wird aus dem Ganzen ein Schuh!!!

  11. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    [QUOTE=HenryJones;117966]Ok, also bringt die Anschlussfinanzierung also nur was, wenn der WR direkt akzeptiert wird, richtig? Das scheint aber sehr unwahrscheinlich? Oder versteh ich das falsch.


    Nein eine Anschlussfinanzierung als Angebot benötigt z.B. dein Anwalt um bei Klage und gestiegenem Zinssatz Schadensersatz zu fordern. Mein Anwalt hat mich gebeten das ich ihm mind.2 Angebote von Banken zukommen lasse, als Nachweis für die Klage.

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @HenryJones

    ich habe das schon richtig verstanden.

    Ein Forward welches vorher abgerufen werden kann, sichert das heutige Zinsniveau und stellt die Sicherheit, denn das Darlehen ist zu dem frühstmöglichen Ablösetermin aus dem abzulösenden Darlehen mit einem feststehenden Zins zugesagt. Das Geld liegt quasi bereit!!!

    Übrigens, ein Forwarddarlehen hat nur diesen einzigen Zweck, einen Zins in der Zukunft abzusichern. Er hat aber eine zusätzliche Bedeutung bekommen, nämlich als Sicherung der Darlehenszusage (welche es so wie ich es in dem Zusammenhang mit okerke seinem Veto ja beschrieben habe in der Regel nicht gibt) für einen späteren Zeitpunk und eben dies macht die Darlehensform durchaus zusätzlich bei der WR Thematik attraktiv Deisd aber nur dann - und das tun die wenigstens - wenn es auch vorzeitig auszahlbar sein.

    Dass diese Möglichkeit bei einem der günstigsten Forwardanbieter (da günstige Basiskondition, geringer Aufschlag und hoher Beleihungsauslaufakzeptanz mit 80%) ausgehandelt und somit gegeben ist, macht das ganze attraktiv und hilfreich, will man den Kunden günstige Sicherheit (eben die doppelte Sicherheit) geben.

  13. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Sie haben sicher in diesem Fall Recht, aber das war hier bekannt der erste Fall und sicher war der Anwalt nicht ganz schuldlos. Wie Sie es schreiben und die neuen User hier in dem Forum lesen ist es abschreckend und ein Horrorszenario, was jedem Neuling in Sachen WR abschrecken könnte. Wir berichten hier nicht nur mit der rosaroten Brille und weisen ständig auch auf andere Urteile und Infoseiten hin.
    Ich sehe das etwas diffenzierter, insbesondere die Neulinge - die sich nicht in alles reinlesen können/wollen - sollen sich der Problematik und den Szenarien die entstehen können bewusst sein. Insbesondere aufgrund der Fehler die gemacht werden können - egal ob vom Anwalt, vom Kunden selber oder den Banken - und der Individualität jedes einzelnen Falls darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass das alles ein Selbstläufer ist. Wir diskutieren und philosophieren hier nicht darüber, welches Handy das beste ist oder wie sinnvoll ein Fahrrad mit Elektroantrieb ist.

    Und sorry, wenn ich dann lese, wie man mal eben so ein verbindliches Angebot einer Bank bekommt, einer Bank die von den Fehlern genauso betroffen ist und diese abwehren muss, dann muss ich intervenieren. Es gibt sinnvollere Wege den Weg der Klage zu begleiten, diese abzusichern als ein verbindliches Angebot einzuholen, was ich gar nicht bekomme und es mir auf diesem Weg erst einmal überhaupt nichts nützt. Man sollte dann auch die Fragen die gestellt werden betrachten.

    Schonungslos gehören die Risiken aufgezeigt, das geschieht ja größtenteils hier auch, darum ist die Qualität des Forums auch entsprechend. Aber wenn etwas nutzlos ist, verwirrt und an der Praxis vorbei geht, dann melde ich mich zu Wort, dies so, dass ich die Lösung gleich mitliefere.

    Ich verstehe diejenigen die das Ding bis zum bitteren Ende durchziehen wollen, ebenso diejenigen die den Vergleich - egal ob raus ohne VFE oder Korrektur der Zinsen -als Lösung ansehen, wie auch die, die gar nichts machen wollen, aus welchen Gründen auch immer.

    Aber die Fakten, die Risiken, die praktikablen Begebenheiten, aber auch die realen und gelebten Erfahrungen mit den Banken gehören berücksichtigt, aufgezeigt und den Tatsachen entsprechend publiziert.

  14. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ich sehe das etwas diffenzierter, insbesondere die Neulinge - die sich nicht in alles reinlesen können/wollen - sollen sich der Problematik und den Szenarien die entstehen können bewusst sein. Insbesondere aufgrund der Fehler die gemacht werden können - egal ob vom Anwalt, vom Kunden selber oder den Banken - und der Individualität jedes einzelnen Falls darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass das alles ein Selbstläufer ist. Wir diskutieren und philosophieren hier nicht darüber, welches Handy das beste ist oder wie sinnvoll ein Fahrrad mit Elektroantrieb ist.

    Und sorry, wenn ich dann lese, wie man mal eben so ein verbindliches Angebot einer Bank bekommt, einer Bank die von den Fehlern genauso betroffen ist und diese abwehren muss, dann muss ich intervenieren. Es gibt sinnvollere Wege den Weg der Klage zu begleiten, diese abzusichern als ein verbindliches Angebot einzuholen, was ich gar nicht bekomme und es mir auf diesem Weg erst einmal überhaupt nichts nützt. Man sollte dann auch die Fragen die gestellt werden betrachten.

    Schonungslos gehören die Risiken aufgezeigt, das geschieht ja größtenteils hier auch, darum ist die Qualität des Forums auch entsprechend. Aber wenn etwas nutzlos ist, verwirrt und an der Praxis vorbei geht, dann melde ich mich zu Wort, dies so, dass ich die Lösung gleich mitliefere.

    Ich verstehe diejenigen die das Ding bis zum bitteren Ende durchziehen wollen, ebenso diejenigen die den Vergleich - egal ob raus ohne VFE oder Korrektur der Zinsen -als Lösung ansehen, wie auch die, die gar nichts machen wollen, aus welchen Gründen auch immer.

    Aber die Fakten, die Risiken, die praktikablen Begebenheiten, aber auch die realen und gelebten Erfahrungen mit den Banken gehören berücksichtigt, aufgezeigt und den Tatsachen entsprechend publiziert.
    Also gut noch ein letztes Mal von meiner Seite. Es gibt diese Banken und es gibt auch noch andere Vermittler die entsprechende Angebote zur Anschlussfinanzierung machen.
    Ihre Ausführungen mit dem FWD sind gut und für den einen oder anderen auch zweckmäßig und hilfreich, dafür danke.
    Zu Ihren dramatischen Ausführungen habe ich allerdings meine eigene Meinung, die ich hier nicht kund tun möchte. Solch ein Fall wie bei LGSaar sind absolut die Seltenheit und bedürfen unser aller Unterstützung.
    Die Banken müssen ihr Finanzierungsgeschäft weiter betreiben, trotz der bekannten Probleme mit dem WR, die sie übrigens selbst hervorgerufen haben. Deshalb ist die Liste der Banken die WRler als Kunden ablehnen schon merklich kleiner geworden, denn "jedem ist die Jacke näher wie die Hose".
    Damit ist es jetzt von meiner Seite aus auch ausgeschrieben.

  15. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ganz spannend die neuer Ausgabe von Finanztest: Servicequalität der Banken im Test und auch die Finanzvermittler......


    www.test.de

  16. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @andi1104

    Wir sind doch gedanklich gar nicht soweit auseinander, aber auch hier geht ihre Argumentation leider an meinen Ausführungen vorbei. Natürlich gibt es diese Banken nicht mehr so häufig, die Widerrufer ablehnen, das habe ich aber auch gar nicht gesagt und darum ging es auch gar nicht.

    Es wird weiterhin ganz ganz wenig Banken (ausser denjenigen der bei Monopoly die Bank spielen muss) geben - daran wird sich schon alleine aus wirtschaftlichen (aber auch rechtlichen) Gründen nichts dran ändern - die ein Darlehen verbindlich zusagen, was ein anderes noch laufendes Darlehen gar nicht ablösen kann! Die fangen gar nicht an zu prüfen, wenn eine Ablöseschreiben mit Ablösevaluta - und das kann es gar nicht geben - den Unterlagen nicht beiliegt!!! Das ist doch völlig praxisfremd!

  17. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Neues von der Sparkasse für den Kölner Raum:
    OLG Köln bestätigt Rechtsprechung zur Widerrufsbelehrung von Sparkassen

    Das OLG Köln bestätigte in seinem Beschluss vom 06.11.2015 Az. 13 U 113/15 erneut seine Auffassung, dass die sehr oft von vielen Sparkassen verwendete Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen, die die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen.“ enthält, falsch und irreführend ist.
    Das OLG Köln wies in seiner Entscheidung vom 06.11.2015 Az. 13 U 113/15 explizit darauf hin, dass bereits die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen.“ eine eindeutige inhaltliche Bearbeitung des Widerrufstextes ist. Dies hat zur Folge, dass nicht nur der Darlehensnehmer verwirrt wird, sondern auch der sogenannte Vertrauensschutz auf das Muster entfällt.
    Besonders erfreulich ist zudem, dass das OLG Köln dem BGH hinsichtlich des Nutzungsersatzes gefolgt ist und zugunsten der Darlehensnehmer 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz angenommen hat

    Dank an die Kanzlei Hünlein für die Veröffentlichung.(keine Werbung)

  18. Avatar von Taugenichts
    Taugenichts ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    17.01.2016, 19:24
    AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen # 9780

    Taugenichts

    Beiträge42seit30.04.2015
    nochmal zur Taktik.

    Viele von uns, die echte RAbw anstreben, haben ja im Kageantrag neben Feststellung des Widerrufs und Umwandlung in gesetzliches Rückgewährschuldverhältnis noch folgende Punkte angenommen:

    -Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte ab dem Datum des Widerrufs in Annahmeverzug befindet.
    - Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den aus der Nichtbeachtung des Widerrufs entstandenen und zukünftig entstehenden Schaden zu erstatten.


    Nun zur Taktik:

    Sogar im Fall des Obsiegens ist ja die Restschuld bei dieser Art des Klageantrags noch nicht klar, so dass die Bank diesen Umstand am Ende ausnutzen wird und selbst nach dem fuer uns positiven Urteil irgendeinen ueberhoehten Betragals "Ŗestschuld" in Rechnung stellen wird, der nach ihrer Sicht richtig ist.

    In dem Fall muss man dann ja selbst oder mit Gutachter den "ŗichtigen"Betrag ausrechnen (zB Saldo zum Widerrufsdatum abzueglich Tilgungen der Zwischenzeit) und moeglichst innerhalb der 30 Tage-Frist wieder ALS ERSTER klagen, sonst wird die Bank wie im Fall LGSARR einen selbst verklagen, wg Restschuld , mit hohem Streitwert und Risiken fuer uns.


    Deshalb muss man vorsorglich so eine 2 Klage frueh genug vorbereiten (mit Gutachten), damit man dann nach positivem Urteil oder ploetzlicher Anerkenntnis der Bank nicht schnel seine Position wieder verspielt. Man verspielt aber seine starke Position, indem man nicht innerhalb 30-Tage-Frist die Restschuld der Bank gerichtlich in Frage stellt, und so wird man evtl selbst verklagt, wg Nichtzahlung...

    Faengt man erst dann so eine 2 Klage vorbereiten, schafft man das nicht zeitlich (Gutachter 2-3 Wochen, Suche RA, Erfassen der Klageschrift, oder gar Einholung der neuen RSV-Zusage dauert ja 2 Monate)

    Hoffentlich wird so ein Gutachten fuer 2 Klage wg Saldo-Feststellung unter die Kategorie des Klageantrags "Schadenserstattung wg Nichtbeachtung des Widerrufs) der 1 Klage fallen, so dass man die hohen Gutachterkostennicht selbst tragen muss. (vorschiessen aber schon, im nachhinein der Bank in Rechnung stellen).

    Das sind so die Gedanken, immernoch im Schlepptau der Schilderungen von LGSAARs Erfahrung, die mich stark verunsichert hat...

    Auf jeden Fall beginne ich jetzt schon langsam mit Vorbereitung so einer 2 Klage, weil ja die Anerkenntnis jederzeit kommen kann..




    Zitat Zitat von Bandit422
    sorry das ist keine taktik sondern völliger juristischer blödsinn; einfach nicht über dinge schreiben, wovon man absolut keine ahnung hat.
    ich erzähl doch auch keinem metzger, wie er ein schwein zu zerteilen hat und zeige dabei auf einen schreibtisch und halte dabei einen bleistift in der hand !

    auf deutsch. die rechtsnatur des widerrufsrechts und bei ausübung die implikationen, die gesetzlich vorgegeben sind, überhaupt nicht verstanden.

    es bleibt nur die frage der genauen zahlen zu den nutzungsansprüchen als restliche richterliche unwägbarkeit, wobei die auch nicht in einer range von hier bis wyoming liegt, sondern sehr eng ist.

    wenn möglicherweise ein hirntoter ra einen klageantrag für seinen mandanten formuliert hat, weil er die hälfte vergessen hat und eine ebenso gehirntot juristisch beratene bank aufeinandertreffen, kommt ein irrsinn raus; aber das ist nicht der normalfall und interessiert 0,0.
    im übrigen ist der fall dem grunde nach durch richtige anträge seitens eines anwalts zu erledigen- da muss sich kein mandant drüber kümmern und wenn der ra das nicht tut - schönen gruss an seine haftpflicht.

    Bandit 422
    "sorry das ist keine taktik sondern völliger juristischer blödsinn"



    Aus deinem sehr emotionalen Bericht geht nicht hervor, sachlich, warum das Bloedsinn sein sollte.

    Fakt ist, sehr viele Klageantraege sind ohne Restschuldzahl formuliert, sondern nur Feststellung des Widerufs beantragt wird. ( (zB weil die RSV das vorgegeben hat))
    Es ist schon die Frage wie man dann den Fall meistert, wo man diese (erste) Klage zwar gewinnt, aber bzgl RAW nicht weiterkommt, da die Bank dann die Lage ausnutzen wird, um Restschuld nach ihre Sicht zu berechnen.

    So einen Fall meistert man eben zB mit 2 .Klage wg Feststellung des Saldos.


    Ich hoffe, du kannst uns hier sachlich beraten, nachdem hier schon sehr starke aber nutzlose Begriffe gefallen sind, die zur Loesung des Problems in keinster Wiese beitragen.
    .................................................. .............................................

    @
    Wir alle warten immer noch auf deine plausbible Darstellung und Vorschlag fuer Loesung des geschilderten Problems!!

    Kommt denn noch ein sachliches Kommentar?

  19. Avatar von Trabbi
    Trabbi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


  20. Avatar von Taugenichts
    Taugenichts ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Bandit 422


    alles klar, ich habe mir schon gedacht, dass ich hier bloss auf einen Rumschimpfer gestossen bin...
    Lese ich Zukunft nicht mehr...
    .

    Ich hoffe es meldet sich jd vernuenftig zum Thema

    " 2 Klage wg Feststellung des Restsaldos nach gewonnnener 1. Klage wg Widerruffeststellung"

    Details sieh oben bei TAUGENICHTS

    Vielen Dank im voraus fuer EURE hoefliche Beitraege

  21. Avatar von schunckt
    schunckt ist offline

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    Danke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist zwar OT, möchte aber dennoch mal an das hier erinnern https://www.forumwissen.com/2011/05/die-netiquette/



    T.

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