ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
War letztes Jahr ja bei einer Verhandlung. INg-Diba WRB mit Ich/Wir... RiínLG Dr. Brons meinte zuerst, nun ja, beide DN müssten ja widerrufen und daher wäre das nicht irreführend.
Der Klägervertreter konnte sie aber wohl auf den rechten Weg bringen. Sie erließ daher einen Beschluss dass sie die Rechtsauffassung der Kläger folge.
Seither versucht die INGDiba in Salami-Taktik in täglichen Vergleichsangeboten die Grenze des Klägers zu treffen.
Verkündungstermin ist der 21.01. Falls kein Vergleich statt findet. Bin eh vor Ort.
Wer bietet ihnen für welchen Auslauf und welche Darelehensform für 10 Jahre fest eine 1,12 % an??? Anders gefragt welche Bank gibt ihnen zu ihrem Darlehen noch Geld dazu?
Wer bietet ihnen für welchen Auslauf und welche Darelehensform für 10 Jahre fest eine 1,12 % an??? Anders gefragt welche Bank gibt ihnen zu ihrem Darlehen noch Geld dazu?
Nettodarlehensbetrag 185.000,00 €
Auszahlungskurs 100,00 %
gebundener Sollzins 1,11 % p.a.
Effektiver Jahreszins 1,12 % effektiver Jahreszins gem.
Preisangabenverordnung (PangV)
Anfänglicher Tilgungssatz 9,46 % p.a. zzgl. möglicher Sondertilgungen im
Rahmen der Vereinbarungen gemäß unseres
schriftlichen Angebotes sowie zzgl. ersparter
Zinsen
Optionales Sondertilgungsrecht 5,00 % p.a. bezogen auf den o.g. Darlehensbetrag. Die
Mindesthöhe der einzelnen Sondertilgung
beträgt 0,00 EUR Nicht verbrauchte
Sondertilgungsoptionen können nicht auf
Folgejahre übertragen werden.
Tilgungsbeginn 29.02.2016 Der Tilgungsbeginn richtet sich nach dem mit
dem Darlehensnehmer vereinbarten Zeitpunkt.
Dieser wird von der Bank verbindlich in den
Darlehensvertrag aufgenommen und ist mit dem
Kunden individuell im Beratungsgespräch
festzulegen.
Sollzinsbindung 10 Jahre
Rate 1.629,54 € nachschüssig p.M. mit sofortiger
Tilgungsverrechnung zu den jeweiligen
Zahlungsterminen
Bereitstellungszinsen 2,40 % p.a.
(0,20 % p.M. taggenau berechnet ab dem
18.07.2016)
Kosten für Gutachten keine
Auszahlungen 1
Kontoführungsgebühren keine
Restschuld ca. 0,00 € Am Ende der o. g. Sollzinsbindungsdauer bei
sofortiger Vollauszahlung des Darlehens nach
der o. g. tilgungsfreien Zeit
Kalk. Vertragslaufzeit 10 Jahre 0 Monate berechnet auf Grundlage der o.g. Konditionen
bis zur vollständigen Rückführung des
Darlehens (ohne Einbringung von
Sondertilgungen)
Ein Angebot von Dr. Klein (das ist keinen Werbung)
Wir haben ja auch die von ducnici angesprochene Diba-Widerrufsbelehrung mit Ich/Wir.
Mit dieser von dir genannten scheint man ja mittlerweile deutschlandweit sehr gute Chancen zu haben. Mit unserer sieht es noch nicht so gut aus, leider. Unsere Klage am LG Köln hat immer noch keinen Termin. Eingereicht vor 3 Monaten. Also in diesem Jahr wird das sicherlich nichts mehr. Dann läuft der Vertrag bald auch 10 Jahre.
Eine Frage dazu: Wenn man es nach 10 Jahren (und 6 Monaten kündigt) ist das ja rechtmäßig? Steht dem Widerruf also nicht entgegen?
unterschiedliche Sichtweisen aber auch unterschiedliche Gerichtszuständigkeiten kann auch sehr verwirren. Spannend aber ist es hier, informativ natürlich auch, aber letzten Endes steht und fällt alles mit der Auswahl eines gescheiten Anwalts an seiner Seite. Einen Anwalt Überhaupt einzuschalten, ist die Grundlage um gegenüber den Banken überhaupt ein Bein auf die Erde zu bekommen.
Das stimmt sicherlich, da darf man sich nicht verrennen...
Weiß noch jemand was zu meiner Frage:
"Was ich noch nicht verstehe - Wenn ich eine neue Kreditzusage bekommen würde um dann den Widerspruch einzulegen, wie lange wäre die Bank denn daran gebunden? Sicher nicht so lange, bis die ganze Geschichte unter Dach und Fach wäre, oder?"
Natürlich nicht, nach einer verbindlichen Zusage haben sie in der Regel 6-9 Tage Annahmefrist. Ich kann sie aber beruhigen, sie bekommen die Zusage bei noch laufenden Verträgen gar nicht erst. Welche Bank prüft und sagt ein Darlehen zu, welches gar nicht ablösbar ist. Die Lösung ist ein Forwarddarlehen mit Auszahlung zum regulären Zinsaualaufdatum, welches bei Akzeptanz des Widerrufs bzw. einem Vergleich vorzeitig ausgezahlt werden kann!
Danke. Versteh ich das richtig, ich müsste um den Widerspruch auszuüben also vorher nach einem forwarddarlehen schauen? Sind die Zinsen dann nicht merklich schlechter, wenn es erst in 3,5 Jahren ausläuft?
Die können bei der Auswahl der richtigen Bank richtig gut sein, vor allem aber muss die Bank Widerrufer akzeptieren und noch viel wichtiger, die muss bereit sein, dass Geld evtl. eher auszuzahlen.
Natürlich nicht, nach einer verbindlichen Zusage haben sie in der Regel 6-9 Tage Annahmefrist. Ich kann sie aber beruhigen, sie bekommen die Zusage bei noch laufenden Verträgen gar nicht erst. Welche Bank prüft und sagt ein Darlehen zu, welches gar nicht ablösbar ist. Die Lösung ist ein Forwarddarlehen mit Auszahlung zum regulären Zinsaualaufdatum, welches bei Akzeptanz des Widerrufs bzw. einem Vergleich vorzeitig ausgezahlt werden kann!
Veto: Mir wurde ein verbindliches Angebot einer Bank unterbreitet auch unter der Voraussetzung eines bevorstehenden Widerrufs. Natürlich ist die Bank nur für einen gewissen Zeitraum daran gebunden, aber in einem späteren Klageverfahren kann dieses Angebot wieder vorgelegt werden.
Hallo okerke, es mag sein dass es die ein oder andere Bank gibt die Langeweile hat, aber weder der Bank hat die Prüfung der Verbindlichkeit etwas gebracht noch ihnen. Was ist die Verbindlichkeit in Bezug auf Zinssicherheit wert? Nichts! Sie hätten wissen müssen dass sie das Angebot nicht abnehmen können und die Bank hätte wissen müssen, dass die Arbeit umsonst ist, denn ein Ablöseschreiben mit Nennung der Valuta - die zwingend notwendig ist - konnten sie nicht liefern. Meine auch das sie da was verwechseln, denn ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass eine Bank bis zur Verbindlichkeit prüft, wenn sie weiß, dass die Mittel gar nicht abgenommen werden können, bzw. überhaupt nicht ausgezahlt werden können, mal ganz zu Schweigen davon, dass die Bank gar keine genaue Ablösesumme kannte!!!
Mal anders beschrieben, um was geht es? Um die Sicherung der Zinsen, aber auch um die Darstellbarkeit der Zinsen die man hätte bekommen können, sollte sich alles hinziehen und den Schaden im Nachgang einklagen zu können, dokumentieren zu können. Für letzteres waren ihre Bemühungen ja sinnvoll, aber welche Bank unterstützt sie, in dem sie ihnen behilflich ist bei der Dokumentation eines Zinsniveaus? Nützen tut ihnen das übrigens auch nur etwas, wenn sie ihr Ding bis zum bitteren Ende durchziehen, denn nur dann ist die Dokumentation eines evtl. günstigeren Zinsniveaus von Nöten.
Möglicherweise hat man ihnen den Gefalllen eines verbindlichen Angebotes für die spätere Dokumentation des Zinsniveaus getan, aber dann haben sie das so auch explizit angemeldet. Dass die Bank dem mit Arbeit entgegengekommen ist, wo sie genau weiß worum es geht dürfte eine absolute Ausnahme sein, in der Regel werden die Banken bis zur Verbindlichkeit nicht prüfen! Können sie auch gar nich!!!!!!
Die Frage von HenryJones zielte auf die Zinssicherheit ab, weniger auf eine Dokumentation des Zinsniveaus, denn soweit ist HenryJones gedanklich und wissentlich noch gar nicht.
Wofür der Weg zur Bank oder einem Finanzierungsmakler lohnt habe ich beschrieben, das kann weiter helfen, das informiert, aber ihr veto verwirrt, denn die wenigsten werden die gleiche Erfahrung machen!! Somit wertlos!
Ihr Veto verwirrt, hilft niemanden. Ein verbindliches Angebot werden die meisten Banken nicht erstellen, gar nicht erstellen wollen, gar nicht ertellen können!!!
Eigentlich zielt meine Frage mehr auf der Fahrplan den ducnici aufzeigte ab. Ich verstand das so, dass man immernoch besser ein Darlehen in der Hinterhand hat, falls die Bank plötzlich doch den Widerspruch zulässt, man später Probleme hat eine Bank nach Widerspruch zu finden, bzw eine in der nötigen Zeit zu finden, bevor das Schreckgespenst der Zwangsversteigerung zuschlägt (wo ich aber auch mitbekommen habe dass das übertrieben ist und dass die Banken mittlerweile einen nicht mehr so ablehnen wie es in 2014 vllt der Fall war)
Und genau darauf habe ich mit der einzigen sinnvollen und machbaren Lösung geantwortet. Verstehe sowieso nicht warum man sich dadurch nicht absichert. Wegen dem Forward Aufschlag?
Man kann diesen mal zum Risiko des Zinsanstieges, vor allem aber einer Ablehnung eines neuen Darlehens bei Akzeptanz Widerruf setzen. Unbeachtet sollte man dabei nicht lassen, welchen Zins Vorteil das ganze Vorhaben einem einbringt! Steht das alles noch im Verhältnis? Ist es nicht Pflicht auch darauf mal hinzuweisen, darauf aufmerksam zu machen??