ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Vielleicht ein Hilfsmittel für künftige Recherche:
OLG-Report Online-Ausgabe
Im Zuge der Modernisierung wurde Ende 2009 die Print-Ausgabe der OLG-Reporte durch eine digitalisierte Version ersetzt. Im wöchentlichen Newsletter erscheinen die durchschnittlich 8-10 zusammengefassten Entscheidungen der Zivilsenate der jeweiligen Oberlandesgerichte.
Jede Kurzzusammenfassung ist verlinkt mit der Entscheidung im Volltext und kann einfach per Klick abgerufen werden.
Die juris OLG Reporte erscheinen in den fünf Regionalausgaben:
März 2016 soll das Gesetz verabschiedet werden. Für Verträge bis irgendwann 2010 soll es nur eine dreimonatige Übergangsfrist geben. Datum wird so um den 21.06.2016 liegen. Bis dahin sollte dann der WR noch möglich sein. Für danach liegende DV wäre dann ein Jahr und 14 Tage Zeit.
Aber: das Gesetz ist so noch nicht durch!
Zwei Banken.
DSL vom Feb. 2006 -> schon gekündigt und Vorfälligkeit geleistet
DIBA vom Okt. 2010 -> läuft noch bis 2020.
Besonderheit: Im Jahr 2011 wurde ein Annuitätendarlehen des Klägers in ein endfälliges Darlehen umgewandelt, das durch einen Bausparvertrag getilgt werden sollte. Das Gericht bewertete diese Kombination als verbundene Verträge, für die besondere Belehrungspflichten bestehen. Nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts erkannte die Commerzbank die Forderung des Klägers auf Rückzahlung von rund 60 000 Euro Vorfälligkeits- und Nichtabnahme*entschädigung im Berufungs*verfahren an. Das Landgericht Oldenburg hatte die Kreditwiderrufsklage noch abgewiesen. [neu 14.01.2016]
"Die Finanzierung bestand aus mehreren Verträgen bei der Commerzbank und der Hypothekenbank Frankfurt.
Diese waren in einer Tabelle im Vertrag der Commerzbank zusammengefasst.
Im Jahr 2011 schloss der Kläger einen Forward-Vertrag, um die nach damaliger Einschätzung günstigen Zinsen zu sichern.
Das Darlehen sollte ab 2014 gelten.
Dabei wurde der neue Darlehensvertrag mit einem Bausparvertragkombiniert, so wurde zunächst einTeildesDarlehensindenBausparvertrag gezahlt. Später sollte dann das Darlehen mit dem Bausparvertrag getilgt werden."
Kann das sein, dass jemand einen Teil eines aufgenommenen Darlehens in eine Bausparer einzahlt um schneller eine Zuteilungsreife zu erhalten? Also dieser Fall hier vom klassischen Finanzierungsmodell Vorausdarlehen & Bausparvertrag, der dann mittels Guthaben und Bauspardarlehen das Vorausdarlehen ablöst, abweicht?
Danke Ducnici! Sehr viel Input.
Ok, 1. werde ich gleich mal in die Wege leiten. Zum Plausch kann ich den Anwalt der für mich in die nähere Auswahl kam, und der mir auch per Email bescheinigte, dass ich sehr gute Aussichten habe, auch mal vorab anrufen.
Zitat von ducnici
2. Wenn 1. steht, Widerruf erklären. Und zwar selbst, nicht durch einen Anwalt. Sonst werden die außergerichtlichen Kosten des Rechtsanwaltes nicht erstattet! Auch die RSV wird die Zahlung ablehnen, da noch kein Schadensfall (=Ablehnung des erklärten Widerrufes!) eingetreten ist!
Ok wusste ich nicht, sehr wichtig.
Zitat von ducnici
Klärend (für später, vor Gericht) könnte der Zusatz im WR-Schreiben sein, dass man erst jetzt von seinem noch bestehenden Widerrufsrecht aufgrund der Falschbelehrung durch die Bank erfahren habe und daher den Vertrag widerrufe.
Weiß nicht ob ich das Schreiben kann, im September habe ich bereits das erste Schreiben verschickt.
[3. Nach Ablehnung des WR zum Anwalt. Am besten zu einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Dieser muss nicht unbedingt ortsansässig sein, erleichtert aber einiges. Einige von uns einschliesslich meine Person haben einige Anwälte kennen gelernt und können Empfehlungen aussprechen (per pm) oder abraten. Hanomag hat so einen komischen Anwalt in Stuttgart gehabt.
PN kommt gleich.
4. Anwalt schreibt die RSV zur Deckung an. RSV gibt Deckung für außergerichtliche Einigung. Kann sein, dass die RSV nur zu einem bestimmten Betrag Deckung erteilt. Das nicht akzeptieren. Schweigen ist Zustimmung! Sollte aber der Anwalt machen.
Ja, hoffe ein guter Anwalt sollte das wirklich richtig machen. Ich werde daran denken.
[Dann: Anwalt schreibt dann die Bank an. Hierzu müsstest Du schon Zahlen vorlegen, was Du möchtest.
Ich denke man sollte schon die Rückabwicklung zuerst einmal anstreben, Kompromisse könnte man immernoch machen, wenn man denn will.
Anwälte verdienen an einem Vergleich mehr als bei einer Urteilsverkündung. Also nicht sofort auf jeden Vergleichsvorschlag seitens des eigenen Anwaltes einsteigen.
Mit dieser WRB hast du gute Chancen. Eigentlich kommt diese WRB einem Jackpot gleich.
Super
@Weisswurst: Hat Sparda echt genau die gleichen WRB oder meinst Du nur ähnliche?
Der Bank steht keine VFE zu. Man könnte sich also wenn, nur über die Höhe der RAW unterhalten.
Ich würde das Urteil abwarten.
Danke Ducnici für Deine Meinung.
Das werde ich wohl auch machen, denn ansonsten haben wir ja seit Widerruf Zinsen gezahlt, welche der BHW nicht zustehen, und die Aufrechnung für die RAW sind hier ja gar nicht berücksichtigt.
Noch dazu haben wir im Laufe der Zeit knappe 5.000 € an allen möglichen Gebühren gezahlt (2 * Abschlussgebühr BSV, Beleihungswertermittlungsgebühr...), diese werden hier auch nicht eingerechnet.
kannst du mir das näher erläutern? Warum beim gekündigten jetzt schon problemlos, warum bei dem anderen nicht?
Grüße
Weil
1. Du bei dem gekündigten DV kein Risiko mit irgendwas eingehst. Die WRB dürfte von damals wohl fehlerhaft sein. Du musst keine Ablösefinanzierung "sicherstellen".
2. Dein Benefit beim WR wäre die Rückabwicklung + Erstattung der VFE.
Du bekämst hier wohl entsprechend eine Summe X (VFE + Rückabwicklung selbst) zurück. Da Du was zurück bekämst, wäre die Klageart eine Leistungsklage, der Streitwert damit nicht wie bei einer negativen Feststellungsklage bei einem noch laufenden Darlehen die Restvaluta zum Zeitpunkt des WR (oder urspr. Darlehensvaluta) sondern eben die Summe X. Das Kostenrisiko dürfte erheblich niedriger sein.
Abschluss März 2009.
Prozesskostenrisiko 1. Instanz: 14665,70 €
Ja, aber das ist rein hypothetisch. Es kommt doch auf die Fehlerhaftigkeit der WRB an, wie ticken die LG´s und OLG´s am Gerichtsstandort, wären alternative Gerichtsstandorte möglich (z.B. am Wohnort von Dir bei Abschluss des DV statt der Bank, wobei Bankensitz auch immer gut ist, da wollen die keine Urteile haben)
Da Du den WR schon erklärt hast, verbleibt Dir noch bis Ende 2018 Zeit, Rechtsmittel einzulegen.
Dein Problem wird sein, dass der DV noch bis 2019 läuft, die Klage also eine neg. Feststellungsklage werden dürfte (müsste). Und die ist nicht verjährungshemmend!
Wenn! Du also noch, aus verständlichen Gründen, abwarten willst, ob sich in den nächsten Jahren was am BGH endgültig entscheidend tut, dann würde ich hier schon mal das Ombudsverfahren einleiten. Einfach um die Verjährung zum einlegen der RM zu hemmen.
Kost nix außer Porto, und man ist nicht daran gebunden.
1. Du bei dem gekündigten DV kein Risiko mit irgendwas eingehst. Die WRB dürfte von damals wohl fehlerhaft sein. Du musst keine Ablösefinanzierung "sicherstellen".
2. Dein Benefit beim WR wäre die Rückabwicklung + Erstattung der VFE.
Du bekämst hier wohl entsprechend eine Summe X (VFE + Rückabwicklung selbst) zurück. Da Du was zurück bekämst, wäre die Klageart eine Leistungsklage, der Streitwert damit nicht wie bei einer negativen Feststellungsklage bei einem noch laufenden Darlehen die Restvaluta zum Zeitpunkt des WR (oder urspr. Darlehensvaluta) sondern eben die Summe X. Das Kostenrisiko dürfte erheblich niedriger sein.
Danke. Dann bin ich jetzt mal so frech und frage: Wie soll ich den WR formulieren?
Die falschen Passagen muss ich da wohl mit reinschreiben, oder? Muss ich ausserdem die Summe (VFE + Summe X) mit einbringen?
Danke. Dann bin ich jetzt mal so frech und frage: Wie soll ich den WR formulieren?
Die falschen Passagen muss ich da wohl mit reinschreiben, oder? Muss ich ausserdem die Summe (VFE + Summe X) mit einbringen?
Grüße
Nö, Du musst ja keinen Grund für den Widerruf angeben.
Es reicht "Hiermit widerrufe ich meine Willenserklärung zum Darlehensvertrag Nr. xxxxx vom tt.mm.jjjj"
Hilfreich, damit die in die Pötte kommen bzw. in Verzug gesetzt werden können, eine Fristsetzung.
z.B. "Ich setze Ihnen eine Frist bis zum (zwei Wochen, Datum einsetzen) um mir die Anerkenntnis zum wirksamen Widerruf schriftlich mitzuteilen."
Wenn nichts kommt, Nachfrist setzen. Ggf. dann mit dem Hinweis, dass damit die Bank ab.... in Verzug gesetzt wurde.
Weiteres kann man dann erklären, wenn die Bank sich zum erklärten WR geäussert hat.
Besonderheit: Bericht zum Verfahren auf der Homepage der Kanzlei. [neu 14.01.2016]"
weiteres neues und vor allem rechtskräftig gewordenes Urteil
"Kreissparkasse Verden, Kreditvertrag vom 08.04.2011 Landgericht Verden, Urteil vom 08.05.2015 Aktenzeichen: 4 0 264/14 Oberlandesgericht Celle, Hinweis vom 02.12.2015 Aktenzeichen: 3 U 108/15 Klägervertreter: Rotter Rechtsanwälte, Bremen, München
Besonderheit: Die Aufzählung der „Pflichtangaben“ in der Belehrung ( u.a. „… Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde“) war fehlerhaft. Die Sparkasse hat ihre Berufung gegen die Verurteilung durchs Landgericht zurückgenommen, nachdem das Oberlandesgericht Celle darauf hingewiesen hatte, dass es das Rechtsmittel für aussichtslos hält.
Die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs ist somit rechtskräftig.
[neu Rechtskraft 14.01.2016]"
weitere...
"Sparda-Bank Hannover eG, Darlehensvertrag vom 09.12.2005 Vergleich vor dem Landgericht Bremen Aktenzeichen: 2– O– 698/15 Klägervertreter: Rotter Rechtsanwälte, Bremen, München [neu 14.01.2016]"
"Sparkasse Germersheim-Kandel, Vertrag vom 11.04.2007 Landgericht Landau in der Pfalz, Urteil vom 14.01.2016 Aktenzeichen: 4 O 261/15 (nicht rechtskräftig) Klägervertreter: Hahn Rechtsanwälte, Bremen/Hamburg/Stuttgart [neu 14.01.2016]"
Hab ich halb vermutet. Hätte dennoch sein können, dass sie damals noch eine Eigenanpassung gemacht haben. Aber für mich ergibt sich echt langsam das Bild, dass die meisten VB damals die gleiche Vorlage verwendet haben.
Hab ich halb vermutet. Hätte dennoch sein können, dass sie damals noch eine Eigenanpassung gemacht haben. Aber für mich ergibt sich echt langsam das Bild, dass die meisten VB damals die gleiche Vorlage verwendet haben.
Sicher gehen kann man natürlich nicht sein. Auch kann jeder Fall anders gelagert sein. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass...ist groß...
Daher haben die ein "Klumpenrisiko". Wie die Sparkassen mit ihrer "Frist im Einzelfall prüfen" Belehrung.
Heißt: ein rechtskräftiges Urteil scheuen die wie der Teufel das Weihwasser! Nichts wäre verheerender als das. Selbst der Fall von Klägervertreterin Rogoz, Urteil gegen die Sparkasse Nürnberg, WRB mit "Frist im Einzelfall prüfen",
bei der es um eine Rückerstattungs-Summe bzgl. der Rückabwicklung in Höhe von ca. unglaublichen 2.500Euro für die SPK N geht,
hat die Sparkasse! Revision am BGH eingelegt. Nicht um ein Urteil zu bekommen, dass sie keine 2.500Euro erstatten muss.
Sondern um ein rechtskräftig werden des Urteils vom OLG zu verhindern!
Damit dürfte eines klar sein, zu einer Verhandlung am BGH wird es auch in diesem Fall die Sparkasse Nürnberg ebenfalls nicht kommen lassen!
Auch klar, auch hier wird der Kläger "gekauft" werden!
Nö, Du musst ja keinen Grund für den Widerruf angeben.
Es reicht "Hiermit widerrufe ich meine Willenserklärung zum Darlehensvertrag Nr. xxxxx vom tt.mm.jjjj"
Hilfreich, damit die in die Pötte kommen bzw. in Verzug gesetzt werden können, eine Fristsetzung.
z.B. "Ich setze Ihnen eine Frist bis zum (zwei Wochen, Datum einsetzen) um mir die Anerkenntnis zum wirksamen Widerruf schriftlich mitzuteilen."
Wenn nichts kommt, Nachfrist setzen. Ggf. dann mit dem Hinweis, dass damit die Bank ab.... in Verzug gesetzt wurde.
Weiteres kann man dann erklären, wenn die Bank sich zum erklärten WR geäussert hat.
Danke dir. Aber wird die Bank nicht direkt ablehnen mit: "Warum Widerrufen Sie? Der Vertrag ist doch schon seit Jahren aufgelöst..:"
Habe gehört, das die DSL Bank da eh recht schwirig ist.
Danke dir. Aber wird die Bank nicht direkt ablehnen mit: "Warum Widerrufen Sie? Der Vertrag ist doch schon seit Jahren aufgelöst..:"
Habe gehört, das die DSL Bank da eh recht schwirig ist.
Grüße
Ja und? Es ist uns kein Fall hier bekannt, wo die Bank sofort dem Widerruf statt gegeben hat.
Aber Du hast widerrufen.
Und das ist wichtig, damit a) die Zeit zw. Ablösung und WR nicht zu groß wird und vor allem b) hinsichtlich des neuen gesetztes, falls es kommen sollte, was es m.M. nach wird...
Dann kannst Du der Bank schreiben, was Du fordertet, was Du an der WRB falsch erachtest, also ihr Deine Rechtsauffassung mitteilen. Ggf. auch gleich das Ombudsverfahren einleiten.
Und dann einfach mal abwarten, was am BGH rauskommt... die nächsten Monate und zwei, drei Jahre...