Zitat von
HenryJones
Ok, hier mal der Vertrag, ging leider nicht in besserer Quali. Die AGBs auch noch?
Grüße
1. WRB entspricht nicht dem damals gültigen Mustertext (gültig ab: 01.04.2008 - 03.08.2009) => keine Gesetzlichkeitsfiktion => keine Schutzwirkung
2. Fehler:
- Fußnote 1 zu Frist; dem Verbraucher muss nach §355 BGB sein Recht klar und deutlich erklärt werden. Es kann also nicht sein, dass der Verbraucht selbst zu entscheiden hat, welche Fristdauer nun anzuwenden wäre bzw. ob ein Vertrag nach Fernabsatz vorliegt oder nicht
- "ein Exemplar"; "irgendein" Exemplar??? Eines, von einem vorherigen Angebot???
- "ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung"; es fehlt "in Textform" (§355BGB)
- die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag....; wurde fast wortgleich schon vom BGH abgeurteilt:
"
„Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag
oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde.“"
Die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne „einen Tag“ nach Mitteilung „dieser“ Belehrung und Übermittlung einer Vertragsurkunde, ist missverständlich.
Sie erweckt den Eindruck, die Frist laufe bereits mit der Übermittlung des Vertragsantrags der Bank, der die Widerrufsbelehrung enthält – unabhängig von der Annahme des Angebots (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. März 2009, Az. XI ZR 33/08)." finanztest 07-2014
5. Belehrung zu "Finanzierten Geschäften", annehmend, dass keines vorlag wäre die Belehrung ggf. dahingehend auch für den Verbraucher irreführend. Wichtig, es wurde nicht nach Mustertext belehrt, sondern nach dem Gießkannenprinzip "viel hilft viel". Also nicht für einen expliziten Fall, der vorlag, sondern für mehrerer Fälle.
Die WRB ist nach meiner laienhaften Meinung grob fehlerhaft und ohne großes Risiko angreifbar. Siehe Urteil des BGH.
Die Bank wird sich auch nicht auf die Nicht-Fehlerhaftigkeit berufen (können) sondern eher, dass Dein Recht zum WR "verwirkt" wäre bzw. "rechtsmissbräuchlich". Der übliche, nicht haltbare Brei.
Nun müssten wir wissen, ob Du damit einen Neubau oder Bestandsbau finanziert hast und ob das Objekt selbstgenutzt ist. Wegen Ausschluss der RSV.