Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Und was macht die Volksbank da? Vorauseilender Gehorsam??

    Frag sie doch mal nach der Gesetzesgrundlage....

  3. Avatar von Weisswurscht37
    Weisswurscht37 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wir haben die gleichen Änderungen zum 21.3. von der Sparda Bank bekommen


    die am 21. März 2016 in Kraft tretenden neuen gesetzlichen
    Vorgaben zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienrichtlinie sowie
    das im Jahre 2016 ferner wirksam werdende Gesetz zur Umsetz-
    ung der EU-Zahlungskontenrichtlinie führen zu einer Stärkung
    der Verbraucherrechte in der Geschäftsbeziehung zwischen Bank
    und Kunde.

  4. Avatar von derpicknicker
    derpicknicker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    ...und natürlich kann ich da rechtschutzversichert wunderbar die Zicke pupen lassen...
    Gut formuliert

  5. Avatar von MisterX
    MisterX ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was ist mit Darlehen aus den Jahren 2006 / 2007 ?



    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Wichtig für Kunden der ING Diba: Die Bank vergleicht jetzt Darlehen aus dem kompletten Zeitraum Mitte 2007 bis Mitte 2010 außergerichtlich:

    Große Ersparnis für Diba-Kredite aus den Jahren 2007 bis 2010 möglich

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @derpicknicker

    Dann zeigt nämlich der Anwalt den Banken wo der Frosch die Locken hängen hat

  7. Avatar von HenryJones
    HenryJones ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,

    ich habe die letzten Seiten gelesen, aber verzeiht mir wenn ich nicht alle 484 geschafft habe.

    Ich würde gerne eine Einschätzung zu meinem Fall hören, bzw. Tipps wie ich weiter vorgehen sollte.

    Ich schickte der Bank ein Schreiben mit Bitte um Prüfung, ob meine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist (gilt das bereits als Widerruf?). Es gab zahlreiche Abweichungen, die ich dann darstellen sollte. Nach langem hin und her wollen sie mir die Möglichkeit geben, mit VFL aus dem Vertrag auszutreten, was ich natürlich nicht mache.

    Ein kontaktierter Anwalt meint, er hätte bereits einige Fälle gewonnen, in denen es um Darlehen dieser Bank aus dem Zeitraum ging (denke nicht, dass er da schummeln darf, ohne ihm was unterstellen zu wollen). Ich habe auch bereits 2 Formulierungen aus meinem Darlehen auf einer Anwaltsseite gefunden, wo es hieß, dass es deshalb ungültig ist.Ich habe eine RSV bei der WGV, seit ca. 10 Jahren (denke dass es dann folglich abgedeckt sein müsste, auch wenn die sich anscheinend gerne sträubt).

    Was würdet Ihr mir empfehlen, wie ich weiter vorgehen sollte? Anwalt damit beauftragen, parallel oder vorher nach einer Ersatzfinanzierung schauen oder abwarten? Macht es Sinn, bei Restschuld 88T€ und knapp 4% Zins?

    Danke schonmal.

  8. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hat jemand hier eine Glaskugel?

  9. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wegen der Diskussion zum Beitrag von Herrn Klaus/IG Widerruf: Auch wenn man empfindet, der Blogbeitrag sei "einseitig" geschrieben, ist es auch meiner Sicht ok, da wir von Herrn Klaus durchaus auch wertvolle Infos bekommen haben. Es ist halt ein Geben und Nehmen. Er macht das zwar professionell, aber einige RÄ haben hier ja auch geschrieben und Tipps gegeben (wenn natürlich auch keine Rechtsberatung). Wenn sich dann jemand an die mit einem Mandat wendet, ist das völlig ok. Es kann ja jeder selbst entscheiden. Mir ist es wichtig, auf evtl. Fehler hinzuweisen (unterlaufen mir ja auch immer mal wieder), damit alle etwas davon haben. Es ist auch anzumerken, dass in einem anderen Blogbeitrag die IG Widerruf darauf hingewiesen hatte, dass einige Angebote von Banken bei genauerer Betrachtung abzulehnen sind, weil sie den Kunden schlechter stellen. Ihr werdet Euch sicherlich daran erinnern. Wer welches Angebot annimmt, muss er selbst entscheiden. Gut ist, wenn man mit ein paar Methoden vorher nachgerechnet hat, um das Angebot überhaupt beurteilen zu können, d.h. Rechnung bzgl. der Zins-, Tilgungs- und Zeit(Dauer)-Umstellung und dann noch zzgl. RAW. Wer "keinen Bock hat", kann sich den Stress vor Gericht sparen, nimmt aber definitiv weniger mit heim. Wer vor Gericht zieht, kann(!) mehr mitnehmen, kann aber auch (zunächst) auf die Nase fallen - aber das ist ja allen klar. Man benötigt bis zum OLG/BGH Geduld, Nervern und (ohne RSV) finanzielle Mittel - und einen ausgezeichneten Fachanwalt, der einen bei so Spielchen wie der o.g. SK raushauen kann. In diesem Sinne: Danke für alle hilfreichen Beiträge hier!

    Und noch eins: Wir schreiben ja bzgl. der Berechnungen vermehrt im anderen Thread (RAW). Weitere separate Threads gibt es zur Klageschrift, zur (Nicht-)Verwirkung und zur (Un-)Wirksamkeit einer WRB. Wenn da einmal im Eifer des Gefechts auch hier "gefachsimpelt" wird, möge man es den Protagonisten bitte verzeihen.

    Einen schönen Abend an alle!

  10. Avatar von HenryJones
    HenryJones ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Hat jemand hier eine Glaskugel?
    Mhm ich denke meine Fragen kann man auch so beantworten, zumindest zeigt das ein wenigstens hilfreiche PN die ich erhalten habe.

    Es kann ja sein, dass jemand mit der Volksbank und einem Vertrag aus dem Jahr Erfahrungen gesammelt hat, oder gar mit dieser Volksbank. Und die weitere Vorgehensweise wurde mir netterweise erläutert.

  11. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von HenryJones
    Mhm ich denke meine Fragen kann man auch so beantworten, zumindest zeigt das ein wenigstens hilfreiche PN die ich erhalten habe.

    Es kann ja sein, dass jemand mit der Volksbank und einem Vertrag aus dem Jahr Erfahrungen gesammelt hat, oder gar mit dieser Volksbank. Und die weitere Vorgehensweise wurde mir netterweise erläutert.
    Ohne dass wir die WRB, den Vertragsschluss und ein paar andere Eckdaten kennen, können wir nichts einfach so... beantworten...

  12. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also ich war heute bei meinem Anwalt und er hält die Klage für unzulässig. Er hat mir vorgeschlagen dies anzugreifen.

  13. Avatar von HenryJones
    HenryJones ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Ohne dass wir die WRB, den Vertragsschluss und ein paar andere Eckdaten kennen, können wir nichts einfach so... beantworten...
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    Ok, hier mal der Vertrag, ging leider nicht in besserer Quali. Die AGBs auch noch?

    Grüße

  14. Avatar von Anshu
    Anshu ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    War das ein Präsenzgeschäft, d. h. Vertrag in den Räumen der Bank unterschrieben und sofort die WRB ausgehändigt bekommen?
    Wenn ja wird´s schwierig, da nach meinem Kenntnisstand höchstrichterlich ein Widerruf beim Präsenzgeschäft noch nicht behandelt wurde.

    Meine Volksbank versteckt sich hinter diesem Fakt und ist somit für einen Vergleich nicht empfänglich.

  15. Avatar von HenryJones
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gute Frage, ich weiß nicht mehr, ob ich es vor Ort unterschrieben habe oder mit nach Hause genommen zum Unterschreiben. Aber für mich macht das aus Laiensicht nicht wirklich einen Unterschied, meine dazu auch etwas gelesen zu haben. Zumal, wie wollen sie es beweisen, ob ich das vor Ort abgab...

  16. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Anshu
    War das ein Präsenzgeschäft, d. h. Vertrag in den Räumen der Bank unterschrieben und sofort die WRB ausgehändigt bekommen?
    Wenn ja wird´s schwierig, da nach meinem Kenntnisstand höchstrichterlich ein Widerruf beim Präsenzgeschäft noch nicht behandelt wurde.

    Meine Volksbank versteckt sich hinter diesem Fakt und ist somit für einen Vergleich nicht empfänglich.
    Das die Volksbank einen Vergleich nicht zustimmt hat aber nichts mit einer möglichen Fehlerhaftigkeit der WRB zu tun.

  17. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Anshu
    War das ein Präsenzgeschäft, d. h. Vertrag in den Räumen der Bank unterschrieben und sofort die WRB ausgehändigt bekommen?
    Wenn ja wird´s schwierig, da nach meinem Kenntnisstand höchstrichterlich ein Widerruf beim Präsenzgeschäft noch nicht behandelt wurde.

    Meine Volksbank versteckt sich hinter diesem Fakt und ist somit für einen Vergleich nicht empfänglich.
    Vorsicht mit solchen Aussagen! Es ist nämlich erst mal unerheblich für die Fehlerhaftigkeit der WRB, ob ein Präsenzgeschäft vorlag oder nicht.

  18. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    bei Interesse eine Sammlung von Urteilen gegen die SSKM
    "bitte die Frist im Einzelfall prüfen" + neuere WB

    OLG München 21.10.2013 19 U 1208/13
    OLG München 21.05.2015 17 U 334/15
    OLG Saarland 06.08.2015 4 U 6/15
    OLG Düsseldorf 22.07.2015 I-14 U 27/15
    OLG Karlsruhe 13.09.2015 17 U 42/15
    OLG Karlsruhe 27.02.2015 4 U 144/14
    OLG Brandenburg 17.10.2012 4 U 194/11
    OLG Köln 23.01.2013 13 U 218/11
    OLG Hamm 04.11.2015 31 U 64/15

  19. Avatar von Anshu
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wieso Vorsicht, so argumentiert meine Bank:
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  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von HenryJones

    Ok, hier mal der Vertrag, ging leider nicht in besserer Quali. Die AGBs auch noch?

    Grüße

    1. WRB entspricht nicht dem damals gültigen Mustertext (gültig ab: 01.04.2008 - 03.08.2009) => keine Gesetzlichkeitsfiktion => keine Schutzwirkung

    2. Fehler:


    1. Fußnote 1 zu Frist; dem Verbraucher muss nach §355 BGB sein Recht klar und deutlich erklärt werden. Es kann also nicht sein, dass der Verbraucht selbst zu entscheiden hat, welche Fristdauer nun anzuwenden wäre bzw. ob ein Vertrag nach Fernabsatz vorliegt oder nicht
    2. "ein Exemplar"; "irgendein" Exemplar??? Eines, von einem vorherigen Angebot???
    3. "ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung"; es fehlt "in Textform" (§355BGB)
    4. die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag....; wurde fast wortgleich schon vom BGH abgeurteilt:

    "„Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag
    oder eine Abschrift
    der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde.“"
    "
    Die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne „einen Tag“ nach Mitteilung „dieser“ Belehrung und Übermittlung einer Vertragsurkunde, ist missverständlich.
    Sie erweckt den Eindruck, die Frist laufe bereits mit der Übermittlung des Vertragsantrags der Bank, der die Widerrufsbelehrung enthält – unabhängig von der Annahme des Angebots (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. März 2009, Az. XI ZR 33/08)." finanztest 07-2014
    5. Belehrung zu "Finanzierten Geschäften", annehmend, dass keines vorlag wäre die Belehrung ggf. dahingehend auch für den Verbraucher irreführend. Wichtig, es wurde nicht nach Mustertext belehrt, sondern nach dem Gießkannenprinzip "viel hilft viel". Also nicht für einen expliziten Fall, der vorlag, sondern für mehrerer Fälle.


    Die WRB ist nach meiner laienhaften Meinung grob fehlerhaft und ohne großes Risiko angreifbar. Siehe Urteil des BGH.

    Die Bank wird sich auch nicht auf die Nicht-Fehlerhaftigkeit berufen (können) sondern eher, dass Dein Recht zum WR "verwirkt" wäre bzw. "rechtsmissbräuchlich". Der übliche, nicht haltbare Brei.



    Nun müssten wir wissen, ob Du damit einen Neubau oder Bestandsbau finanziert hast und ob das Objekt selbstgenutzt ist. Wegen Ausschluss der RSV.

  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    bei Interesse eine Sammlung von Urteilen gegen die SSKM
    "bitte die Frist im Einzelfall prüfen" + neuere WB

    OLG München 21.10.2013 19 U 1208/13
    OLG München 21.05.2015 17 U 334/15
    OLG Saarland 06.08.2015 4 U 6/15
    OLG Düsseldorf 22.07.2015 I-14 U 27/15
    OLG Karlsruhe 13.09.2015 17 U 42/15
    OLG Karlsruhe 27.02.2015 4 U 144/14
    OLG Brandenburg 17.10.2012 4 U 194/11
    OLG Köln 23.01.2013 13 U 218/11
    OLG Hamm 04.11.2015 31 U 64/15
    @Hoppla20,

    meintest Du nur für die SPK München oder allgemein zu dieser von den SPKen verwendete WRB?



    Denn gegen die Sparkasse Nürnberg wurde dieses Urteil gefällt:

    OLG Nürnberg, 11.11.2015, 14 U 2439/14

    Fall liegt am BGH

    Seite der Klägervertreterin:

    https://www.kanzlei-hersbruck.de/2015...ür-unwirksam/


    https://www.kanzlei-sylvenstein.de/wp...nbelehrung.pdf

    https://www.widerruf-darlehen-anwalt....uer-unwirksam/

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