ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Sprechen Sie jetzt hier als offizieller Vermittler für die ING DiBa? Wenn man Ihren Artikel so liest könnte man den Eindruck bekommen Sie wollen den widerrufswilligen Kunden der ING Angst vor Prozessen machen und sie zum Vergleich drängen(z.B. über ihre Anwälte, nicht ganz uneigennützlich) Sie sollten aber vielleicht erwähnen das gerade die WRB im Zeitraum von 2007-2010 doch sehr fehlerbehaftet sind und ganz und gar nicht dem vorgegebenen Muster entsprechen und deswegen gerade in jüngster Zeit die Gerichte auch in FFM pro Darlehensnehmer entscheiden und spätestens vor dem BGH die ING keine Chance hat.
Diese Diskussion haben wir doch jetzt schon ein halbes Dutzend Mal geführt. Aber wenn es sein muss - nochmal fürs Protokoll: Wer klagen will, kann gerne klagen. Und ja, er wird an vielen Gerichten gewinnen - erst recht, wenn er in die zweite Instanz geht oder es bis zum BGH schafft.
Unsere Erfahrung aus mittlerweile mehr als 5.000 geprüften Krediten zeigt aber ganz klar: Die meisten Kunden haben schlicht und einfach keinen Bock auf einen jahrelangen Rechtsstreit und auf ein Kostenrisiko im fünfstelligen Bereich. Viele vergleichen sich lieber außergerichtlich - selbst dann, wenn eine RSV die Kosten trägt. Wenn der Kunde die Kosten selbst tragen muss, geht die Zahl der Klagen gegen Null. Das mag bei den hier im Forum versammelten Protagonisten etwas anders aussehen. Das kann ich nachvollziehen. Ich bitte aber auch zu akzeptieren, dass bei den meisten Kreditnehmern die Streitlust nicht so ausgeprägt ist.
Zudem ist eine Rückabwicklung auch vor Gericht kein Selbstläufer. Viele Richter drängen auf einen Vergleich, der dann im Wesentlichen so aussieht wie der skizzierte außergerichtliche Kompromiss - nur eben viel teurer war und deutlich länger gedauert hat.
Und nein: Ich bin nicht als offizieller Vermittler der Diba tätig. Ganz im Gegenteil. Ich vermute sogar, dass die unschöne Dinge mit mir machen würden, wenn sie mich nachts in einer unbeleuchteten Straße treffen würden...
Sprechen Sie jetzt hier als offizieller Vermittler für die ING DiBa? Wenn man Ihren Artikel so liest könnte man den Eindruck bekommen Sie wollen den widerrufswilligen Kunden der ING Angst vor Prozessen machen und sie zum Vergleich drängen(z.B. über ihre Anwälte, nicht ganz uneigennützlich) Sie sollten aber vielleicht erwähnen das gerade die WRB im Zeitraum von 2007-2010 doch sehr fehlerbehaftet sind und ganz und gar nicht dem vorgegebenen Muster entsprechen und deswegen gerade in jüngster Zeit die Gerichte auch in FFM pro Darlehensnehmer entscheiden und spätestens vor dem BGH die ING keine Chance hat.
Da muss ich andi1104 zustimmen - der Artikel liest sich wirklich so, als sollte man den Klageweg besser nicht beschreiten und sich lieber mit dem (mickrigen! - Da die RAW deutlich vorteilhafter ist) Angebot der Ing Diba zufrieden geben.
Es ist doch so, ein Darlehen aus 2007 läuft ja schon eine ganze weile und da summiert sich die RAW schon erheblich. Die Restlaufzeit ist dann ja meistens nicht mehr so lange, da lohnt sich eine Reduzierung des Zinssatzes für die Restlaufzeit (bzw. dann für 10 Jahre) von 4 auf 2 Prozent nicht, zumal es aktuell am Markt Zinssätze für 10jährige Darlehenslaufzeiten für deutlich unter 2% gibt. Da würde man bei einem Angebot mit 2 % für 10 Jahre ja sich wieder schlechter stellen.
Klar, wenn man keine RSV hat, ist das sicherlich eine Überlegung wert, ob man sich eine Klage und die Risiken antut, aber mit RSV sehe ich keinen Grund, sich zu frühzeitig außergerichtlich mit der Ing Diba zu vergleichen. Das bringt keien Vorteile für mich, nur für die Bank und die Anwälte. (jetzt mal böse gesagt, ich hoffe, das nimmt mir keiner der hier mitlesenden Anwälte übel)
Diese Diskussion haben wir doch jetzt schon ein halbes Dutzend Mal geführt. Aber wenn es sein muss - nochmal fürs Protokoll: Wer klagen will, kann gerne klagen. Und ja, er wird an vielen Gerichten gewinnen - erst recht, wenn er in die zweite Instanz geht oder es bis zum BGH schafft.
Unsere Erfahrung aus mittlerweile mehr als 5.000 geprüften Krediten zeigt aber ganz klar: Die meisten Kunden haben schlicht und einfach keinen Bock auf einen jahrelangen Rechtsstreit und auf ein Kostenrisiko im fünfstelligen Bereich. Viele vergleichen sich lieber außergerichtlich - selbst dann, wenn eine RSV die Kosten trägt. Wenn der Kunde die Kosten selbst tragen muss, geht die Zahl der Klagen gegen Null. Das mag bei den hier im Forum versammelten Protagonisten etwas anders aussehen. Das kann ich nachvollziehen. Ich bitte aber auch zu akzeptieren, dass bei den meisten Kreditnehmern die Streitlust nicht so ausgeprägt ist.
Und nein: Ich bin nicht als offizieller Vermittler der Diba tätig. Ganz im Gegenteil. Ich vermute sogar, dass die unschöne Dinge mit mir machen würden, wenn sie mich nachts in einer unbeleuchteten Straße treffen würden...
Nun gut , dann möchte ich auch mal etwas deutlicher werden, obwohl auch dieses hier schon einige Male hier zu "Protokoll" genommen wurde.
In regelmäßigen Abständen sind Ihre wiederholten Beiträge gerichtet an die neueren User hier im Forum zu lesen. Andere nennen es vielleicht auch Werbeblöcke?! Vor wenigen Tage kommen Sie hier mit Ihrem Artikel das die "Karten im Widerrufsrecht" aufgrund des anstehenden Termins beim BGH noch mal neu gemischt werden. Heute kommt dann der (nicht ganz neue)Artikel von Ihnen wo die ING sich ja sooo vergleichsbereit gibt. Fakt ist das man ohne Anwalt überhaupt nichts bei der ING erreicht und dann ist das Angebot nicht wirklich ein Angebot, denn mit dem Zinssatz bei der Laufzeit von 10 Jahren ist eigentlich wieder die Bank nur der Gewinner.
Nun gut , dann möchte ich auch mal etwas deutlicher werden, obwohl auch dieses hier schon einige Male hier zu "Protokoll" genommen wurde.
In regelmäßigen Abständen sind Ihre wiederholten Beiträge gerichtet an die neueren User hier im Forum zu lesen. Andere nennen es vielleicht auch Werbeblöcke?! Vor wenigen Tage kommen Sie hier mit Ihrem Artikel das die "Karten im Widerrufsrecht" aufgrund des anstehenden Termins beim BGH noch mal neu gemischt werden. Heute kommt dann der (nicht ganz neue)Artikel von Ihnen wo die ING sich ja sooo vergleichsbereit gibt. Fakt ist das man ohne Anwalt überhaupt nichts bei der ING erreicht und dann ist das Angebot nicht wirklich ein Angebot, denn mit dem Zinssatz bei der Laufzeit von 10 Jahren ist eigentlich wieder die Bank nur der Gewinner.
Einspruch Euer Ehren! Die Tatsache, dass sich die Diba für den kompletten Zeitraum 2007 und 2010 vergleicht, ist durchaus neu. Bitte meine früheren Beiträge vergleichen. Ich halte das für eine wesentliche Information für viele Diba-Kunden. Und ja, ich denke gerade für die neuen Leser sind solche Basis-Informationen genauso wichtig, wie die teilweise sehr spezifischen Diskussionen hier.
Ich will gar nicht verhehlen, dass die Beiträge hier im Board zum Bekanntheitsgrad der IG Widerruf beitragen. Das gilt aber genauso für die Präsenz der anderen Profis hier (Anwälte, Finanzierungsexperten), die ich im Übrigen sehr schätze.
Das muss jetzt ganz und gar nicht sein! Schauen sie sich mal die ganzen Threads und dazugehörigen Posts an, können sie sich nicht vorstellen dass solch ein Vergleich für den Kunden ein goldener Kompromiss sein kann? So langsam schlägt es echt 13!!! Viele haben keine Rechtschutzversicherung, bei einigen ist es ein Neubau, negative Urteile gibt es auch, ebenso Ergebnisse die gar keine Rückzahlung errechnen und wenn man sich LGSaar seine Geschichte vor Augen führt (wenn gleich er das sicher aussitzen und lösen wird) muss man doch auch echt mal über Vergleiche nachdenken, so denn der Zinssatz für 10 Jahre fest bei um die 2 % liegt, kommend von 4 oder 5 %.
Der WRJ ist kein Selbstläufer, haben hier durch schlechte Anwälte mit schlechten Klageeinreichungen, nicht nachvollziehbare Urteile, Willkür der Gerichte/Richter und der Banken usw. doch jetzt schon sehr lange wunderbar lesen können, was diese ganze Geschichte einem abverlangen kann und immer, ja fast immer kennt das tatsächliche Ergenbnis niemand! Meinen sie jeder Darlehensnehmer ist so ein Hobby Jurist wie wir es hier - teilweise auch völlig überzogen - sind?
Sagen sie mir mal bitte was an dem Post von Widerruf jetzt so verwerflich sein soll?
Und noch was, wer gute Arbeit anbietet und leistet der sollte das hier auch ruhig publizieren und bewerben, oder wollen sie diese gute Arbeit jemanden verwehren, bzw. vorenthalten?
Einspruch Euer Ehren! Die Tatsache, dass sich die Diba für den kompletten Zeitraum 2007 und 2010 vergleicht, ist durchaus neu. Bitte meine früheren Beiträge vergleichen. Ich halte das für eine wesentliche Information für viele Diba-Kunden. Und ja, ich denke gerade für die neuen Leser sind solche Basis-Informationen genauso wichtig, wie die teilweise sehr spezifischen Diskussionen hier.
Ich will gar nicht verhehlen, dass die Beiträge hier im Board zum Bekanntheitsgrad der IG Widerruf beitragen. Das gilt aber genauso für die Präsenz der anderen Profis hier (Anwälte, Finanzierungsexperten), die ich im Übrigen sehr schätze.
Einspruch statt gegeben Die WRB von 2007 beinhalten " frühestens mit Eingang des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING" während die später verwendeten WRB z.B. nur den Satz "beginnt mit Eingang des unterschriebenen Darlehensvertrages...."haben. Mit der späteren WRB hatte die ING ein Urteil am OLG Frankfurt vorzuweisen, dass es für den Darlehensnehmer sogar eine "Verbesserung" der Musterbelehrung ist, da er genauer den Fristbeginn feststellen kann(nämlich mit Eingang des Vertrages bei der iNG) Die jetzigen Rechtsprechungen weisen dieses mit dem Hinweis zurück, dass jegliche Veränderung des Musters zum Verlust des Schutzes führt. Deswegen ist meiner Meinung nach die ING und auch andere Banken mittlerweile zu Vergleichen bereit, auch im Lichte der zu erwartenden Entscheidung des BGH.
an LGSaar+ alle FORUMSMITGLIEDER Der Fall von LG SAAR ist sehr ernst, kann alle betreffen!!! aus dem Akzeptanz-Brief der Gegenseite von LGSaar vom Dezember 15 nach 1,5 Jahre Streit bei LG/OLG: " Hinsichtlich der Herausgabe von Wertersatz wird mitgeteilt, dass meine Mandantin im Falle der vorfristigen Ablösung der Darlehen keine Nutzungen ziehen kann, sondern einen erheblichen Schaden erleidet" Die Bank akzeptiert also nach 1,5 Jahren auf einmal den Widerruf durch aussergerichtlich einseitige Mitteilung, teilt die "Ŗestschuld" mit und nach 30 Tagen also Anfang Janaur 2016 klagt auf Rueckzahlung der Restschuld, obwohl der Streit bei OLG wg Feststellung noch gar nicht beendet ist!!! Dieses Szenario mit unerwarteter Gegenklage kann uns alle betreffen. Bitte um mehr Kommentare und Tipps fur LGSAAR, fur mich , fur uns alle!!! Dies nennt man Spiessumdrehen und ist als Taktik extrem ernst zu nehmen! Die ganzen Profis hier im FORUM bitte DRINGEND MELDEN!!! ist viel wichtiger als die unendlich Rumphilosofhie ueber Nutzungen 2,5 oder 5%. Danke im voraus!
Bin zwar neu hier und kein Profi, will aber dennoch meinen Senf dazu abgeben
Achtung: Das ist zwar unschön, aber das Recht der Bank! Wenn der Widerruf durch die Bank akzeptiert wurde, dann beginnt damit die 30 Tage Frist, bis zu der das Darlehen zurück zu zahlen ist.
Darüber sollte sich jeder bewusst sein und ggfs. schon eine Anschlussfinanzierung anderweitig geklärt haben!
Ganz so krass wie oben geschildert ist es zum Glück nicht https://www.widerruf.info/widerrufsjo...rufsbelehrung/ "...
Selbst wenn beide Punkte zusammenkommen, sind wir noch weit von einer Zwangsversteigerung entfernt. Nach 30 Tagen befindet sich der Kunde mit der Rückzahlung des Kredits erst einmal in Verzug. Er muss dann zwar Verzugszinsen zahlen, verliert aber noch lange nicht seine Immobilie. Eine Zwangsversteigerung anzuberaumen dauert in Deutschland in der Regel etwa ein Jahr. So lange hat der Kunde also in der Praxis Zeit.
...
"
Meint ihr dass das was zuletzt hier so gepostet und besprochen wird noch was mit Erfahrungen zu tun hat? Mal anders formuliert, glaubt ihr dass sich Neulinge hier noch angesprochen fühlen bzw. sich wieder finden, ganz zu Schweigen davon einen Nutzen zu haben? Ich lese hier fast nur noch Paragraphen und Berechnungsmethoden, daraus resultierend dann wieder Paragraphen..
So viele Neue sind zuletzt gar nicht mehr hinzu gekommen. Sollte man das nicht jetzt noch mal ausgliedern, bzw. einen Thread aufmachen wo man Paragraphen und Urteile sammelt?
Meint ihr dass das was zuletzt hier so gepostet und besprochen wird noch was mit Erfahrungen zu tun hat? Mal anders formuliert, glaubt ihr dass sich Neulinge hier noch angesprochen fühlen bzw. sich wieder finden, ganz zu Schweigen davon einen Nutzen zu haben? Ich lese hier fast nur noch Paragraphen und Berechnungsmethoden, daraus resultierend dann wieder Paragraphen..
So viele Neue sind zuletzt gar nicht mehr hinzu gekommen. Sollte man das nicht jetzt noch mal ausgliedern, bzw. einen Thread aufmachen wo man Paragraphen und Urteile sammelt?
Sie sollten sich mal wieder beruhigen. Es zwingt Sie ja niemand die vielen Paragraphen usw. hier zu lesen. Auch wenn Sie sich mit dem ein oder anderen Satz vielleicht angesprochen fühlen kann ich nichts. Ich gebe hier auch nur meine persönliche Meinung wieder. Mir hatte an dem Artikel des Hr. Klaus das Pauschale einfach nicht gefallen.
Ich lese sie teilweise auch gar nicht, das ist die Aufgabe des Anwaltes und es bleibt ja jedem frei sich den Anwalt aus zu suchen, der weiss was er tut, auch die - zumindest die guten - werden die Urteile alle lesen.
Es geht doch um die Allgemeinheit, nicht um mich und ganz sicher sollten die Urteile, Paragraphen und Berechnungsmethoden hier besprochen und publiziert werden, aber muss das im Thread Erfahrungen sein?
Danke fuer Link zum Zeitungsartikel!
Es hat sich fuer mich bestaetigt, dass die Sparkasse von annfag an auf miese Methoden abgesehen hat. Denn die Nummer mit der Zwangsvollstreckung war unter aller Sau. Und im nachinein sprechen die von "Missverstaendnis". Die haben das aber ganz gezielt geplant auf Zermuerben abgesehen, das ist so sicher wie das Amen in unseren nicht mehr so vollen Kirchen.
Das muss jetzt ganz und gar nicht sein! Schauen sie sich mal die ganzen Threads und dazugehörigen Posts an, können sie sich nicht vorstellen dass solch ein Vergleich für den Kunden ein goldener Kompromiss sein kann? So langsam schlägt es echt 13!!! Viele haben keine Rechtschutzversicherung, bei einigen ist es ein Neubau, negative Urteile gibt es auch, ebenso Ergebnisse die gar keine Rückzahlung errechnen und wenn man sich LGSaar seine Geschichte vor Augen führt (wenn gleich er das sicher aussitzen und lösen wird) muss man doch auch echt mal über Vergleiche nachdenken, so denn der Zinssatz für 10 Jahre fest bei um die 2 % liegt, kommend von 4 oder 5 %.
Der WRJ ist kein Selbstläufer, haben hier durch schlechte Anwälte mit schlechten Klageeinreichungen, nicht nachvollziehbare Urteile, Willkür der Gerichte/Richter und der Banken usw. doch jetzt schon sehr lange wunderbar lesen können, was diese ganze Geschichte einem abverlangen kann und immer, ja fast immer kennt das tatsächliche Ergenbnis niemand! Meinen sie jeder Darlehensnehmer ist so ein Hobby Jurist wie wir es hier - teilweise auch völlig überzogen - sind?
Sagen sie mir mal bitte was an dem Post von Widerruf jetzt so verwerflich sein soll?
Und noch was, wer gute Arbeit anbietet und leistet der sollte das hier auch ruhig publizieren und bewerben, oder wollen sie diese gute Arbeit jemanden verwehren, bzw. vorenthalten?
1. OT: ich kann leider hier keine Texte mehr "markieren" und raus löschen. Die Seitenansicht hupft direkt dann ans Ende der Seiten hier...daher kann ich leider keine Zitate kürzen...
2. Ich kann andi´s Einwand verstehen, aber auch die Seite der IG WR die natürlich hier übers Forum den Bekanntheitsgrad steigern möchte. Und dementsprechend auf ihrer Seite auch die Beträge so gestaltet, wie sie eben Andy bemängelt.
3. Neuabschluss auf 10 Jahre für 2%? Da holt sich die Bank aber dann beim Großteil ihren "Verlust" für die nächsten paar Jahre über die verlängerte Laufzeit des Darlehens über die Hintertüre wieder rein...
Akzeptabel wäre es, entweder sofortige Umstellung auf aktuellen Zins auf marktüblichen Niveau oder laut Vergleichsangebot
oder
den Darlehensnehmer sofort ohne Wenn und Aber, spricht VFE aus dem Vertrag heraus zu lassen
Alles andere mit neuen Vertragslaufzeiten von 10 Jahren mit einem überhöhten Zins sind Milchmädchenrechnungen.
Vor allem für die, die neu gebaut haben und noch 20-30Jahre an der Bude abzahlen. Denn die wissen nicht, was in 10 Jahren für ein Zinsniveau herrscht.
Wenn ich jetzt raus kann, bekomm ich 15 Jahre oder mehr für die 2% (+geringe Abweichung nach oben)
Danke fuer Link zum Zeitungsartikel!
Es hat sich fuer mich bestaetigt, dass die Sparkasse von annfag an auf miese Methoden abgesehen hat. Denn die Nummer mit der Zwangsvollstreckung war unter aller Sau. Und im nachinein sprechen die von "Missverstaendnis". Die haben das aber ganz gezielt geplant auf Zermuerben abgesehen, das ist so sicher wie das Amen in unseren nicht mehr so vollen Kirchen.
Naja, eine Retourkutsche könnte man sich so vorstellen:
OLG Termin wahr nehmen. Am Termin, wenn es ums Thema Anträge etc. geht, einen Antrag herausziehen bezüglich der Rückabwicklung.
Und zwar nach der Methode "ducnici" mittels Ermittlung der tatsächlichen durchschnittlichen Zinsspanne und der Umlegung der Zinsertrags-Quote.
Dann kommen die erst mal ins Schwitzen. Ich weiß jetzt nicht, was die "Beschwer" von LGSaar ist. Vielleicht liegt die unter 20.000Euro.
Mit dieser Methode aber wahrscheinlich über 20k. Damit wäre bei Nichtzulassung der Revision eine Beschwerde am BGH möglich.
Spätestens dann wird man das Zähneklappern aus der Sparkasse Neunkirchen hören...
Aus meiner Sicht nicht der richtige Ansatz. Es geht um einen Vergleich, warum Vergleich? Erst einmal hat der Kunde einen Vertrag der noch 3-5 Jahre läuft, in der Regel mit einem Zins von 3,5-5 %. Möglicherweise, ja auch schon bestätigt, ist dieser Vertrag nicht rechtskräftig, zumindest widerrufbar, aber es sollte nicht so getan werden, als könne sich der Kunde das mal eben so aussuchen, die Hinderungsgründe möchte ich nicht mehr ausführen! Zu den hohen Zinszahlungen die er einspart mindert er das Risiko sogar, denn nach Vertrag und das ist er solange noch bis es eine andere Rechtslage/Grundlage gibt, vor allem die Bank einlenkt (zum bitteren Ende muss sie das ja nicht mehr, dann entscheidet dass das BGH für die Bank) hat er das Risiko sogar schon in 3-5 Jahren, nämlich den Zinssatz (was ich ja auch nicht glaube, aber eben nicht weiß) zu behalten, da das Zinsniveau ein anderes ist.
Ich finde schon dass jeder darauf hingewiesen werden soll bzw. darüber informiert werden soll und das ist ja das was IG Widerruf tut, dass mit einem Widerruf auch eine deutliche und zwar risikoarme Verbesserung einer Situation herbei geführt werden kann, eine Situation die man vor Jahren noch voller Freude und Erleichterung ob der Zusage genauso haben wollte, wie man sie gezeichnet hat. Auch da kann der Widerrufsjoker schon seinen Zweck erfüllt haben, einen Sinn gemacht haben.
Ich schreibe das übrigens als jemand, der von den Vergleichen mehr Schaden hat als Vorteile, denn der Kunde kommt in 3-5 Jahren nicht mehr in meine Bücher, der ist für Jahre weg, ohne dass ich an einer Anschlussfinanzierung partizipieren konnte. Mir wird eine Geschäftsgrundlage damit entzogen, aber darum kann es hier ja nicht gehen und natürlich muss das Ziel sein ohne VFE raus und Neufinanzierung, aber den Preis dafür muss man auch entgegenstellen, insofern kann der Vergleich eine WIN/WIN Situation für Kunden und Bank darstellen. Nicht mein Favorit, aber eine für den Kunden denkbare Lösung!
Ich sage nur, man muss da genau hingucken und nachrechnen!
Vor kurzem hat mich jemand per pm um Rat gefragt... die Bank hat ihm ein Angebot gemacht...
2,85% für die restliche Laufzeit von 7 Jahren seines mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossenen Darlehens...
Das ist zum Beispiel so ein Beispiel. Der Vertrag wäre nach 10 Jahren kündbar. Das wären also noch 2 Jahre. Die kann ich mir Forward absichern.
Dann hab ich für die restliche Laufzeit ab in 2 Jahren 1,4% +FW Aufschlag, der sich gering halten dürfte...
Hier lohnt sich ein Vergleich nicht. Unterm Strich ist das minimum ein Nullsummenspiel, wenn der DN nicht sogar effektiv mehr zahlt.
Denn er könnte ja in 2 Jahren ohne weiteren Probleme umschulden.
Ich wette, hackt man die Daten ein, kommt das raus.
Und nochmal. Bei einem widerrufenen Darlehen muss der DN aus seinem Vertrag ohne VFE heraus gelassen werden. Ihm steht eine Rückabwicklung zu, die Bank muss die gezogenen Nutzungen herauskehren und bekommt nur max. den Vertragszins, meistens sogar nur einen marktüblichen Zins.
Wo ist dann also der Vergleich? Wenn ich bei der Bank neu zu einem überteuerten Zins abschliessen soll und mich zusätzlich noch länger als notwendig an diese Bank binden soll??
Der Spanne für einen Vergleich reicht im Prinzip vom Betrag nach Rückabwicklung, also Restschuld xy bis zur Zahlung der VFE.
Ein möglicher Vergleich wäre:
- man trifft sich in der Mitte. Wenn nun der Vorteil aus einer Rückabwicklung zu Gunsten des DN einen Unterschied von z.B. 10.oooEuro und der Bank eine VFE in Höhe von 5.000Euro bei einer außerordentlichen Kündigung zustünde, wären das im Prinzip, dass der DN aus seinem Vertrag heraus gelassen wird und von der Bank 2.500Euro erstattet bekommt.
Jede Partei wäre einen Verzicht auf 7500Euro eingegangen.
- meine persönliche Meinung: die VFE kann hier nicht mit eingerechnet werden, da sie grundsätzlich bei einem widerrufenen Darlehen nicht zur Diskussion steht. Sie steht der DGín schlichtweg nicht zu.
Hier wäre dann der Vergleich so zu handeln, dass die Bank dem DN 5.000Euro erstattet.
Weiterführend könnte die Bank unabhängig von dem widerrufenen Darlehen dem DN natürlich ein Angebot für ein neues Darlehen machen. Sie wäre dann den Marktgesetzen unterworfen. Fair und transparent.
War der Kunde bisher zufrieden, wird er sich vielleicht den Weg zu anderen Banken und den Aufwand um Grundbucheintragung und Darlehensbeantragung samt Vorlage aller Dokumente, sparen.
Ich persönlich allerdings wäre da vorsichtig. Könnte sein, dass die neue alte Bank ein Elefantengedächtnis hat. Und bei einem Lebensumstände eintreten, die man so nicht vorhergesehen hat (Trennung, Krankheit, Arbeitslosigkeit) und man dann die neue, alte Bank wieder bräuchte.... ob die dann gewillt ist...
Und nochmal. Bei einem widerrufenen Darlehen muss der DN aus seinem Vertrag ohne VFE heraus gelassen werden. Ihm steht eine Rückabwicklung zu, die Bank muss die gezogenen Nutzungen herauskehren und bekommt nur max. den Vertragszins, meistens sogar nur einen marktüblichen Zins.
Tut mir leid Dunici, aber die Bank muss gar nichts und das wird uns wunderbar immer wieder vor Augen geführt. Nichts muss die und sie macht auch in der Regel nichts.
Bei 15 Jahren fest und noch 2 Jahren Rest bis er nach BGB §489 raus kann mit einem Angebot für 7 Jahre zu belegen ist ein Apfel, 4-5 Jahre Rest, jetzt 10 Jahre für um die 2 % neu (warum nicht 15 Jahre, würde die Ing.DiBa ja auch machen) eine Birne und bekanntlich sollte man einen Apfel nicht mit einer Birne vergleichen und ich unterstelle auch, dass ein guter Anwalt seinen Kunden den Vergleich verdeutlicht, ihm eine Empfehlung ausspricht! Wenn er noch ein richtig guter Anwalt ist, dann arbeitet dieser mit einem renomierten Finanzierungsmakler zusammen, beide zusammen bilden die Einheit, die den Kunden wunderbar beraten, betreuen und vertreten kann. Bei uns ist das jedenfalls so!
Es bleibt doch trotzdem jedem frei bis zum bitteren Ende zu klagen und natürlich kann ich da rechtschutzversichert wunderbar die Zicke pupen lassen. Die Realität aber sieht doch auch mal anders aus, weil eine Rechtschutzversicherung nicht vorhanden ist, es ein Neubau/genehmigungspflichtiger An-,Umbau integriert war oder einfach nur nicht eigengenutzt ist. Ist das dann nicht toll was IG WIderruf da so kundtut, ist das nicht ein Erfolg dass die Ing.DiBa endlich einlenkt? Wo bleiben denn da die positiven Erkenntnisse? Die nutzbaren Folgen und Vorteile?
Etwas ganz anderes ist doch viel wichtiger, allen die eine fehlerhafte WRB haben zu empfehlen zu wirderrufen!!! Nicht gleich klagen, abwarten! Widerruf ist Widerruf, behält für immer seine Gültigkeit. Bin ich nicht rechtschutzversichert abwarten, locker bleiben, die Urteile abwarten. Wenn das neue Gesetz verabschiedet ist und seine Gültigkeit hat, der BGH (obwohl man ja meinen sollte die urteilen interessenlos und unabhängig) seine Urteile sprechen wird, bin ich zuversichtlich dass diese Urteile leichter verbraucherfreundlich von den Lippen gehen als es derzeit wohl geschehen würde. Interessanter aber ist, die Banken würden dann die Urteile nicht mehr verhindern, da sich die verbindlichen Urteile dann nur noch um Altfälle die schon wiederrufen sind handeln beziehen können. Da kommt noch einiges an Musik rein, wartet mal ab, davon profitiert noch so manch einer von denen, die jetzt das Prozeßkostenrisiko ob des unbekannten Urteils scheuen.
Ich sage ja nicht, sofort vergleichen und mit der Bank einigen, wie gesagt kann nicht in meinem wirtschaftlichen Interesse liegen, aber andenken und darüber nachdenken ist angebtacht und die Informationen soilten auch jedem zugänglich gemacht werden, dafür kann man sich bei der Arbeit der IG Widerruf und deren wirklich tollen und informativen Webseite nur bedanken. Ich stöbere da gerne mal rum!
Klar kann man noch abwarten. Machen hier ja einige. Man kann sogar noch das Ombudsmann/-frau-Verfahren anstrengen, damit die Verjährung gehemmt wird.
Machen wir selbst jetzt in einem Fall.
Heute teilt mir die Volksbank eine "Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zum 21. März 2016 mit. Grund: neue gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienrichtlinie.....
Habe ich da etwas verpasst?