ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Das OLG München scheint die Faxen wohl langsam dicke zu haben mit der SSKM. Habe nach Einrechnung der Berufungsbegründung in 2 Monaten ein Termin bekommen...
Wow! Das sind Vergabezeiten, von denen wir hier in Nürnberg nur träumen können... Dort dauert das ca. 1 Jahr.... und pro Verhandlungstag sind nur maximal 1 oder 2 Termine angesetzt...
ich war auch überrascht. Ich denke das sich bereits einige Fälle beim OLG München angehäuft haben ( 4 sind alleine mir bereits bekannt) wo das LG München ein wenig Kopflos entschieden hat. Wird wohl alles in einem Abwasch erledigt.
HAllo LGSaar, erstmal wuensche ich Ausdauer und klaren Kopf bei dieser Sache. Solche kniffige Griffe der Gegenseite koennen jeden von uns jederzeit treffen.
Meine Einschaetzung als "Laie mit Vorkenntnissen":
1)Die Bank hat ja die Restschuld laut letztem Kontostand eingeklagt. Es liegt keine echte Rueckabwicklung vor, was nach widerruf ja erfolgen und durch Abrechnung von Nutzungen auch ERSICHTLICH sein sollte. Deshalb, auch wenn es mental schwer ist, entspannnen. Einforderung der Restschuld ist etwas anderes als Einforderung der Saldos im Zige der Rueckabwicklung.
2) Die Akzeptanz-Mittelung erfolgte ja nur an Ihren Prozessbevollmaechtigten, also an Gericht vorbei. Das Dezember-Datum als Grundlage fur die 30Tagefrist duerfte falsch sein. Wenn schon, dann erst ab Januar sollte die Frist laufen. Und wie gesagt eine Abrechung mit Nutzungen soll vorliegen.
Ich wuerde die Restschuld nicht einfach so anerkennen, da die Klage der Gegenseite schon sehr unbegruendet erscheint - sowohl formell wegen Mitteilung an Gericht vorbei und Datum vom Dezember als Basis, als auch von der Sache her wegen fehlender Berechnung des Rueckabwicjklungssaldos, was ja die Folge des akzeptierten Widerufssein sollte. (Von meinem Zuhause aus leicht zu sagen, als Ihnen, der davon direkt betroffen ist).
Es ist ganz klar die miese Art der Einschuechterung, und nichts mehr.
Ich wuerde auch Beschwerde beim OLG einlegen wegen Eingriff ins laufende Verfahren durch Gegenklage der Benk an LG. Dem LG wuerde ich auch Beschwerde einlegen, wegen Rechtsmissbrauch, und beantragen die Klage abzuweisen wegen laufendem Vefahren bei OLG.
Medienbericht ist gut, wenn man schon die Moeglichkeit hat. Bei lokalen Banken wird es schon was wirken. Bei unseren netten Globalisten - weniger. Denen ist alles egal, weil sie staerker sind.
Danke für deine Einschätzung.
Die Bank hat die Rückerstattung eingeklagt. Sie hat irgenwie mickrige Beträge ausgerechnet und von der momentanen Restschuld abgezogen. Eine Berechnung hat sie uns nicht vorgelegt. Auch im Klageschrift ist keine Berechnung zu finden. Die Berechnung sind von Anfang Dezember. Wir haben aber ende Dezember nochmal die Raten bezahlt. Daher sind die Berechnungen in der Klageschrift auch falsch.
Die Berechnungen sind auch falsch, weil wir im März 2014 widerrufen haben und nicht jetzt. Wir haben die Raten weiter bezahlen müssen, weil die Bank mit der Zwangsvollstreckung geroht hat und den Kredit ablösen wollte sie auch nicht.
Das Schreiben von Dezember mit der die Bank den Widerruf akzeptiert hat hatte ich auch hier eingestellt. Siehe Beitrag #8811. Darauf hin haben wir sie aufgefordert dies im Prozess vor dem OLG zu tun, und haben die Beträge die ich ausgerechnet habe ihr mitgeteilt.
Morgen bin ich bei meinem Rechtsanwalt. Mal sehen was er sagt.
Danke für deine Einschätzung.
Die Bank hat die Rückerstattung eingeklagt. Sie hat irgenwie mickrige Beträge ausgerechnet und von der momentanen Restschuld abgezogen. Eine Berechnung hat sie uns nicht vorgelegt. Auch im Klageschrift ist keine Berechnung zu finden. Die Berechnung sind von Anfang Dezember. Wir haben aber ende Dezember nochmal die Raten bezahlt. Daher sind die Berechnungen in der Klageschrift auch falsch.
Die Berechnungen sind auch falsch, weil wir im März 2014 widerrufen haben und nicht jetzt. Wir haben die Raten weiter bezahlen müssen, weil die Bank mit der Zwangsvollstreckung geroht hat und den Kredit ablösen wollte sie auch nicht.
Das Schreiben von Dezember mit der die Bank den Widerruf akzeptiert hat hatte ich auch hier eingestellt. Siehe Beitrag #8811. Darauf hin haben wir sie aufgefordert dies im Prozess vor dem OLG zu tun, und haben die Beträge die ich ausgerechnet habe ihr mitgeteilt.
Morgen bin ich bei meinem Rechtsanwalt. Mal sehen was er sagt.
Ich finde es sehr schade das sich die hier im Forum tummelnden Rechtsanwälte zu einer "unverbindlichen Einschätzung und Hinweisung " hilfsweise zur Verfügung stellen, da es ja schon für den ein oder anderen Betroffenen zu einer gewissen Beruhigung führen könnte.
an LGSaar+ alle FORUMSMITGLIEDER Der Fall von LG SAAR ist sehr ernst, kann alle betreffen!!!
aus dem Akzeptanz-Brief der Gegenseite von LGSaar vom Dezember 15 nach 1,5 Jahre Streit bei LG/OLG: " Hinsichtlich der Herausgabe von Wertersatz wird mitgeteilt, dass meine Mandantin im Falle der vorfristigen Ablösung der Darlehen keine Nutzungen ziehen kann, sondern einen erheblichen Schaden erleidet"
Die Bank akzeptiert also nach 1,5 Jahren auf einmal den Widerruf durch aussergerichtlich einseitige Mitteilung, teilt die "Ŗestschuld" mit und nach 30 Tagen also Anfang Janaur 2016 klagt auf Rueckzahlung der Restschuld, obwohl der Streit bei OLG wg Feststellung noch gar nicht beendet ist!!!
Dieses Szenario mit unerwarteter Gegenklage kann uns alle betreffen. Bitte um mehr Kommentare und Tipps fur LGSAAR, fur mich , fur uns alle!!! Dies nennt man Spiessumdrehen und ist als Taktik extrem ernst zu nehmen!
Die ganzen Profis hier im FORUM bitte DRINGEND MELDEN!!! ist viel wichtiger als die unendlich Rumphilosofhie ueber Nutzungen 2,5 oder 5%.
Nicht ganz verstanden, was du meinst..
Bin kein RA. Finde aber das Thema extrem wichtig und gefaehrlich , falls die Methode der GEGENSEITE im FALL lgsaar Verbreitung finden sollte.
Nicht ganz verstanden, was du meinst..
Bin kein RA. Finde aber das Thema extrem wichtig und gefaehrlich , falls die Methode der GEGENSEITE im FALL lgsaar Verbreitung finden sollte.
Ich meinte genau das was du eben geschrieben hast, das jetzt wo richtig wichtig ist allgemeines Schweigen seitens der "Profis" herrscht.
Danke für deine klaren Worte
Bitte cool bleiben. Aus meiner Sicht ist das - bei korrekter Verteidigung - eine Strategie, die vor allem der Sparkasse zusätzliche Kosten bescheren wird. Nutzungen fallen doch nicht weg, bloß weil die Sparkasse behauptet, sie hätte keine gezogen. Dass die Sparkasse noch den Widerrufsaldo bekommt, ist ohnehin klar & deshalb die Klage der Sparkasse auch keine wirkliche Bedrohung. Und dass es bei der Rückabwicklung unwägbarkeiten gibt, ist allen Beteiligten schon länger klar.
Da war doch schon einmal eine SK, die negativ durch die Medien ging: Nach dem WR des Kunden behauptete sie, er habe nicht angegeben, wofür (welches Konto) seine weiterlaufenden Ratenzahlungen seien und die Zahlungen zurückgewiesen. Gleichzeitig unterstellte sie ihm dann Säumigkeit bzgl. des Darlehensvertrags und verklagte den Kunden. Wie es weiterging, erinnere ich jetzt nicht mehr... (EDIT: siehe Beitrag unten von LGSaar)
Und dann ist da noch dieser "nette" Bericht über Internas der SK Köln-Bonn beim Handelsblatt, siehe Hinweis bei test.de (Chronik der Ereignisse):
03.07.2015. Das Handelsblatt hat aufgedeckt, wie die Sparkasse KölnBonn reagiert, wenn Kreditkunden ihren Vertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen wollen. „Die Sparkasse KölnBonn betrachtet ein Kundenverhalten (Bestands- und Neukunden) als unmoralisch und unfair, wenn dies darauf abzielt, auf Basis einer Gesetzeslücke Darlehensverträge aufgrund von „Fehlerhaften Widerrufsbelehrungen“ anzugreifen, um daraus einen finanziellen Vorteil zu erzielen“, heißt es in einem vom Handelsblatt veröffentlichten internen Papier der Sparkasse. Und weiter: „Der Widerruf des Kunden wird aus unserer Sicht als unwirksam abgelehnt.“ Wenn Kunden schriftlich insistieren, sollen sie einen „...Zwischenbescheid (KOVES 3401, Bausteine „Widerrufsbelehrung“ auswählen)...“ erhalten. Anschließend ist der Vorgang zu dokumentieren und der „Zentrale Task Force Widerruf“ (ZTFW)“ vorzulegen. Die entscheidet dann, was zu geschehen hat. test.de hält das Verhalten der Sparkasse KölnBonn für indiskutabel. Sie ist bereits vier Mal von Oberlandesgerichten und zwei Mal von Landgerichten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rechtskräftig verurteilt. Es zeugt von einem fragwürdigen Verständnis der Rechtsordnung, wenn die Sparkasse Kunden gegenüber trotzdem pauschal behauptet: Unsere Widerrufsbelehrungen sind wirksam. Die Sparkasse KölnBonn hatte es spätestens nach Verkündung von Urteilen des Oberlandesgerichts Köln im Januar 2013 in der Hand, alle betroffenen Kunden korrekt nachzubelehren. Darauf hat die Sparkasse verzichtet und muss jetzt mit den Folgen leben.
Bitte cool bleiben. Aus meiner Sicht ist das - bei korrekter Verteidigung - eine Strategie, die vor allem der Sparkasse zusätzliche Kosten bescheren wird. Nutzungen fallen doch nicht weg, bloß weil die Sparkasse behauptet, sie hätte keine gezogen. Dass die Sparkasse noch den Widerrufsaldo bekommt, ist ohnehin klar & deshalb die Klage der Sparkasse auch keine wirkliche Bedrohung. Und dass es bei der Rückabwicklung unwägbarkeiten gibt, ist allen Beteiligten schon länger klar.
Was ist denn die korrekte Verteidigung?
mir geht mehr darum wie ich den Spies nochmal umdrehen kann um keine Prozesskosten tragen zu müssen, um die gezogene Nutzungen mache ich mir keine Gedanken. Da bin in Saarbrücken ziemlich gelassen obwohl es ja hier noch keine Rückabwicklung stattgefunden hat.
Das Problem das jetzt auftreten kann, ist es dass die Sparkasse zu 80% den Prozess gewinnen kann, und ich dafür die Kosten zu tragen habe. Denn eine "Restschuld" muss ich ja zahlen.
Ich hätte so oder so eine weitere Klage auf Rückabwicklung eingereicht, aber erst nach dem ich die Restschuld unter Vorbehalt bezahlt hätte.
Eine Überlegung:
Kann man den Betrag den ich ausgerechnet habe sofort anerkennen §93 ZPO (kommt darauf an wie das Gericht es sieht. Anlass zu Klage oder nicht), dann die Restschuld so wie die Sparkasse es will unter Vorbehalt begleichen, und eine Widerklage auf den Betrag den ich zu viel bezahlt habe einreichen.
Was passiert mit der Klage wenn ich den von der Sparkasse berechneten Betrag unter Vorbehalt bezahle?
Da war doch schon einmal eine SK, die negativ durch die Medien ging: Nach dem WR des Kunden behauptete sie, er habe nicht angegeben, wofür (welches Konto) seine weiterlaufenden Ratenzahlungen seien und die Zahlungen zurückgewiesen. Gleichzeitig unterstellte sie ihm dann Säumigkeit bzgl. des Darlehensvertrags und verklagte den Kunden. Wie es weiterging, erinnere ich jetzt nicht mehr...
Das ist meine Sparkasse. Mein Fall. Die erste Schlacht habe ich gewonnen. Mal sehen wie es dieses mal ausgeht.
Das ist ja echt der Hammer und eine absolute Frechheit. Aber die Quittung kommt spätestens am 23.02. ausgestellt vom BGH. Es müsste eine Möglichkeit geben diesen Fall explizit dem BGH zukommen zu lassen um die Wichtigkeit eines klärenden Urteils nochmals hervorzuheben.
Das ist ja echt der Hammer und eine absolute Frechheit. Aber die Quittung kommt spätestens am 23.02. ausgestellt vom BGH. Es müsste eine Möglichkeit geben diesen Fall explizit dem BGH zukommen zu lassen um die Wichtigkeit eines klärenden Urteils nochmals hervorzuheben.
Vielleicht führt mich die Sparkasse zum BGH. Vielleicht legen sie ja nächste Woche schnell noch Revision ein, bevor das OLG das Urteil verkündet hat. Dann haben sie für die gleiche Sache alle drei Instanzen gleichzeitig am laufen.
Dieser Sparkasse ist alles zuzutrauen. Sie stellen die Justiz auf den Kopf.
Sprechen Sie jetzt hier als offizieller Vermittler für die ING DiBa? Wenn man Ihren Artikel so liest könnte man den Eindruck bekommen Sie wollen den widerrufswilligen Kunden der ING Angst vor Prozessen machen und sie zum Vergleich drängen(z.B. über ihre Anwälte, nicht ganz uneigennützlich) Sie sollten aber vielleicht erwähnen das gerade die WRB im Zeitraum von 2007-2010 doch sehr fehlerbehaftet sind und ganz und gar nicht dem vorgegebenen Muster entsprechen und deswegen gerade in jüngster Zeit die Gerichte auch in FFM pro Darlehensnehmer entscheiden und spätestens vor dem BGH die ING keine Chance hat.