Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von derpicknicker
    derpicknicker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Falschinfo von mir... nicht BGH Urteil sondern vom OLG Hamm, 24.03.2012, Az. I-4 U 48/12

    Und wenn ich mit meinen zwei verschiedenen WRB in Dortmund nicht gewinne, gehts zu diesem OLG

  3. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dann kann ja wirklich nichts passieren.....

  4. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Das ist natürlich der klassische Fall für den Anwalt.

    Wer sagt eigentlich, dass die Rückrechnung und die daraus resultierende Forderung der Sparkasse stimmt? Das könnte man auch mit einem mathematischen Gutachten ausbremsen, die Aufrechnung erklären und die Sparkasse ein bisschen ärgern.

    Da Du aber sowieso etwas zahlen musst, würde ich - wenn möglich - die Forderung der Sparkasse unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen.

    Danach kann man sich trefflich streiten
    Wäre ein Teilanerkenntnis nach § 93 ZPO auf die von mir berechnete Restschuld auch zielführend?

    § 93
    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis


    Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.


    Dann könnten wir über den Rest streiten. Die Zahlung unter Vorbehalt muss ich wahrscheinlich sowieso leisten.



  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Habe jetzt meine erste Klage am laufen, Klage (Rückforderung gezahlte VFE) gegen Commerzbank eingereicht, diese beantragt die Klage abzuweisen. Gerichtsort ist Frankfurt, 21. Zivilkammer. Wie ist diese Kammer einzuordnen?

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @LG Saar,

    was ich nicht verstehe... Du hast doch schon in der Sache ein Verfahren laufen???

  7. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Habe jetzt meine erste Klage am laufen, Klage (Rückforderung gezahlte VFE) gegen Commerzbank eingereicht, diese beantragt die Klage abzuweisen. Gerichtsort ist Frankfurt, 21. Zivilkammer. Wie ist diese Kammer einzuordnen?
    Welche WRB?

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Anerkenntnis würde (aus dem Bauch heraus) ich nicht abgeben - vielleicht weiß es der RA aber besser.

  9. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Im Urteil vom 28. November 2014 war die 21. Kammer in Frankfurt noch auf Bankenseite (Aktenzeichen 2-21 O 139/14)

    Vorliegen der Verwirkung und einer unzulässigen Rechtsausübung hinsichtlich des Widerrufs eines Darlehensvertrages
    Orientierungssatz


    1. Dem Widerrufsrecht der Kläger steht der Einwand der Verwirkung und der unzulässigen Rechtsausübung entgegen, wenn der Ausübung des Widerrufsrechts kein schutzwürdiges Interesse zugrunde liegt, weil die Ausübung des Rechts als Vorwand für die Erreichung vertragsfremder Zwecke genutzt wird und/oder sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt. So haben die Kläger die formal bestehende Widerrufsmöglichkeit genutzt, um Zinsen bzw. eine Vorfälligkeitsentschädigung einsparen zu können. Dabei hatten die Kläger innerhalb der aus der Widerrufsbelehrung hervorgehenden Bedenkzeit, die sich bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung ergeben hätte, nicht die Absicht, den Darlehensvertrag zu widerrufen, weil sie auf das Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs der Immobilie angewiesen waren. Es ist danach keine Kausalität zwischen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung und dem Fortführen des Darlehensvertrages gegeben.(Rn.32)(Rn.36)(Rn.37)(Rn.45)
    2. Ein durch Grundpfandrecht gesicherter Kredit ist bei der Frage einer Verwirkung anders zu bewerten als sonstige Kredite. Aufgrund dieser Besonderheit musste die Beklagte mehr als sechs Jahre nach Vertragsschluss, insbesondere da die Kläger wegen des Immobilienerwerbs auf ein Darlehen angewiesen waren, nicht mehr mit einem Widerruf des Darlehensvertrages und einer sich daran anknüpfenden Rückabwicklung der Verträge rechnen.(Rn.46)(Rn.54)


    Was aktuelleres finde ich nicht.


    Aber das OLG am Main rückt alles gerade

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Um eimmal den "krassen" Fall von LGSaar zusammenzufassen, hier noch einmal die wesentlichen Beitrage/Fragen dazu:
    Zitat Zitat von LGSaar
    Heute kam Post von LG Saarbrücken.

    Die Sparkasse hat die Restschuld (die sie selbst berechnet hat) eingeklagt, obwohl das Verfahren vor OLG wegen Feststellung noch nicht beendet worden ist.

    Am 05.01. hat die Sparkasse dem OLG mitgeteilt, dass sie den Widerruf akzeptiert, und am gleichen Tag Klage beim LG eingereicht. Das geht doch gar nicht oder?

    Was kann man da machen? Ich habe am Donnerstag einen Termin mit meinem Anwalt, aber vielleicht können die Experten hier mal einen Tipp geben.

    Die Bank wird überwiegend gewinnen, weil ja nach der Rückabwicklung doch ein Restschuld übrig bleibt. Wie kann man sich am besten wehren um die Beteiligung an den Prozesskosten zu reduzieren?
    Zitat Zitat von RAM
    So schnell wie möglich die Restschuld zahlen - da könnte man um die Klagekosten der Bank herum kommen.......
    So weit ich weiß, muss nach dem Widerruf die Restvaluta innerhalb von 30 Kalendertagen gezahlt werden. Geht das Geld bis dahin bei der Bank ein, gibt es keinen Klagegrund und die Kosten bleiben komplett bei der Sparkasse hängen..
    Zitat Zitat von LGSaar
    Die Bank hat am 07.12.2015 uns gegenüber erklärt, dass sie den Widerruf akzeptiert, und behauptet dass die Frist abgelaufen sei. Einen Prozessuale Erklärung hat sie allerdings am 05.01.2015 vor dem OLG gemacht. Was gilt jetzt? Außerdem läuft noch die Berufung weiter, weil die Sparkasse die Feststellungsklage für unzulässig hält.

    Wenn ich die Restschuld bezahle, heißt das dann nicht, dass ich dann die Berechnung der Sparkasse akzeptiere und auf die Rückabwicklung verzichte?
    Zitat Zitat von RAM
    Das ist natürlich der klassische Fall für den Anwalt.

    Wer sagt eigentlich, dass die Rückrechnung und die daraus resultierende Forderung der Sparkasse stimmt? Das könnte man auch mit einem mathematischen Gutachten ausbremsen, die Aufrechnung erklären und die Sparkasse ein bisschen ärgern.

    Da Du aber sowieso etwas zahlen musst, würde ich - wenn möglich - die Forderung der Sparkasse unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen.

    Danach kann man sich trefflich streiten
    Zitat Zitat von LGSaar
    Wäre ein Teilanerkenntnis nach § 93 ZPO auf die von mir berechnete Restschuld auch zielführend?

    § 93
    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis


    Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.


    Dann könnten wir über den Rest streiten. Die Zahlung unter Vorbehalt muss ich wahrscheinlich sowieso leisten.
    Zitat Zitat von RAM
    Anerkenntnis würde (aus dem Bauch heraus) ich nicht abgeben - vielleicht weiß es der RA aber besser.
    Ich meine, dass eine sofortige Anerkenntnis verhindert, dass LGSaar daraus extra Kosten entstehen. Jedoch sehe ich es so wie RAM, dass damit womöglich auf einiges verzichten würde. Ob das mit dem "unter Vorbehalt" (und zzgl. vielleicht noch "... der teilweisen Rückforderung nach Prüfung"?) dann hilfreich ist, weiß ich nicht. Das ist wirklich etwas für die Profis, also Fachanwälte.

    Vor allem irritiert auch mich, dass die Bank dem OLG mitteilte, dass sie den WR akzeptiere und gleichzeitig Klage beim LG erhob. Wozu das? Was soll das OLG davon halten? Diese Bank (welche nochmal?) scheint ziemlich gerissene Juristen zu haben. Ich hoffe, der RA von LGSaar hat die nötigen Ideen, ihnen den Spass gründlich zu verderben. Viel Erfolg!

  11. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Vertrag vom 20.09.2009

    Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht
    Ich bin an meine Willenserklärung zum Abschluss dieses Vertrages nicht mehr gebunden, wenn ich sie binnen zwei
    Wochen widerrufe.

    Form des Widerrufs
    Der Widerruf muss in Textform (z. B. schriftlich, mittels Telefax- oder E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss
    keine Begründung erhalten.

    Fristlauf
    Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem mir
    • ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
    • eine Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder meines
    Vertragsantrages
    zur Verfügung gestellt wurden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Adressat des Widerrufs
    Der Widerruf ist zu senden an: Commerzbank Aktiengesellschaft, Amsinckstraße 71, 20092 Hamburg
    oder
    Telefax.: (01802)212132 oder E-Mail: kreditwiderruf@commerzbank.com

    Widerrufsfolgen
    Habe ich vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine Leistung von der Bank erhalten, so kann ich mein Widerrufsrecht
    dennoch ausüben. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
    und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann ich die von der Bank mir gegenüber erbrachte

    Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren-, beispielsweise, weil dies nach dem Inhalt der erhaltenen
    Leistung ausgeschlossen ist-, so bin ich verpflichtet, insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass ich die
    vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Dies gilt auch für den
    Fall, dass ich die von der Bank erbrachte Leistung bestimmungsgemäß genutzt habe. Die Verpflichtung zum Wertersatz
    kann ich vermeiden, wenn ich die erbrachte Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch nehme. Verpflichtungen
    zur
    Erstattung
    von
    Zahlungen
    muss
    ich
    innerhalb
    von
    30
    Tagen
    nach
    Absendung
    meiner
    Widerrufserklärung
    und

    muss
    die
    Bank
    innerhalb
    von
    30
    Tagen
    nach
    Zugang
    der
    Widerrufserklärung
    erfüllen.

  12. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    @LG Saar,

    was ich nicht verstehe... Du hast doch schon in der Sache ein Verfahren laufen???
    ja das ist ja das Problem.

    Die Sparkasse hat jetzt parallel eine weitere Klage eingereicht. Die Erste Feststellungsklage ist beim OLG Saarbrücken anhängig (die kam von mir). Dort hat die Bank jetzt die Berufung nur noch auf die Zulässigkeit der Feststellungsklage reduziert. Den Widerruf akzeptiert sie. Am 05.01. hat sie die momentane Restschuld beim LG eingeklagt (ich zahle ja die ganze Zeit die Raten ja weiter). Den ersten Prozess werde ich wahrscheinlich gewinnen. Ich glaube nicht, dass das OLG die Feststellungsklage für unzulässig hält.

    In dem zweiten Prozess muss ich mich verteidigen, sonst verliere ich. Die Frage ist nur wie am besten, damit keine Prozesskosten auf mich zukommen.

  13. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wie war das nochmal bei Dir? Hattest Du nicht schon einmal geschrieben (oder war es ein anderer Fall?), dass Deine Bank wohl jetzt so einen Terz macht, weil die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist? Ich meine, ansonsten ist doch unbestritten, dass Du die Restvaluta nach Annahme des WR durch die Bank dieser zurückzahlst. Aber dazu muss sie doch erst einmal eine nachvollziehbare Abrechnung erstellen. Hast Du die schon? Bezieht diese Abrechnung die gegenseitigen Nutzungen/Gebrauchsvorteile korrekt ein (BGH Beschluss vom 22.09.2015)? Vielleicht ist ja die Klage der Bank zwar zulässig aber unbegründet (oder umgekehrt?), weil es unbestritten ist, dass Du das Darlehen zurückzahlst - nur eben die exakte Summe unklar ist. Und die ist ein Fall für das am OLG anhängige Verfahren - oder nicht mehr, nachdem es dort nur noch um die Feststellung geht? Sehr kompliziert. Dein RA weiß sicherlich mehr.

  14. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ......................

  15. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @noelmaxim

    fast annähernd wie unsere... aus 2006. Rechtsfolgen sind anders...nun "beiderseitig gezogene Nutzungen"...

    Bildschirmfoto 2016-01-12 um 20.29.36.pdf

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    ja das ist ja das Problem.

    Die Sparkasse hat jetzt parallel eine weitere Klage eingereicht. Die Erste Feststellungsklage ist beim OLG Saarbrücken anhängig (die kam von mir). Dort hat die Bank jetzt die Berufung nur noch auf die Zulässigkeit der Feststellungsklage reduziert. Den Widerruf akzeptiert sie. Am 05.01. hat sie die momentane Restschuld beim LG eingeklagt (ich zahle ja die ganze Zeit die Raten ja weiter). Den ersten Prozess werde ich wahrscheinlich gewinnen. Ich glaube nicht, dass das OLG die Feststellungsklage für unzulässig hält.

    In dem zweiten Prozess muss ich mich verteidigen, sonst verliere ich. Die Frage ist nur wie am besten, damit keine Prozesskosten auf mich zukommen.
    Also was ich nicht verstehe, die haben nun Klage am LG eingereicht...Du bist beim OLG. Hast demnächst Verhandlung, wenn ich mich recht erinnere... da hast doch Du eher ein Urteil als die vom LG?

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Hast du Klage schon eingereicht? Wie ist der Stand der Dinge bei dir?

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @ducnici

    Hast du Klage schon eingereicht? Wie ist der Stand der Dinge bei dir?
    Noch nicht. Kommt demnächst. Hab erst noch versch. Berechnungen angestellt. Wir haben ja ein Darlehen Ex EssenHyp, dann Eurohypo, jetzt HypothekenbankFrankfurt. Zusätzlich noch im Vertrag eine Baufinanzierung (zur Zwischenfinanzierung für KFW Darlehen, ebenfalls über CoBa).
    Nur eine WRB für beide Verträge (eine weitere, abweichende für die Sicherheitenbestellung), laut Urteil vom LG Verden ja fehlerhaft.

    Doof: die Essenhyp hatte damals in 2006 nur eine Zinsspanne von 0,15%.

    Demnächst wird ja auch die Hypothekenbank Frankfurt aufgelöst und mit der CoBa verschmolzen.

    Überlegen, wo wir Klage einreichen. Wohl ebenfalls Frankfurt.

  19. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Also was ich nicht verstehe, die haben nun Klage am LG eingereicht...Du bist beim OLG. Hast demnächst Verhandlung, wenn ich mich recht erinnere... da hast doch Du eher ein Urteil als die vom LG?
    Ja klar. Wahrscheinlich wird es keine Verhandlung mehr geben, denn es gibt nichts mehr zu verhandeln. Das OLG muss entscheiden ob es die Klage für zulässig hält oder nicht. Aber so lange dies nicht geschieht habe ich kein rechtskräftiges Urteil. Und das nutzt auch nichts. Die Bank hat ja vor OLG zugegeben, dass sie den Widerruf akzeptiert aber nicht die Feststellungsklage, und hat gleich am gleichen Tag die Restschuld beim LG eingeklagt.

    Die Sparkasse streitet jetzt um die Rückabwicklung, obwohl kein Rechtskräftiges Urteil von OLG gibt. Das ist in meinen Augen Rechtsmissbrauch.


    Also das muss wieder in der Saarbrücker Zeitung.

    Ich glaube mein Fall wird in die Geschichte der Widerrufsbelehrung eingehen.

    Ich glaube sie wollen mich nur finanziell an den Rand treiben.

  20. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hast Du einen Prozessfinanzierer? Ggf. springt auch jetzt noch einer ein - wenn er die Aussichten auf Erfolg für gut einschätzt. Ob Dir die Presse wirklich helfen kann? Naja, selbst wenn nicht, es könnte zumindest Genugtuung für Dich sein. Ich hoffe, Du hältst durch!

    Hast Du denn eine konkrete Summe, welche die SK noch fordert? Wenn ja, inwieweit weicht die von Deinen eigenen (bzw. Deines RAs) Berechnungen ab? Wenn die Differenz nicht sehr groß ist, wäre womöglich doch ein schnelles Anerkenntnis das Mittel der Wahl, um Prozesskosten bzgl. der neuen Klage der Bank gegen Dich am LG zu vermeiden - diese Kosten müsste die Bank dann selbst zahlen. Aber m.E. muss das Anerkenntnis dafür sehr unmittelbar kommen.

  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Meines Erachtens wohnen die Dich mürbe machen. Ein bevorstehendes, womöglich für die SPK verheerendes Urteil am OLG, verhindern.

    In welchem Monat war da noch mal Termin?

    Du hast ja noch ein "scharfes Schwert" mit der Zinsertrags-Quote...

    Eigentlich könnten sie ja doch mittels Hilfswiderklage im bestehenden Verfahren ihre Restschuld feststellen lassen...

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