Zitat von
RAM
Das ist natürlich der klassische Fall für den Anwalt.
Wer sagt eigentlich, dass die Rückrechnung und die daraus resultierende Forderung der Sparkasse stimmt? Das könnte man auch mit einem mathematischen Gutachten ausbremsen, die Aufrechnung erklären und die Sparkasse ein bisschen ärgern.
Da Du aber sowieso etwas zahlen musst, würde ich - wenn möglich - die Forderung der Sparkasse unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen.
Danach kann man sich trefflich streiten
Wäre ein Teilanerkenntnis nach § 93 ZPO auf die von mir berechnete Restschuld auch zielführend?
§ 93
Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.
Dann könnten wir über den Rest streiten. Die Zahlung unter Vorbehalt muss ich wahrscheinlich sowieso leisten.