ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ich habe meine Baufinanzierung 2009 bei der deutschen Bank abgeschlossen und im Juni 2009 unterschrieben.
Ich bitte um eine ersteinschätzung ob der Gang zum Anwalt lohnt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Daniel
Guten Abend Daniel, ich habe gerade eine identisch formulierte Widerrufserklärung vorliegen. Im Hinblick auf einen erfolgreichen Widerruf gibt es derzeit nach meiner Einschätzung 2 Entscheidungen zu "überwinden":
1. LG Duisburg · Urteil vom 5. Mai 2014 · Az. 2 O 289/13
Ich darf leider keine Links posten, ist bspw. über google leicht zu finden.
2.Hanseatissches OLG Beschluss vom 24.03.2014 - 13 U 52/14
1. Entgegen der Auffassung der Klägerin führt die Einfügung des Satzes „Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.“ nicht zur Unwirksamkeit der Belehrung: Da auch die Gewährung einer Baufinanzierung eine Finanzdienstleistung darstellt, war dieser Hinweis .......vielmehr obligatorisch. Abweichungen von den Mustertexten, die für die Ausübung des Widerrufsrechts offensichtlich ohne Bedeutung sind, schieben den Fristbeginn nicht hinaus.
(Leitsatz der LSK-Redaktion)
Die Juristen der DB sei es ex- oder intern kennen natürlich diese Urteile. Es geht schließlich in der Gesamtheit um sehr viel Geld. Daher ist auch verstärkt mit sog. "Recht verwirkt" Urteilen zu rechnen.
habe hier eine Weile mitgelesen und möchte mich zunächst mal für all die hilfreichen Hinweise bedanken. Inzwischen habe ich herausgefunden, das die Widerrrufsklausel in meinem Vertrag fehlerhaft ist.
Ein Anwalt hat mir für 150 € zzgl. MwSt. ein Gutachten angeboten, das er über einen Partner erstellen lässt, damit ich genau weiß, wie sich das finanziell für mich darstellt. Für den Fall des Widerrufs oder Verhandlungen mit der Bank schien mir das sinnvoll. Allerdings warte ich nun schon mehr als 2 Wochen darauf. Er sprach von 2-3 Tagen ... trotz mehrmaliger Telefonate und Mails und Versprechen tut sich da leider nichts.
Meine Frage: Gibt es Gutachter, die empfehlenswert sind (habe beim googeln nichts gefunden - außer einem, der 500 € für das Gutachten verlangt) oder würdet ihr dazu raten, auf ein Gutachten zu verzichten und gleich Verhandlungen mit der Bank aufzunehmen oder direkt zu widerrufen?
also wenn Du den Thread genau ließt und mal 1-2 link's in den Beiträgen folgst, so kannst Dir das selbst recht genau ausrechnen. Kommt ja aber auch auf viele Faktoren an die teilweise noch nicht feststehen..
Zum "verhandeln" mit der Bank bringt Dir so ein Gutachten auch recht wenig.. Wieso auch?!
Hier und da habe ich gelesen, dass Banken sich darauf einlassen, einen neuen Vertrag zum jetzt marktüblichen Zinssatz anzubieten, womit ich - das ist leicht auszurechnen - etwa 30.000 €uro sparen würde. Aber bei einer kompletten Rückabwicklung würden sich ja weitere Ansprüche ergeben. Oder unterläuft mir da ja ein Denkfehler? Diesen Betrag auszurechnen - so habe ich bisher überall gelesen - ist sehr kompliziert und kann nur ein Gutachter. Lasse mich natürlich gern eines Besseren belehren. Wenn die Bank einen Vergleich anbietet, fände ich es durchaus hilfreich nicht nur zu wissen, wie hoch die Ersparnis bei einer Anschlussfinanzierung ist, sondern auch bei einer kompletten Rückabwicklung ...
Die Evtl Rückabwicklung würde dann individuell gerechnet und da gibt es keine "Richtwerte" ausser den immer beschrieben 5%.
Zum Zeitpunkt wo Dir der Berater die Berechnung erstellt, mag diese stimmen.. Im Falle einer kompletten Rückabwicklung wären diese Beträge dann wieder neu zu berechnen.. Also bringt es Dir nichts..
Zudem ist es fraglich ob es zu einer kompletten Rückabwicklung- und wenn ja, zu welchen Vereinbarungen dieses stattfindet.
Hier und da habe ich gelesen, dass Banken sich darauf einlassen, einen neuen Vertrag zum jetzt marktüblichen Zinssatz anzubieten, womit ich - das ist leicht auszurechnen - etwa 30.000 €uro sparen würde. Aber bei einer kompletten Rückabwicklung würden sich ja weitere Ansprüche ergeben. Oder unterläuft mir da ja ein Denkfehler? Diesen Betrag auszurechnen - so habe ich bisher überall gelesen - ist sehr kompliziert und kann nur ein Gutachter. Lasse mich natürlich gern eines Besseren belehren. Wenn die Bank einen Vergleich anbietet, fände ich es durchaus hilfreich nicht nur zu wissen, wie hoch die Ersparnis bei einer Anschlussfinanzierung ist, sondern auch bei einer kompletten Rückabwicklung ...
Da sollten viele Fragen schon mal beantwortet werden...
zusätzlich verweise ich auf meinen Beitrag hier im thread, Nr. 876...ein paar Seiten sollte man hier schon durchgelesen haben, es werden ja meist immer die gleichen Fragen gestellt...
Zum Vorschreiber möchte ich bemerkten...Verzinsung der geleisteten Raten (Zins+Tilgung) 5% über Basiszins BGB! Nicht 5% pauschal!
Es gibt aber auch andere Wege...siehe hier letztes Update vom November... da wurden den DN 12,2% als gezogene Nutzung zugesprochen...das ist der Dispozins, den die beklagte Sparkasse durchwegs verlangt hat...
Ja, den Beitrag hatte ich gelesen. Bei den verschiedenen Berechnungsmethoden ergibt sich natürlich nicht nur die Frage, inwieweit ein Gutachten sinnvoll ist, sondern auch die Frage nach der Seriosität dessen, der solch ein Gutachten für viel Geld anbietet. Mir reicht als erste EInschätzung erstmal eine grobe Rechnung mit verschiedenen Varianten. Danke für die Hilfe und die Links zu Stiftung Warentest!
kann mir jemand eine firma oder ähnliches nennen, die sich auf die WRB spezialisiert haben und das für einen Teil der Ersparnis als Bezahlung bekommen?
Habe Kontakt zu einem solchen Unternehmen (möchte es aber nicht nennen), nur passiert dort nix, denen muss man nur hinterherrennen. Klagen dauert und in 25 Jahren bin ich 60.
Hat jemand von euch eine erste Einschätzung zu meiner Belehrung ?
Also, nur meine persönliche laienhafte Meinung...
Liest sich erstmal relativ rechtssicher...
1. Keine Verwendung des Mustertextes bzw. Abweichend davon => keine Schutzwirkung!
2.
2.1 Begriff "Widerrufsbelehrung" nicht innerhalb des Rahmens sondern mehr unterhalb von zwei zu setzenden Unterschriften, "Ende der WRB" dagegen schon innerhalb des Rahmens
2.2 Verwendung des gleichen Schrifttyps und -größe wie beim Rest auf der Seite
=> man könnte hier auf nicht eindeutig, optische Hervorhebung pochen. Eine Umrahmung allein muss nicht ausreichen...
3. WRB für zwei Darlehensnehmer. Könnte sein, dass hier die ein oder andere Klausel/Formulierung Fehler enthält. Z.B. auch die Frage, hat jeder Darlehensnehmer diese WRB samt Vertragsurkunde erhalten? Oder gab es das nur in einfacher Ausfertigung für beide DN?
4. Fristlauf:
4.1 Hier heisst es "einExemplar dieser Widerrufsbelehrung" was man auch so auslegen könnte, dass die Aushändigung irgendeines Exemplares einer gleichlautender WRB zu irgendeinem früheren Zeitpunkt genügend würde. ES wird ja nicht darauf verwiesen dass "diese Widerrufsbelehrung" ausgehändigt werden müsste...
4.2 Es wird noch zusätzlich die Aushändigung der Vertragsurkunde bzw. eine Kopie dessen angeführt. Meistens, u.a. auch im Mustertext wird noch der Darlehensantrag oder eine Kopie dessen mit aufgeführt. Fehlt hier aber.
Es wird aber dann am zweiten Bild der Erhalt des DARLEHENSANTRAGES
bestätigt. Was aber nicht mehr zur WRB zählt, da das Ende der WRB noch innerhalb des Rahmens angeführt wird.
Nun, wurde denn dann überhaupt zusätzlich zum Darlehensantrag und zur WRB die VERTRAGSURKUNDE, wie in der WRB benannt, ausgehändigt?
Ich nehme an, dass das Dokument, in dem sich die WRB befindet, der Darlehensantrag war? Wie ist dieses betitelt?
5.
5.1 Folgen des Widerrufes: "Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen" ist ein Passus, der laut Mustertext eingefügt werden muss, wenn es sich um ein Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen handelt.
Da aber die Ort der Unterschriften mit "Rastatt" ebenso angegeben wurden wie der Filial-Stempel "Rastatt" aufweist, wird es ein Präsenzgeschäft, also vor Ort in der Filiale, gewesen sein.
=> irreführend
5.2 Ebenso irreführend der Passus "-beispielsweise weil dies nach dem Inhalt der erbrachten Leistung ausgeschlossen ist-"
Damit wäre m.M. nach z.B. die Lieferung verderblicher Waren gemeint. Was das im Bereich Finanzdienstleistungen zu suchen hat, kann ich nicht nachvollziehen.
Insgesamt...wird ein findiger Anwalt sicherlich was finden können...ob ich bei meinen Einschätzungen richtig liege, kann Dir auch nur ein Anwalt sagen... ;-)
Von daher würde ich zu einem Fachanwalt für Bankenrecht gehen und mich beraten lassen...