ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Und außerdem gibt es den Beschluss des OLG Saarbrücken vom 22.10.2015 im Volltext bei dejure.org (Az. 4 W 10/15).
Vorinstanz: LG Saarbrücken, Festsetzungsbeschluss vom 24.03.2015 (Az. 1 O 85/14)
Das OLG hat den Streitwert auf 18.070€ festgesetzt. Da die Beschwer >20.000€ betragen muss für die Möglichkeit einer NZB vor dem BGH, dürfte es hier notwendig werden (falls es zur NZB kommen muss), dass der RA des Klägers die Beschwer über die entsprechende Differenz zum Streitwert erhöht. Herrn RA Kunzenbacher hatte ich hier im Forum so verstanden, dass das möglich sei. Weiß jemand mehr dazu? Müssen da noch weitere Klagepunkte mit entsprechend erhöhender Wirkung eingebracht werden? Ist das nach dem OLG dann noch möglich?
Noch etwas: Im OLG Beschluss steht weiteres zur Vorinstanz:
Mit Urteil vom 20.2.2015 (GA 405 ff.) hat das Landgericht der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Über die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten ist noch nicht entschieden.
Das Landgericht hat mit Beschluss vom 23.3.2015 (GA 436 ff.) den erstinstanzlichen Streitwert auf „bis 110.000 €“ festgesetzt. ...
Was bedeuten "GA" und die Zahlen dahinter? Die kommen im weitere Beschluss des OLG an vielen weiteren Stellen (andere Zahlen). Weshalb wird da kein Az. angegeben?
DSL Bank, Kreditvertrag vom NN.06.2005
Landgericht Hamburg, Urteil vom 30.12.2015
Aktenzeichen: 329 O 149/15 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreterin: Rechtsanwältin Cornelia Florkowski, Garbsen/Dresden
Besonderheit: Die Kläger widerriefen Ihren Darlehensvertrag erst fast zehn Jahre nach Vertragsschluss im Januar 2015. Das Landgericht Hamburg hat festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung der DSL-Bank fehlerhaft war und der Anspruch der Kläger weder verwirkt war, noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt wurde. Das Landgericht sah einen Wertersatzanspruch jedoch trotz des BGH Beschlusses nur auf die Zinszahlungen als berechtigt an, so dass dem Anspruch auf Herausgabe der Grundschuld nach Zahlung der errechneten Restschuld nicht stattgegeben wurde.
[neu 08.01.2016]
Wurde die Grundschuld nicht frei gegeben??? Oder was soll das heissen?
zitat:
"dann unterläuft er damit gleichzeitig die geplante Gesetzgebung für Immobilienkredite. Dort ist nämlich vorgesehen, dass Altkredite (Jahrgang 2010 oder früher) nur noch mit einer kurzen Frist bis Juni 2016 widerrufen werden können. Für neue Darlehen, wie die Checkbox-Kredite der Sparkassen, wäre ein Widerruf dagegen noch bis in das Jahr 2017 möglich. Der Widerrufsjoker würde damit eine Wiedergeburt erleben."
habe ich schon beim erstem mal lesen nicht verstanden.
wieso bis 2017?
soll das auf das geplante 1 jahr und 14 tage anspielen?
aber das würde doch, wie ich bereits früher ausgeführt habe, dann für alle altdarlehen gelten und nicht nur für die vor 2011.
wo in den gesetztesplanungen ist den von "Jahrgang 2010 oder früher "die Rede ???
wieso bis 2017?
soll das auf das geplante 1 jahr und 14 tage anspielen?
aber das würde doch, wie ich bereits früher ausgeführt habe, dann für alle altdarlehen gelten und nicht nur für die vor 2011.
Ich verstehe es so, dass als neue gesetzliche Regel eine Verjährungsfrist von einem Jahr und 14 Tagen eingeführt werden soll. Altdarlehen, deren Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagenbereits abgelaufen ist, können übergangsweise noch bis zum Juni 2016 widerrufen werden.
Ich verstehe es so, dass als neue gesetzliche Regel eine Verjährungsfrist von einem Jahr und 14 Tagen eingeführt werden soll. Altdarlehen, deren Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagenbereits abgelaufen ist, können übergangsweise noch bis zum Juni 2016 widerrufen werden.
ja, aber das würde doch dann auch für die von herrn klaus angesprochenen darlehen aus 2011 und 2012 gelten . die müssten dann doch auch nur noch bis juni 2016 widerrufbar sein !?!
ja, aber das würde doch dann auch für die von herrn klaus angesprochenen darlehen aus 2011 und 2012 gelten . die müssten dann doch auch nur noch bis juni 2016 widerrufbar sein !?!
wj
Korrekt und darüber hinaus für alle Darlehen, für die die Frist von einem Jahr und 14 Tagen nicht mehr ausreicht. Alles andere wäre sinnwidrig.
Dieses Urteil steht beim BGH an - und ich vermute, dass es die Spielregeln beim Widerrufsjoker aus den hier beschrieben Gründen massiv verändern wird:
Widerrufsjoker beim BGH: Sind aller guten Dinge drei?
Und wie ich schon einmal zu diesem Termin schrieb, können wir nicht davon ausgehen, dass irgend etwas zu den Themen Verwirkung, Rechtsmissbrauch/Verstoss gegen Treu und Glauben zu erwarten ist. Es geht m.E. nur um eine konkrete WRB. Also ich sehe ich weniger "Sprengstoff" (Zitat aus dem Blog), auch wenn ich mir sehr stark wünsche, dass der BGH sich auch zu den o.g. Themen endlich äußern kann. Es gibt ja noch 2 Termine vorher (19.01. VFE, 16.02. KfW), allerdings ist auch dort nichts zur Verwirkung u.ä. zu erwarten.
Allerdings sind die BGH-Menschen berühmt für ihre folgenreichen Nebensätze. Auch der RAW-Beschluss vom 22.9. befasste sich eigentlich mit PKH - und führte dann zu den folgenschweren Ausführungen.
Auch weil der XI. Senat in Sachen WRB ja schon so oft etwas entscheiden wollte und nicht durfte gibt es hier jetzt die Gelegenheit.
Allerdings sind die BGH-Menschen berühmt für ihre folgenreichen Nebensätze. Auch der RAW-Beschluss vom 22.9. befasste sich eigentlich mit PKH - und führte dann zu den folgenschweren Ausführungen.
Auch weil der XI. Senat in Sachen WRB ja schon so oft etwas entscheiden wollte und nicht durfte gibt es hier jetzt die Gelegenheit.
habe ich schon beim erstem mal lesen nicht verstanden.
wieso bis 2017?
soll das auf das geplante 1 jahr und 14 tage anspielen?
aber das würde doch, wie ich bereits früher ausgeführt habe, dann für alle altdarlehen gelten und nicht nur für die vor 2011.
wo in den gesetztesplanungen ist den von "Jahrgang 2010 oder früher "die Rede ???
wj
Nach aktuellem Stand ist für Kredite, die vor Juni 2010 abgeschlossen wurden, eine 3monatige Frist nach Inkrafttreten des Gesetzes geplant. Da das Gesetz im März in Kraft treten soll, reden wir also von einem Auslaufen der Frist im Juni 2016.
Für alle Darlehen, die zwischen Juni 2010 und dem Inkrafttreten des Gesetztes geschlossen werden bzw. wurden, gilt eine Frist von einem Jahr und 14 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes. Für Kredite, die nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden, gilt eine Frist von einem Jahr und 14 Tagen nach Abschluss des Darlehens.
Für Kredite aus den Jahren 2011 und 2012, um die es im anstehenden BGH-Verfahren geht (Checkbox), gilt demnach eine Frist von einem Jahr und 14 Tagen nach Inkraftreten des Gesetzes, also voraussichtlich April 2017.
Quellen dafür sind diverse Presseberichte, z.B. hier sowie der Gesetzesentwurf (indem die Rückwirkung allerdings noch nicht steht) sowie meine Gespräche mit dem Ministerium. Meines Wissens gibt es noch keinen aktualisierten Gesetzesentwurf, in dem die Rückwirkung nachzulesen ist. Sie ist jedoch definitiv aktueller Diskussionsstand, wie mir das Ministerium bestätigte.
Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, können sich die genannten Regelungen aber noch ändern.
Hatten wir schon, kann man aber nicht häufig genug darauf hinweisen. Man beachte die Kostenquotelung: 60 Prozent zahlt der Kläger!!!!!
Ohne Klageerhebung wär´s billiger gewesen.....
Das OLG hat dem Kläger die Rückzahlung der Tilgungsraten und die Verzinsung von 5 Prozent über B verweigert und die Klageforderung entsprechend reduziert. Hat der Kläger keine RSV legt er in diesem Fall wohl drauf. Vielleicht hätte der RA vorher die Spruchpraxis des OLG in Stuttgart prüfen und dann einen anderen Gerichtsstand suchen sollen...