ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Kann mir jemand nochmal explizit die Vor- und Nachteile nennen, wenn ich
a. selbst den Widerruf an die Bank verfasse
b. wenn der Anwalt dies für mich übernimmt
Vielen Dank und freundliche Grüße
Lisa
Hallo Lisa,
falls ne RSV vorhanden ist selbst den Widerrufmachen dann Anwalt. Ich würde den Widerruf selbst machen um die aussergerichtlichen Kosten der Bank aufdrücken zu können.
Mach das selbst. Bank lehnt eh ab.
Dann kannste den Anwalt einschalten und die Kosten die dann anfallen mit in die Rückabwicklung nehmen. Also von der Bank erstattet bekommen.
Wenn ich es richtig verstehe, ist es immer besser, den WR und eine Mahnung selbst zu schreiben. Wenn dies der RA macht, muss der Kunde/Mandant die dafür fälligen außergerichtlichen Kosten selbst zahlen.
danke. Und falls keine RSV vorhanden ist, spielt es keine Rolle, wer den Widerruf ausspricht oder?
Dann ist es um so wichtiger, dass der DN den WR ausspricht. Sollte es zu einer Klage kommen und man möchte die außergerichtlichen RA Kosten mit einfordern, wird das Gericht das ablehnen,
weil die Bank noch nicht in Verzug gesetzt worden ist. Je nach Darlehenshöhe können die ag.RA-Kosten schon beträchtlich sein.
bei 100.000Euro Streitwert, 2348Euro
bei 200.000Euro Streitwert, 3137Euro
Also WR selbst erklären ohne Begründung, mit Frist bis tt.mm.yyyy (14 Tage) dass die Bank den WR schriftlich anerkennt. Die Frist würde ich immer mit reinnehmen, da damit die Bank unter Zeitdruck gebracht wird, sich zu äussern, nicht dass es zu lange braucht...
Falls dann nichts kommt, noch mal mit Fristsetzung anmahnen mit Hinweis, dass ansonsten ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragt wird.
Alternativ kann man den Musterbrief von test.de nehmen, dort stehen noch gut einige Punkte bezüglich der Rückabwicklung und (wichtig) das Angebot zur Rückzahlung des Darlehens (wegen Annahmeverzug §301 BGB) drin. Das mit dem Annahmeverzug könnte man durchaus noch klarer und schärfer formulieren.
Beim Musterbrief muss man nur wegen der Erklärung, dass man falsch belehrt worden ist, wegen dem BGH-Urteil aufpassen. Das passt natürlich nur für WRB, in denen "...frühestens..." vorkommt.
Bei anderen WRB lässt man das Urteil einfach weg und schreibt, dass man die Rechtsauffassung habe, dass man falsch und nicht umfassend belehrt wurde.
Diese Punkte kann man im obigen Schreiben aber noch im zweiten Schreiben anbringen, wenn die Bank sagt, wieso, weshalb, warum....
=>
a) Vorteil: Kosten für RA außergerichtlich sind einklagbar, Nachteil: Zeitaufwand
b) Vorteil: Du hast 1h in Deinem Leben mehr Zeit für Dich, da Du keinen Brief/Fax/Email schreiben musst, Nachteil: teuer vergütete Freizeitstunde
vielen Dank.
Ich verfasse den Widerruf also selbst.
Wenn es zu einem Vertrag eine Prolongation gibt, ist der ursprüngliche Vertrag zu widerrufen, richtig? Oder werden beide Verträge widerrufen?
Wenn ich es richtig verstehe, ist es immer besser, den WR und eine Mahnung selbst zu schreiben. Wenn dies der RA macht, muss der Kunde/Mandant die dafür fälligen außergerichtlichen Kosten selbst zahlen.
Genau so habe ich das gemacht. Widerrufen und dann noch ne Mahnung zur Antwort gesendet und trotzdem keine Antwort der Bank erhalten.
So ist die DSL Bank bei mir seit April 2015 in Verzug. Gespräch zur Klageeinreichung bei meiner Anwältin am 14.01.2016
"vor Wochen"?
Wären nicht ggf. weitere zu überlegende Fragen, ob man sich eine Ersteinschätzung (z.B. von einer Verbraucherzentrale) oder gar eine anwaltliche Erstberatung einholt?
Natürlich bleibt auch nach einer Erstberatung die Notwendigkeit, selbst eine Entscheidung treffen zu müssen. Aber man kann ggf. die Fragen die sich stellen, komprimiert in 30-60 Minuten stellen, statt über Wochen verteilt.
Zumal ja nun das Widerrufsrecht bald per Gesetz verloren zu gehen droht, ist Zeit zunehmend ein Faktor.
"vor Wochen"?
Wären nicht ggf. weitere zu überlegende Fragen, ob man sich eine Ersteinschätzung (z.B. von einer Verbraucherzentrale) oder gar eine anwaltliche Erstberatung einholt?
Natürlich bleibt auch nach einer Erstberatung die Notwendigkeit, selbst eine Entscheidung treffen zu müssen. Aber man kann ggf. die Fragen die sich stellen, komprimiert in 30-60 Minuten stellen, statt über Wochen verteilt.
Zumal ja nun das Widerrufsrecht bald per Gesetz verloren zu gehen droht, ist Zeit zunehmend ein Faktor.