ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
ich beachte jetzt mal die Hinweise aus anderen Threats und eröffne keinen Neuen.
Wie sind die Erfahrungen zum Thema Widerrufsjoker und PSD Bank (evtl. sogar PSD Bank Nürnberg)?
Hab meinen Vertrag von der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen und laut deren Aussage hätte ich gute Chancen - kann die Passagen dazu gerne einstellen.
Bei meiner finanzierenden Bank hab ich nun nach einem persönlichen Beratungstermin angefragt, mir wurde aber am Telefon mitgeteilt, dass ich doch erst mal den Grund meines gewünschten Termins per Mail einreichen soll. Die Bank entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Wie würdet Ihr nun mit der Bank weitermachen?
Brief der Verbraucherzentrale Hamburg einscannen, zumailen und Reaktion abwarten - oder ist das keine gute Idee?
Gruß Karl
Wenn du alleine mit der Bank verhandeln willst solltest du aber sehr gut bescheid wissen, ich würde es mir nicht zutrauen. Solltest du vielleicht über neue Konditionen oder ähnliches verhandeln kann dir das unter Umständen noch zum Verhängnis werden , wenn es zum Prozess kommt(Verstoß gegen Treu und Glauben usw.) Die Bank kann trotz deiner Verhandlung mit ihnen dann alles ablehnen und es evtl. im Rechtsstreit gegen dich verwenden. Also Vorsicht ist geboten. Schicke ihnen doch den WR ohne Begründung , du musst es ja nicht durchziehen wenn du es nicht willst
OK - mit WR meinst Du jetzt Widerruf, als ein Schreiben, dass ich den Kredit widerrufen möchte - Beispiele gibt es bestimmt hier im Forum, hab noch nicht geguckt.
Oder meinst Du damit das Schreiben vom Verbraucherschutz Hamburg?
Und falls eine Meinung der Teilnehmer hier aus dem Forum speziell zu dieser WRB gefragt ist, kann sie gerne im Thread zum Thema "Unwirksam?" eingestellt werden. Ansonsten stimme ich zu, dass ein Gespräch vorab mit der Bank keinerlei Vorteile bringt, sondern eher Nachteile.
OK - mit WR meinst Du jetzt Widerruf, als ein Schreiben, dass ich den Kredit widerrufen möchte - Beispiele gibt es bestimmt hier im Forum, hab noch nicht geguckt.
Oder meinst Du damit das Schreiben vom Verbraucherschutz Hamburg?
Gruß
Ich meinte natürlich das du gegenüber deiner Bank den Widerruf erklären solltest. Muster gibt es u.a. bei eugh Auswahl Thread (siehe unten).
Vielleicht bekommst du dann ein Angebot von deiner Bank mit dem du zufrieden bist, kommt darauf an bei welcher Bank du finanziert hast
ich beachte jetzt mal die Hinweise aus anderen Threats und eröffne keinen Neuen.
Wie sind die Erfahrungen zum Thema Widerrufsjoker und PSD Bank (evtl. sogar PSD Bank Nürnberg)?
Hab meinen Vertrag von der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen und laut deren Aussage hätte ich gute Chancen - kann die Passagen dazu gerne einstellen.
Bei meiner finanzierenden Bank hab ich nun nach einem persönlichen Beratungstermin angefragt, mir wurde aber am Telefon mitgeteilt, dass ich doch erst mal den Grund meines gewünschten Termins per Mail einreichen soll. Die Bank entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Wie würdet Ihr nun mit der Bank weitermachen?
Brief der Verbraucherzentrale Hamburg einscannen, zumailen und Reaktion abwarten - oder ist das keine gute Idee?
Gruß Karl
Dafür müsste man wissen:
1. Läuft der Vertrag noch, wenn ja, von wann ist ca. der Vertrag, wann wäre der ordentlich kündbar?
2. was für ein Darlehen? Grundpfandrechtlich abgesichert oder nicht?
3. Was wurde damit finanziert? Wenn Immo, selbstgenutzt? Neu- oder Altbau?
4. Gibts eine RSV?
5. Wenn der Vertrag noch läuft, wie sieht es mit einer Anschlussfinanzierung aus? => Für den Nürnberger Raum kann ich Dir einen Tip geben...
Auf keinen Fall! würde ich der Bank den Brief der VZHH zumailen. Ich würde hier auch nichts persönlich, mündlich und damit nicht beweisbar, durchführen.
Nur schriftlich. Und auf keinen Fall schreiben, dass man wegen dem günstigen Zinsniveau widerrufen möchte. Am besten gar nichts. Muss man ja nicht.
update:
grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen, selbstgenutzt, Neubau. RSV scheidet damit aus.
Fahrplan:
1. im anderen Thread mal die WRB samt den Brief der VZHH einstellen. Wir können dazu unsere Meinung abgeben und ggf. auch davon was lernen (was die VZHH sagt) und auch ungefähr einschätzen, wie fehlerhaft die WRB ist
2. Anschlussfinanzierung besorgen. Heisst, Angebot einholen, mit der Bank soweit das Ganze besprechen, dass sie auch die Finanzierung machen wird, wenn denn im äusserst unwahrscheinlichen Fall, die PSD Bank den WR akzeptiert.
Wichtig, ein Angebot, aus dem die aktuellen Zinsen hervorgehen. Verschiedene Laufzeiten vereinbaren, 5, 10, 15 Jahre.
Ein richtiger Abschluss wird nicht nötig sein und auch nicht gehen, dafür bräuchte die ablösende Bank das ok von der abzulösenden Bank.
3. Im neuen Jahr den Widerruf erklären. Dazu kann man den test.de Musterbrief verwenden, allerdings müsste er wohl bezüglich des BGH-urteiles überarbeitet werden falls der dort abgeurteilte Passus mit "...frühestens..." in der WRB der PSD nicht vorkommt.
4. Abwarten. Nach Ablauf der Frist noch mal anmahnen. Mit Hinweis, dass Du ansonsten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragst.
5. Es wird das übliche Blabla kommen...sie hätten richtig belehrt, die Frist für den WR wäre um und Dein Recht verwirkt, die Ausübung des WR wohl rechtsmissbräuchlich.
6. Ab zum Anwalt. Klage einreichen. Hier wird's kritisch, denn Du wirst selbst zahlen müssen bzw. in Auslage gehen müssen. Da das Darlehen noch läuft, wird es eine neg. Feststellungsklage. Streitwert am LG N-Fü und OLG N meist die Restvaluta zum Zeitpunkt des Widerrufes.
Am OLG N stehen die Chancen gut, falls die Bank sich nicht "1zu1" an den mustertest gehalten hat und in der Belehrung Fehler sind die den Fristbeginn nicht eindeutig bestimmen lassen.
Vorher am LG N-Fü gibt es zwei Zivilkammern, die 6., als verbraucherfreundliche und die 10. als Bankenfreundliche. Es spielt aber faktisch keine Rolle, da falls sie unterliegt, die Bank immer in Berufung gehen wird.
oder alternativ
7. Nach 5. das Ombudsmannverfahren einleiten und erst mal abwarten, was das kommende Jahr an BGH-Entscheidungen so bringt. Du hast das Jahr in dem Du den WR erklärst + 3 Jahre Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Da die negative Feststellungsklage nicht verjährungshemmend ist, bietet es sich an, zuerst das Ombudsmannverfahren anzustreben. Mit dem Brief der VZHH hast Du auch was an der Hand.
Korrekt, je weniger Angriffsfläche man bietet, desto besser. Ein WR ist zwar bei fehlerhafter WRB noch möglich, aber es gibt trotzdem Gerichte, welche einem Kunden/Kläger nachher einen Strick drehen (Verwirkung, Verstoß gegen Treu und Glauben/Rechtsmissbrauch), was alles nur unnötig verkompliziert. Das WR-Recht unterliegt keiner Motivationskontrolle, d.h. man muss gar keine Gründe angeben - und sollte dies auch nicht tun.
Wie sind die Erfahrungen zum Thema Widerrufsjoker und PSD Bank (evtl. sogar PSD Bank Nürnberg)?
Gruß Karl
Wir haben schon einige positive Erfahrungen mit PSD Banken gesammelt, auch mit den Nürnbergern. Das bedeutet, dass man dort einen außergerichtlichen Kompromiss erreichen kann, der in der Regel eine Absenkung der Zinsen für die restliche Laufzeit vorsieht. Wer mehr will (Rückabwicklung) muss klagen.
Allerdings sind diese außergerichtlichen Kompromisse in der Regel nur mit anwaltlicher Begleitung zu erreichen. Aber Du kannst es natürlich auch zunächst alleine versuchen. Du solltest Dich halt nur nicht von den üblichen Argumenten der Bank gegenüber Kunden (Treu und Glaube, Rechtsmißbrauch, etc.) abschrecken lassen.
Im Übrigen sind die meisten Institute des genossenschaftlichen Sektors (Volksbanken, Sparda, PSD, etc.) recht vergleichsbereit, wie ich hier geschrieben habe.
Seit wann wird denn ein Kunde nach dem Grund per E-mail gefragt? Die Bank entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise, wir frech ist das denn?? Was erhoffen sie sich von dem persönlichen Gespräch?
Hat jemand die folgenden Urteile im Volltext und könnte sie bitte hier posten oder mir per Email (PN) schicken? Herzlichen Dank!
Commerz Finanz GmbH
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.11.2015 - Ist es rechtkräftig geworden?
Aktenzeichen: I-31 U 94/15
DG Hyp Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, Kreditvertrag vom 16.11.2005
Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.02.2014
Aktenzeichen: 313 O 191/14
Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 22.12.2014
Aktenzeichen: 13 U 53/14 (rechtskräftig)
Klägervertreter: Gansel Rechtsanwälte, Berlin
war der beaschluss öffentlich zugänglich? hab ihn nicht gefunden, auch auf juris nicht. oder haben Sie den von einem Ihrer anwälte?
Nee, war nicht öffentlich zugänglich...bis jetzt.
Einer unserer Anwälte hat ausgeholfen.
Bei der Gelegenheit auch von mir guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches 2016 für alle!
Und einen kleinen Hinweis auf meinen aktuellen Blogbeitrag, in dem ich die vor allem für die Einsteiger die ersten Schritte zum Widerruf eines Kredits zusammenfasse:
Euch allen auch von mir einen guten Rutsch ins neue Jahr und meine besten Wünsche für 2016! Und denkt daran: Die RAW ist nicht alles im Leben - also bleibt vor allem auch gesund!
PS: Und nochmals ganz herzlichen Dank für Euer großartiges unentgeltliches Engagement - so macht dieses Forum wirklich viel Freude und ist daher nicht nur zum Thema ein Gewinn, sondern auch menschlich eine Bereicherung - wirklich!
Ebenso ein großes Dankeschön an den Admin und die Moderatoren dieses ganzen Forums sowie die Professionellen, welche ebenfalls immer wieder hilfreiche Tipps geben.
Auch aus der bundesdeutschen Party-Hauptstadt wünsche ich einen guten Rutsch und ein erfolgreiches 2016 - mögen Banken und Sparkassen auch im Neuen Jahr weiter vor Euch allen zittern....