Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Davon habe ich noch nie gehört... Wäre aber mal eine Geschäftsidee .

    (Wer sollte das auch länderübergreifend machen????)

  3. Avatar von Tom120368
    Tom120368 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen. Es gibt zwar keine Datenbank, in der alles veröffentlicht wird. Aber die meisten Länder bieten den kostenlosen Abruf von Urteilen und auch künftigen Terminen an. In NRW etwa unter nrw.justiz.de. Dort dann nach Rechtsprechung schauen und ab in die Suchmaske.

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    An einem OLG weiß noch nicht einmal der eine Senat, welche Fälle der andere bearbeitet - interessiert ihn in der Regel auch nicht. Das wissen nur die Richter und ihre Geschäftsstellen-Mitarbeiter - wenn Sie die Fallakten gelesen haben. Noch nicht einmal die Termine der Schwurgerichte (Verbrechen gegen das Leben) an bundesdeutschen Landgerichten werden zentral erfasst. Das kriegt man nur aber über andere Medien mit...

    Alles nicht ganz so einfach...

  5. Avatar von mabamaba
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gaertner
    Magst Du berichten, aus welchem Jahr der Darlehensvertrag ist und was die Hauptfehler in der Wrb. waren.
    https://widerruf-gegen-lbbw.de/

    Insbesondere möchte ich auf den fehlerhaften Widerrufsadressaten hinweisen.... gilt vermutlich für alle LBBW/BW-Bank Verträge.

    Das wird mit Sicherheit vor dem OLG landen...

  6. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Besinnliche Tage bis zum Jahresende und danach ein erfolgreiches RAW-Jahr

    wünscht
    Hanomag

  7. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wer auch im neuen Jahr am Ball bleiben will. Hier müsste ab April 2016 alles drinstehen:


    Verbraucherkreditrecht: Darlehen und Finanzierungshilfen, Verbraucher und Unternehmer, Widerruf und verbundene Geschäfte, Kreditvermittlung; IPR ... Art. 15 EuGVVO (Grauer Kommentar) Gebundene Ausgabe – 1. April 2016 von Peter Bülow (Autor), Markus Artz (Autor)








    EUR 129,00

    Zum Werk Das Werk erfasst das gesamte Verbraucherkreditrecht, also nicht lediglich die Vorschriften über Darlehen und Finanzierungshilfen nach §§ 491 BGB bis 512 BGB, sondern auch über Verbraucher und Unternehmer nach §§ 13, 14 BGB, Widerruf und verbundene Geschäfte nach §§ 355 bis 361 BGB, Kreditvermittlung nach §§ 655a bis 655e BGB, internationale Bezüge insb. nach Art.6 Rom-I-VO sowie CISG und Verbraucherkreditmahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO sowie Art. 15 EuGVVO. Vorteile auf einen Blick - geschlossene Darstellung des gesamten Verbraucherkreditrechts, im Einzelnen - Darlehen und Finanzierungshilfen - Verbraucher und Unternehmer - Widerruf und verbundene Geschäfte - Kreditvermittlung IPR (Rom-I-VO, CISG) - Verbraucherkreditmahnverfahren, Art. 15 EuGVVO Zielgruppe Für Banken, Verbraucherverbände, Rechtsanwälte, Gerichte und Universitäten.

  8. Avatar von Tom120368
    Tom120368 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja...tolles Buch. Bülow ist ein führender Kenner der Materie. Seine Aufsätze zur Widerrufsbelehrung und Verwirkung und seine Stellungnahme zum geplanten neuen Recht sind umfassend und sehr gut.

  9. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was bringt einem Hobby-Juristen (vor allem die Berufsjuristen mögen mir den Ausdruck bitte verzeihen, denn sie sind unersetzlich) eigentlich die neuste Ausgabe, zB vom Palandt, wenn die letzten Urteile sich auf die vorherige beziehen? Sind das dann Neuerungen wie der Kommentar von Grüneberg, anhand derer man neue Strömungen ablesen kann? Ich bin einfach neugierig, was das anbelangt.


    Schon bekannt?
    https://heise.de/newsticker/meldung/O...m-2188031.html

  10. Avatar von Tom120368
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Eugh. Im Palandt findet man in der Tat im wesentlichen neue Urteile oder Aufsätze , die im Jahr so dazu gekommen sind. Manchmal äußern sich dort aber auch Mitglieder von BGH Senaten. Das tun die leider sehr selten. In der neuesten Auflage hat Grüneberg ist erstmals zur Verwirkung anders geäußert und dabei all die Literatur und Rechtsprechung zitiert, die keine Verwirkung annimmt. Das ist ein deutliches Anzeichen dafür , wie der 11. Senats tickt. Dr. Ellenberger hat sich auf Vorträgen 2015 ähnlich geäußert. Und mochmals: Der bgh wird sich nicht im Widerspruch zum Eugh setzen. Leider sehen dies Land- und Oberlandesgerichte noch nicht.

  11. Avatar von ducnici
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  12. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gibt es auch schon den GVP des OLG für 2016? Ich kann ihn nicht finden.......

  13. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Zitat Zitat von RAM
    Gibt es auch schon den GVP des OLG für 2016? Ich kann ihn nicht finden.......
    ich auch nicht...

  14. Avatar von Gaertner
    Gaertner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    LG Hannover 8 O 85/13

    Ich habe Eugh den Volltext des Urteils als pdf geschickt, mit der Bitte es hier zu veröffentlichen. Als digital learner bin ich dazu noch nicht fit genug.

  15. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vielen Dank. Zunächst ist aber die Größe deutlich zu reduzieren, denn aktuell ist die Datei zu groß. Ich werde mich darum kümmern. Schönen Abend an alle!

  16. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe vor fast drei Monaten meinem bisherigen RA das Mandat entzogen und dieses gleichzeitig einem anderen in Aussicht gestellt. Da ich +-10 Verträge mit teilweise höchst komplexen Schwierigkeitsgraden widerrufen habe und in dem Jahr bis zum Mandatsentzug unzählige Schreiben zwischen den Beteiligten ausgetauscht wurden, hatte ich das Bedürfnis dem neuen Anwalt eine chronologisch sortierte und sinnvoll aufbereitete Zusammenfassung zu übergeben.

    Beim Durcharbeiten der umfangreichen Akten ist mir - letztendlich auch aufgrund der Informationen hier im Forum - klar geworden, dass ich wahrscheinlich nicht mit den Urteilen der Stuttgarter Gerichte leben kann. Ich muss also davon ausgehen, dass mein Fall vor dem BGH landen wird. Und deshalb wäre es doch sinnvoll, wenn ich jetzt gleich eine Kanzlei wählen würde, die mich später auch vor dem BGH vertreten darf.

    Hier wurde doch schon mal gefragt, welche Kanzleien dafür in Frage kämen. Könnt ihr mir bitte - sofern bekannt - einige davon benennen?

    Ich habe wirklich keine Lust, ein weiteres mal alles an eine neue Kanzlei zu übergeben. Diese müsste sich in den umfangreichen Fall komplett neu einarbeiten mit der Folge, dass ich bestimmt ein Jahr länger bis zur RAW warten müsste.

  17. Avatar von Lissi
    Lissi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Ich habe vor fast drei Monaten meinem bisherigen RA das Mandat entzogen und dieses gleichzeitig einem anderen in Aussicht gestellt. Da ich +-10 Verträge mit teilweise höchst komplexen Schwierigkeitsgraden widerrufen habe und in dem Jahr bis zum Mandatsentzug unzählige Schreiben zwischen den Beteiligten ausgetauscht wurden, hatte ich das Bedürfnis dem neuen Anwalt eine chronologisch sortierte und sinnvoll aufbereitete Zusammenfassung zu übergeben.

    Beim Durcharbeiten der umfangreichen Akten ist mir - letztendlich auch aufgrund der Informationen hier im Forum - klar geworden, dass ich wahrscheinlich nicht mit den Urteilen der Stuttgarter Gerichte leben kann. Ich muss also davon ausgehen, dass mein Fall vor dem BGH landen wird. Und deshalb wäre es doch sinnvoll, wenn ich jetzt gleich eine Kanzlei wählen würde, die mich später auch vor dem BGH vertreten darf.

    Hier wurde doch schon mal gefragt, welche Kanzleien dafür in Frage kämen. Könnt ihr mir bitte - sofern bekannt - einige davon benennen?

    Ich habe wirklich keine Lust, ein weiteres mal alles an eine neue Kanzlei zu übergeben. Diese müsste sich in den umfangreichen Fall komplett neu einarbeiten mit der Folge, dass ich bestimmt ein Jahr länger bis zur RAW warten müsste.
    Da wird Dir aber Para 172 (1) BRAO in die Quere kommen....

  18. Avatar von Tom120368
    Tom120368 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Lissi. In der Tat schwierig. Denn beim BGH gibt es nur eine geringe Anzahl dort zugelassener Rechtsanwälte. Das heisst. Landgericht und Oberlandesgerichte eine Kanzlei und dann automatisch beim BGH ein oder eine andere. Aber die meisten Kanzleien arbeiten immer mit "ihren" BGH Anwälten zusammen.

  19. Avatar von Tom120368
    Tom120368 ist offline

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    Aktuelles von der Front. Sowohl das Landgericht Aachen als auch das OLG Köln (13. Senat) haben sich jüngst zur "Fußnoten" Belehrung der Sparkasse geäußert und diese als fehlerhaft bezeichnet, so dass Widerruf möglich ist. Diese Sache "hängt" allerdings noch in Köln, da dort gerne Verwirkung nach Zahlung des Vorfälligkeitsentgeltes angenommen wird. Verkündungstermin wurde verschoben. Ich glaube man traut sich nicht so ganz, weil der BGH das doch anders sieht als das OLG. Zudem kommt das OLG wohl nicht umhin festzustellen, dass der EuGH sowohl in seiner Heiniger Entscheidung, als auch in seiner Hamilton Entscheidung als auch jüngst in dem Endress Beschluss festgelegt hat, dass ohne Kenntnis vom Widerrufsrecht Verwirkung ausscheidet. Mal schauen. Ich werde berichten.

  20. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Ich habe vor fast drei Monaten meinem bisherigen RA das Mandat entzogen und dieses gleichzeitig einem anderen in Aussicht gestellt. Da ich +-10 Verträge mit teilweise höchst komplexen Schwierigkeitsgraden widerrufen habe und in dem Jahr bis zum Mandatsentzug unzählige Schreiben zwischen den Beteiligten ausgetauscht wurden, hatte ich das Bedürfnis dem neuen Anwalt eine chronologisch sortierte und sinnvoll aufbereitete Zusammenfassung zu übergeben.

    Beim Durcharbeiten der umfangreichen Akten ist mir - letztendlich auch aufgrund der Informationen hier im Forum - klar geworden, dass ich wahrscheinlich nicht mit den Urteilen der Stuttgarter Gerichte leben kann. Ich muss also davon ausgehen, dass mein Fall vor dem BGH landen wird. Und deshalb wäre es doch sinnvoll, wenn ich jetzt gleich eine Kanzlei wählen würde, die mich später auch vor dem BGH vertreten darf.

    Hier wurde doch schon mal gefragt, welche Kanzleien dafür in Frage kämen. Könnt ihr mir bitte - sofern bekannt - einige davon benennen?

    Ich habe wirklich keine Lust, ein weiteres mal alles an eine neue Kanzlei zu übergeben. Diese müsste sich in den umfangreichen Fall komplett neu einarbeiten mit der Folge, dass ich bestimmt ein Jahr länger bis zur RAW warten müsste.
    Hatten wir schon am 12.12. erwähnt#9297
    Ich "kenne" nur diese:
    https://www.rabgh-osterloh.de/bgh-kanzlei-osterloh.php

    https://www.ra-nassall.de//w...-fuer-sie.html

  21. Avatar von Gaertner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tom120368
    Aktuelles von der Front. Sowohl das Landgericht Aachen als auch das OLG Köln (13. Senat) haben sich jüngst zur "Fußnoten" Belehrung der Sparkasse geäußert und diese als fehlerhaft bezeichnet, so dass Widerruf möglich ist. Diese Sache "hängt" allerdings noch in Köln, da dort gerne Verwirkung nach Zahlung des Vorfälligkeitsentgeltes angenommen wird. Verkündungstermin wurde verschoben. Ich glaube man traut sich nicht so ganz, weil der BGH das doch anders sieht als das OLG. Zudem kommt das OLG wohl nicht umhin festzustellen, dass der EuGH sowohl in seiner Heiniger Entscheidung, als auch in seiner Hamilton Entscheidung als auch jüngst in dem Endress Beschluss festgelegt hat, dass ohne Kenntnis vom Widerrufsrecht Verwirkung ausscheidet. Mal schauen. Ich werde berichten.
    Hilfreich waeren Aktenzeichen, Tom.
    Viele Grüße Gaertner

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