ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Hallo zusammen. Es gibt zwar keine Datenbank, in der alles veröffentlicht wird. Aber die meisten Länder bieten den kostenlosen Abruf von Urteilen und auch künftigen Terminen an. In NRW etwa unter nrw.justiz.de. Dort dann nach Rechtsprechung schauen und ab in die Suchmaske.
An einem OLG weiß noch nicht einmal der eine Senat, welche Fälle der andere bearbeitet - interessiert ihn in der Regel auch nicht. Das wissen nur die Richter und ihre Geschäftsstellen-Mitarbeiter - wenn Sie die Fallakten gelesen haben. Noch nicht einmal die Termine der Schwurgerichte (Verbrechen gegen das Leben) an bundesdeutschen Landgerichten werden zentral erfasst. Das kriegt man nur aber über andere Medien mit...
Wer auch im neuen Jahr am Ball bleiben will. Hier müsste ab April 2016 alles drinstehen:
Verbraucherkreditrecht: Darlehen und Finanzierungshilfen, Verbraucher und Unternehmer, Widerruf und verbundene Geschäfte, Kreditvermittlung; IPR ... Art. 15 EuGVVO (Grauer Kommentar) Gebundene Ausgabe – 1. April 2016 von Peter Bülow (Autor), Markus Artz (Autor)
Zum Werk Das Werk erfasst das gesamte Verbraucherkreditrecht, also nicht lediglich die Vorschriften über Darlehen und Finanzierungshilfen nach §§ 491 BGB bis 512 BGB, sondern auch über Verbraucher und Unternehmer nach §§ 13, 14 BGB, Widerruf und verbundene Geschäfte nach §§ 355 bis 361 BGB, Kreditvermittlung nach §§ 655a bis 655e BGB, internationale Bezüge insb. nach Art.6 Rom-I-VO sowie CISG und Verbraucherkreditmahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO sowie Art. 15 EuGVVO. Vorteile auf einen Blick - geschlossene Darstellung des gesamten Verbraucherkreditrechts, im Einzelnen - Darlehen und Finanzierungshilfen - Verbraucher und Unternehmer - Widerruf und verbundene Geschäfte - Kreditvermittlung IPR (Rom-I-VO, CISG) - Verbraucherkreditmahnverfahren, Art. 15 EuGVVO Zielgruppe Für Banken, Verbraucherverbände, Rechtsanwälte, Gerichte und Universitäten.
Ja...tolles Buch. Bülow ist ein führender Kenner der Materie. Seine Aufsätze zur Widerrufsbelehrung und Verwirkung und seine Stellungnahme zum geplanten neuen Recht sind umfassend und sehr gut.
Was bringt einem Hobby-Juristen (vor allem die Berufsjuristen mögen mir den Ausdruck bitte verzeihen, denn sie sind unersetzlich) eigentlich die neuste Ausgabe, zB vom Palandt, wenn die letzten Urteile sich auf die vorherige beziehen? Sind das dann Neuerungen wie der Kommentar von Grüneberg, anhand derer man neue Strömungen ablesen kann? Ich bin einfach neugierig, was das anbelangt.
Hallo Eugh. Im Palandt findet man in der Tat im wesentlichen neue Urteile oder Aufsätze , die im Jahr so dazu gekommen sind. Manchmal äußern sich dort aber auch Mitglieder von BGH Senaten. Das tun die leider sehr selten. In der neuesten Auflage hat Grüneberg ist erstmals zur Verwirkung anders geäußert und dabei all die Literatur und Rechtsprechung zitiert, die keine Verwirkung annimmt. Das ist ein deutliches Anzeichen dafür , wie der 11. Senats tickt. Dr. Ellenberger hat sich auf Vorträgen 2015 ähnlich geäußert. Und mochmals: Der bgh wird sich nicht im Widerspruch zum Eugh setzen. Leider sehen dies Land- und Oberlandesgerichte noch nicht.
Ich habe Eugh den Volltext des Urteils als pdf geschickt, mit der Bitte es hier zu veröffentlichen. Als digital learner bin ich dazu noch nicht fit genug.
Vielen Dank. Zunächst ist aber die Größe deutlich zu reduzieren, denn aktuell ist die Datei zu groß. Ich werde mich darum kümmern. Schönen Abend an alle!
Ich habe vor fast drei Monaten meinem bisherigen RA das Mandat entzogen und dieses gleichzeitig einem anderen in Aussicht gestellt. Da ich +-10 Verträge mit teilweise höchst komplexen Schwierigkeitsgraden widerrufen habe und in dem Jahr bis zum Mandatsentzug unzählige Schreiben zwischen den Beteiligten ausgetauscht wurden, hatte ich das Bedürfnis dem neuen Anwalt eine chronologisch sortierte und sinnvoll aufbereitete Zusammenfassung zu übergeben.
Beim Durcharbeiten der umfangreichen Akten ist mir - letztendlich auch aufgrund der Informationen hier im Forum - klar geworden, dass ich wahrscheinlich nicht mit den Urteilen der Stuttgarter Gerichte leben kann. Ich muss also davon ausgehen, dass mein Fall vor dem BGH landen wird. Und deshalb wäre es doch sinnvoll, wenn ich jetzt gleich eine Kanzlei wählen würde, die mich später auch vor dem BGH vertreten darf.
Hier wurde doch schon mal gefragt, welche Kanzleien dafür in Frage kämen. Könnt ihr mir bitte - sofern bekannt - einige davon benennen?
Ich habe wirklich keine Lust, ein weiteres mal alles an eine neue Kanzlei zu übergeben. Diese müsste sich in den umfangreichen Fall komplett neu einarbeiten mit der Folge, dass ich bestimmt ein Jahr länger bis zur RAW warten müsste.
Ich habe vor fast drei Monaten meinem bisherigen RA das Mandat entzogen und dieses gleichzeitig einem anderen in Aussicht gestellt. Da ich +-10 Verträge mit teilweise höchst komplexen Schwierigkeitsgraden widerrufen habe und in dem Jahr bis zum Mandatsentzug unzählige Schreiben zwischen den Beteiligten ausgetauscht wurden, hatte ich das Bedürfnis dem neuen Anwalt eine chronologisch sortierte und sinnvoll aufbereitete Zusammenfassung zu übergeben.
Beim Durcharbeiten der umfangreichen Akten ist mir - letztendlich auch aufgrund der Informationen hier im Forum - klar geworden, dass ich wahrscheinlich nicht mit den Urteilen der Stuttgarter Gerichte leben kann. Ich muss also davon ausgehen, dass mein Fall vor dem BGH landen wird. Und deshalb wäre es doch sinnvoll, wenn ich jetzt gleich eine Kanzlei wählen würde, die mich später auch vor dem BGH vertreten darf.
Hier wurde doch schon mal gefragt, welche Kanzleien dafür in Frage kämen. Könnt ihr mir bitte - sofern bekannt - einige davon benennen?
Ich habe wirklich keine Lust, ein weiteres mal alles an eine neue Kanzlei zu übergeben. Diese müsste sich in den umfangreichen Fall komplett neu einarbeiten mit der Folge, dass ich bestimmt ein Jahr länger bis zur RAW warten müsste.
Da wird Dir aber Para 172 (1) BRAO in die Quere kommen....
Hallo Lissi. In der Tat schwierig. Denn beim BGH gibt es nur eine geringe Anzahl dort zugelassener Rechtsanwälte. Das heisst. Landgericht und Oberlandesgerichte eine Kanzlei und dann automatisch beim BGH ein oder eine andere. Aber die meisten Kanzleien arbeiten immer mit "ihren" BGH Anwälten zusammen.
Aktuelles von der Front. Sowohl das Landgericht Aachen als auch das OLG Köln (13. Senat) haben sich jüngst zur "Fußnoten" Belehrung der Sparkasse geäußert und diese als fehlerhaft bezeichnet, so dass Widerruf möglich ist. Diese Sache "hängt" allerdings noch in Köln, da dort gerne Verwirkung nach Zahlung des Vorfälligkeitsentgeltes angenommen wird. Verkündungstermin wurde verschoben. Ich glaube man traut sich nicht so ganz, weil der BGH das doch anders sieht als das OLG. Zudem kommt das OLG wohl nicht umhin festzustellen, dass der EuGH sowohl in seiner Heiniger Entscheidung, als auch in seiner Hamilton Entscheidung als auch jüngst in dem Endress Beschluss festgelegt hat, dass ohne Kenntnis vom Widerrufsrecht Verwirkung ausscheidet. Mal schauen. Ich werde berichten.
Ich habe vor fast drei Monaten meinem bisherigen RA das Mandat entzogen und dieses gleichzeitig einem anderen in Aussicht gestellt. Da ich +-10 Verträge mit teilweise höchst komplexen Schwierigkeitsgraden widerrufen habe und in dem Jahr bis zum Mandatsentzug unzählige Schreiben zwischen den Beteiligten ausgetauscht wurden, hatte ich das Bedürfnis dem neuen Anwalt eine chronologisch sortierte und sinnvoll aufbereitete Zusammenfassung zu übergeben.
Beim Durcharbeiten der umfangreichen Akten ist mir - letztendlich auch aufgrund der Informationen hier im Forum - klar geworden, dass ich wahrscheinlich nicht mit den Urteilen der Stuttgarter Gerichte leben kann. Ich muss also davon ausgehen, dass mein Fall vor dem BGH landen wird. Und deshalb wäre es doch sinnvoll, wenn ich jetzt gleich eine Kanzlei wählen würde, die mich später auch vor dem BGH vertreten darf.
Hier wurde doch schon mal gefragt, welche Kanzleien dafür in Frage kämen. Könnt ihr mir bitte - sofern bekannt - einige davon benennen?
Ich habe wirklich keine Lust, ein weiteres mal alles an eine neue Kanzlei zu übergeben. Diese müsste sich in den umfangreichen Fall komplett neu einarbeiten mit der Folge, dass ich bestimmt ein Jahr länger bis zur RAW warten müsste.
Aktuelles von der Front. Sowohl das Landgericht Aachen als auch das OLG Köln (13. Senat) haben sich jüngst zur "Fußnoten" Belehrung der Sparkasse geäußert und diese als fehlerhaft bezeichnet, so dass Widerruf möglich ist. Diese Sache "hängt" allerdings noch in Köln, da dort gerne Verwirkung nach Zahlung des Vorfälligkeitsentgeltes angenommen wird. Verkündungstermin wurde verschoben. Ich glaube man traut sich nicht so ganz, weil der BGH das doch anders sieht als das OLG. Zudem kommt das OLG wohl nicht umhin festzustellen, dass der EuGH sowohl in seiner Heiniger Entscheidung, als auch in seiner Hamilton Entscheidung als auch jüngst in dem Endress Beschluss festgelegt hat, dass ohne Kenntnis vom Widerrufsrecht Verwirkung ausscheidet. Mal schauen. Ich werde berichten.
Hilfreich waeren Aktenzeichen, Tom.
Viele Grüße Gaertner