ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ja das kann ja die Bank dann widerlegen wenn sie den darüber Unterlagen hat. Das ist auf jeden Fall der durchschnittliche Satz, also es gibt Kredite die darüber liegen und welche die darunter liegen.
Ich glaube schon, dass besonders die Sparkassen diese Zinsspannen tatsächlich haben. Bei meiner Sparkasse ist die Zinsspanne seit 2008 bis heute um die 2%. Diese Berechnung sind gut geeignet um vor Gericht vorzutragen. Ob man das einklagen sollte, kann ich nicht sagen. Das muss jeder für sich entscheiden.
Diese Idee war mir dann auch gekommen. Wir kennen die Zinsspanne nicht - die Bank schon. Sollte sie weniger Nutzungen gezogen haben, kann sie das substantiiert vortragen. Wir müssen uns halt "Krücken" bauen, um die tatsächliche Nutzung annähernd bestimmen zu können.
Mal unter uns, sind diese ganzen mathematischen Diskussion wirklich noch WRB Erfahrungen? Grundsätzlich ja ok, aber mitunter geht dann auch mal ein anderer Beitrag völlig unter. Das wird echt zu heftig und mal ganz ehrlich unter uns, glaubt ihr ernsthaft das mal anwenden zun können?
Also ich möchte das anwenden und bin dankbar für die rege Diskussion hier und im Nachbarthread. Das hilft mir ungemein bei der Meinungsfindung. Das hat m.E. auch nicht viel mit "bis auf den letzten Cent ausquetschen" zu tun. Wir kennen die gezogenen Nutzungen der Bank nicht und die verrät es ja auch nie.
Was aber stimmt ist, dass die Kommentare zum Thread "Rückabwicklung" gehören. Vielleicht sollten wir die Diskussion nun auch dorthin verlagern.
Sparkasse Nürnberg, Kreditvertrag vom 08.04.2010
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.10.2015 - Aktenzeichen: 6 O 7471/14 (leider nur juris)
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Für mich erscheint Ducnicis Ansatz des variablen Zinssatzes am sinnvollsten. Ich möchte die SUD 118 bzw. 119 bei meinem 15-jährigen Darlehen verwenden. Sicher bin ich mir aber noch nicht.
Wir müssen hier bitte zwei Begriffe trennen bzw. festlegen:
- variabler Zinssatz: z.B. Verwendung der Zinsreihen der BuBa mit einer Laufzeit variabel bis max. einem Jahr
- periodischer Zinssatz: Verwendung einer der Zinsreihen der BuBa, z.B. 5-10Jahre (wenn z.B. die Zinsbindungsfrist laut Vertrag 10 Jahre war), Verwendung aber periodisch, dass heisst, angesetzt wird immer der jeweils in dem jeweiligen Monat gültige Zinssatz
- fixer Zinssatz: Verwendung des Zinssatzes aus einer der Zinsreihen der BuBa aus dem Monat zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, Verwendung fix über die gesamte Laufzeit/Abrechnungszeitraum
Grundsätzlich meine ich, den variablen Zins heranziehen zu können. Wo kein Vertrag (wegen WR), da auch keine Vereinbarung der Laufzeit.
Wenn! aber das zuständige Landgericht (z.B. LG N-Fü, 6 O 7471/14) schon mal eine Entscheidung diesbezüglich getroffen hat, bzw. sogar das OLG sich dahin gehend geäussert hat (z.B. OLG Nürnberg, Urteil v. 11.11.2015, 14 U 2439/14), welche Zinsreihe sie sehen, die anzusetzen wäre... wäre es sicher ratsam, dann diese Zinsreihe anzunehmen.
Vorteil bringend ist der periodische Ansatz, egal mit welcher Zinsreihe (bei variablen Zins eh schon inkludiert).
Ggf. ist es ratsam, falls man die variable Zinsreihe ausgewählt hat, den periodischen Ansatz mit der Zinsreihe entsprechend der Zinsbindung lt. Vertrag ebenfalls zusätzlich durch zu rechnen und bei einer Verhandlung griffbereit zu haben. Es ist ja kein großer Akt, kann aber dann ggf. auf Einwand des Richters genaue Zahlen liefern.
Ich stelle nämlich immer wieder fest, dass die Juristen nicht entsprechend vorbereitet sind (viellaucht auch aus taktischen Gründen) und dann im Falle eines Vergleiches! nackt da stehen.
Das Gericht schätzt dann pi mal Daumen.
Wenn ich aber darlegen kann, dass der Unterschied der jeweiligen Zinsreihe unterm Strich vielleicht nur 300Euro ausmacht, hat man viel gewonnen.
Wir müssen auch beachten, dass die BuBa seit 05-2015 das Hochrechnungsverfahren geändert hat. Die alten Zinsreihen SUD usw. heissen jetzt SUS, die neuen Zinsreihen heissen SUD.
Für die alten Darlehen wäre also wohl nun die SUS, ehemals SUD, Zinsreihe zu wählen.
Was mir noch aufgefallen ist: Die Zinsspanne wird anhand des kompletten Geschäftes der Bank errechnet und angenommen, dass es sich um die Zinsspanne aus einem (Immobilien)Darlehen handelt. Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich vermute mal, dass zu jeder Art von Kredit ein unterschiedlich hoher Refinanzierungssatz besteht und ich nicht davon ausgehen kann, dass dieser Satz für mein individuell abgeschlossenes Darlehen gelten soll.
Ich finde es verfehlt, grundsätzlich davon auszugehen, dass eine von der Bank aus einem grundpf.rechtl.abges.Darlehen erzielte Gewinnmarge grundsätzlich wieder nur als Finanzierung desgleichen reinvestiert wird.
Das entspricht einfach nicht der Realität. Ich habe da mit einem Bekannten aus der Immo-Finanzierung einer großen SPK hier gesprochen, der mir das so in etwa erzählt hat.
Sieh Dir auch mal z.B. die Bausparkasse Schwäbisch Hall an, Zahlen aus 2014:
1. Zinsaufwendungen
a) für Bauspareinlagen 742.126.338€
b) andere Zinsaufwendungen 57.025.867@
Gesamt 799.152.205@
Macht einen Anteil der Refinanzierungen über die Bauspareinlagen (der treudoofen Bausparer)
fast 93% aus!
Gegenüber gestellt die Erträge:
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften
aa) Bauspardarlehen 154.687.627€
ab) Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten 765.588.446€
ac) sonstigen Baudarlehen 81.945.829€
ad) sonstigen Kredit-und Geldmarktgeschäften 577.070.088€
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 85.564.096€
Gesamt 1.664.856.087€
2. Laufende Erträge aus
a) Beteiligungen 31.355.859€
b) Anteilen an verbundenen Unternehmen 3.900.779€
Wenn ich hier mal 2. ausklammere, und mich nur auf die Zinserträge konzentriere, sieht man, dass
die Erträge aus den Bau-Kredit- und Darlehensgeschäften 1.002.221.902€ ausmacht,
also gerade mal 60%.
40% wird über branchenfremde Geschäfte erzielt. Zocken mit Wertpapieren und sonstigen Geldmarktgeschäften.
Warum soll man das also nicht einbeziehen, wenn die Schwäbisch Hall sich zu 93% aus Bauspareinlagen refinanziert?
... Grundsätzlich meine ich, den variablen Zins heranziehen zu können. Wo kein Vertrag (wegen WR), da auch keine Vereinbarung der Laufzeit.
Wenn! aber das zuständige Landgericht (z.B. LG N-Fü, 6 O 7471/14) schon mal eine Entscheidung diesbezüglich getroffen hat, bzw. sogar das OLG sich dahin gehend geäussert hat (z.B. OLG Nürnberg, Urteil v. 11.11.2015, 14 U 2439/14), welche Zinsreihe sie sehen, die anzusetzen wäre... wäre es sicher ratsam, dann diese Zinsreihe anzunehmen.
Danke, ich mache hierzu mal im "Widerrufsjoker - Rückabwicklung" Thread mit dem Beitrag #607 weiter - u.a. zur zeitabschnittsweisen dynamischen Ermittlung (vgl. Servais) bzw. zur dynamisch-konsensbezogenen Methode (vgl. Piekenbrock), beides im Endurteil des LG Nürnberg-Fürth vom 13.10.2015 (Az. 6 O 7471/14 bzw. dort) beschrieben. Ich hoffe, es stört niemanden, dass es mit diesem Detailgrad dort weitergeht (wenn Ihr wollt).
Erstellt im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Berlin
...
Sodann wird der jetzt vom Bundesjustizministerium vorgelegte Diskussionsentwurf für eine „Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung“ mit dem Bearbeitungsstand 23.10.2007 in folgender Richtung zu analysieren sein: ...
Vielleicht findet der Eine oder die Andere hierin Argumente/Angriffspunkt für WRBen aus dieser Zeit.
Neues bei test.de (wenn diesmal auch nicht so "besonders"):
BBBank eG, Vertrag vom NN.05.2006
Vergleich vor dem Landgericht Karlsruhe
Aktenzeichen: 10 O 464/15
Klägervertreter: Mayer & Mayer Rechtsanwälte, Freiburg
[neu 17.12.2015]
BHW Bausparkasse AG, Kreditvertrag vom 10./21.08.2006
Vergleich vor dem Landgericht Hannover
Aktenzeichen: 14 O 243/14
Klägervertreter: Mayer & Mayer Rechtsanwälte, Freiburg
[neu 17.12.2015]
Sparda Bank Baden-Württemberg eG, Vertrag vom 03./08.03.2010
Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom NN.NN.NNNN
Aktenzeichen: 11 C 490/14
Klägervertreter: Mayer & Mayer Rechtsanwälte, Freiburg
[neu 17.12.2015]
Es wäre wünschenswert, wenn bei "test.de" die Übersicht "Kreditwiderruf – Welche Baufinanzierer Angebote für eine Umschuldung machen" aktualisiert werden könnte !
Oder kennt jemand eine entsprechende Info an anderer Stelle ?
Welche Bank ausser die Ing. Diba lehnt denn Widerrufer noch ab? Mir ist keine bekannt und wenn man sich an den zinsgünstigsten Banken orientiert ist man am Ziel.
Es wäre wünschenswert, wenn bei "test.de" die Übersicht "Kredit*widerruf – Welche Baufinanzierer Angebote für eine Umschuldung machen" aktualisiert werden könnte !
Oder kennt jemand eine entsprechende Info an anderer Stelle ?
Baufinanzierung. Die günstigsten Immobilienkredite gab es 2015 von Vermittlungsgesellschaften - und von Banken, die auch Kredite anderer Institute anbieten.
Ich verstand bereits vor Erscheinen dieses Artikels nicht, weshalb sich Leute die Mühe machen, bei einzelnen Banken anzufragen. Das kostet immens viel Zeit und am Ende sind die Ergebnisse schlecht vergleichbar, weil man doch immer ein paar Kleinigkeiten bei den Variablen übersieht. Also ich sehe hier die Vermittler/Makler in der Position, interessierten Kunden geeignete Anschlussfinanzierungen nach Widerruf eines Darlehensvertrags zu vermitteln. Man sollte halt mit offenen Karten spielen, um nachher keine unerwarteten und unerfreulichen Überraschungen zu erleben.
Fairerweise sollte ich noch erwähnen, dass Finanztest schreibt, man solle auch seiner Hausbank und Banken aus der Region eine Chamce geben. Das ist sicherlich nicht verkeht, wenn man die Zeit dazu hat.
Ich habe mir über einen Vermittler unmittelbar nach dem Widerruf ein Angenot für eine Anschlussfinanzierung i.H.d. damaligen Restvaluta machen lassen, was ich der Bank, wo ich jetzt widerrufen habe, als Beweis für Klage auf Schadensersatz vorlegen werde - zumal ich ihr die Rückzahlung der Restvaluta auch explizit angeboten hatte (sie ist - warum nur? - leider nicht darauf eingegangen).
Test.de ("Chronik der Ereignisse"), mit ergänzten Links zur Verfahrenshistorie bei dejure:
18.12.2015 Neue Chance auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Kreditwiderruf: Am Dienstag, 23. Februar, verhandelt der fürs Bankrecht am höchsten deutschen Zivilgericht zuständige XI. Senat über die Klagen eines Verbraucherschutzverbands gegen zwei Sparkassen. Die Verbraucherschützer halten die Widerrufsinformationen der Sparkassen für falsch und fordern ein gerichtliches Verbot, sie zu verwenden. Die eine Belehrung sei nicht ausreichend deutlich hervorgehoben, die andere wegen der Verwendung von im konkreten Fall teilweise überflüssiger Hinweise als Option zum Ankreuzen missverständlich. Aktenzeichen: XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15
Welche Bank ausser die Ing. Diba lehnt denn Widerrufer noch ab? Mir ist keine bekannt und wenn man sich an den zinsgünstigsten Banken orientiert ist man am Ziel.
Wenn man den Angaben eines großen Kreditvermittlers glauben schenken darf, dann die Degussa, die SPK Düsseldorf, die DSL, die ING DiBa ......