Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Jetzt bitte noch mal sortieren: Die beklagte Sparkasse hat gegen das Karnevalsurteil vom 11.11. Revision eingelegt, dann brauchte der Kläger einen BGH-Anwalt....

    Und dann?
    Also bis gestern war noch nichts von einer Rev. bekannt.

    Könnte ja sein, dass der Kläger Revision einlegen möchte... aber genauso gut, wie Du meinst, dass er einen BGH-Anwalt bräuchte, wenn die SPK doch noch Rev. einlegen würde..

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Aber kann der Kläger denn bei 5000 EUR Streitwert die NZB nutzen? Wenn die Revision nur zugunsten der Beklagten zugelassen ist, müsste doch für den Kläger die 20.000 EUR Mindestbeschwer ein unüberwindbares Hindernis darstellen.
    Gute Frage. Wird RAM beantworten können.

  4. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also wenn die Beklagte Revision einlegt, dürfte die Beschwergrenze für den Kläger nicht mehr gelten, denn das Verfahren ist ja dann anhängig. Dann braucht er einen BGH-Anwalt......

  5. Avatar von IRGmbH
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    LGSaar, 17:39: "Ich habe mir bei der Firma die Beispiel-Datei angeschaut. So kompliziert. Wenn der Richter das sieht dann fällt er um."


    Die Ausgabe wurde schon von Richtern gesehen und meines Wissens sind Sie noch am Leben.
    In der Tat ist aber die Berechnung nicht ganz simpel, weswegen eine auch im Detail nachvollziehbare Berechnung nicht auf eine Seite passt.
    Haben Sie dennoch vielen Dank für den Hinweis. Ich werde mir Gedanken machen, ob und wie sich die schon jetzt auf einer Seite zusammengefasste wesentliche Information besser von den Anhängen absetzen lässt.

  6. Avatar von IRGmbH
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    , 18:30: "Dein Rechner scheint mir wirklich gut zu sein, aber das geht zu weit. Selbstverständlich wird kein Unternehmen blind fremdes Werkzeug benutzen, um Ergebnisse zu produzieren, für die es die Gewähr zu übernehmen hat."



    Danke. Ich kenne den Rechner von LGSaar tatsächlich nicht.

  7. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IRGmbH
    LGSaar, 17:39: "Ich habe mir bei der Firma die Beispiel-Datei angeschaut. So kompliziert. Wenn der Richter das sieht dann fällt er um."


    Die Ausgabe wurde schon von Richtern gesehen und meines Wissens sind Sie noch am Leben.
    In der Tat ist aber die Berechnung nicht ganz simpel, weswegen eine auch im Detail nachvollziehbare Berechnung nicht auf eine Seite passt.
    Haben Sie dennoch vielen Dank für den Hinweis. Ich werde mir Gedanken machen, ob und wie sich die schon jetzt auf einer Seite zusammengefasste wesentliche Information besser von den Anhängen absetzen lässt.
    Das habe ich versucht in meinem Rechner zu erreichen. Es ist aber sehr schwierig auf einem Blatt alle Fälle abzudecken, aber nicht unmöglich. Man muss nur die Fälle kennen und den Code dementsprechend modifizieren.
    Was die Juristen betrifft, sie sind mit so viele Zahlen nicht gewohnt.

    Ich entschuldige mich, ich wollte die Firma nicht schlecht machen. Ich wünsche euch viel Erfolg damit.

  8. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IRGmbH
    , 18:30: "Dein Rechner scheint mir wirklich gut zu sein, aber das geht zu weit. Selbstverständlich wird kein Unternehmen blind fremdes Werkzeug benutzen, um Ergebnisse zu produzieren, für die es die Gewähr zu übernehmen hat."



    Danke. Ich kenne den Rechner von LGSaar tatsächlich nicht.
    Schau dir ihn mal an! Es lohnt sich. Ich hatte mein Kommentar gleich gelöscht. Der war aber zu schnell.
    Sorry.

  9. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Ach du dickes Ei. Für 5.000 EUR Streitwert will also nicht jeder BGH-Anwalt die Finger krumm machen. Interessante Konstellation: Sparkasse geht in Revision und der Gegner findet keinen Anwalt. Das kann doch eigentlich nicht sein. Im Strafrecht gibt es Pflichtverteidiger. Was wäre das Äquivalent im Zivilrecht?
    Da müsste auch etwas geben.
    Aber je länger ich mich mit der Materie beschäftige, desto mehr verliere ich das glauben an die Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Der kleine Mann wird immer der Dumme sein. Man ist den Mächtigen ausgeliefert. Die können mit einem machen was sie wollen. Wie alle anderen Staatsformen funktioniert der Rechtsstaat in der Praxis auch nicht ganz so wie er sollte. Aber es ist auf jeden Fall besser als andere Formen.

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    @Eughen, RAM


    welche BGH-Kanzleien gibt es?

    Habt Ihr da Info´s?
    Ich frage mal explizit nach, welche BGH-Anwälte die Verbraucher/Anlegerseite vertreten?

  11. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Ich frage mal explizit nach, welche BGH-Anwälte die Verbraucher/Anlegerseite vertreten?
    Ich "kenne" nur diese:
    https://www.rabgh-osterloh.de/bgh-kanzlei-osterloh.php

    https://www.ra-nassall.de//w...-fuer-sie.html

  12. Avatar von Taugenichts
    Taugenichts ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier Update von mir als Info an alle Interessierte:

    Die ARAG hat folgende Klagepunkte nur abgesegnet, Deckungszusage gekommen.
    1. Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien am x.x.200x geschlossene Darlehensvertrag mit der Nr. xy über 200.000 € durch den Widerruf des Klägers vom x.x.2015 beendet ist und in ein gesetzliches Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde.

    2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte ab dem x.x.2015 in Annahmeverzug befindet.

    3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den aus der Nichtbeachtung des Widerrufs entstandenen und zukünftig entstehenden Schaden zu erstatten.

    4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

    Gruss

  13. Avatar von Taugenichts
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Noch eine Frage an Erfahrene:

    Wenn eine Volksbank beim LG verliert, wie wahrscheinlich ist es (in %), dass sie an OLG in Berufung geht???

    Ich brauche Eure Einschaetzung wg langfristige Privatplanung.
    (es geht um typische Volksbank-WB mit Fussnoten 2 Wochen/1Monat, "1 Tag nach" und anderen Abweichungen)

    Also wie wahrscheinlich ist es dass eine kleine Bank nach verlorenem Prozess in die Berufung geht? (Grossbanken machen das oft, aber eine VoBa?)

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    von den mir bekannten Verfahren in denen eine Bank unterlag, ist keines erst-instanzlich rechtskräftig geworden.

    Wenn, dann nur über Vergleich. Alle anderen sind in Berufung gegangen.

    Gehe einfach davon aus, dass das bei Dir ebenso sein wird.

  15. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Banken gehen grundsätzlich in Berufung und - so weit möglich - in aller Regel auch in Revision. Einzelne Volksbanken sind auch deshalb schwer einzuschätzen, weil sie eigenständig für ihren regionalen Bereich entscheiden können, es also so gut wie nie eine einheitlich Linie gibt. Anders als bei DKB oder Deutscher Bank - zentrale Geschäftsleitung.

    Ich gehe allerdings davon aus, dass der Volks - und Raiffeisenverband seine Mitglieder aufgefordert hat, kein nachteiliges Urteil in WRB-Verfahren hinzunehmen.

  16. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Taugenichts

    Und was ist jetzt mit dem Rückabwicklungsverhältnis?
    Wenn Du später Geld haben willst, musst Du ja nochmal klagen, oder?

  17. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Taugenichts
    Hier Update von mir als Info an alle Interessierte:

    Die ARAG hat folgende Klagepunkte nur abgesegnet, Deckungszusage gekommen.
    1. Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien am x.x.200x geschlossene Darlehensvertrag mit der Nr. xy über 200.000 € durch den Widerruf des Klägers vom x.x.2015 beendet ist und in ein gesetzliches Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde.

    2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte ab dem x.x.2015 in Annahmeverzug befindet.

    3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den aus der Nichtbeachtung des Widerrufs entstandenen und zukünftig entstehenden Schaden zu erstatten.

    4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

    Gruss

    Klageantrag 1. ist eine negative Feststellungsklage. Passt also.

    Mir würde noch fehlen, falls die RAW gewünscht ist,

    dass
    "festgestellt wird dass zum Zeitpunkt des Widerrufes
    der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber die Herausgabe der gesamten Darlehensvaluta aus dem streitgegenständlichen Darlehensvertrag Nr. 1234567890 vom tt.mm.yyyy in Höhe von xxxxxxEuro ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung und Herausgabe von Wertersatz für Gebrauchsvorteile am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der Darlehensvaluta in Höhe von xxxxxxxEuro schuldet und der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen aus dem streitgegenständlichen Darlehensvertrag Nr. 1234567890 vom tt.mm.yyyy in Höhe von xxxxxxEuro
    und die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von xxxxxxEuro schuldet."

    Denn die RAW ist Bestandteil der negativen Feststellungsklage und erhöht den Streitwert nicht!


    Weiterhin würde ich vielleicht beim Antrag zum Schadensersatz noch folgende Formel aufnehmen:

    "Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist an die Kläger einen Geldbetrag in einer Höhe zu zahlen, der sich aus folgender Rechnung ergibt:
    Betrag des Saldos des unter I. genannten Darlehens am (Tag des Widerrufes) multipliziert mit dem Wert des von der Deutschen Bundesbank ermittelten Effektivzinssatzes Banken DE / Neugeschäft / Wohnungsbaukredit an private Haushalte, anfängliche Zinsbindung über fünf bis zehn Jahre zum Zeitpunkt der Rechtskraft dieses Urteils minus 1,79 dividiert durch 100 multipliziert mit zehn Jahren."







    Anmerkung, natürlich nur möglich, wenn Du ein Angebot hast, dass zum Zeitpunkt des Widerrufes ungefähr belegen kann, was Du hättest für eine Ablösefinanzierung zahlen müssen.
    Zeitreihe natürlich danach wählen, welche Zinsbindungsfrist gewählt wurde (5, 10 oder länger)

    Wurde vom LG Regensburg im Urteil 4 O 1133/15 (5) vom 26.10.2015 so abgeurteilt.


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  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Ich nehme an, dass die Seite dann auch bald vom G**gle Cache (Stand vom 08.12.2015) verschwinden wird - falls G**gle da mitmacht.
    Das Urteil ist leider über diesen Link nicht mehr verfügbar, aber noch etwas Text mit Zitaten daraus.


    Zitat Zitat von ducnici
    äh, mal ne dumme Frage... das Az. des Urteils habt Ihr ja... warum nicht einfach in der Geschäftsstelle des LG FFM anfordern?
    Eben! Und dann erhält man eine Version ohne das Wasserzeichen der Kanzlei.


    Zitat Zitat von andi1104
    Es hat ja lange genug im Netz gestanden, sogar wie schon erwähnt als PDF Datei. Und die sich herunterzuladen kann ja nicht verboten sein oder?
    Nein, das ist es m.E. nicht. Falls es - auch von Seiten der hier mitlesenden/-schreibenden Juristen (z.B. sebkoch, Kunzenbacher, superas) dazu eine andere Meinung gibt, wäre eine kurze Anmerkung prima. Danke. Aber es ist eh nicht mehr zum Download über den Cache verfügbar.


    Wie bekommen wir eigentlich interessante Urteile (wie z.B. dieses erfolgreiche Urteil mit Az. 2–27 O 173/15 gegen die ING-DiBa) nach dejure.org hochgeladen? Wie kommen die Entscheidungen dorthin?


    Wie sieht es eigentlich bei einem Vergleich aus, welcher mittels Beschluss besiegelt wurde, wenn im Vergleich Stillschweigen vereinbart worden war? Darf die Geschäftsstelle dann den Beschluss nach Anfrage mit Aktenzeichen trotzdem als anonymisierte Abschrift zuschicken?

    Grund meiner Frage ist, dass ich bereits konträre Antworten diverser Geschäftsstellen dazu erhielt: von einigen erhielt ich anonymisierte Abschriften, von anderen kam die Auskunft, es dürfe nichts herausgegeben werden, man solle sich an die streitenden Parteien wenden, dann erhielt ich wiederum von einer anderen Geschäftsstelle die Info, dass ich mein Interesse an einer Abschrift nicht ausreichend dargelegt habe und daher gemäß § ZPO keinen Anspruch darauf habe und schließlich erhielt ich nach wiederholter Nachfrage die Mitteilung, dass der/die Richter/in seit Wochen trotz zig Anfragen nicht mit der Anonymisierung begonnen habe und daher nichts herausgegeben werden könne - auch nicht in absehbarer Zeit. Was gilt denn nun?


    Zitat Zitat von RAM
    In Juris findet man unter dem Filter "Landgericht Frankfurt und Bankrecht" fast alle WRB-Urteile gegen die IngDiBa. Ist nur etwas aufwendig, im Text die IngDiBa zu erkennen - Geht aber bei sorgfältiger Lektüre.
    Waren auch kundenfreundliche Entscheidungen darunter?

    Wer es noch aufwändiger treiben möchte, könnte sich alle PDFs (z.B. auch von dort) herunterladen, mittels OCR in durchsuchbaren Text umwandeln (sofern es sich um Scans handelt) und dann eine Volltextsuche nach bestimmten Banknamen starten.

  19. Avatar von TomWinter
    TomWinter ist offline

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    Standard AW: BGH-Termin wieder geplatzt

    Hallo zusammen,

    weiß zufällig jemand, welcher BGH-Anwalt hier die Verbraucherseite vertreten hat oder kann mir jemand aufzeigen, wie ich das selbst herausfinde?

    Viele Grüße und Danke
    Tom

    Zitat Zitat von RAM
    BGH-Termin wieder geplatzt.

    Scheckzahlung?:


    Bundesgerichtshof

    Mitteilung der Pressestelle

    __________________________________________________ _____________________________________

    Nr. 202/2015 vom 09.12.2015

    Terminaufhebung in Sachen XI ZR 180/15 (Streit um treuwidrige Ausübung eines
    Verbraucherwiderrufsrechts)


    XI ZR 180/15

    LG Hamburg – Urteil vom 4. Juni 2014 – 307 O 139/12

    Hanseatisches OLG Hamburg – Urteil vom 2. April 2015 – 13 U 87/14

    Der Verhandlungstermin am 15. Dezember 2015, 9.00 Uhr, ist wegen eines außergerichtlichen Vergleichs der Parteien aufgehoben worden (siehe auch Pressemitteilungen Nr. 175/2015 und Nr. 195/15).

    Karlsruhe, den 9. Dezember 2015

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs


    In diesem Jahr wird das also alles nichts mehr.......

  20. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: BGH-Termin wieder geplatzt

    Ruf doch bei der Pressestelle und/oder der Geschäftsstelle des BGH an und trage Dein Anliegen vor. Du willst ja nur den Namen der Klägervertreter wissen, und ich denke nicht, dass das mit Verschwiegenheit zu tun hat.


    Wow, es gibt etliche neue Einträge bei test.de unter "Gerichtliche und außergerichtliche Erfolge".


    Zitat Zitat von Hanomag
    Ich habe bereits vermutet, dass es an Open Office hängt, weshalb ich Dein Programm nicht nutzen kann. Ich hätte mich deshalb über PN gemeldet, sobald mir mehr Zeit zur Verfügung steht.
    Wer kennt eine günstige und legale Möglichkeit, eine Lizenz für MS Excel zu erwerben? Sie sollte unter Windows 10 lauffähig sein und nicht auf Nutzung durch Studenten oder Schüler beschränkt sein. Danke!

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Eughen, setz dich mal hin und heb die Beine hoch...du stehst auf der Leitung...

    Der Fall war schon beim OLG, der Streitwert niedrig.... klingelts?
    Vom Schlauch bin ich runter, und die Diskussion erfreut mich.
    Zitat Zitat von Harley
    Es geht um die Sache vorm OLG Nürnberg gegen die Sparkasse. OLG hat die Revision zugelassen. Daher keine NZB erforderlich.
    Zitat Zitat von ducnici
    Bingo!
    Gestern war noch nichts bekannt, dass die Sparkasse Revision eingelegt hätte...
    Zitat Zitat von RAM
    Jetzt bitte noch mal sortieren: Die beklagte Sparkasse hat gegen das Karnevalsurteil vom 11.11. Revision eingelegt, dann brauchte der Kläger einen BGH-Anwalt....
    Und dann?
    Zitat Zitat von Harley
    Aber kann der Kläger denn bei 5000 EUR Streitwert die NZB nutzen? Wenn die Revision nur zugunsten der Beklagten zugelassen ist, müsste doch für den Kläger die 20.000 EUR Mindestbeschwer ein unüberwindbares Hindernis darstellen.
    Zitat Zitat von ducnici
    Also bis gestern war noch nichts von einer Rev. bekannt.
    Könnte ja sein, dass der Kläger Revision einlegen möchte... aber genauso gut, wie Du meinst, dass er einen BGH-Anwalt bräuchte, wenn die SPK doch noch Rev. einlegen würde..
    Zitat Zitat von RAM
    Also wenn die Beklagte Revision einlegt, dürfte die Beschwergrenze für den Kläger nicht mehr gelten, denn das Verfahren ist ja dann anhängig. Dann braucht er einen BGH-Anwalt......

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