Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Wahrscheinlich benutzt die Firma meinen kostenlosen Rechner und macht Geld damit.
    Dein Rechner scheint mir wirklich gut zu sein, aber das geht zu weit. Selbstverständlich wird kein Unternehmen blind fremdes Werkzeug benutzen, um Ergebnisse zu produzieren, für die es die Gewähr zu übernehmen hat.

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Bei Test.de folgender Beitrag:11.12.2015 .....
    Sie verwendet so genannte Makrosund funk*tioniert nur mit Microsoft Excel und nicht mit Programmen wie Open*Office.
    Ich habe bereits vermutet, dass es an Open Office hängt, weshalb ich Dein Programm nicht nutzen kann. Ich hätte mich deshalb über PN gemeldet, sobald mir mehr Zeit zur Verfügung steht.

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Eughen, RAM


    welche BGH-Kanzleien gibt es?

    Habt Ihr da Info´s?

  5. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    @Eughen, RAM


    welche BGH-Kanzleien gibt es?

    Habt Ihr da Info´s?
    www.rak-bgh.de

    2. Link von oben

  6. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


  7. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da ich ja schon seit Beginn der WRB-Verfahren immer zum BGH wollte, habe ich mich schon vor Jahren mit diesem Thema beschäftigt und mir viele Homepages der Robenträger angesehen. Den besten Eindruck hatte ich hiervon:

    https://www.ra-nassall.de//home.html

    Der beschreibt auch ziemlich gut die Aufgaben des BGH-Anwalts, der wohl gar kein Spezialist sein muss.......

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Ist es denn bei Dir schon so weit?

  9. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe diese Links hier gefunden (ohne irgendwelche Einschätzungen geben zu können):
    www.bgh-anwalt.de
    www.anwaltbgh.de
    www.high-court.de
    www.bghanwalt.de
    https://www.lto.de/recht/hintergruend...anwaelte-wahl/
    https://juve.de/nachrichten/namenundn...te-stehen-fest (2013)

    Übrigens finde ich den Artikel bei Hühnlein RÄ sehr gut, denn er bringt das Dilemma ohne Gejammer auf den Punkt. Falls Sie hier mitlesen: Danke für die Darstellung!

  10. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    @ducnici

    Ist es denn bei Dir schon so weit?

    Haha, schön wärs....

    Hab die Info bekommen, dass für einen bestimmten Fall eine bestimmte BGH-Kanzlei den Fall nur für einen Streitwert von 25.oooEuro übernehmen würde...und man nun nach Alternativen sucht...


  11. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gibt's da mehr Infos, Namen?

  12. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Gibt's da mehr Infos, Namen?
    Na, so schwer dürfte das doch nicht sein! ;-)

  13. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber man kann doch bis zum OLG seinen RA frei wählen und erst zur Revision zum BGH einen speziellen BGH-Anwalt mandatieren, oder muss der alles seit der 1. Instanz machen?

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Na, so schwer dürfte das doch nicht sein! ;-)
    Ach du dickes Ei. Für 5.000 EUR Streitwert will also nicht jeder BGH-Anwalt die Finger krumm machen. Interessante Konstellation: Sparkasse geht in Revision und der Gegner findet keinen Anwalt. Das kann doch eigentlich nicht sein. Im Strafrecht gibt es Pflichtverteidiger. Was wäre das Äquivalent im Zivilrecht?

  15. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Habe ich jetzt den Witz nicht mitbekommen? Wir reden hier vom BGH und dem Widerruf von Darlehensverträgen. Da geht es doch um größere Streitwerte. Und auch die Schwelle für die NZB liegt bei 20.000€.

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Habe ich jetzt den Witz nicht mitbekommen? Wir reden hier vom BGH und dem Widerruf von Darlehensverträgen. Da geht es doch um größere Streitwerte. Und auch die Schwelle für die NZB liegt bei 20.000€.

    Eughen, setz dich mal hin und heb die Beine hoch...du stehst auf der Leitung...

    Der Fall war schon beim OLG, der Streitwert niedrig.... klingelts?

  17. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Habe ich jetzt den Witz nicht mitbekommen? Wir reden hier vom BGH und dem Widerruf von Darlehensverträgen. Da geht es doch um größere Streitwerte. Und auch die Schwelle für die NZB liegt bei 20.000€.
    Es geht um die Sache vorm OLG Nürnberg gegen die Sparkasse. OLG hat die Revision zugelassen. Daher keine NZB erforderlich.

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Ach du dickes Ei. Für 5.000 EUR Streitwert will also nicht jeder BGH-Anwalt die Finger krumm machen.....

    Bingo!

    Gestern war noch nichts bekannt, dass die Sparkasse Revision eingelegt hätte...

  19. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Es geht um die Sache vorm OLG Nürnberg gegen die Sparkasse. OLG hat die Revision zugelassen. Daher keine NZB erforderlich.

    Aber nur wohl für die Beklagte. Denn im Urteil steht ja drin, dass die Revision wegen der unterschiedlich abgeurteilten Belehrung mit der Fußnote zugelassen wäre.

    Wer nun den Beschluss des BGH vom 22.09.2015 auch aufmerksam durchliest, wir haben das ja schon erörtert, war das genau der Fall, dass die Revision für den Kläger nicht möglich war, da für seine Belange nicht zugelassen.

    Läuft für den Kläger auf eine NZLB hinaus. Ob er das wegen ein paar wenigen tausend Euro machen wird...

    Ich an seiner Stelle würde versuchen, meine Forderung an eine RA-Kanzlei zu verkaufen, die dann Interesse hat, diesen Fall vorm BGH zu bringen. Für eine RA-Kanzlei ist ein Streitwert von 25.000Euro peanuts, wenn die zig Widerrufsfälle haben...

    Die Frage ist für mich nur, es ging ja darum, dass der Kläger nur 2,5% statt 5% zugesprochen bekam. Ob wenn ein Urteil gesprochen werden würde, überhaupt das Hauptthema "Verwirkung" und Gestlichkeitfiktion abgehandelt werden würde, ist die Frage...

  20. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Jetzt bitte noch mal sortieren: Die beklagte Sparkasse hat gegen das Karnevalsurteil vom 11.11. Revision eingelegt, dann brauchte der Kläger einen BGH-Anwalt....

    Und dann?

  21. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Aber nur wohl für die Beklagte. Denn im Urteil steht ja drin, dass die Revision wegen der unterschiedlich abgeurteilten Belehrung mit der Fußnote zugelassen wäre.

    Wer nun den Beschluss des BGH vom 22.09.2015 auch aufmerksam durchliest, wir haben das ja schon erörtert, war das genau der Fall, dass die Revision für den Kläger nicht möglich war, da für seine Belange nicht zugelassen.

    Läuft für den Kläger auf eine NZLB hinaus. Ob er das wegen ein paar wenigen tausend Euro machen wird...
    ...
    Aber kann der Kläger denn bei 5000 EUR Streitwert die NZB nutzen? Wenn die Revision nur zugunsten der Beklagten zugelassen ist, müsste doch für den Kläger die 20.000 EUR Mindestbeschwer ein unüberwindbares Hindernis darstellen.

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