ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Genau: keine Bank dieses Landes kann ein Urteil vom Markt kaufen.!!! Höchstens den Kläger und dessen Anwalt zum Stillschweigen verpflichten.....
Deshalb verstehe ich auch nicht, warum es Geld gibt, wenn der Anwalt das Urteil von seiner Internetseite nimmt - jeder, der davon weiß, kann es sich immer besorgen.
Genau: keine Bank dieses Landes kann ein Urteil vom Markt kaufen.!!! Höchstens den Kläger und dessen Anwalt zum Stillschweigen verpflichten.....
Deshalb verstehe ich auch nicht, warum es Geld gibt, wenn der Anwalt das Urteil von seiner Internetseite nimmt - jeder, der davon weiß, kann es sich immer besorgen.
Naja, ich schon. Wenn kein Zuschauer vor Ort das Aktenzeichen notiert hat und damit nachforscht,
oder weder Kläger- noch Beklagtenvertreter das Urteil öffentlich machen...wie soll die Öffentlichkeit davon erfahren?
Wir waren aber schneller, die Schwarm-Intelligenz hat wieder zugeschlagen...
Genau: keine Bank dieses Landes kann ein Urteil vom Markt kaufen.!!! Höchstens den Kläger und dessen Anwalt zum Stillschweigen verpflichten.....
Deshalb verstehe ich auch nicht, warum es Geld gibt, wenn der Anwalt das Urteil von seiner Internetseite nimmt - jeder, der davon weiß, kann es sich immer besorgen.
Stimmt, aber zumindest versucht die Bank die Verbreitung an prominenter Stelle einzuschränken.
Ohne durch einen für den Mandaten sehr positiven Vergleich gezwungen zu sein, wird wohl kein Anwalt auf eine so prächtige Werbung freiwillig verzichten.
Stimmt, aber zumindest versucht die Bank die Verbreitung an prominenter Stelle einzuschränken.
Ohne durch einen für den Mandaten sehr positiven Vergleich gezwungen zu sein, wird wohl kein Anwalt auf eine so prächtige Werbung freiwillig verzichten.
Es hat ja lange genug im Netz gestanden, sogar wie schon erwähnt als PDF Datei. Und die sich herunterzuladen kann ja nicht verboten sein oder?
"Grundsätzlich wird in der Rechtsprechung und der juristischen Literatur sowie in der öffentlichen Debatte die größtmögliche Publizität von Gerichtsentscheidungen gefordert. Alle die Öffentlichkeit interessierenden Urteile (und andere Formen von Entscheidungen z. B. Gerichtsbeschlüsse) sollen veröffentlicht werden. In neuerer Zeit wird zunehmend darauf verwiesen, dass eine Publikation im Internet dieser Publizitätspflicht am besten genüge."
Darf das Gericht bei einem Vergleich mit Stillschweigenvereinbarung das Urteil bzw. die Vereinbarung öffentlich machen?
Dem Gericht ist das völlig schnuppe was die Parteien vereinbart haben. Wenn das Urteil raus ist, kann es veröffentlicht werden. Dies in anonymisierter Form auch von jedem anderen, es gibt kein Urherberecht für Urteile. Wie die Überschrift schon sagt, ergehen Urteile auch im Namen des Volkes und sind daher per se nicht vertraulich, sofern die Namen etc. eben gelöscht werden.
Landgerichte veröffentlichen aber halt einfach nur selten Urteile, weil diese oft nicht ganz so die Bedeutung haben wie Entscheidungen der OLGs und des BGHs. Schön wäre es natürlich wenn alle Urteile grundsätzlich onleine veröffentlicht werden würden. Gerade in den Widerrufssachen wäre dies ein echter Segen.
Im Übrigen glaube ich auch nicht, dass die Kanzlei freiwillig auf das Urteil verzichtet. Allerdings auch nicht das die Kanzlei Geld dafür bekommen hat. Eine bessere Werbung als ein Urteil gegen die Bank gibt es ja wohl nicht. Sobald die Mandanten aber eine Stillschweigevereinbarung unterschrieben haben, die auch das Urteile erfasst ist der jeweilige Anwalt halt raus.
In Juris findet man unter dem Filter "Landgericht Frankfurt und Bankrecht" fast alle WRB-Urteile gegen die IngDiBa. Ist nur etwas aufwendig, im Text die IngDiBa zu erkennen - Geht aber bei sorgfältiger Lektüre.
In Juris findet man unter dem Filter "Landgericht Frankfurt und Bankrecht" fast alle WRB-Urteile gegen die IngDiBa. Ist nur etwas aufwendig, im Text die IngDiBa zu erkennen - Geht aber bei sorgfältiger Lektüre.
Gut zu wissen, ich schaue immer nur mal auf den öffentlichen Seiten der jeweiligen Länder, wie https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/ und andere. Da finden sich immer nur sehr ausgewählte Entscheidungen und eben meist nix oder nur sehr wenig von den LGs.
In Juris findet man unter dem Filter "Landgericht Frankfurt und Bankrecht" fast alle WRB-Urteile gegen die IngDiBa. Ist nur etwas aufwendig, im Text die IngDiBa zu erkennen - Geht aber bei sorgfältiger Lektüre.
Ich habe leider keinen Zugang und 90 EUR/Monat (Modul Bank-und Kapitalmarktrecht) sind mir für mein "Hobby" auch ein bisschen viel.
Wieviele Urteile mit DiBa Beteiligung hast du denn gefunden?
Ich war der Ansicht, dass bisher kaum für die DiBa negativ ausgefallene Urteile existieren.
Da DIE Basketballer nicht zu meinen großen Gegnern gehören, habe ich danach nicht gesucht. Ich weiß aber, dass die IngDiBa-Anwälte die Ablehnung des Widerrufs immer mit Kopien zahlreicher bankenfreundlicher Urteile versehen haben....Das ist wohl jetzt nicht mehr so einfach möglich, weil es die schlicht so nicht mehr gibt.
Nach meiner ersten Juris-Rechnung bin ich auch etwas vorsichtiger geworden.
Da DIE Basketballer nicht zu meinen großen Gegnern gehören, habe ich danach nicht gesucht. Ich weiß aber, dass die IngDiBa-Anwälte die Ablehnung des Widerrufs immer mit Kopien zahlreicher bankenfreundlicher Urteile versehen haben....Das ist wohl jetzt nicht mehr so einfach möglich, weil es die schlicht so nicht mehr gibt.
Nach meiner ersten Juris-Rechnung bin ich auch etwas vorsichtiger geworden.
Ja, das glaub' ich gerne. Das waren die Zeiten als in Frankfurt noch unzulässige Rechtsausübung und Verwirkung grassierten. Ich dachte, du hättest für den DN positive Urteile gefunden.
Das hat dann wohl einen besonderen Schwierigkeitsgrad, da die Basketballer dafür bekannt sind, sofort den Scheck zu zücken, wenn das Spiel gegen sie auszugehen droht.
Aus dem Urteil 2-27 O 173/15 geht leider nicht hervor, wie viel % über Basiszinssatz ab Widerruf zugesprochen wurde, da es sich hier um eine Feststellungsklage handelt.
Frage: sind Urteile bekannt aus Frankfurt (LG oder OLG) wonach in jüngster Zeit die 5% über Basiszinssatz zugesprochen worden sind, egal gegen welchen Darlehensgeber auch immer ?
Kleine Nachbemerkung noch von meiner Seite: Es ist schon nachvollziehbar und der Artikel ist gut geschrieben .Die Kanzlei zählt auch zu einigen Wenigen, die uns durch ihre Veröffentlichungen ihrer erstrittenen Urteile auch viel Infos zukommen lassen und das ist nicht selbstverständlich.
11.12.2015 Eine gutbedien*bare und dokumentierte Berechnung zu den Folgen des Widerrufs eines Kredits bietetdie Indexrennen GmbH für 50 bis 62,50 Euro an. Die Daten des Kredits könnenüber ein Online-Formular oder ein Excel--Arbeits*blatt einge*geben werden. DerPreis hängt davon ab, welche Berechnungen gefragt sind. Geschäfts*führer deseigentlich auf Anla*gestrategien spezialisierten Unter*nehmens sind derInformatiker Moritz Gmelin und der Mathematiker Jan-Carsten Weih*gold.
Einen kostenlosen Excel-Rechnerstellt ein Benutzer im Finanz-Forum.de zur Verfügung. Klar: Eine genaueDokumentation und Gewähr für die Richtig*keit der Berechnung gibts da nicht.test.de hat die Berechnung nicht genau geprüft, hält die Ergeb*nisse aber fürplausibel. Nachteil: Die Excel-Datei ist nur für Benutzer des Forums abrufbar (mit Rechts*klick, „Speichernunter“ mit der Datei*namen*erweiterung xlsm). Sie verwendet so genannte Makrosund funk*tioniert nur mit Microsoft Excel und nicht mit Programmen wie Open*Office.
Ich habe mir bei der Firma die Beispiel-Datei angeschaut. So kompliziert. Wenn der Richter das sieht dann fällt er um.
Im Klartext gilt also wohl: Der Kläger hat für sein Schweigen noch mal einen ordentlichen Nachschlag erhalten. Ich glaube auch: Da ist es viel von ihm verlangt, das zusätzliche Geld abzulehnen....