Sorry, das stimmt. Aber dafür wissen es jetzt alle hier - danke!
Aber die Nichtzuständigkeit des LG DA und die Verlegung nach FFM sind gar nicht die Ursache, denn der Termin am LG FFM wurde ja offenbar dann gleich vergeben, allerdings dann erst in ca. 5 Monaten. Das ist zwar schon ärgerlich, aber ich denke nicht, dass Du Dir aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung deshalb Sorgen machen musst. Da ist halt - wie von allen hier - viel Geduld gefragt.
Krass (Quelle wie immer
test.de):
Dresdner Bank AG (heute: Commerzbank AG), Verträge vom NN.NN.2006
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.11.2015
Aktenzeichen: 2-21 O 154/15 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter:
Rechtsanwalt Andreas Blees, Hamburg
Besonderheit: Die Klägerin hatte im Jahr 2006 zwei Kredite über insgesamt 750 000 Euro aufgenommen. In der Widerrufsbelehrung stand: „Der Widerruf ist zu richten an Dresdner Bank AG in Stuttgart, Banking Services / Credit Services, Kredit-Service-Center, 70140 Stuttgart, Telefax: (0711) 185 4309, E-Mail:
Widerruf.Stuttgart@Dresdner-Bank.com“. Im November 2013 löste sie die Verträge ab und zahlte dafür genau 100 480,72 Euro Vorfälligkeitsentschädigung und Gebühren. Die muss die Bank jetzt nach Widerruf des Vertrags nebst Zinsen erstatten. Die Bank hätte eine ladungsfähige Anschrift angeben müssen, urteilte das Landgericht. Eine Adresse mit einer besonderen Großkundenpostleitzahl reichte nicht aus
[neu 11.12.2015]
Und weitere neue Einträge (aaO)...
Gerichtliche Erfolge:
Landesbank Baden-Württemberg, Vertrag vom 14.03.2008
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.08.2015
Aktenzeichen: 8 O 70/15 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter:
Rechtsanwalt Henning Werner, Hamburg
Besonderheit: Bank und Kläger hatten eine Auflösungsvereinbarung geschlossen. Die Kläger mussten danach 12 089,72 Euro Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Später widerriefen sie den Kreditvertrag. Das Gericht hielt die Widerrufsbelehrung für falsch und verurteilte die Bank trotz der Aufhebungsvereinbarung zur Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung.
[neu 11.12.2015]
Sparda Bank Baden-Württemberg eG, Darlehensverträge vom 15.04. und 25.06.2008
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2015
Aktenzeichen: 25 O 221/14
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 01.12.2015 (nicht rechtskräftig)
Aktenzeichen: 6 U 107/15
Klägervertreter:
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, Stuttgart
[neu 04.12.2015]
Sparda-Bank West eG, Verträge von 22.07.2010
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2015 (nicht rechtskräftig)
Aktenzeichen: 10 O 120/15
Klägervertreter:
Rechtsanwälte Ziegler & Kollegen, Duisburg
Besonderheit: Das Gericht hielt die Belehrung der Bank für fehlerhaft, weil sie die Rechtsfolgen missverständlich darstellte. Es sei zwar umstritten, ob überhaupt über die Widerrufsfolgen belehrt werden müsse. Wenn jedoch belehrt werde, dürfe die Belehrung nicht einseitig die Pflichten des Darlehensnehmers betonen.
[neu 10.12.2015]
Außergerichtliche Erfolge:
Geno Bank Essen eG, Vertrag vom 23.11.2009
Verbrauchervertreter:
SH Rechtsanwälte, Essen
[neu 11.12.2015]
ING Diba AG, Vertrag vom 25.06.2008
Verbrauchervertreter:
SH Rechtsanwälte, Essen
[neu 11.12.2015]
Sparkasse Mainfranken Würzburg, Darlehensvertrag vom 09.07.2009
Verbrauchervertreter:
Dr. Waldhorn & Partner Rechtsanwälte, Würzburg
[neu 04.12.2015]
Sparkasse Mülheim an der Ruhr, Vertrag vom 23.01.2008
Verbrauchervertreter:
SH Rechtsanwälte, Essen
[neu 11.12.2015]
Sparkasse Vest Recklinghausen, Vertrag vom 08.09.2004
Verbrauchervertreter:
SH Rechtsanwälte, Essen
[neu 11.12.2015]