test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 10.12.2015 um 12:27 Uhr:
Re: @test.de-Redakteur_Herrmann und alle:
Ich bin nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Bei der herkömmlichen Sichtweise der Rückabwicklung erscheinen auch auf Tilgung entfallende Zahlungen als Leistung, für die zu vermuten ist, dass die Bank mit ihr Nutzungen erwirtschaftet. Diese Nutzungen sind herauszugeben. Nach der Winneke-Methode sind auf Tilgung entfallende Zahlungen kein Leistung im Sinne der Rücktrittsregeln und ist dementsprechend auch keine Nutzung herauszugeben.
Zugunsten der Bank nur Nutzungen auf die jeweilige Restschuld zu berücksichtigen, ist für sich in meinen Augen richtig. Wenn gleichzeitig jedoch zugunsten des Kunden die gesamten Ratenzahlungen einschließlich der auf Tilgung entfallenden Zahlungen als Leistung gesehen werden, für die die Bank Nutzungen herauszugeben hat, ist das in sich widersprüchlich. Nicht stimmig ist auch, dass der BGH der Bank nach Widerruf stets einen Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Darlehensvaluta und nicht bloß nur der Restschuld gibt.
Was unser Excel-Arbeitsblatt angeht: Sicherlich wären noch verschiedene zusätzliche Optionen für die Berechnung der Rückabwicklung im Einzelfall interessant und hilfreich. Das schaffen wir aktuell aber nicht.
Den Rechner im Finanzforum finde ich auch gut. Er ist vor allem besser bedienbar als unser Excelarbeitsblatt. Ob er genau richtig rechnet, schaffe ich leider nicht zu prüfen. Die Ergebnisse, die ich bisher gesehen habe, sind auf jeden Fall plausibel. Leider ist er nur für Benutzer des Forums zugänglich. Schön wäre, wenn sich ein Möglichkeit findet, ihn ohne weiteres zu nutzen.