Zitat von
baumaus
Meine Güteverhandlung wurde kurz vor Termin wegen Nichtzuständigkeitserklärung des Gerichtes nach LG Hannover geschoben.
Damit wurde Klage eingereicht im Februar 2015, Termin Güteverhandlung Nov 2015 ursprünglicher Gerichtsort, neuer Termin Güteverhandlung ggfalls im Anschluss mündliche Verhandlung JULI 2016 neuer Gerichtsort.
1) Persönliches Erscheinen von Kläger und Beklagter vertreten durch Vorstand wurde angeordnet. Was haltet ihr davon - ist das üblich? Für mich mit sehr grossem Aufwand verbunden da wirklich weit entfernt
Leider finde ich vom LG Hannover wenig Urteile; finde diese Zeitschíenen aber schon äusserst exzessiv.
2) Insbesondere mache ich mir Sorge, ob durch die Verschiebung Nachteile bezüglich der dann ja inzwischen geänderten Rechtsprechung entstehen können - angenommen es müssten neue Anträge gestellt werden?
3) Ich habe im Moment nämlich bisher nur Feststellungsklage - kann es sein, dass ich dann danach keine Rückabwicklung mehr fordern kann aufgrund der geänderten Gesetze?
4) Muss diese Güteverhandlung sein oder kann man das ablehnen - eine sinnvolle Einigung ist ja eher unwahrscheinlich und ein Dreivierteljahr auf ein Urteil warten, das dann nicht rechtskräftig wird sondern in die nächste Instanz muss, ist ja schon fast Verschleppung - insbesondere da die gerichtliche Aktion ja bereits Anf 2015 gestartet wurde.
Leider ist mein RA keine Hilfe, da er jegliche Kommunikation mit Klienten und deren Beratung dauerhaft verweigert - eine Antwort ist ausschliesslich über Eskalation an den Inhaber zu erhalten (eine gute fachliche Reputation einer Kanzlei hat leider keinerlei Aussagekraft bezüglich Qualität der Klientenbetreuung - und nein, nach Eskalation wird der Klient genauso konsequent ignoriert - ich bin ernsthaft am Überlegen, eine Thread mit "Erfahrungen mit Kanzleien im Widerspruchsverfahren" hier zu eröffnen).
Daher bleibt mir im Moment nur übrig, hier nach Antworten zu suchen.
Wenn diese erste Instanz bereits erst Mitte nächsten Jahres aktiv ist, würde die nächste ja vermutlich mind nochmal ein Jahr dauern - und BGH noch mehr.
Wie verändert sich die gerichtliche Situation, wenn ich den Kredit inzwischen kündige - 10 Jahres- Frist? Bleiben die Ansprüche bestehen und die Verfahren laufen weiter?
5) Ist es korrekt, dass unabhängig von der Widerrufsgeschichte alle Kredit-Verträge mit 15 Jahres-Zinsfestschreibung nach 10 Jahren mit 6 monatiger Frist gekündigt werden können?
In diese Falle Vorabdarlehen plus Bausparer zur Ablösung - dh ich würde nach 10 Jahren das Vorabdarlehen und die kFW Darlehen kündigen und glz auch den darauf verpflichteten Bausparer (Kündigungsfrist 6 Monate aber nur wenn Verpflichtung aus dem Vorabdarlehen nicht mehr existiert) - und 6 Monate später alle Verträge mit Forward-Darlehen einer anderen Bank ablösen?
6) Oder kann ich den Bausparer erst kündigen, wenn das Vorabdarlehen nicht nur gekündigt sondern schon abgelöst ist - Verzögerung von 6 Monaten und Finanzierungslücke über das angesparte Kapital im Bausparer?
Danke für jegliche Hilfe zur Klärung
Auf Vorschlag von DucNiki noch mal durchnummeriert:
1) Persönliches Erscheinen von Kläger und Beklagter vertreten durch Vorstand wurde angeordnet.Was haltet ihr davon - ist das üblich? Für mich mit sehr grossem Aufwand verbunden da wirklich weit entfernt
2) Insbesondere mache ich mir Sorge, ob durch die Verschiebung Nachteile bezüglich der dann ja inzwischen geänderten Rechtsprechung entstehen können - angenommen es müssten neue Anträge gestellt werden?
3) Ich habe im Moment nämlich bisher nur Feststellungsklage - kann es sein, dass ich dann danach keine Rückabwicklung mehr fordern kann aufgrund der geänderten Gesetze?
4) Muss diese Güteverhandlung sein oder kann man das ablehnen - eine sinnvolle Einigung ist ja eher unwahrscheinlich und ein Dreivierteljahr auf ein Urteil warten, das dann nicht rechtskräftig wird sondern in die nächste Instanz muss, ist ja schon fast
5a) Wie verändert sich die gerichtliche Situation, wenn ich den Kredit inzwischen kündige - 10 Jahres- Frist? Bleiben die Ansprüche bestehen und die Verfahren laufen weiter?
5b) Ist es korrekt, dass unabhängig von der Widerrufsgeschichte alle Kredit-Verträge mit 15 Jahres-Zinsfestschreibung nach 10 Jahren mit 6 monatiger Frist gekündigt werden können?
In diese Falle Vorabdarlehen plus Bausparer zur Ablösung - dh ich würde nach 10 Jahren das Vorabdarlehen und die kFW Darlehen kündigen und glz auch den darauf verpflichteten Bausparer (Kündigungsfrist 6 Monate aber nur wenn Verpflichtung aus dem Vorabdarlehen nicht mehr existiert) - und 6 Monate später alle Verträge mit Forward-Darlehen einer anderen Bank ablösen?
6) Oder kann ich den Bausparer erst kündigen, wenn das Vorabdarlehen nicht nur gekündigt sondern schon abgelöst ist - Verzögerung von 6 Monaten und Finanzierungslücke über das angesparte Kapital im Bausparer?