Highway69 schrieb am 04.12.2015 um 18:13 Uhr:
Re: Basiszins plus 5%?
In der Neuauflage des Palandt (BGB-Kommentar) hat Grüneberg, Richter des XI. Zivilsenats des BGH, seine Kommentierung bei § 346 Rn. 6, die bisher lautete "Bei Banken ist zu vermuten, dass sie Nutzungen iH des Verzugszinses des § 288 I 2 gezogen haben (BGH NJW 09, 3572)" um folgenden Halbsatz erweitert: "; and(ers) für Realkredit BGH NJW 07, 364)."
Obwohl das letztgenannte Urteil nicht neu ist, scheint Grüneberg der Hinweis wichtig gewesen zu sein, dass sich der BGH bereits zu der Frage geäußert hat, ob die Vermutung von der Bank gezogener Nutzungen iH von 5 %punkten über dem Basiszinssatz für Realkredite/Immobiliardarlehen ebenso gilt, was neben etlichen Landgerichten auch das OLG Jena, das OLG Stuttgart und das OLG Nürnberg verneint haben.
Dazu, in welcher Höhe stattdessen bei Realkrediten ggf. eine entsprechende Vermutung greifen kann, hat der BGH noch nicht Stellung genommen. 2,5 %punkte über dem Basiszinssatz sind eine naheliegende, aber nicht die einzige Alternative.