Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mirkomeissner
    Mich würde mal interessieren ob die DiBa weiss das du dein Darlehen bei der DSL widerrufen willst und wie willst du den genauen Zeitpunkt zur Ablösung wissen?
    Warum muss ich die DIBA denn über den Widerruf informieren?
    In den Veträgen der DSL Bank steht doch eigentlich ein Datum drin, wann die Veträge auslaufen. Die Restschuld werde ich dann der DSL Bank mit Eigenkapital und dem Darlehen der DIBA zurückzahlen. So ist doch das normale Prozedere, oder?[/QUOTE]
    Kannst du denn das Darlehen von der DiBa jederzeit abrufen? Das wäre mir neu.

  3. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Bevor wir meine Bedenken/Fragen zur KapESt bei Vergleichen aus dem Auge verlieren, möchte ich diese gerne nochmal wiederholen bzw. konkretisieren:

    Auf welchen Anteil des Betrags X (den der Kunde nach Leistungsklage und Vergleich von der Bank bekommen soll) entfällt KapESt, wenn im Vergleich bzw. im Protokoll der mündlichen Verhandlung nichts zu Variablen enthalten ist, welche dazu notwendig wären?

    Danke!
    Das weiß keiner so genau. Ich habe zwei Steuerberater angefragt und die konnten mir darauf auch keine richtige Antwort geben. Der eine sagte, er habe erlebt, dass die verklagte Bank von der NWE ganz automatisch mal die 25% abgeführt hat (ohne überhaupt nach Ausschöpfung des Freibetrages zu fragen o.ä.), da läuft aber auch eine weitere Klage, sodass uns dies auch nicht weiter bringt.

    Und wenn die Variablen im Vergleich nicht benannt sind, frage ich mich auch, wer da eine Steuer berechnen will - vor allem, auf welcher Grundlage.

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Nein, ich habe damit niemanden persönlich direkt ansprechen wollen, lediglich mal zum Ausdruck bringen wollen, dass das jetzt alles langsam wirklich verwirrt. Auch meine ich dass vor lauter Diskutieren tatsächlich gar nicht mehr erkennbar wird, wo der Vorteil eigentlich liegt. Vergessen wird, dass man mal einen Vertrag gezeichnet hat über dem man froh war, einen vertrag gezeichnet hat zu dem man nicht gezwungen wurde und hätte es diese Zinsentwicklung nicht gegeben, gäbe es diese Diskussionen gar nicht. Wohl kaum hätten die Banken dann einen Thread eröffnet!

    Nicht missverstehen, ich finde es völlig legitim sich seinen Vorteil jetzt daraus zu erhaschen, auch will ich keineswegs die Banken in Schutz nehmen, die sind selber Schuld, aber was teilweise an Ideen entstehen lässt für mich teilweise den Hang zu Realität verlieren, zumal dadurch alles nur noch verworrenden wirkt und dadurch verkompliziert wird. Ok, aber auch das soll von mir aus noch sein, aber bitte dann in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt, einem Anwalt der nicht nur vom Fach ist, sondern sich auf Thematik spezialisiert hat und vor allem Referenzen nachzuweisen hat.

    Für mich und meine Kunden stellt sich dann irgendwann mal die Frage, ob bei erweitertem bzw. künstlich ausgeweitetem Risiko wirklich noch der letzte Cent den Kohl fett macht!

    Ein befreundeter Steuerberater liest hier ab und zu mal, der hat mich vorhin angerufen und gesagt, jetzt wird es abenteurlich! Übrigens, das haben befreundtete Anwälte auch schon getan.

    Ich könnte Dir gerne eine Klageerwiderung zeigen, wo die Gegenseite das Fass mit der KapEst aufmacht.

    Zum befreundeten Steuerberater, wäre ja toll, wenn er mal seine unverbindliche Einschätzung dazu äussern würde...

    Wir sind nur Laien, haben vieles uns mühsam zusammen gesucht, angeeignet, und unser Bild gemacht. Trotzdem tappen wir bei vielen im Dunkeln und das ist so gewollt. Wäre es einfach, würde eine Vielzahl mehr von DN auf den Zug aufspringen...

    Zuerst war die Hürde, ist die WRB falsch oder richtig. Dann, Gesetzlichkeitsfiktion. Weiter, Fristbeginn. Zusätzlich...Fernabsatz oder nicht, verbundenes Geschäft ja oder nein, Prolongation oder Novation.
    Dann... welche Art von Klage....dazu....Höhe des Streitwertes...
    Und...Rechtsschutzversicherungen...schreiben einem unzulässige Anträge vor...
    Das dann soweit geklärt... wo ist der Gerichtsstand, wo wäre es am besten, Klage einzureichen.
    Weiter... Rückabwicklung... 5% üBZ waren ja ok, jetzt kommen viele Gerichte mit 2,5% über Basiszins, auf Basis reiner Schätzung nach §276ZPO...
    was ist mit marktüblichen Zinssatz uswusf.
    Und dann eben...was ist steuerlich zu berücksichtigen.

    Fragen über Fragen...

  5. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    Zum Thema Abschluss einer Rechtschutzversicherung vorAusspruch des Widerrufs:

    Die Forenteilnehmer wissen Bescheid: grundsätzlich möglich, da laut BGH derRechtsschutzfall nicht in der Abschluss des Darlehensvertrages mit derfehlerhaften Widerrufsbelehrungen ist, sondern erst die Zurückweisung desausgesprochenen Widerrufs durch die Bank

    ABER :

    Jetzt habe ich einen Fall, wo die Rechtschutzversicherung trotzdem Kostendeckung verweigert

    In den ARB stehen zunächst die übliche Formulierungen:

    § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
    Versicherungsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung der rechtlichen
    Interessen
    (1) in ursächlichem Zusammenhang mit

    ...
    d) aa) dem Erwerb oder der Veräußerung eines Grundstückes,
    das bebaut werden soll,
    bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes, Gebäudeteiles,
    das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers
    befindet oder das dieser zu erwerben
    oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt. Gleiches gilt für
    die Planung oder Errichtung einer sonstigen baulichen
    Anlage,
    cc) der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung
    eines Grundstückes, Gebäudes, Gebäudeteiles,
    das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers
    befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz
    zu nehmen beabsichtigt. Gleiches gilt für die Planung
    oder Errichtung einer sonstigen baulichen Anlage,
    dd) der Finanzierung eines der unter aa) bis cc) genannten
    Vorhaben;

    Danach wäre im vorliegenden Fall klar Deckung zu erteilen.

    aber dann :

    § 4

    (3) Es besteht kein Rechtsschutz, wenn
    a) eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn
    des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß
    nach Abs. 1 Satz 1 c) ausgelöst hat;
    b) der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre
    nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen
    Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird;
    c) ein Verstoß des Versicherungsnehmers oder seines Gegners
    gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften, der
    vor Beginn des Versicherungsschutzes geschehen ist oder
    geschehen sein soll, zur Stützung der Rechtsansicht des
    Versicherungsnehmers oder seines Gegners herangezogen
    wird.


    Der Hammer dabei:
    In den ARB´s 2013 ist diese Regelung aus § 4 (3) c) noch nicht enthalten. In den ARB 2014 und 2015 schon. Möglicherweise also konkret für diese Widerrufsfälle eingefügt ?!!

    Meines Erachtens ist dieRegelung so definitiv unwirksam. Denn damit werden faktisch alleverstoßabhängigen Rechtschutzfälle ausgeschlossen. Nämlich nach § 4 (1) c) alle die,die vor einem ersten Verstoß gegen Rechtspflichten geschehen und andererseitsgem. § 4 (3) c werden wieder alle verstoßabhängigen Rechtschutzfälleherausgenommen, bei denen es zu irgendeinem Zeitpunkt vorvertraglich etwas gegebenhat, was "zur Stützung der Rechtsansicht des Versicherungsnehmers oderseines Gegners herangezogen wird."


    Also Obacht bei der Auswahl der Rechtschutzversicherung.
    Ich werde berichten , ob die Rechtsschutzversicherung noch Deckung erteilt.

    Wj
    Zitat Zitat von RAM
    Welche RSV ist das?
    Zitat Zitat von derpicknicker
    Die ARAG macht es noch deutlicher (§ 4 Abs. 3 b):

    "In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
    Sie haben vor Beginn des Versicherungsschutzes einen Darlehens- oder Versicherungsvertrag geschlossen und
    üben ein Widerrufs- oder Widerspruchsrecht aus mit der Begründung, bei Abschluss des Darlehens- oder Versicherungsvertrags
    über das Widerrufs- oder Widerspruchsrecht gar nicht oder nur mangelhaft aufgeklärt bzw. belehrt
    worden zu sein. Dies gilt auch dann, wenn Widerruf oder Widerspruch nach Abschluss des Rechtsschutzvertrages
    erfolgen."

    https://www.arag.de/service/fuer-rechtsanwaelte/

    Stimmt. Ich habe es gerade nochmals geprüft. Das gilt aber erst für die ganz neue Version Arb 2015_v3 Stand 10-2015.
    Die davor, arb 2015_v2 Stand 7-2015 hat die Klausel noch nicht drin !!!!!!!!

    Wj

  6. Avatar von Sodas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es geht hier nicht darum den letzten Cent heraus zu holen, sondern vielmehr sich gegenseitig zum einen zu motivieren, zum anderen möbliche Problem und Folgen zu erkennen bzw. erörtern!!! So hat z.B. mein Anwalt bzgl. meiner Frage einer eventuellen Nachbesteuerung der gezogen Nutzungen, mir mitgeteilt er sei nur Fachanwalt für Bank- und Versicherungsrecht aber nicht für Steuerrecht!!!

    Nun stelle sich mal vor, man schließt einen Vergleich oder erhält ein Urteil in dem steht man erhält 2,5% über B. als Nutzungsersatz. Der betroffene gibt sich damit zufrieden und ein Jahr später klopft, das Finanzamt an der Tür und will auch was vom Küchen!!! Da würde sich der eine oder andere überlegen ob er es damals bei diesem Urteil belassen hätte oder aber auch einen solchen Vergleich überhaupt zugestimmt hätte. Denn für peanats jahrelang zu prozessieren, will nun wirklich niemand.

  7. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @WJ: Da hab ich ja noch mal Schwein gehabt!

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Beim BGH-Vergleich zur Verfahrensverhinderung gibt es immer mehr als 100 Prozent...

  9. Avatar von mirkomeissner
    mirkomeissner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Warum muss ich die DIBA denn über den Widerruf informieren?
    In den Veträgen der DSL Bank steht doch eigentlich ein Datum drin, wann die Veträge auslaufen. Die Restschuld werde ich dann der DSL Bank mit Eigenkapital und dem Darlehen der DIBA zurückzahlen. So ist doch das normale Prozedere, oder?
    Kannst du denn das Darlehen von der DiBa jederzeit abrufen? Das wäre mir neu.[/QUOTE]

    Nein, jederzeit kann ich das Darlehen nicht abrufen. Aber in meinen Veträgen bei der DSL Bank steht ja ein Datum drin. Genau nach 10 Jahren halt. Und ab diesem Datum greift mein neues Darlehen der DIBA. Das sit aus meiner Sicht doch aus so. Sonst wird es ja generell schwer, wenn man seine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank hat, oder?

  10. Avatar von Gertrud_Geyer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich persönlich finde nicht, dass hier der Bogen überspannt wird und staune, dass dieser Einwand von jemandem kommt, der kürzlich noch ein bestimmtes Thema in alle Ausführlichkeit erklärt haben wollte.

    Es geht hier mitnichten um das Herausholen des letzten Cents. Die KapESt ist eine wichtige Frage. Wenn tatsächlich ein Urteil kommt oder ein Vergleich geschlossen wird und man hat einen neuen Vertrag in der Tasche – aber womöglich keinen Cent mehr auf der Bank…. wie soll man dann beispielsweise 2500 Euro Steuern zahlen? Wie dumm müsste man sein, das vorher nicht zu erfragen und wenn der eigene FACH-Anwalt das nicht weiß, weil es einfach vor Aufkommen des WJokers nicht vorgekommen ist – was läge näher, als sich mit Gleichgesinnten auszutauschen? Der eine oder andere hat da vielleicht schon eine entsprechende Erfahrung gemacht oder fragt wiederum seinen Steuerberater oder Anwalt....

    Und NEIN, es zahlt nicht die Rechtsschutzversicherung, bei mir nicht und bei sehr vielen anderen auch nicht.

    Wenn ich hier weiterhin lese, dass man dem gewählten Fachanwalt vorbehaltlos vertrauen und ihn einfach machen lassen sollte, fällt mir dazu gar nichts mehr ein (nur so nebenbei: ich vertraue meinem Anwalt, weil er zugeben würde, wenn er mit seinem Latein am Ende ist und sich ggf anderweitig Hilfe holt – aber es gibt ausreichend andere).

  11. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich bin ja inzwischen ein echter Anhänger des Vergleichs (habe auch mit den Basketballern gerade einen abgeschlossen). Da gibt es nach meiner Auffassung (und der meines Anwalts und eines befreundeten Richters) keine Steuerabführungsgefahr. Denn von der gerichtlich protokollierten Vergleichszahlung darf die Bank keinerlei Abzüge vornehmen....Sonst könnte man den Gerichtsvollzieher zur Beitreibung der einbehaltenen Summe beauftragen. Soweit lässt es keine Bank kommen....

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    ... Ein befreundeter Steuerberater liest hier ab und zu mal, der hat mich vorhin angerufen und gesagt, jetzt wird es abenteurlich! ...
    Und was meint Ihr befreundeter StB zur Frage, was der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung angeben soll, wenn im Vergleich nicht explizit drin steht, was auf Zinsen, was auf Tilgung und was auf sonstige Gebühren und auf Nutzungen entfällt? Der schlägt die Hände über dem Kopf zusammen und wundert sich über unsere Fragen!


    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Das weiß keiner so genau. Ich habe zwei Steuerberater angefragt und die konnten mir darauf auch keine richtige Antwort geben. Der eine sagte, er habe erlebt, dass die verklagte Bank von der NWE ganz automatisch mal die 25% abgeführt hat (ohne überhaupt nach Ausschöpfung des Freibetrages zu fragen o.ä.), da läuft aber auch eine weitere Klage, sodass uns dies auch nicht weiter bringt.

    Und wenn die Variablen im Vergleich nicht benannt sind, frage ich mich auch, wer da eine Steuer berechnen will - vor allem, auf welcher Grundlage.
    Danke, ein wunderbares Indiz dafür, dass das Thema relevant ist, auch wenn - oder gerade weil - selbst StBer bei dem Thema nicht ganz durchblicken (in Anbetracht der Komplexität und diversen Entscheidungen auch verständlicherweise).

    Aber nochmal ganz deutlich:
    Es ging mir vor allem um das "Wie" bzgl. der KapESt bei Vergleichen, d.h. wenn es (wie bei Vergleichen m.E. üblich) kaum Details dazu gibt, wie der Betrag X zustande kam. Vielleicht sehen dies einige hier mitlesende RÄ ja anders. Ein Hinweis wäre nett. Danke!


    Zitat Zitat von ducnici
    Ich könnte Dir gerne eine Klageerwiderung zeigen, wo die Gegenseite das Fass mit der KapEst aufmacht.

    Zum befreundeten Steuerberater, wäre ja toll, wenn er mal seine unverbindliche Einschätzung dazu äussern würde...
    Ecco!


    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    ... Die KapESt ist eine wichtige Frage. Wenn tatsächlich ein Urteil kommt oder ein Vergleich geschlossen wird und man hat einen neuen Vertrag in der Tasche – aber womöglich keinen Cent mehr auf der Bank…. wie soll man dann beispielsweise 2500 Euro Steuern zahlen? Wie dumm müsste man sein, das vorher nicht zu erfragen und wenn der eigene FACH-Anwalt das nicht weiß, weil es einfach vor Aufkommen des WJokers nicht vorgekommen ist – was läge näher, als sich mit Gleichgesinnten auszutauschen? Der eine oder andere hat da vielleicht schon eine entsprechende Erfahrung gemacht oder fragt wiederum seinen Steuerberater oder Anwalt....

    Und NEIN, es zahlt nicht die Rechtsschutzversicherung, bei mir nicht und bei sehr vielen anderen auch nicht.

    Wenn ich hier weiterhin lese, dass man dem gewählten Fachanwalt vorbehaltlos vertrauen und ihn einfach machen lassen sollte, fällt mir dazu gar nichts mehr ein (nur so nebenbei: ich vertraue meinem Anwalt, weil er zugeben würde, wenn er mit seinem Latein am Ende ist und sich ggf anderweitig Hilfe holt – aber es gibt ausreichend andere).
    Genau darauf läuft es hinaus: Andere Mitleser hier sollten daran denken, in der Verhandlung selbst (bzw. deren RA) konkret darauf zu bestehen, dass das "Wie" der Berechnung der Einigung niedergelegt wird, so dass der Kunde und Steuerzahler es im Zweifelsfall auch dem FA vorlegen kann. Ich gehe davon aus, dass dies von einer Verschwiegenheitsvereinbarung ausgenommen wäre - ansonsten würde ich selbst das so reinschreiben lassen. Ob man die KapESt als solches auch explizit im Protokoll oder im Vergleich erwähnen muss, weiß ich nicht. Meinungen dazu?


    Nochmals danke, Ihr sprecht mir aus dem Herzen!


    Zitat Zitat von RAM
    Ich bin ja inzwischen ein echter Anhänger des Vergleichs (habe auch mit den Basketballern gerade einen abgeschlossen). Da gibt es nach meiner Auffassung (und der meines Anwalts und eines befreundeten Richters) keine Steuerabführungsgefahr. Denn von der gerichtlich protokollierten Vergleichszahlung darf die Bank keinerlei Abzüge vornehmen....Sonst könnte man den Gerichtsvollzieher zur Beitreibung der einbehaltenen Summe beauftragen. Soweit lässt es keine Bank kommen....
    Wieso gibt es da keine Steuerabführungsgefahr? Natürlich wird die Bank keine KapESt einbehalten (gut, es gab welche, die so etwas gemacht haben), aber der Punkt ist doch der, dass Du das trotzdem (in welcher Höhe aber?) in der Steuererklärung angeben musst!

  13. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @dunici

    Ja, das ist ja auch so, verstehe das ja auch absolut und nochmal, ich lese hier alles, dies gerne und hilfreich für meine eigene Arbeit.

    Aber das Thema ist nunmal so komplex und der Widerstand - teilweise hausgemachte Widerstand der Gerichte - ist auch völlig normal, es gibt nicht nur die eine Meinung, aber wie wir wissen ja auch nicht nur das eine Urteil.

    Mit dieser Thematik und Problematik beschäftigen sich mehr Verbraucher als du glaubst, viele gehen - aus den unterscheidlichsten Gründen ob nun moralisch, ethsich oder aus der Angst heraus - den Weg des Vergleichs, des Kompromisses, eben auch weil sie die ganze Thematik ins Verhältnis setzen, mal ins Verhältnis was man mal bekommen hatte und auch so haben wollte zu dem was nun nicht mehr sein soll, dies aber sinkenden Zinsen zu verdanken ist, mal aber auch das Chance/Risikoverhältnis, dies dann noch mal zu dem Aufwand/Nutzenverhältnis und noch gibt es keine einheitliche Rechtssprechung, pauschal so oder so nicht, immer steht der einzelne Vertrag zur Diskussion und wie da ganz oben höchstrichterlich entschieden wird wissen wir nicht, bis auf 3-4 Entscheidungen auf den unterschiedlichsten Themenfeldern.

    Es soll an keinem was vorbei gehen und wenn klar ist was zu holen ist, soll auch das meiste geholt werden, aber wie, mit welchen Mitteln, mit welchem Aufwand, mit welchem Risiko und welcher Konsequenz daraus, dass macht dann doch jeder individuell. Mir wird häufig zu wenig auf die Chancen eines Vergleichs, eines Kompromisses eingegangen, häufig gibt es für einige hier nur Schwarz oder weiß, fehlerhaft oder nicht fehlerhaft, so ist es aber nicht, drumherum gibt es viele Farben und neue Farben entstehen. Mit den fehlerhaften WRB und der Thematik daraus ist mittlerweile ein ganzer Vertriebszweig entstanden, ja fast ein neues Finanzprodukt.

    Nee, mein befreundeter Steuerberater beteiligt sich aus den unterschiedlichsten Gründen an den Diskussionen nicht, muss man ja auch verstehen.

  14. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    ... Nee, mein befreundeter Steuerberater beteiligt sich aus den unterschiedlichsten Gründen an den Diskussionen nicht, muss man ja auch verstehen.
    Das ist sehr schade, zumal einige RÄ hier durchaus schreiben, was man auch nicht als Rechtsberatung sehen muss. Sie könnten ja auch selbst etwas dazu schreiben, was der Ihnen bekannte StB zur KapESt meint.

    Falls ich missverstanden wurde: Mir geht es nicht darum, mit aller Gewalt (d.h. den Blick für die Mittel verlierend) das Beste herauszuholen, sondern schlicht um die Frage, wie ein nach Urteil dem Kunden zugesprochener Betrag X zu versteuern ist, wenn nicht klar ist, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Und das ist beim WR von laufenden Verträgen anders als bei bereits zurückgezahlten Darlehen.

  15. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    DKB vergleicht sich nicht...zumindest nicht erstinstanzlich. Ich muss aber wohl in der erstinstanzlichen Klage die Anträge weitgehenst einbringen.

    und jetzt?

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was mir noch nicht ganz klar ist bei der KapEst....es ist eine Quellensteuer... versäumt die Bank diese vorher von einer Zahlung an den DN abzuziehen, muss dann sie die KapEst aus eigener Tasche dann nachentrichten oder ist dann der DN in der Pflicht, diese anzugeben und nachzuentrichten?

  17. Avatar von Gertrud_Geyer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Was mir noch nicht ganz klar ist bei der KapEst....es ist eine Quellensteuer... versäumt die Bank diese vorher von einer Zahlung an den DN abzuziehen, muss dann sie die KapEst aus eigener Tasche dann nachentrichten oder ist dann der DN in der Pflicht, diese anzugeben und nachzuentrichten?
    Steuerpflichtig ist der DN. Wenn die Bank es nicht abzieht und abführt, ist der DN in der Pflicht und müsste es bei der Steuererklärung angeben. So läuft das auch bei Sparkonten. Theoretisch kannst du ja versehentlich bei jeder Bank, wo du ein Sparkonto hast, den vollen Freibetrag beantragen. Die Banken prüfen das nicht, es kommt aber später beim Abgleich raus und dann spätestens hätte man das FA auf dem Hals.

    Andersrum kann es das auch geben: Freistellungsantrag bei der Bank vergessen zu hinterlegen... dann gibt man das alles in der Steuererklärung an und bekommt die KapESt wieder.

  18. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber auf Zahlungen der Gegenseite bei einem Vergleichsabschluss werden doch keine Steuern fällig. Habe ich noch nie gehört und auch noch nie gezahlt.

    Zitat aus dem meinem OLG-Beschluss zum Vergleich: "Zur Abgeltung der Klageforderung zahlt die Beklagte an den Kläger einen Betrag in Höhe von 0,000 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit......".

    Da werden niemals Steuern fällig, selbst wenn ich den Beschluss der Steuererklärung beifüge...

  19. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mirkomeissner
    Kannst du denn das Darlehen von der DiBa jederzeit abrufen? Das wäre mir neu.
    Nein, jederzeit kann ich das Darlehen nicht abrufen. Aber in meinen Veträgen bei der DSL Bank steht ja ein Datum drin. Genau nach 10 Jahren halt. Und ab diesem Datum greift mein neues Darlehen der DIBA. Das sit aus meiner Sicht doch aus so. Sonst wird es ja generell schwer, wenn man seine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank hat, oder?[/QUOTE]

    Irgend wie stehe ich so ein bisschen auf "dem Schlauch" sorry. Also wenn du dein jetziges Darlehen jetzt widerrufst und bekommst ein Angebot von deiner Bank kannst du es ja nicht annehmen, da du schon bei der DiBa einen Vertrag hast. Der WR muss also zeitgleich wie dein FWD über die Bühne gehen. Deshalb ist ja hier im Forum auch schon immer darauf hingewiesen worden zwar sich um ein Anschlussdarlehen zu bemühen da du im Falle das die Bank den WR akzeptierst innerhalb der Frist von 30 Tagen rückabwickeln kannst. Aber niemals schon ein Darlehen fest zu machen, es sei denn du hast ein FWD wo flexibel abgerufen werden kann, was es meines Wissens bei der DiBa nicht gibt. Denn ansonsten besteht die Gefahr das du 2 Darlehen bedienen musst.

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn er sich mit der jetzigen Bank vor dem Ablösezeitpunkt einer regulären ordentlichen Kündigung einigen sollte, wird ihm die neue Bank schon ein Darlehen für den Zeitraum dazwischen geben...wäre ja blöd, wenn sie sich das Geschäft entgehen lassen würden...


    DA aber das jetzige Darlehen eh in 2016 abzulösen ist, würde ich den Widerruf erst auch in 2016 erklären und dann ordentlich, hilfsweise kündigen...

    Dann ablösen, dann berechnen was will ich zurück haben, dann Leistungsklage einreichen...

  21. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    "Sparda Bank Baden-Württem*berg eG, Darlehens*verträge vom 15.04. und 25.06.2008
    Land*gericht Stutt*gart, Urteil vom 12.05.2015
    Aktenzeichen: 25 O 221/14
    Ober*landes*gericht Stutt*gart, Urteil vom 01.12.2015 (nicht rechts*kräftig)
    Aktenzeichen: 6 U 107/15
    Kläger*vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, Stuttgart
    [neu 04.12.2015]"

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