ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Es muss unterschieden werden zwischen dem außergerichtlichen Streitwert, nach dem sich allein die Gebühren des Rechtsanwalts bemessen, und der sich vernünftigerweise an der VfE oder den bei erfolgreichem Widerruf zu sparenden Zins orientieren wird (ich als RA würde den Streit außergerichtlich auch so bemessen) und dem vom Gericht festzusetzenden Streitwert, nach dem sich die Gerichtsgebühren und die gerichtlichen Gebühren des Rechtsanwalts bemessen. Und ich wiederhole es gerne, auch für die tauben Ohren, dass sehr wohl das Risiko besteht, dass ein Gericht den Streitwert mit dem Darlehensnominalbetrag oder der Restschuld festsetzt. Es muss nicht so kommen, aber es kann.
Der Unterschied besteht einfach darin, dass sich Mandant und RA außergerichtlich auf einen Streitwert einigen können, im Fall der Klage der gerichtliche Streitwert aber vom Gericht festgesetzt wird! Ein guter RA wird über dieses Risiko aufklären.
Im Netz nach dem Allianz-Prozesskostenrechner suchen. Da kann man den Streitwert eingeben und zusätzlich die Kosten für das außergerichtliche Verfahren einsehen....
solch ein "Angebot" (oder sollte ich sagen Mogelpackung?) habe ich von der ING-DIBA zunächst auch erhalten. Statt eines Nominalzinses von ca. 4,5% einen reduzierten Zins von knapp unter 3%. Mal abgesehen davon, dass der angebotene Zins angesichts der Marktlage überhöht ist, wäre die neue Zinsbindungsfrist auf 10 Jahre festgeschrieben. Das bestehende Darlehen kann ich aber wesentlich früher kündigen. Unterm Strich hätte ich bei Annahme noch draufgezahlt! Die Verhandlungen laufen weiter...
Das ist doch keine Mogelpackung. Der Zins wurde immerhin von 4,5 auf unter 2,0 % abgesenkt.
Zitat von rech
- Bank hat mir dann das Angebot gemacht den Hauptkredit von über 4,5% auf unter 2% Zins zu senken und den kleineren KfW-Kredit unangetastet zu lassen.
Es muss unterschieden werden zwischen dem außergerichtlichen Streitwert, nach dem sich allein die Gebühren des Rechtsanwalts bemessen, und der sich vernünftigerweise an der VfE oder den bei erfolgreichem Widerruf zu sparenden Zins orientieren wird (ich als RA würde den Streit außergerichtlich auch so bemessen) und dem vom Gericht festzusetzenden Streitwert, nach dem sich die Gerichtsgebühren und die gerichtlichen Gebühren des Rechtsanwalts bemessen. Und ich wiederhole es gerne, auch für die tauben Ohren, dass sehr wohl das Risiko besteht, dass ein Gericht den Streitwert mit dem Darlehensnominalbetrag oder der Restschuld festsetzt. Es muss nicht so kommen, aber es kann.
Der Unterschied besteht einfach darin, dass sich Mandant und RA außergerichtlich auf einen Streitwert einigen können, im Fall der Klage der gerichtliche Streitwert aber vom Gericht festgesetzt wird! Ein guter RA wird über dieses Risiko aufklären.
Klar, diesen Hinweis hat die Kanzlei auch gegeben. Es ist aber ja am Ende (war ein zäher Kampf...) auch zu einer sehr attraktiven außergerichtlichen Einigung mit der ING gekommen. Auch hier sind die Unterschiede aber nicht gerade unerheblich, ob die gesamte Darlehenssumme oder eben nur die VFE angesetzt wird.
Das ist doch keine Mogelpackung. Der Zins wurde immerhin von 4,5 auf unter 2,0 % abgesenkt.
Verstehe auch nicht wo die Mogelpackung sein soll. Oder wie tief der Zins noch hätte sein müssen, damit es keine Mogelpackung wäre. Für mich ein absoluter Glücksfall dieses Ergebnis.
Es muss unterschieden werden zwischen dem außergerichtlichen Streitwert, nach dem sich allein die Gebühren des Rechtsanwalts bemessen, und der sich vernünftigerweise an der VfE oder den bei erfolgreichem Widerruf zu sparenden Zins orientieren wird (ich als RA würde den Streit außergerichtlich auch so bemessen) und dem vom Gericht festzusetzenden Streitwert, nach dem sich die Gerichtsgebühren und die gerichtlichen Gebühren des Rechtsanwalts bemessen. Und ich wiederhole es gerne, auch für die tauben Ohren, dass sehr wohl das Risiko besteht, dass ein Gericht den Streitwert mit dem Darlehensnominalbetrag oder der Restschuld festsetzt. Es muss nicht so kommen, aber es kann.
Der Unterschied besteht einfach darin, dass sich Mandant und RA außergerichtlich auf einen Streitwert einigen können, im Fall der Klage der gerichtliche Streitwert aber vom Gericht festgesetzt wird! Ein guter RA wird über dieses Risiko aufklären.
Hier übrigens ein übersichtlicher Prozesskostenrechner:
DAV Prozesskostenrechner (darf hier keine links setzten; daher einfach bei google eingeben)
Da kann jeder selber sehen, wie es ausgeht je nachdem welchen Streitwert man ansetzt.
Hallo aus Frankfurt,
ich habe meinen Baufinanzierungsvertrag überprüfen lassen. Laut meinem Rechtsanwalt ist auch mein Vertrag fehlerhaft. Er schrieb meine Bank an. Als eine Antwort kaum ein Vergleichsangebot von 30 % Nachlass der VFE bei mir an, das aus meiner sich kein gutes Angebot ist.
Ich soll nun innerhalb einer Woche entscheiden, ob ich es annehme, sonst wird das Angebot nicht mehr weiter gelten.
Für mich gibt es nun zwei Optionen:
1. Das schlechte Angebot der Bank annehmen oder
2. Verklagen ohne RSV, da die RS-Versicherung keine Zusage wegen Neubauten erteilt, obwohl es kein Streit mit dem Bauunternehmer ist, sondern nur mit der Bank und nur wegen der WRB.
Meine Frage:
Hat einer von Euch eine Erfahrung mit solchen Klageverfahren in Frankfurt am Main gemacht? oder kennt hier jemand eine 3. Option/Strategie?
Hallo aus Frankfurt,
ich habe meinen Baufinanzierungsvertrag überprüfen lassen. Laut meinem Rechtsanwalt ist auch mein Vertrag fehlerhaft. Er schrieb meine Bank an. Als eine Antwort kaum ein Vergleichsangebot von 30 % Nachlass der VFE bei mir an, das aus meiner sich kein gutes Angebot ist.
Ich soll nun innerhalb einer Woche entscheiden, ob ich es annehme, sonst wird das Angebot nicht mehr weiter gelten.
Für mich gibt es nun zwei Optionen:
1. Das schlechte Angebot der Bank annehmen oder
2. Verklagen ohne RSV, da die RS-Versicherung keine Zusage wegen Neubauten erteilt, obwohl es kein Streit mit dem Bauunternehmer ist, sondern nur mit der Bank und nur wegen der WRB.
Meine Frage:
Hat einer von Euch eine Erfahrung mit solchen Klageverfahren in Frankfurt am Main gemacht? oder kennt hier jemand eine 3. Option/Strategie?
Danke und bis bald
Ohne die WRB zu kennen, wird das schwierig. Daher, die WRB hier einstellen, Welche Bank und das Vertragsdatum dazu...
Unter Druck würde ich mich von der Bank nicht setzen lassen...
Hast Du schon widerrufen? Liegt schon eine Anschlussfinanzierung vor?
"Spektakuläres Urteil des Land*gericht Karls*ruhe (vom 11.04.2014, Aktenzeichen: 4 O 395/13): Die Sparkasse Kraichgau muss einem Ehepaar 11 115,81 Euro nebst Zinsen in der stolzen Höhe von 12,25 Prozent seit dem 27. Dezember 2012 erstatten. Das Paar hatte im Jahr 2007 einen Kredit zur Finanzierung einer Eigentums*wohnung aufgenommen. Fünf Jahre später verkaufte es die Wohnung und löste den Kredit ab. Dafür mussten die beiden über 11 000 Euro Vorfälligkeits*entschädigung zahlen. Später ließen sie ihren Kredit*vertrag prüfen. Ergebnis: Die Widerrufs*belehrung ist fehler*haft. Sie widerriefen darauf*hin den Vertrag und forderten Erstattung der Vorfälligkeits*entschädigung. Rechtsanwalt Dr. Harald Wozniewski aus Karls*ruhe reichte für sie Klage ein. Zusätzlich zur Erstattung der Entschädigung beantragte er 12,25 Prozent Zinsen. Das Geld stand der Sparkasse wie Eigen*kapital zur Verfügung, argumentierte er. Sie habe es genutzt, um Kunden Über*ziehungs*kredite zu gewähren und dafür 12,25 Prozent Zinsen zu kassieren. Er beantragte, den Direktor des Instituts als Zeugen zu vernehmen. Die Bank wider*sprach zwar, sagte aber nicht, was sie mit dem Geld des Klägers gemacht hatte. O-Ton Land*gericht Karls*ruhe am Ende: „Die Kläger haben substantiiert zur Höhe der von der Beklagten gezogenen Nutzungen vorgetragen. Der – recht*liche – Einwand der Beklagten, es käme nicht auf die Höhe des Zins*satzes für Dispokredite sondern auf Refinanzierungs*kosten an, ist für sich genommen weder dem Grunde, noch der Höhe nach ausreichend.“"
Hallo,
hat schon jemand "Widerrufsjoker - Erfahrungen" bzw. Erfahrungen mit fehlerhaften "Widerrufsbelehrungen" mit folgenden Darlehnsgebern gemacht?
Volksbank Ruhr-Mitte EG (2008/2010/2012)
PSD Bank Westfalen-Lippe eG (2011)
Und wie finde ich einen in der Sache erfahrenen und ortsnahen „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ um meine Verträge dort Prüfen zulassen? JA! „googlen“ kann ich :wink: , weiß dann aber nicht wirklich etwas über die Kompetenz bezüglich der Prüfung von Widerrufsbelehrungen.
Hallo zusammen und danke an ducnici.
Meine WRB ist wie Colonia oben von ING im Jahr 2008.
Ja ich versuche meinen Vertrag über meinen Anwalt zu widerrufen. Und das Vergleichsangebot von ING spricht mich nicht an. Wie oben erwähnt, werde ich noch bis 21.11 entscheiden.
Nochmal meine Frage:
- Hat jemand Erfahrungswerte bei dieser Sache in Frankfurt?
- was passiert, wenn ich das schlechte Angebot von ING nicht nehme?
@ramm: MM brauchst du keinen ortsnahen sondern vor allem einen guten und fairen Anwalt. Meinen Anwalt habe ich nie gesehen, es lief alles über Email und Telefon ab, was völlig reicht. Wichtig ist neben der Kompetenz in diesem Thema, dass er einem realistisch sagt, was zu erreichen ist und Kosten/Risiko und Chancen ins rechte Licht rückt. Namen der Kanzlei teile ich gerne mit.
[QUOTE=together;91466]Hallo zusammen und danke an ducnici.
Meine WRB ist wie Colonia oben von ING im Jahr 2008.
Ja ich versuche meinen Vertrag über meinen Anwalt zu widerrufen. Und das Vergleichsangebot von ING spricht mich nicht an. Wie oben erwähnt, werde ich noch bis 21.11 entscheiden.
Nochmal meine Frage:
- Hat jemand Erfahrungswerte bei dieser Sache in Frankfurt?
- was passiert, wenn ich das schlechte Angebot von ING nicht nehme?
Beste Grüße[/QUOT
Meine Belehrung war auch ganz ähnlich. Laut Anwalt "krachend falsch".
Das Angebot der ING finde ich auch nicht besonders zuvorkommend, immerhin dürfte aufgrund der fehlerhaften Belehrung eigentlich gar keine VFE anfallen. Mein Fall lag insofern anders als mein Vertrag noch lief und ich noch keine VFE gezahlt hatte. Ob das die Verhandlungsposition verbessert und die Sache einfacher macht weiß ich nicht. Vielleicht könntest du einfach ein Mahnverfahren einleiten? Das macht Eindruck auf die Bank und die Kosten sind geringer als Richtige Klage glaube ich.
Danke Drangonrider,
einen Anwalt zu finden, der nicht Ortsnah ist dürfte dann ja kein Problem darstellen :wink:
Wie hast du denn eine Entscheidung bei der Anwaltswahl getroffen in bezug auf Faireness, Kompetenz und einschätzung der realistischen Chancen?
Was ist von den kostenlosen Anwaltsangboten zu halten wo ich meine Unterlagen einreichen kann und dann eine kostenlose Einschätzung und Prognose erhalte?
Gibt es eigentlich auch "positiv-Listen", also Listen wo die Banken mit korrekten Wiederrufsbelehrungen zu finden sind?
In den negtiv-Listen finde ich meine Institute leider nicht ;-)
Wie gesagt, ich habe nach "Widerrufs-JOKER streitwert" gegoogelt, weil ich in Foren wir diesen gelesen hatte, dass da unterschiedliche Ansichten vertreten werden. zudem fand ich eine FAQ Übersicht hilfreich (Google: FAQ Widerrufsjoker".
die kanzlei hat meine Belehrung auch kostenlos geprüft und offensichtlich haben die das richtig gemacht!
Mahlzeit,
beim Scannen meiner Kreditverträge um diese online an einen Fachanwalt zur Überprüfung der Widerrufsbelehrung zu übermitteln, bin ich auf Bearbeitungsgebühren gestoßen. Die Bearbeitungsgebühren will ich jetzt mit einem Finanztip-Musterbrief zurückfordern.
Jetzt meine Frage:! ;-) Kann ich die Bearbeitungsgebühren unbesorgt zurückfordern, ohne dass dies einen negativen Einfluss auf einen eventuellen Widerrufsjocker hätte?
Die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren ist völlig unabhängig vom Widerruf des Darlehens. Wenn man sowieso den Widerruf erklären will, kann man natürlich zeitgleich die Bearbeitungsgebühren zurück fordern.
Allerdings verjähren die Ansprüche auf die Gebühren - spätestens zum 31.12.2014. Verjährungshemmung nur durch Mahnbescheid, Klage oder Ombudsmann....
Ja, aber mit kurzer Fristsetzung (7 Tage): "Bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist nehme ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Hilfe in Anspruch".
Damit sind dann die vorgerichtlichen Anwaltsgebühren gedeckt...