Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Bin ja nur gespannt, wie er das seiner RSV verkauft
    Ich auch. Das grenzt ja fast an Betrug.

  3. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja, das finde ich auch erstaunlich, dass der Senat eines OLG dabei mitwirkt, wenn eine Versicherung abgezockt werden soll.

    Bleibt zu wünschen, dass die RSV die Zahlung (zumindest teilweise) verweigert. Vielleicht übernimmt dann ja die Haftpflichtversicherung des Klägeranwalts den offenen Betrag.

    Aus wirtschaftlicher Sicht überhaupt der helle Wahnsinn dieser Prozess: 3000 EUR für den Kläger und 22.000 EUR für die Anwälte.

  4. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Ja, das finde ich auch erstaunlich, dass der Senat eines OLG dabei mitwirkt, wenn eine Versicherung abgezockt werden soll.

    Bleibt zu wünschen, dass die RSV die Zahlung (zumindest teilweise) verweigert. Vielleicht übernimmt dann ja die Haftpflichtversicherung des Klägeranwalts den offenen Betrag.

    Aus wirtschaftlicher Sicht überhaupt der helle Wahnsinn dieser Prozess: 3000 EUR für den Kläger und 22.000 EUR für die Anwälte.
    Die Vorgehensweise erstaunt mich auch sehr, kann man nur hoffen das dies nicht die Regel ist.

  5. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Lisa1981
    Hallo zusammen, gibt es hier Erfahrungen mit Banken, die einen Widerruf anstandslos akzeptiert hat? Wenn ja, welche Bank? Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße. Lisa
    Ja, das gibt es bei uns, wenn auch nur sehr selten. Bei einigen Hundert Vergleichen, die unsere Anwälte inzwischen geschlossen haben, waren es weniger als eine Handvoll akzeptierter Widerrufe inkl. Rückabwicklungen.

    Das Beispiel der Berliner Bank habe ich hier mal beschrieben. Daneben fällt mir spontan noch ein Fall bei der Ergo ein, über den ich hier geschrieben habe. Und neulich gab es noch einen Fall bei einer kleinen Volksbank, allerdings mit eher geringem Kreditvolumen. In keinem dieser Fälle gab es übrigens Probleme mit der 30-Tages-Frist für die Anschlussfinanzierung. Meistens wurde noch etwas über den Zinssatz für die Nutzungsentschädigung gefeilscht, so dass es letztlich am Kunden lag, wann er dem Vergleich zustimmt. Insofern konnten wir ihm also rechtzeitig eine Umschuldung besorgen, sofern nicht das Eigenkapital bereits vorlag.

  6. Avatar von atlas1404
    atlas1404 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Forum,
    nachdem mir in diesem Forum erfolgreich zu Fragen der Baufinanzierung geholfen wurde, suche ich jetzt Hilfe zu einer RV (abgeschl.2007, stillgelegt2010). Ich habe schon gesucht, ob ich ein Versicherung-Widerruf-Forum hier finde, aber leider wohl nicht. Wer kann mir weiterhelfen, wie man da vorgehen sollte. RS vorhanden

    Viele Grüße
    atlas1404

  7. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von atlas1404
    ..., suche ich jetzt Hilfe zu einer RV (abgeschl.2007, stillgelegt2010).
    Meinst Du eine Restschuldversicherung?

  8. Avatar von mirkomeissner
    mirkomeissner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Morgen zusammen,

    ich habe seit geraumer Zeit das Thema nicht mehr verfolgt.
    Gibt es in der Zwischenzeit jemanden, der seinen Vetrag bei der DSL Bank erfolgreicht widerrufen hat?
    Meine Verträge mit der DSL Bank sind aus 2006 und haben definitiv eine falsche WB.
    Allerdings stellte die Bank sich trotz mehrerer Schreiben meines RA quer.
    Ich habe die Sache dann erstmal ruhen lassen, weil ich wegen drohender hohen Gerichts- und Anwaltskosten ein wenig kalte Füsse bekommen haben .
    Meine Veträge laufen noch bis Juni 2016 und ich bin ma überlegen, ob ich die Sache erneut angehe. Eine RV habe ich leider nicht.
    Die neue Finanzierung bei der DIBA steht bereits.
    Wenn jemand mir helfen kann bzgl. der DSL Bank wäre ich sehr dankbar.

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Warum haben sie als sie Kenntnis von dem WRJ bekommen hatten damals keine RSV abgeschlossen???

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Du schreibst von mehreren Verträgen, welche Du widerrufen hast. Haben die alle dieselbe (und fehlerhafte) WRB? Wurden alle Verträge in etwa im gleichen Zeitraum abgeschlossen, so dass für alle dieselbe Musterbelehrung gilt?

    Wenn ja, was spricht dann dagegen, erst einmal nur bei dem Vertrag Klage einzureichen, bei dem der Streitwert am geringsten ist (also der Vertrag mit der kleinsten Darlehenssumme bzw. niedrigsten Restvaluta)?

    Dann gib einmal die Darlehenssumme (worst case) bzw. Restvaluta+wirtschaftlichen Vorteil aus diesem einen Vertrag in einem Prozesskostenrechner (siehe z.B. Link in meiner Signatur) ein. Dann siehst Du, welche Kosten (eigener Anwalt, gegnerische Anwälte, Gerichtskosten etc.) maximal an Dir hängen bleiben können.

  11. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mirkomeissner
    Guten Morgen zusammen,

    ich habe seit geraumer Zeit das Thema nicht mehr verfolgt.
    Gibt es in der Zwischenzeit jemanden, der seinen Vetrag bei der DSL Bank erfolgreicht widerrufen hat?
    Meine Verträge mit der DSL Bank sind aus 2006 und haben definitiv eine falsche WB.
    Allerdings stellte die Bank sich trotz mehrerer Schreiben meines RA quer.
    Ich habe die Sache dann erstmal ruhen lassen, weil ich wegen drohender hohen Gerichts- und Anwaltskosten ein wenig kalte Füsse bekommen haben .
    Meine Veträge laufen noch bis Juni 2016 und ich bin ma überlegen, ob ich die Sache erneut angehe. Eine RV habe ich leider nicht.
    Die neue Finanzierung bei der DIBA steht bereits.
    Wenn jemand mir helfen kann bzgl. der DSL Bank wäre ich sehr dankbar.
    eine aussergerichtliche Einigung wird es mit der DSL eher nicht geben, evtl Angebote sind indiskutabel. Entscheidend ist die Fehlerhaftigkeit deiner WRB und ob du bereit bist ohne RSV den Weg der Klage zu gehen. Neubau oder Kauf der Immobilie, ggfls. noch eine RSV abschliessen.

  12. Avatar von mirkomeissner
    mirkomeissner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Warum haben sie als sie Kenntnis von dem WRJ bekommen hatten damals keine RSV abgeschlossen???
    Das ist eine gute Frage. Ich war mir selbst über die weitere Vorgehensweise nicht sicher.

  13. Avatar von mirkomeissner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Du schreibst von mehreren Verträgen, welche Du widerrufen hast. Haben die alle dieselbe (und fehlerhafte) WRB? Wurden alle Verträge in etwa im gleichen Zeitraum abgeschlossen, so dass für alle dieselbe Musterbelehrung gilt?

    Wenn ja, was spricht dann dagegen, erst einmal nur bei dem Vertrag Klage einzureichen, bei dem der Streitwert am geringsten ist (also der Vertrag mit der kleinsten Darlehenssumme bzw. niedrigsten Restvaluta)?

    Dann gib einmal die Darlehenssumme (worst case) bzw. Restvaluta+wirtschaftlichen Vorteil aus diesem einen Vertrag in einem Prozesskostenrechner (siehe z.B. Link in meiner Signatur) ein. Dann siehst Du, welche Kosten (eigener Anwalt, gegnerische Anwälte, Gerichtskosten etc.) maximal an Dir hängen bleiben können.
    Insgesamt sind es 3 Veträge bei der DSL Bank. Ursprungssummen waren 125.000€ und 2x je 50.000€.
    Alle 3 Verträge haben die gleiche falsche WB und stammen aus 2006 für einen Neubau.

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mirkomeissner
    Guten Morgen zusammen,

    ich habe seit geraumer Zeit das Thema nicht mehr verfolgt.
    Gibt es in der Zwischenzeit jemanden, der seinen Vetrag bei der DSL Bank erfolgreicht widerrufen hat?
    Meine Verträge mit der DSL Bank sind aus 2006 und haben definitiv eine falsche WB.
    Allerdings stellte die Bank sich trotz mehrerer Schreiben meines RA quer.
    Ich habe die Sache dann erstmal ruhen lassen, weil ich wegen drohender hohen Gerichts- und Anwaltskosten ein wenig kalte Füsse bekommen haben .
    Meine Veträge laufen noch bis Juni 2016 und ich bin ma überlegen, ob ich die Sache erneut angehe. Eine RV habe ich leider nicht.
    Die neue Finanzierung bei der DIBA steht bereits.
    Wenn jemand mir helfen kann bzgl. der DSL Bank wäre ich sehr dankbar.

    Wenn die Verträge bis Juni laufen, jetzt per FW Darlehen Anschlussfinanzierung sicherstellen. Kostet meist ein Jahr voraus keinen Aufschlag.
    Dann Anfang nächsten Jahres widerrufen, danach ordentlich (hilfsweise) kündigen.

    Nach Ablösung ausrechnen, was einem aus der Rückabwicklung zustünde und das als Leistungsklage zurück fordern. Dadurch wird der Streitwert erheblich reduziert.

    Oder hast Du schon widerrufen? Spielt aber keine Rolle aber innerhalb von drei Jahren solltest Du schon Rechtsmittel einlegen lassen...



    @noelmaxim: RSV bei Neubau, no way!

  15. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Heute am LG N-Fü wieder gewesen.... 10.Zivilkammer hatte Verhandlung...

    Ging gegen die Targobank. Darlehen wurde 2005 ausgegeben, 2007, 2008 und zuletzt 2010 erneuert. Jedes Mal mit eigenen WRB.
    In 2013 komplett zurück geführt, in 2014 alle Verträge widerrufen.

    War auch ein verbundenes Geschäft (Restschuldversicherung), aber die Targo-Bank hat da in 2005 und 2007 nicht für verbundene Geschäfte belehrt.

    Rückforderung von ca. 12000Euro

    Richterin meinte, die WRB aus 05 und 07 wären falsch, da nicht über verbundene Geschäfte belehrt wurden, aber das Recht zum WR wäre verwirkt und treuwidrig.

    Ebenso wäre beim 08er Vertrag das Recht verwirkt und beim 2010 meinte sie, naja, die Kammer hätte sich hier auf 6 Monate Frist nach vorzeitiger Ablösung verständigt. Hier wären es 1,5Jahre nach vorzeitiger Ablösung. Ergo auch verwirkt.

    Also noch mal zum Mitschreiben... die 10.Zivilkammer hat sich intern abgesprochen, dass nach 6 Monaten das Recht zum WR verwirkt wäre.

    Eine wortgleiche Übereinstimmung hatte auch die 2010er WRB nicht mit dem Msutertext, u.a. fehlte die Angabe einer Faxnummer, obwohl unter Textform "Fax" angegeben war.

    Vergleichsangebot seitens der Richterin 1500Euro statt der 12000Euro.

    Wurde aber dann Kläger-seits abgelehnt und wohl auch Beklagten-seits wohl eher nicht möglich gewesen.


    Ja, ja, die 10.Zivilkammer...

  16. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von atlas1404
    Hallo Forum,
    nachdem mir in diesem Forum erfolgreich zu Fragen der Baufinanzierung geholfen wurde, suche ich jetzt Hilfe zu einer RV (abgeschl.2007, stillgelegt2010). Ich habe schon gesucht, ob ich ein Versicherung-Widerruf-Forum hier finde, aber leider wohl nicht. Wer kann mir weiterhelfen, wie man da vorgehen sollte. RS vorhanden

    Viele Grüße
    atlas1404

    Hier findest Du Informationen sowie die Möglichkeit einer kostenlosen Prüfung.

  17. Avatar von atlas1404
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat von atlas1404
    ..., suche ich jetzt Hilfe zu einer RV (abgeschl.2007, stillgelegt2010).
    Meinst Du eine Restschuldversicherung?

    nein ich meinte Rentenversicherung

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mirkomeissner
    ... Meine Verträge mit der DSL Bank sind aus 2006 und haben definitiv eine falsche WB.
    ...
    Meine Veträge laufen noch bis Juni 2016 und ich bin ma überlegen, ob ich die Sache erneut angehe. Eine RV habe ich leider nicht.
    Die neue Finanzierung bei der DIBA steht bereits. ...
    Zitat Zitat von mirkomeissner
    Insgesamt sind es 3 Veträge bei der DSL Bank. Ursprungssummen waren 125.000€ und 2x je 50.000€.
    Alle 3 Verträge haben die gleiche falsche WB und stammen aus 2006 für einen Neubau.
    Also was spricht dann dagegen, erst einmal nur bei einem der beiden Verträge über 50.000€ Klage einzureichen, und zwar konkret bei dem Darlehen mit der geringeren Restvaluta? Bei einem Neubau gibt es prinzipiell keine Deckung von einer RSV - es sei denn man hat einen sehr alten RSV-Vertrag (wo dann allerdings die Deckungssummen auch gedeckelt sein können).

  19. Avatar von mirkomeissner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Wenn die Verträge bis Juni laufen, jetzt per FW Darlehen Anschlussfinanzierung sicherstellen. Kostet meist ein Jahr voraus keinen Aufschlag.
    Dann Anfang nächsten Jahres widerrufen, danach ordentlich (hilfsweise) kündigen.

    Nach Ablösung ausrechnen, was einem aus der Rückabwicklung zustünde und das als Leistungsklage zurück fordern. Dadurch wird der Streitwert erheblich reduziert.

    Oder hast Du schon widerrufen? Spielt aber keine Rolle aber innerhalb von drei Jahren solltest Du schon Rechtsmittel einlegen lassen...



    @noelmaxim: RSV bei Neubau, no way!
    Eine Anschlussfinanzierung habe ich ja bereits bei der DIBA. Von daher ist dort alles abgesichert. Ich habe ja bereits durch meinen Anwalt damals bei der DSL Bank angedeutet, daß die WB flsch wäre und ich aber zu einem güsntigeren Zinssatz die Fdinanzierung weiterlaufen lassen würde.
    Auch bei diesem kulanten Angebot meinerseits kam nur Unverständnis und absolut inakzeptabele Angebote der DSL Bank. Daher habe ich es dann erstmal gelassen. Eindeutig widerrufen haben ich bis heute nicht. Das wäre dann der nächste Schritt. Wenn ich mir allerdings dieses ganze Hin und her anschaue, habe ich meine Zweifel, ob sich der ganze Ärger überhaupt lohnt. Ich weiß, daß die Banken darauf spekulieren, aber wer im Endeffekt am längeren Hebel sitzt ist für mich halt sehr unsicher......Ich habe ein wenig Angst um mein sauer verdienstes Geld

  20. Avatar von Sodas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Heute am LG N-Fü wieder gewesen.... 10.Zivilkammer hatte Verhandlung...

    Ging gegen die Targobank. Darlehen wurde 2005 ausgegeben, 2007, 2008 und zuletzt 2010 erneuert. Jedes Mal mit eigenen WRB.
    In 2013 komplett zurück geführt, in 2014 alle Verträge widerrufen.

    War auch ein verbundenes Geschäft (Restschuldversicherung), aber die Targo-Bank hat da in 2005 und 2007 nicht für verbundene Geschäfte belehrt.

    Rückforderung von ca. 12000Euro

    Richterin meinte, die WRB aus 05 und 07 wären falsch, da nicht über verbundene Geschäfte belehrt wurden, aber das Recht zum WR wäre verwirkt und treuwidrig.

    Ebenso wäre beim 08er Vertrag das Recht verwirkt und beim 2010 meinte sie, naja, die Kammer hätte sich hier auf 6 Monate Frist nach vorzeitiger Ablösung verständigt. Hier wären es 1,5Jahre nach vorzeitiger Ablösung. Ergo auch verwirkt.

    Also noch mal zum Mitschreiben... die 10.Zivilkammer hat sich intern abgesprochen, dass nach 6 Monaten das Recht zum WR verwirkt wäre.

    Eine wortgleiche Übereinstimmung hatte auch die 2010er WRB nicht mit dem Msutertext, u.a. fehlte die Angabe einer Faxnummer, obwohl unter Textform "Fax" angegeben war.

    Vergleichsangebot seitens der Richterin 1500Euro statt der 12000Euro.

    Wurde aber dann Kläger-seits abgelehnt und wohl auch Beklagten-seits wohl eher nicht möglich gewesen.


    Ja, ja, die 10.Zivilkammer...

    Ach ducnici, es ist frustrierend !!! Aufgrund Deiner Berichte (gestern OLG Bamberg, heute LG Nürnb.) wird in mir der Eindruck erweckt, das der Druck (von Seiten des Gerichts) gegenüber den DN ernorm erhöht wird. Indem man den DN, während der mündlichen Verhandlung einfach vorhält, das die WBR zwar falsch ist und diese hätte durchaus widerrufen werden können aber da war noch etwas! Wie war das nochmal?? ach ja, Verwirkung und wenn das nicht passt dann eben noch den Rechtsmissbrauch oben drauf!!! Lieber DN du hast die Wahl, entweder Sodom oder Gomora. Beides ist für dich fatal. Was soll der DN daraufhin antworten ! Ich kann mir vorstellen das er völlig überfordert ist und sich an jedem Strohalm festhält und wenn es nur 1.500,00 EUR sind. Was unter anderen daran auch liegt, das der DN überhaupt keine Ahnung hat, was sich da vorne abspielt. Hast er zudem einen Anwalt, der nur an sein Honorar denkt, dann gute Nacht!

  21. Avatar von Hein1708
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    Daumen hoch AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Heute am LG N-Fü wieder gewesen.... 10.Zivilkammer hatte Verhandlung...


    Richterin meinte, die WRB aus 05 und 07 wären falsch, da nicht über verbundene Geschäfte belehrt wurden, aber das Recht zum WR wäre verwirkt und treuwidrig.

    Ebenso wäre beim 08er Vertrag das Recht verwirkt und beim 2010 meinte sie, naja, die Kammer hätte sich hier auf 6 Monate Frist nach vorzeitiger Ablösung verständigt. Hier wären es 1,5Jahre nach vorzeitiger Ablösung. Ergo auch verwirkt.

    Also noch mal zum Mitschreiben... die 10.Zivilkammer hat sich intern abgesprochen, dass nach 6 Monaten das Recht zum WR verwirkt wäre.

    .
    unglaublich!

    Vielen Dank Ducnici für Deine unermüdlichen Sitzungsteilnahmen und hervorragend kommentierten Protokolle.

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