ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Nun ja, man tritt seine Forderung an die ab...und hat doch dann eh keine Handhabe mehr wenn die Dummes treiben...
Auf der anderen Seite hat Abtretung gegenüber Prozessfinanzierung den Vorteil, dass dir nicht die gegnerischen Anwaltskosten auf die Füße fallen können, wenn die während des Prozesses den Löffel abgeben.
Nicht verzweifeln! wie heute ducnici aus dem OLG Bamberg live berichtet hat. Scheint das sich das OLG Bamberg, -das zuvor neben dem OLG Frankfurt und OLG Schleswig als Bankenhochburg galt- von seiner bisherigen Auffassung verabschiedet hat. Vergleiche OLG Bamberg 6 U 13/15 vom 01. Juni 2015
Zitat ducnici:
Zur WRB äusserten sie sich wie folgt:
- dürfte für sich genommen problematisch sein
- keine Schutzwirkung da nicht "wortgleich" übernommen
- BGH: Mustertext müsse inhaltlich vollständig übernommen werden um Schutzwirkung zu entfalten
- Fußnote problematisch
- Finanzierte Geschäfte problematisch
DIR DUCNICI nochmals DANKE für die ausführliche und herzliche Berichterstattung!!!!!
Warum sollte sich auch nicht das OLG Frankfurt endlich bekehren lassen????
An dieser Stelle wieder Mal meinen herzlichen Dank an ducnici für den Bericht vom Gericht. Das hat nicht nur Bildungs- sondern auch Unterhaltungscharakter, ganz so wie es sein sollte. Ansonsten stimme ich zu, dass die Veranstaltung selbst eher ein Trauerspiel war. Wie lange hatte die Vorführung denn insgesamt gedauert? Mein Anwalt meinte, dass das oft nur 5 Minuten dauere und eher langweilig sei (kann ich bei Deinem Bericht gar nicht nachvollziehen), aber vielleicht meinte er damit schon die Urteilsverkündung.
Zu unserem Glück gibt es aber noch einige Kanzleien/RÄ, die nicht nur die VFE im Blick haben, sondern nicht nur kompetent, sondern auch gewillt sind, eine Klage mit vollem Brimborium durchzufechten. Ich sehe sehe das für die auch als eine Frage des Prestiges, d.h. entweder man macht auf Masse statt Klasse oder man exponiert sich (im positiven Sinne) durch herausragende erstrittene Urteile - was dann hoffentlich und auch berechtigterweise zu weiteren Mandatierungen führt.
Ja, in real ist das mal ne andere Sache als was wir hier rein theoretisch und hypothetisch diskutieren...die Profis unter uns werden vielleicht etwas über unsere Naivität innerlich grinsen...
Dauer ca. 1,5h.
Es wird aber auch sehr lang über die Streitwertfestsetzung und Kostenverteilung diskutiert, zudem muss auch der Vergleich "zu Papier" gebracht werden...da hat dann mal der eine, dann die andere Seite Einwände gegen die eine oder andere Formulierung.
Es wird aber auch sehr lang über die Streitwertfestsetzung und Kostenverteilung diskutiert, zudem muss auch der Vergleich "zu Papier" gebracht werden...da hat dann mal der eine, dann die andere Seite Einwände gegen die eine oder andere Formulierung.
Weißt du, wie die den Streitwert ermittelt haben? 76.500 € ist doch weder Nominalbetrag noch Restschuld.
Nicht verzweifeln! wie heute ducnici aus dem OLG Bamberg live berichtet hat. Scheint das sich das OLG Bamberg, -das zuvor neben dem OLG Frankfurt und OLG Schleswig als Bankenhochburg galt- von seiner bisherigen Auffassung verabschiedet hat. Vergleiche OLG Bamberg 6 U 13/15 vom 01. Juni 2015
Zitat ducnici:
Zur WRB äusserten sie sich wie folgt:
- dürfte für sich genommen problematisch sein
- keine Schutzwirkung da nicht "wortgleich" übernommen
- BGH: Mustertext müsse inhaltlich vollständig übernommen werden um Schutzwirkung zu entfalten
- Fußnote problematisch
- Finanzierte Geschäfte problematisch
DIR DUCNICI nochmals DANKE für die ausführliche und herzliche Berichterstattung!!!!!
Warum sollte sich auch nicht das OLG Frankfurt endlich bekehren lassen????
Ja, nur zum Thema Verwirkung, weshalb ich eigentlich da hin gefahren bin, haben die sich nicht geäussert. Auch nicht, wie ich das "werte Gericht" nach der Verhandlung nach einem möglichen Urteil fragte, in dem Verwirkung in der letzten Zeit abgelehnt wurde... nun ja...das leben ist ja kein Wunschkonzert...
Lieber ducnici, Verwirkung kommt wenn überhaupt nur noch für Uraltverträge in betracht. Diese müssten zudem bereits vor langer langer langer Zeit beendet worden sein. Zwar greifen die Banken immer noch gerne den Begriff der Verwirkung auf. Dieser wird aber mittlerweile von fast allen Gerichten abgeschmettert. Die neue "SAU die durch`s Dorf getrieben wird, heist RECHTSMISSBRAUCH" oder anders gesagt :".treuwidrige Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts"
Also ich habe gerade von meinem Anwalt den Klageabweisungsschriftsatz der DiBa Anwälte zugesendet bekommen und da wird behauptet das sie mir ein Eingangsschreiben meines Vertrages zugesendet haben und spätestens da der Widerruf zu laufen begonnen hätte. Ich weiß allerdings nichts von dem Schreiben und habe keines in meinen Unterlagen.
Eine Eingangsbestätigung habe ich gleichfalls nicht erhalten. Vertrag aus 11/2009.
Ja, nur zum Thema Verwirkung, weshalb ich eigentlich da hin gefahren bin, haben die sich nicht geäussert. Auch nicht, wie ich das "werte Gericht" nach der Verhandlung nach einem möglichen Urteil fragte, in dem Verwirkung in der letzten Zeit abgelehnt wurde... nun ja...das leben ist ja kein Wunschkonzert...
Ist das jetzt nicht schon der 3. Vergleich in den letzten Wochen, wo es die Klägervertreter bzw. Kläger versäumt hatten, nach der Wirksamkeit des Widerrufs zu fragen, um eine bessere Ausgangslage in der Verhandlung für den Vergleich zu haben?
Was haltet Ihr davon, den Dispozinssatz heranzuziehen - allerdings aus den Statistiken der Deutsche Bundesbank für marktübliche Dispositionskreditzinsen (weil der Verlauf dieser bei der Bank im Einzelnen nicht bekannt sei)?
Oder ist das Thema Eigenkapital-Rendite vor Steuern jetzt mehr "in"?
Welche Kanzleien/RÄ können überhaupt Dispozinssatz oder EK-Rendite empfehlen?
Ist das jetzt nicht schon der 3. Vergleich in den letzten Wochen, wo es die Klägervertreter bzw. Kläger versäumt hatten, nach der Wirksamkeit des Widerrufs zu fragen, um eine bessere Ausgangslage in der Verhandlung für den Vergleich zu haben?
Grundsätzliche Frage war Novation oder Prolongation. Dass die WRB falsch war, hat das Gericht ja relativ eindeutig angedeutet...
Was haltet Ihr davon, den Dispozinssatz heranzuziehen - allerdings aus den Statistiken der Deutsche Bundesbank für marktübliche Dispositionskreditzinsen (weil der Verlauf dieser bei der Bank im Einzelnen nicht bekannt sei)?
Oder ist das Thema Eigenkapital-Rendite vor Steuern jetzt mehr "in"?
Welche Kanzleien/RÄ können überhaupt Dispozinssatz oder EK-Rendite empfehlen?
mmh, den Dispo von der BuBa zu nehmen ist schon heftig, wenn z.B. die DKB nur durchgehend 7,9% annahm...
Die EK-Rendite war ja auch im test.de Musterbrief enthalten. Werde mal Herrmann dazu fragen, was test.de dazu bewogen hat, das so zu formulieren...
Bei der DKB kommt man mit der EK-Rendite fast identisch hin... also nehm ich den Dispo und setz die EK-Rendite hilfsweise mit an...
kann ich bestätigen Hein, die Sparda Hessen hat bis weit in die zweite Hälfte 2014 Widerrufe anstandslos akzeptiert, seitdem aber volle Konfrontation. Nur bei der Abrechnung hat sie ohne RA meistens versucht, etwas zu "mauscheln". Ich hatte jedenfalls ein paar Fälle, wo ich erst später eingeschaltet wurde, um eine korrekte Abrechnung (damals die herkömmliche Methode bei 5 % über Basis) zu erreichen. Die Sparda kam dann allerdings später in einigen Fällen wegen der KapErtrSt nochmal.
Das LG Gießen hat einen Fall zugunsten des DN entschieden, liegt jetzt beim OLG FFM.
@sebkoch,
danke für die Information OLG FFM. Alle anderen Kommentare kann ich auch nur voll bestätigen d.h. hatten zunächst auch gemauschelt und meine Nutzungsersatz 5% üBZ nicht berücksichtigt aber dennoch nach meiner Reklamation zugestanden und kamen dann später auch nochmal wegen der KeSt auf mich zu, die ich dann brav bezahlt habe.
@ducnici:
Macht Dein RA das mit dem "hilfsweise" einfach so mit? Meiner meinte dazu, dass das bei solchen Forderungen nichts bringe/ nicht funktioniere, allerdings konnte ich ihm keine mich überzeugende Begründung entlocken. War mir aber an der Stelle wegen geringer Relevanz (vielleicht war da sein Motiv) nicht so wichtig. Dabei ging es aber nicht um EKR vs. Dispo.
test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 16.11.2015 um 14:44 Uhr:
Re: EK-Rendite: Gewinn vor oder nach Steuern?
Die Eigenkapitalrendite vor Steuern ist das Maximum & gehört deshalb in den Musterbrief fürs Forderungsschreiben. Der Vorschlag stammt von Rechtsanwalt Achim Tiffe. Nach der Logik des Zivilprozess ist es Sache der beklagten Bank oder Sparkasse, etwaige Steuerpflichten anspruchsmindernd geltend zu machen.
"Bankirrtum zu Ihren Gunsten: Wegen Fehlern ihrer Bank können die meisten Kunden aus teuren Krediten aussteigen. So sparen Sie fast immer tausende Euro." titelte Finanztest in der Juli- Ausgabe. Bei der Rückabwicklung müssen sich Banken ihren gezogenen Nutzen in Höhe der Eigenkapitalrendite - 8% pro Jahr laut Bundesbank - anrechnen lassen, so Achim Tiffe => Link.
Test.de verweist auf RA Tiffe, und der verweist auf test.de.