Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Kennt einer schon diesen Verein?:

    https://www.parug.de/fehlerhafte-wide...-sie-am-hebel/

    Oder wachen die wirklichen Zocker jetzt langsam auf?
    Ja, die waren vor kurzem an einer Verhandlung gegen die BSQ (Bausparkasse Quelle) und haben sich in drei Fällen verglichen.

    Vergleich war, Erlass der VFE dafür Verzicht auf die Nutzungen...


    Auf meine Frage nach der Verhandlung, warum man nicht mehr angesetzt hätte (die WRB der BSQ ist oberfalsch)...
    bzw. es auf ein Urteil hätte ankommen lassen...


    "Schneller Vergleich, schnelles Geld..."

    logo...hat ja keiner Interesse, dass das ein Jahr länger dauert, weil man zum OLG muss...so als Anwalt oder PK-Finanzierer...

    aber mehr versprechen sie auch nicht und 25% ist denke ich, auch ok, denn davon muss er im Vergleichsfalle seinen Anwalt bezahlen...

    Kleine Anekdote zu dem Anwalt... er wollte beim LG N-Fü die Kostenquote doch glatt mit zwei Stellen hinterm Komma berechnen und festhalten...

    Trockener Kommentar vom Richter... das wäre also so auch nicht vorgekommen und wäre unüblich...

  3. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    wow eine UG (haftungsbeschränkt), das bürgt für Seriosität ;-)

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    wow eine UG (haftungsbeschränkt), das bürgt für Seriosität ;-)

    Nun ja, man tritt seine Forderung an die ab...und hat doch dann eh keine Handhabe mehr wenn die Dummes treiben...

  5. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Versteht einer von Euch wirklich auf Anhieb, wann konkret die Frist zu laufen beginnen sollte? Wir sind wohlgemerkt schon etwas "dressiert", was das Verständnis anbelangt, aber was ist mit dem ansonsten "unbedarften" (ich weiß, juristisch wird es anders ausgedrückt) Kunden, auf den doch abzustellen ist?


    Besteht überhaupt Musterschutz/Gesetzlichkeitsfiktion bei dieser WRB? Falls nicht, solltet Ihr die WRB auf Korrektheit gemäß § 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) in der jeweils gültigen Fassung überprüfen.

    Ansonsten sehe ich es so wie noelmaxim, d.h. woher soll der Kunde wissen, wann das alles bei der Bank eingegangen ist? Das gilt m.E. auch bei dieser WRB, obwohl dort das Wort "frühestens" fehlt (was alles noch verwirrender machen würde).

    Übrigens: Was meint die Bank mit "Eingang"? Ist damit das Eintreffen der Unterlagen im Postfach der Bank gemeint oder etwa der "Zugang" im juristischen Sinne, also die tatsächliche Kenntnisnahme der Unterlagen durch die Bank?

    Siehe auch § 130 BGB:Habt Ihr in Euren WRBen der ING-DiBa aus 2009 keine weiteren Angriffpunkte? Z.B. Hinweis auf die Widerrufsfolgen bei Fernabsatz.
    Also ich habe gerade von meinem Anwalt den Klageabweisungsschriftsatz der DiBa Anwälte zugesendet bekommen und da wird behauptet das sie mir ein Eingangsschreiben meines Vertrages zugesendet haben und spätestens da der Widerruf zu laufen begonnen hätte. Ich weiß allerdings nichts von dem Schreiben und habe keines in meinen Unterlagen.

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Also ich habe gerade von meinem Anwalt den Klageabweisungsschriftsatz der DiBa Anwälte zugesendet bekommen und da wird behauptet das sie mir ein Eingangsschreiben meines Vertrages zugesendet haben und spätestens da der Widerruf zu laufen begonnen hätte. Ich weiß allerdings nichts von dem Schreiben und habe keines in meinen Unterlagen.

    Aha...was sagt denn das BGB dazu? Wo steht das denn, dass die Frist beginnt, wenn die ein Eingangsschreiben verschickt haben?

    *Ironiemodus an

    uups...bin ich doof...verstehe.... zu "...frühestens..." wäre dann die Frage geklärt, wann "...spätestens..." oder wie?

    *Ironiemodus aus

  7. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ... dessen Empfang beim DN sie beweisen müssen und in aller Regel nicht können.

  8. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Aha...was sagt denn das BGB dazu? Wo steht das denn, dass die Frist beginnt, wenn die ein Eingangsschreiben verschickt haben?
    Genau das hat mein Anwalt denen zurückgeschrieben.
    Völlig abwegig ist die Argumentation der Beklagten, dass durch die Mitteilung des Eingangs der
    Annahmeerklärung die Unsicherheit hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts für den Beginn der
    Widerrufsfrist beseitigt worden sei. Die Mitteilung des Eingangs der Annahmeerklärung stellt
    keine dem Deutlichkeitsgebot entsprechende Widerrufsbelehrung dar.

  9. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Aha...was sagt denn das BGB dazu? Wo steht das denn, dass die Frist beginnt, wenn die ein Eingangsschreiben verschickt haben?

    *Ironiemodus an

    uups...bin ich doof...verstehe.... zu "...frühestens..." wäre dann die Frage geklärt, wann "...spätestens..." oder wie?

    *Ironiemodus aus
    sende dir gerne mal den Schriftsatz zu(PN) wenn du dich mal so richtig aufregen möchtest

  10. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Ja, gerade erst heimgekommen. tippen im iPad ist immer so...fehlerbehaftet...



    ...Also mir als Gerechtigkeitsfanatiker geht da in der Hosentasche schon mal auch das Klappmesser auf...

    Der Kläger widerruft im Mai 2014... ärgert sich 1,5 Jahre mit der SPK rum...und am Ende darf er das Darlehen mit einer Restvaluta von 18.000Euro ohne VFE zurück zahlen und bekommt 3.000Euro ersetzt... dafür werden Kosten in Höhe von 26.000Euro verursacht und hinterher jammert die SPK noch wegen der Kosten rum...die sie selbst durch ihr stures Verhalten verursacht hat...denn ich denke, dass der Kläger vor 1,5 Jahren auch ohne die 3.000Euro Nutzungen abgelöst hätte...wie viele von uns ursprünglich...

    Mein Eindruck von der Verhandlung.... wenige bis keine Anwälte berechnen wirklich den Vertrag so zurück wie wir, die setzen die 5% über Basiszins für die Zahlungen des DN an... beim Zins für das Darlehen hört es schon auf... kaum zu reden von einer periodischen Ansetzung, Abzug der Gewinnmarge und andere Stellschrauben.
    Ich denke, dass auch an einer komplexen Verhandlung kein Interesse besteht. Zuviel Aufwand fürs gleiche Geld.

    Der Dumme ist der Kläger. Er wird meist mit dem Erlass der VFE abgespeist, obwohl bei einem wirksamen WR es überhaupt keinen Anlass gibt, ansatzweise überhaupt noch überhaupt über die VFE zu sprechen.
    Ganz herzlichen Dank ducnici für deinen tollen Bericht vom OLG Bamberg. Nach dem Lesen hatte ich den Eindruck ich sei selbst dabei gewesen.

    Kann dir nur zustimmen, die Interessen des Klägers scheinen tatsächlich gegenüber den Interessen des Gerichts an möglichst wenig Arbeit und den Interessen der Anwälte an möglichst hohem Verdienst nur zweitrangig zu sein. Der war erfreut und hat wahrscheinlich gar nicht verstanden, was ihm eigentlich entgangen ist.

    Eine Frage habe ich noch zu dem Streitwert: Weißt du vielleicht, wie der ermittelt wurde? Nominaldarlehen 240.000 €, Restschuld 18.500 € und Streitwert 76.500 €. Da kann ich nicht folgen.

  11. Avatar von Hein1708
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    [QUOTE=Lisa1981;114947]Hallo zusammen, gibt es hier Erfahrungen mit Banken, die einen Widerruf anstandslos akzeptiert hat? Wenn ja, welche Bank? Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße. Lisa[/QUOTED]
    Ja, bei der Sparda Bank Hessen. Widerruf in 2014, Darlehensvertrag aus 2009 über > 300.000,- anstandslos in 2014 rückabgewickelt ohne Einschaltung eines RA´s. Da hab ich aber wohl viel Glück gehabt da Widerruf eines weiteren Darlehensvertrage bei gleicher Bank und trotz Einschaltung eines RA´s jetzt in den nächsten Tagen vom LG-FFMentschieden wird.

  12. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Habt Ihr in Euren WRBen der ING-DiBa aus 2009 keine weiteren Angriffpunkte? Z.B. Hinweis auf die Widerrufsfolgen bei Fernabsatz.
    Leider nicht. Die WRB entspricht mit Ausnahme des Fristbeginns mit Eingang bei der DiBa dem Muster.

    Mann könnte vielleicht noch die äußere Gestaltung rügen. Auf der gleichen Seite findet sich - ebenfalls gerahmt - die SCHUFA - Klausel. Da könnte man vielleicht einhaken, dass die WRB nicht genug aus dem übrigen Text hervorgehoben sei.

  13. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Leider nicht. Die WRB entspricht mit Ausnahme des Fristbeginns mit Eingang bei der DiBa dem Muster.

    Mann könnte vielleicht noch die äußere Gestaltung rügen. Auf der gleichen Seite findet sich - ebenfalls gerahmt - die SCHUFA - Klausel. Da könnte man vielleicht einhaken, dass die WRB nicht genug aus dem übrigen Text hervorgehoben sei.
    Dann gab es für dich bestimmt auch kein außergerichtliches Angebot von den Basketballern?

  14. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    kann ich bestätigen Hein, die Sparda Hessen hat bis weit in die zweite Hälfte 2014 Widerrufe anstandslos akzeptiert, seitdem aber volle Konfrontation. Nur bei der Abrechnung hat sie ohne RA meistens versucht, etwas zu "mauscheln". Ich hatte jedenfalls ein paar Fälle, wo ich erst später eingeschaltet wurde, um eine korrekte Abrechnung (damals die herkömmliche Methode bei 5 % über Basis) zu erreichen. Die Sparda kam dann allerdings später in einigen Fällen wegen der KapErtrSt nochmal.

    Das LG Gießen hat einen Fall zugunsten des DN entschieden, liegt jetzt beim OLG FFM.

  15. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Dann gab es für dich bestimmt auch kein außergerichtliches Angebot von den Basketballern?

    So ist es.

  16. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    So ist es.
    Das wäre dann wenn du in Frankfurt klagen müsstest sehr dünnes Eis.

  17. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Harley:
    Das klingt leider wirklich wenig aussichtsreich - wobei, Deine Geduld spricht ja für Dich, d.h. vielleicht gibt es ja auch dazu noch ein richtungsweisendes Urteil. Ich wünsche es Dir und auch widing sehr.


    An dieser Stelle wieder Mal meinen herzlichen Dank an ducnici für den Bericht vom Gericht. Das hat nicht nur Bildungs- sondern auch Unterhaltungscharakter, ganz so wie es sein sollte. Ansonsten stimme ich zu, dass die Veranstaltung selbst eher ein Trauerspiel war. Wie lange hatte die Vorführung denn insgesamt gedauert? Mein Anwalt meinte, dass das oft nur 5 Minuten dauere und eher langweilig sei (kann ich bei Deinem Bericht gar nicht nachvollziehen), aber vielleicht meinte er damit schon die Urteilsverkündung.

    Zu unserem Glück gibt es aber noch einige Kanzleien/RÄ, die nicht nur die VFE im Blick haben, sondern nicht nur kompetent, sondern auch gewillt sind, eine Klage mit vollem Brimborium durchzufechten. Ich sehe sehe das für die auch als eine Frage des Prestiges, d.h. entweder man macht auf Masse statt Klasse oder man exponiert sich (im positiven Sinne) durch herausragende erstrittene Urteile - was dann hoffentlich und auch berechtigterweise zu weiteren Mandatierungen führt.

  18. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Das wäre dann wenn du in Frankfurt klagen müsstest sehr dünnes Eis.
    Deswegen will ich auch unbedingt eine OLG Entscheidung abwarten zu der Klausel, falls die denn je kommt, bevor ich klage.

  19. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von derpicknicker
    Mal eine Frage in die Runde: noch kann ich erstinstanzlich - und diesen Prozess werde ich verlieren - die Berechnung der Rückabwicklung (mit der ich eigentlich zufrieden bin), von 5 % über Basiszins auf die Eigenkapitalquote der Bank abändern. Bei der DKB lohnt sich das. Sollte das Gericht in der Berufungsinstanz diese Berechnung nicht akzeptieren, bliebe mir der Weg zum BGH offen. Macht das aus Eurer Sicht Sinn oder gibt es Nachteile? Könnte die RSV eventuell was dagegen haben?
    Zitat Zitat von ducnici
    Überlege ich auch und wir werden das bei der DKB machen...

    Bitte EK-Rendite vor Steuern!
    Im Entwurf einer mir vorliegenden Klageschrift wird übrigens der Dispozinssatz herangezogen - allerdings aus den Statistiken der Deutsche Bundesbank für marktübliche Dispositionskreditzinsen, weil der Verlauf dieser bei der Bank im Einzelnen nicht bekannt sei. Was haltet Ihr davon?

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Ganz herzlichen Dank ducnici für deinen tollen Bericht vom OLG Bamberg. Nach dem Lesen hatte ich den Eindruck ich sei selbst dabei gewesen.

    Kann dir nur zustimmen, die Interessen des Klägers scheinen tatsächlich gegenüber den Interessen des Gerichts an möglichst wenig Arbeit und den Interessen der Anwälte an möglichst hohem Verdienst nur zweitrangig zu sein. Der war erfreut und hat wahrscheinlich gar nicht verstanden, was ihm eigentlich entgangen ist.

    Eine Frage habe ich noch zu dem Streitwert: Weißt du vielleicht, wie der ermittelt wurde? Nominaldarlehen 240.000 €, Restschuld 18.500 € und Streitwert 76.500 €. Da kann ich nicht folgen.
    Nun ja, der Kläger muss halt zufrieden sein. Wenn er nicht weiß, was vielleicht noch drin gewesen wäre oder am Ende das für ihn auch anders ausgehen könnte..... nur den Eindruck hatte ich so ein bisschen... ich meine...OLG...das ist nicht AG oder LG...

    Mein Vorteil ist, dass ich blind Schreibmaschinenschreiben gelernt habe. Das was ich denke tippen die Finger ohne dass ich denken muss wo ich suchen muss. Damit sind meine Gedanken schnell getippt.

    76500Euro waren die ursprüngliche Darlehensvaluta aus 2008. Die Anträge waren wohl etwas... schwierig gestellt (kenne nicht die Klageschrift...) und daher war der Wert anzusetzen, da ja der Vertrag vernichtet wurde...

  21. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Deswegen will ich auch unbedingt eine OLG Entscheidung abwarten zu der Klausel, falls die denn je kommt, bevor ich klage.
    Das OLG Frankfurt am Main hat mit seiner Entscheidung vom 26.08.2015 (Az.: 17 U 202/14) die Rechte des Verbrauchers beim Widerruf von Darlehensverträgen gestärkt. Das Gericht stellte fest, dass es auch nach einer langen Vertragslaufzeit möglich sei, den Darlehensvertrag wegen fehlerhafter Belehrung zu widerrufen. Die Bank könne sich nicht auf Vertrauensschutz berufen, denn die Rechte des Verbrauchers seien nicht verwirkt. Erfreulicherweise wurde diese Rechtsauffassung durch einen weiteren Senat des OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 02.09.2015 – 23 U 24/15 bestätigt.
    Das OLG Frankfurt am Main wies darauf hin, dass Banken, die sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Musterbelehrung gehalten haben bzw. auch nur unwesentlich davon abgewichen sind, sich nicht auf Vertrauensschutz hinsichtlich des Fortbestehens des Darlehensvertrages berufen dürfen....
    Das sollte dir Mut machen

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