ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Anrufen hilft schon.... du musst nur hartnäckig sein. Mein Widerruf wurde auch monatelang nicht bearbeitet...
Keinerlei Reaktion, erst nach mehreren Anrufen ging etwas bei denen. Ein einfaches Einschreiben ohne Rückschein reicht übrigens auch nicht aus.
Wenn es auch so nicht anläuft musst du dir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
Fax schicken mit dem Hinweis, dass wenn Du nicht innerhalb der nochmalig gesetzten Frist keine Antwort erhältst, Du davon ausgehst, dass sie an einer außergerichtlichen Einigung nicht interessiert sind.
Folge, die Bank ist nochmalig von Dir in Verzug gesetzt. Du kannst dann zum Anwalt gehen, die Kosten müssen dann von der Bank im Falle einer Rechtsprechung gezahlt werden.
Wenn die Bank nicht antwortet, wird Dir nichts anderes übrig bleiben. Oder Ombudsmann.
Wir haben bei uns auch gemerkt, dass die Banken diese Taktik verfolgen. Ein zweites Fax mit Fristsetzung hilft oft. Zudem wird im Moment durch Hinhalten, Ignorieren und Abweisen versucht, herauszufinden, wer tatsächlich eine zahlende RSV oder das nötige Kleingeld (darüber wissen die Banken ja eh Bescheid, bekommen alles bei der Kreditbeantragung vom Kreditnehmer mitgeteilt) hat um eine Klage durchzuziehen...
Ich habe gerade gelesen, dass bei den Kreditbearbeitungsgebühren empfohlen wird, eine Kopie an den Ombudsmann per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. So werde ich hier jetzt wohl auch vorgehen. Einmal noch die Bank anschreiben mit einer Fristsetzung von einer Woche und falls dann wieder keine Reaktion kommt, geht alles komplett an den Ombudsmann. Irgendeiner muss ja mal reagieren.
Der Vorteil der Ombudsmannsache ist, dass diese verjährungshemmend wirkt... Du gewinnst also noch Zeit. Denn Du hast nach Widerruf nur die drei Jahre Zeit, Klage einzureichen...
Fax schicken mit dem Hinweis, dass wenn Du nicht innerhalb der nochmalig gesetzten Frist keine Antwort erhältst, Du davon ausgehst, dass sie an einer außergerichtlichen Einigung nicht interessiert sind.
Ich habe bereits den Widerruf per FAX eingereicht und der wurde innerhalb von 14 Tagen abgeschmettert. Anschließend - auch per FAX - die freundliche Bitte auf eine außergerichtliche Einigung mit dem Nachweis der Deckungszusage meiner RSV nachgereicht. Die Reaktion kam prompt und war unverändert ablehnend.
Zitat von ducnici
Folge, die Bank ist nochmalig von Dir in Verzug gesetzt. Du kannst dann zum Anwalt gehen, die Kosten müssen dann von der Bank im Falle einer Rechtsprechung gezahlt werden.
Welche Kosten? Ich hatte noch keine nennenswerten. Vermutlich will mein Anwalt deshalb noch einmal widerrufen?
Zitat von ducnici
Zudem wird im Moment durch Hinhalten, Ignorieren und Abweisen versucht, herauszufinden, wer tatsächlich eine zahlende RSV oder das nötige Kleingeld (darüber wissen die Banken ja eh Bescheid, bekommen alles bei der Kreditbeantragung vom Kreditnehmer mitgeteilt) hat um eine Klage durchzuziehen...
Na, das scheint meine Bank nicht zu beeindrucken. Mal sehen, wie es weitergeht. Ich werde jedenfalls keinen billigen Kompromiss schließen.
Da sie hier im Forum noch nicht genannt wurde, will ich sie hier auch noch nicht schlecht machen. Nur so viel: Es ist eine Bank aus dem Raiffeisenverband.
Tja da wird wohl meistens eine Schweigevereinbarung mit verhandelt..
Es ist übrigens kein Problem eine Bank zu finden (Bonität) vorausgesetzt die einen Kunden aus Widerruf weiterfinanziert. Zumindest liegt mir ein Angebot vor zu 1,72% 10 Jahre allerdings ohne Sondertilgung..
- Hatte keine Rechtschutzversicherung und keinen Anwalt.
- Habe meiner Bank mehr oder weniger das Prüfergebnis des Verbraucherschutzvereins Hamburg (gabs für 60 Euro) zugeschickt, mit Aufforderung mich aus dem Kreditvertrag zu lassen. Zinsbindung eigentlich noch knapp 10 Jahre
- Bank hat mich einige Monate hingehalten.
- Bank hat mir dann das Angebot gemacht den Hauptkredit von über 4,5% auf unter 2% Zins zu senken und den kleineren KfW-Kredit unangetastet zu lassen.
- Eigentlich gutes Angebot. Habe aber das Angebot abgelehnt. Meine Begründung: Wollte auch für das KfW-Darlehen den niedrigen Zins.
- Haben uns folgendermaßen geeinigt: Zins für Hauptdarlehen wird auf unter 2% abgesenkt und die Vorfälligkeitsentschädigung für kfW teilen wir 50%/50% wobei ich den Kredit vollständig aus Barmitteln ablöse.
Dafür geh ich mit meiner Freundin mal schön Essen...
- Hatte keine Rechtschutzversicherung und keinen Anwalt.
- Habe meiner Bank mehr oder weniger das Prüfergebnis des Verbraucherschutzvereins Hamburg (gabs für 60 Euro) zugeschickt, mit Aufforderung mich aus dem Kreditvertrag zu lassen. Zinsbindung eigentlich noch knapp 10 Jahre
Die ersten 5 Jahre sind schon rum, Du bist maximal 10 Jahre gebunden. Demzufolge ist die Zinsbindung eigentlich nur noch 5 Jahre.
Zitat von rech
bin auch dabei auf die Volksbank zuzugehen um meinen 5 Jahre alten Kreditvertrag zu widerrufen.
Zitat von rech
- Haben uns folgendermaßen geeinigt: Zins für Hauptdarlehen wird auf unter 2% abgesenkt und die Vorfälligkeitsentschädigung für kfW teilen wir 50%/50% wobei ich den Kredit vollständig aus Barmitteln ablöse.
Die ersten 5 Jahre sind schon rum, Du bist maximal 10 Jahre gebunden. Demzufolge ist die Zinsbindung eigentlich nur noch 5 Jahre.
Das ist so schön, dass ich es nicht glauben will.
solch ein "Angebot" (oder sollte ich sagen Mogelpackung?) habe ich von der ING-DIBA zunächst auch erhalten. Statt eines Nominalzinses von ca. 4,5% einen reduzierten Zins von knapp unter 3%. Mal abgesehen davon, dass der angebotene Zins angesichts der Marktlage überhöht ist, wäre die neue Zinsbindungsfrist auf 10 Jahre festgeschrieben. Das bestehende Darlehen kann ich aber wesentlich früher kündigen. Unterm Strich hätte ich bei Annahme noch draufgezahlt! Die Verhandlungen laufen weiter...
Das ist genau der Punkt, womit die Banken einen verarschen wollen. Die rechnen den Zinsvorteil auf die gesamte neue Laufzeit hoch. Spätestens wenn man die die relevanten Daten (Restlaufzeit, Zinssätze (alt und neu), und ev. die anteilige VFE) mit einem Hypothekenrechner überprüft, kommt die Mogelpackung ans Licht. Wahrscheinlich gibt es nicht wenige, die darauf sogar reinfallen....
suche immer noch einen Anwalt in Bonn oder Umgebung, der im Bereich
Widerruf von Baudarlehen Erfahrung hat und auch "praxistauglich" ist.
Wer kann mir einen Tipp geben - gerne auch als PN?
Hallo,
hat schon jemand "Widerrufsjoker - Erfahrungen" bzw. Erfahrungen mit fehlerhaften "Widerrufsbelehrungen" mit folgenden Darlehnsgebern gemacht?
Volksbank Ruhr-Mitte EG (2008/2010/2012)
PSD Bank Westfalen-Lippe eG (2011)
Und wie finde ich einen in der Sache erfahrenen und ortsnahen „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ um meine Verträge dort Prüfen zulassen? JA! „googlen“ kann ich ;-) , weiß dann aber nicht wirklich etwas über die Kompetenz bezüglich der Prüfung von Widerrufsbelehrungen.
Ich führe derzeit Widerrufsprozesse bei drei verschiedenen Landgerichten. In allen Fällen ist der Streitwert die Forderungssumme (Klagesumme). Also das, was ich von den Banken haben will.
Die Darlehenssumme stand nie zur Diskussion.
Richtig! Zum Thema Streitwert wird hier meiner Meinung viel Falsches und Irreführendes geschrieben. Ich habe daher mal bei Google "Widerrufs-Joker Streitwert" eingegeben und bin auf diese Weise auf eine Kanzlei gestoßen (bzw. zunächst auf einen fundierten Blog-Beitrag zu diesem Thema), die im Ergebnis die potentielle Vorfälligkeitsentschädigung als Streitwert angenommen hat. Alles andere macht auch keinen Sinn. Es geht eben nicht um die gesamte Darlehenssumme, sondern um die etwaige Zinsersparnis im Falle einer Umschuldung/Refinanzierung.
Ich habe mich in der Folge erfolgreich mit der ING auf einen Zinssenkung um etwas mehr als 3% geeinigt.
Gerne teile ich den Namen der Kanzlei auf Nachfrage mit.
Wird der Widerruf zum laufenden Darlehen erklärt und die Bank lehnt ab, ist der Streitwert der darauf folgenden Widerrufsklage natürlich der Restbetrag des Darlehens....