ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Sorry, ich weiß es wirklich (noch) nicht, weil ich wie vorab einmal geschrieben auch keine Historie zum Vergleich vorhalte, sondern einfach alle paar Tage durchscrolle und versuche, mich an bereits Bekanntes zu erinnern. Mal sehen, ob mir das diesmal wieder gelingt...
also, bei mir würde sich der aufwand nicht lohnen....
eine einfache methode wäre ...
- tag 1:über strg + a inhalt in word kopieren ... unnützes vorher entfernen.
- tag 2: dito
nun vergleich tag 1+2 über dokumente zusammenführen und im änderungsmodus die ändeurngen sehen
über autoit recorder macro erstellen ... dann braucht man nur noch auf knopf drücken
Auch dann ist bei Nutzungsersatz von BZ+2,5 % für den DN die Winneke-Methode besser. Da kann ich LGSaar nur zustimmen.
Das mag wohl stimmen. Aber ich denke nicht einmal im (Alb-)Traum an einen BZ +2,5 %. Und dies obwohl meine ersten Klagen vor Stuttgarter Gerichten stattfinden werden.
Die Diskussion zeigt leider, dass viele den Glauben an einen Nutzunsersatz von BZ +5 % verlieren und sich mit weniger zufrieden geben. Damit geht die Saat der Bankenlobby auf. Hier muss ich Ducnici voll zustimmen, der mit seinen Forderungen in die Vollen geht. Sollte sich der BGH nicht klar gegen BZ +5 % aussprechen und Rechtsgrundlage meiner Widerrufe gesichert bleiben, werde ich auch bei der Mindestforderung von BZ +5 % bei herk. RAW-Methode bleiben.
Das mag wohl stimmen. Aber ich denke nicht einmal im (Alb-)Traum an einen BZ +2,5 %. Und dies obwohl meine ersten Klagen vor Stuttgarter Gerichten stattfinden werden.
Die Diskussion zeigt leider, dass viele den Glauben an einen Nutzunsersatz von BZ +5 % verlieren und sich mit weniger zufrieden geben. Damit geht die Saat der Bankenlobby auf. Hier muss ich Ducnici voll zustimmen, der mit seinen Forderungen in die Vollen geht. Sollte sich der BGH nicht klar gegen BZ +5 % aussprechen und Rechtsgrundlage meiner Widerrufe gesichert bleiben, werde ich auch bei der Mindestforderung von BZ +5 % bei herk. RAW-Methode bleiben.
Ich habe den glauben an die 5% nicht verloren, aber ich habe mich mit dem Thema Berechnung sehr intensiv beschäftigt. Dabei sind mir halt manche Sachen aufgefallen, die ich hier mitteilen möchte. Ich werde auch die 5% einfordern, aber die Realität zeigt etwas anderes. Viele Gerichte gehen von 2,5% aus. Selbst der BGH sorgt mit seinen Entscheidungen und Äußerungen für Verwirrung. Ich habe keine Hoffnung, dass der BGH in absehbarer Zeit eine ganz klare Linie vorgeben wird. Es ist damit zu rechnen, dass weiterhin Gerichte geben wird, die nur 2,5% urteilen. Und da sollte man aufpassen welche Methode man verwendet.
ich wünschte mir ja wirklich, dass sebkoch hier wieder aktiv werden würde. Insbesondere, nachdem bei diesem Thema viele Rechtsanwälte mit blumigen Versprechen auf Kundenfang sind und man auch durchaus mal ein kritisches Wort zwischendurch braucht.
jetzt grübel ich gerade mal über meine konkrete Situation beim Abschluss (oder war es überhaupt einer???), weil hier ja auch immer zwischen Präsenzabschluss in der Bankfiliale oder Fernabsatz unterschieden wird.
ich habe meinen Vertragsteil zwar in der Bank unterschrieben, habe dann aber erst einmal nur eine Kopie mit meiner Unterschrift ausgehändigt bekommen. Das eigentliche Original kam ca. eine Woche später per Brief. Auf dem Original sind für die Bank zwei Unterschriften vorhanden, eine mit dem Datum, an dem auch ich unterschrieben habe, die zweite Bankunterschrift mit einem Datum 2 Tage später.
ich habe also die Bank mit der Kopie eines Dokuments verlassen, welches die Überschrift "Kreditvertrag" trägt, aber nur meine Unterschrift trug.
Wenn Du noch keinen RA hast und die engagierten Beiträge von RA Koch genauso hoch schätzt, dann schreib ihm doch einfach eine PN. Evtl kommt Ihr sogar zu einer Mandatierung. Wenn ich mir dies hier erlauben darf: Es wäre sicherlich eine gute Wahl, aber das musst Du natürlich für Dich selbst klären. Was die unterschiedlichen Daten der Unterschriften bankseitig betrifft, könnte dies für den Beginn der Widerrufsfrist tatsächlich verwirrend sein, wenn die WRB auf das Datum des Vertrags o.ä. abzielt. Und nochmal: Nicht jede kostenlose Ersteinschätzung ist sinnvoll, d.h. ca. 200€ zzgl. MwSt. für ein richtiges Beratungsgespräch inkl. Bewertung der WRB sind u.U. gut angelegt - besser als die Zeit mit fruchtlosen Anfragen bei der Bank zu vergeuden. Bedenke: Die Banken haben nichts zu verschenken. Du gibst den Takt vor - oder schaust in die Röhre.
Liebe Lisse, hast Du die Möglichkeit eine Verbrauchercentrale aufzusuchen ???? diese überprüfen für Dich, gegen ein geringes entgeld, den Widerruf und können Dir weitere Hinweise mit auf dem Weg geben !!!! Dieses erfolgt zudem, rein Objektiv ohne wenn und aber und ohne komerziele interesse. Bitte bedenke, das Rechtsanwälte sich selbst hierzu (im Forum) nicht direkt äußern dürfen. Dieses würde nämlich einen Beratungsgespräch gleich stehen. Mit der Folge, das diese durchaus probleme, mit der zuständigen Rechtsanwaltskammer kriegen könnten. Allerdingst befinden sich hier im Forum bereits zahlreiche Teilnehmer, die sich mit dem Thema sehr stark beschäftigt haben und durchaus ein sehr fundiertes Wissen haben. Was das eines Fachanwalts sehr sehr nahe kommt.
Liebe Lisse, hast Du die Möglichkeit eine Verbrauchercentrale aufzusuchen ???? diese überprüfen für Dich, gegen ein geringes entgeld, den Widerruf und können Dir weitere Hinweis mit auf dem Weg geben !!!! Dieses erfolgt zudem, rein Objektiv ohne wenn und aber und ohne komerziele interesse. Bitte bedenke, das Rechtsanwälte sich selbst hierzu (im Forum) nicht direkt äußern dürfen. Dieses würde nämlich einen Beratungsgespräch gleich stehen. Mit der Folge, das diese durchaus probleme, mit der zuständigen Rechtsanwaltskammer kriegen könnten. Allerdingst befinden sich hier im Forum bereits zahlreiche Teilnehmer, die sich mit dem Thema sehr stark beschäftigt haben und durchaus ein sehr fundiertes Wissen haben. Was das eines Fachanwalts sehr sehr nahe kommt.
Vz habe ich schon, Ergebis: WRB nicht korrekt
Fachanwalt habe ich auch, Ergebnis: erst schier euphorisch damit eine Mandatierung erfolgt und danach Rückzug wegen angeblich gestiegener Risiken, bislang ohne dass ich dies näher hinterfragen konnte, da der RA krank ist und sein Vertreter auch nicht so genau weiß warum.... Ich fungiere gerade eher als "Ideengeber" um den Aushilfs-RA ein bischen zum Nachdenken anzuregen...
Für alle Einsteiger in die Materie "Kredit-Widerruf" haben wir hier mal die wichtigsten Unterschiede zwischen Klage und außergerichtlichem Vergleich dargestellt:
...jetzt grübel ich gerade mal über meine konkrete Situation beim Abschluss (oder war es überhaupt einer???), weil hier ja auch immer zwischen Präsenzabschluss in der Bankfiliale oder Fernabsatz unterschieden wird.
ich habe meinen Vertragsteil zwar in der Bank unterschrieben, habe dann aber erst einmal nur eine Kopie mit meiner Unterschrift ausgehändigt bekommen. Das eigentliche Original kam ca. eine Woche später per Brief. Auf dem Original sind für die Bank zwei Unterschriften vorhanden, eine mit dem Datum, an dem auch ich unterschrieben habe, die zweite Bankunterschrift mit einem Datum 2 Tage später.
ich habe also die Bank mit der Kopie eines Dokuments verlassen, welches die Überschrift "Kreditvertrag" trägt, aber nur meine Unterschrift trug.
Wann beginnt also meine Widerrufsfrist zu laufen?
Wenn deine WRB fehlerhaft ist, dann hat die Frist noch gar nicht begonnen.
Aber angenommen sie wäre fehlerfrei (wovon wir ja nicht ausgehen), hängt es davon ab, ob du einen Darlehensantrag gestellt oder ein Darlehensangebot der Bank mit deiner Unterschrift angenommen hast. Bei der Antragsmethode kommt der Vertrag mit Eingang der Annahme beim DN zustande und ab dann würde die WRF beginnen. Bei der Angebotsmethode kommt der Vertragsschluss mit deiner Unterschrift in den Räumen der Bank zustande. Ab diesem Zeitpunkt begänne auch die Frist zu laufen.
Vz habe ich schon, Ergebis: WRB nicht korrekt
Fachanwalt habe ich auch, Ergebnis: erst schier euphorisch damit eine Mandatierung erfolgt und danach Rückzug wegen angeblich gestiegener Risiken, bislang ohne dass ich dies näher hinterfragen konnte, da der RA krank ist und sein Vertreter auch nicht so genau weiß warum.... Ich fungiere gerade eher als "Ideengeber" um den Aushilfs-RA ein bischen zum Nachdenken anzuregen...
Kann natürlich sein dass wir die hochfrequentierten Rechtsanwälte aus der VZ Liste erwischt haben, die sich die Prio bei den Bearbeitungsdurchlaufzeiten auf die Rosinen Mandate legen.
Kann natürlich sein dass wir die hochfrequentierten Rechtsanwälte aus der VZ Liste erwischt haben, die sich die Prio bei den Bearbeitungsdurchlaufzeiten auf die Rosinen Mandate legen.
Genau, diesen Verdacht habe ich allerdings auch. Die VZ setzt natürlich hohe Ansprüche an den Verbraucherschutz, ob sie allerdings in der Realität vor Gericht ihre Vorstellungen durchzusetzen kann, ist eine andere Frage. Daher erwarte ich von einem Anwalt eigentlich schon eine realistische Aufzählung von Chancen und Risiken. Hier erlebe ich gerade einen ziemlich teuren Reinfall. Zwei lapidare Formschreiben für mehr als €1.600,-- Anwaltskosten und dann abtauchen ist ziemlich dreist.
Bei mir hat das erste außergerichtliche Scharmützel mit der DB 4400€ gekostet. Das wurde im Juni erfolglos beendet und seitdem warte ich auf die Klageschrift. Nichts desto trotz werde ich dem RA wohl die Stange halten und hoffe nach wie vor auf die Einreichung der Klage im Dezember. Mal schauen wie es weitergeht...
Bei mir hat das erste außergerichtliche Scharmützel mit der DB 4400€ gekostet. Das wurde im Juni erfolglos beendet und seitdem warte ich auf die Klageschrift. Nichts desto trotz werde ich dem RA wohl die Stange halten und hoffe nach wie vor auf die Einreichung der Klage im Dezember. Mal schauen wie es weitergeht...
Du wartest seit Juni darauf, dass Dein Anwalt Klage einreicht?! Sorry, aber das ist definitiv zu lange! Bei meinem hat es keine Woche gedauert.
Bei mir hat das erste außergerichtliche Scharmützel mit der DB 4400€ gekostet.
Manoman, gleich mal 400.000 EUR Streitwert außergerichtlich zeugt auch nicht von falscher Bescheidenheit. Hast du mit ihm nicht über die Kosten gesprochen?